#1
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Langzeitfahrt und Steuerpflicht
mein steuerberater hat mir folgende auskunft gegeben:
wer sich auf einem in deutschland registrierten schiff (auch yacht) auf den sieben meeren oder in fremden ländern befindet wird vom fiskus so behandelt, als ob er seinen festen wohnsitz in der brd hat. er ist also voll steuerpflichtig. wenn man das nicht will (weil man beispielsweise freiberufler auch an bord seinem geschäft nachgehen kann oder will) muss man leider sein schiffchen "ausflaggen", so wie es die kommerziellen reeder auch machen. holger
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jack of all trades - master of none |
#2
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Hallo,
was bedeutet "ausflaggen" und was hat das für Auswirkungen?
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Gruß Sissi "Nur wer seine Träume lebt, kann seine Sehnsucht stillen." Sergio Bambaren |
#3
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Hallo Holger, da hat dein Steuerbeater nur zum Teil recht. Wenn du dich in DL verabschiedest und in ein Niedrigsteuergebiet gehst, oder auch auf ein Boot, bleibst du 10 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in DL, die Flagge spielt überhaupt keine Rolle, nur der Ort deines Aufenthaltes.
Ich habe mich lange mit dieser Thematik beschäftigt und bin letztlich in DL steuerpflichtig geblieben. Wenn du das vermeiden willst musst du wirklich alle Brücken abbrechen. Wenn du als Freiberufler vom Schiff aus Geschäfte in DL macht hast du ohnehin keine Chance. wenn dich das Thema ernsthaft interessiert kann ich dir gerne entsprechende Literatur nennen.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#4
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Re: Langzeitfahrt und Steuerpflicht
Zitat:
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#5
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Abgabenordnung
Hallo erstmal - Hab mich gerade hier angemeldet und schon Fernweh bekommen.
Mein Boot Colin Archer 12,5 m steht an Land und wartet darauf daß ich in ein paar Jahren mit der Arbeit fertig habe. Auch zu beachten: Volle Steuerpflicht des Welteinkommens in Deutschland bei Wohnsitz und bei Aufenthalt von mehr als 183 Tagen / Jahr ansonsten noch die Abgabenordnung nach der in Deutschland erzielte Einkünfte auch bei Wohnsitz im Ausland hier versteuert werden müssen. Gruß JOJO -
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Wer nicht vom Weg abkommt -- bleibt auf der Strecke |
#6
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Re: Abgabenordnung
Zitat:
Ich habe noch meine Wohnsitz in Deutschland, aber mein Lebensmittelpunkt ist in Frankreich. Daher bin ich den Franzosen steuerpflichtig. Erst wenn ich meine Wohnung in D vermiete, muss ich dafür in D Steuern zahlen, sollte das die Mindestgrenze überschreiten.
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Dominik |
#7
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Re: Abgabenordnung
Zitat:
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#8
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Re: Abgabenordnung
Zitat:
nadenn mal das wichtigste: herzlich willkommen im forum. und viel spass beim restaurieren. fragen hierzu werden im forum gern beantwortet. aber vieles wurde bereits diskutiert. nutze die suche (link ganz oben) und nimm dir etwas zeit. es lohnt sich. le loup |
#9
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Re: Abgabenordnung
Zitat:
Nach allem was das Internet hergibt, bin ich dort steuerpflichtig, wo ich mehr als 183 tage im Jahr bin. Hast du mir einen Link?
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Dominik |
#10
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Links zum Steuerrecht
Da guckst Du wegen Doppelbesteuerung
http://www.competence-site.de/discus...cc/WEBR-5T8DM7 http://www.competence-site.de/steuerrecht.nsf/f1b7ca69b19cbb26c12569180032a5cc/ddf6c732bec688e1c1256b510039bb3e!OpenDocument Und natürlich auch noch die Abgabenordnung beachten
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Wer nicht vom Weg abkommt -- bleibt auf der Strecke |
#11
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in unserem eifer haben wir alle vergessen auf die frage von sissi zu antworten:
was ist ausflaggen? ausflaggen ist beispielsweise das, was viele reedereien machen: sie registrieren ihre supertanker nicht im eigenen land, sondern über eine briefkastenfirma im steuergünstigen ausland, am bekanntesten in panama oder liberia. das ist fast so ähnlich wie schwarzarbeit, aber völlig legal. holgert
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jack of all trades - master of none |
#12
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Re: Abgabenordnung
Zitat:
Wenn Du allerdings Einkommen durch Vermietung in FR hast, dann musst Du das in FR in Paris bei der Direction Générale des Impôts Direction des Résidents à l’étranger Et des services généraux Centre des Impôts des NON-RESIDENTS Trèsorerie 9,rue d’Uzes 75094 Paris Cedex 02 versteuern. Ohne Einkommen in FR ist es sicher einfacher, in DL die Steuererklärung zu machen. |
#13
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Äh...
