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  #1  
Alt 14.05.2010, 18:24
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Standard UTC auch im Binnenfunk? Weitere Fragen!

Hallo Forum,
wird im Binnenfunk eigentlich die Uhrzeit auch in UTC angegeben oder in Ortszeit?
Und wie wird die dann übermittelt?

Wäre schön wenn sich ein paar UBI- Inhaber melden würden.
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Viele Grüsse
Bernhard
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Geändert von hop_rock (15.05.2010 um 08:51 Uhr)
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  #2  
Alt 14.05.2010, 19:