wir haben in Deutschland versteuert und mussten unter Vorlage der deutschen Steuerunterlagen in Frankreich noch ein Steuererklärung machen über ein in Frankreich zu versteuerndes Einkommen von FF 0,00. Eine putzige Volte. Wenn ich mich recht entsinne, hatte das deutsche FA das verlangt, nicht das französische. War auf jeden Fall ein höllen Theater! |
#14
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Wer interantional arbeitet weis ganz klar, dass nach 183 Tagen/Jahr die Steuer im Aufenthaltsland faellig wird und nicht mehr in Deutschland. Dies ist allerdings bezueglich Anrechnung der Sozialabgaben nur innereuropaeisch verstaendlich geregelt. Beste devise, privat vorsorgen fuers Alter und in Deutschland generell nichts zahlen. Steuern sind sowieso zu hoch. Beim segeln einfach unter z.B. spanischer Flagge fahren und dann im schlimmsten Fall die 15-22% Steuern hier zahlen. Versicherung, etc. ist auch sehr viel billiger.
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#15
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Hallo Sissi,
genau so ist es, wie Volker das geschrieben hat. Einen Zusatz noch: zu Ausflaggen reicht es aus, im Land seiner Wahl eine Firma (z.B. ein Charterunternehmen) zu gründen, das Schiff ins Betriebsvermögen dieser Firma einzustellen und die aus dem Chartergeschäft erzielten Gewinne dort zu versteuern. Ich kenne eine Reihe von Schweizern (Charter ist Booten unter schweizer Flagge offenbar nicht erlaubt), die mit ihrem Schiff Charter fahren und es daher unter einer "Flag of Convenience" registriert haben. Neben den bekannten Ländern gibt es besonders in der Karibik eine ganze Reihe von kleinen Staaten, die mittlerweile von vielen europäischen Eignern größerer Yachten (so ab 20m) als Heimat für Schiff und Geld genutzt werden. Gruß Paul |
#16
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Zitat:
Gruß Paul |
#17
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Zitat:
Ich habe mich lange sowohl mit dem Ausflaggen als auch mit der Wohnsitzverlagerung beschäfigt aber beides wieder verworfen. Ich habe keinerlei Vorteil erkennen können in der Verlagerung des Wohnsitzes nach Spanien. Und als nicht unerheblicher Steuerzahler hätte ich das sonst längst getan, wo ich doch ohnehin sehr oft dort bin. Gleiches gilt für mein Boot, das eigentlich ideal zum Ausflaggen gewesen wäre. Aber Ausflaggen ist zum einen der schnellste Weg die Steuerfahndung im Hause zu haben. Zwar meistens nicht illegal aber verdächtig. Und das Anfängern immer wieder empfohlene Gründen eine Offshore Company wird spätestens beim Verkauf des Bootes oder Auflösen der Firma zum Bumerang. Nur das erfahren die erst dann. Und ehrlich gesagt, mit einer Panama, USA o.ä. Flagge fahren möchte ich schon gar nicht. Da zahl ich lieber die UST in Europa. .
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#18
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Zitat:
Ich will damit keinem auf den Schlips treten aber ich haette gar nichts dagegen wenn die EU auseinanderbricht... Wie Samir Amin schon 1998 im Buch "Capitalism in the Age of Globalisation" geschrieben hat, gibt es fuer die EU eigentlich nur 2 Moeglichkeiten auf dauer zu bestehen. 1. Nah an den USA 2. Ein "Deutsches" Europa. Finde ich beides nicht reizvoll und daher waer es mir ganz recht wenn die Deutsche Regierung nicht ganz so viel Einfluss naehme auf die Dinge hier; "im Namen Europas". Uebrigens zum Thema Steuersatz bis zu 48% in Spanien: Wer hier den Maximalsteuersatz bezahlt, ist selber schuld und sollte besser in Deutschland bleiben wo der Fiskus ja sowieso die Konten ausliest, etc. Von den Spaniern lassen sich jedenfalls die meisten was einfallen um die Steuerlast zu senken und der Staat funktioniert trotzdem. Und die, die diesen Einfallsreichtum nicht haben, haben sicher auch nicht den Einfallsreichtung ein genuegendes Einkommen zu haben um mehr als 15 - 22 % zu zahlen. Dabei faellt mir auch grad noch ein (Deutscher Nettoeinzahler), dass ich mich schon immer frage wo die deutsche Regierung denn wohl das Geld hinpumpt, denn Europa ist so teuer dann auch nicht aber das deutsche Bruttosozialprodukt im Vergleich mit anderen Mitgliedsstaaten geradezu gingantisch.... Wohin fliessts denn wohl??? Gelobt sei das Vaterland, ich gebe meine Staatsbuergerschaft zuruek, hab ja auch nicht danach gefragt....
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Bekennender Kleinbootfahrer - 6.4 * 2.0; 30 Jahre alt aber trotzdemschoener Kahn.... |
#19
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Zitat:
Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten läßt sich wohl jeder was einfallen, aber wenn die erschöpft sind ist es halt aus. Und die, die 48% Steuerlast haben dürften in der Regel nicht zu dumm sein das zu tun, sie verdienen halt einfach so viel. Ehrlich gesagt ist mir das im Zweifel lieber. Also erzähle nicht solchen Unsinn. Was du so von dir gibst erinnert mich sehr an Stammtischgeschwätz.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#20
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Ich werd mich sicher auch nicht darauf einlassen darueber zu diskutieren und mich selbst hier zu belasten in aller Oeffentlichkeit.
Ich habe in ein paar verschiedenen Laendern meinen Wohnsitz gehabt und daher vielleicht auch eine andere Perspektive. Aber sei versichert, dass ich sicher nicht versuchen werde Dich zu ueberzeugen, denn wenn alle wuessten wie, kaemen ja alle hierher.... Zitat:
Nur dies finde ich nicht nett (s.o.). Ich werte Deine Aeusserungen auch in einer zivilisierten Art und Weise ab und nicht im Bildzeitungsstil. So long.... [/quote]
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#21
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ach weisst du Mojambo, ich lasse mich nicht gerne für blöd verkaufen. So nach dem Motto alle sind doof außer ich.
So kommst du für mich rüber. Sorry. Du stellt Sachen in den Raum von denen du offensichtlich keine Ahnung hast. Bei uns in Bayern würde man sagen "wir sind auch nicht auf der Brennsuppe dahergeschwommen"
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#22
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Zitat:
Allerdings muss ich das relativieren, denn ich kenne fast nur Selbstaendige, die ein sehr hohes Einkommen haben. Ich weis nicht, wie das als Angestellter aussieht. Da ich selbst sowieso nur zum Spass und fuer die Weiterbildung arbeite und mich Geld nicht interressiert stellt sich das Problem fuer mich einfach nicht.
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#23
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Ausser dass Du Volker mit Holger verwechselt hast, gebe ich Dir Recht!
Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#24
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Zitat:
Jedenfalls wollte ich Dir und auch sonst keinem auf den Schlips treten. Es mag ja sein, dass alles was ich so in den letzten Jahren gemacht und erfahren habe, nur in meinem ganz eigenen Universum gilt. (Ich halte das sogar fuer sehr wahrscheinlich) Gruesse, Martin
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Bekennender Kleinbootfahrer - 6.4 * 2.0; 30 Jahre alt aber trotzdemschoener Kahn.... |
#25
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nur mal hypothetisch:
als ich für einige jahre ins ausland ging habe ich mich bürokratisch korrekt hier abgemeldet und auch mein auto abgemeldet. damit erlosch in beiden fällen die steuerpflicht hier. ich wurde dann in dem aufenthaltsland steuerpflichtig. ein kollege nahm sein hier abgemeldetes fahrzeug im container mit und meldete es im zielland an. hat funktioniert nun zum boot auf großer fahrt: rein theoretisch müsste das doch mit einem boot genau so gehen. holger
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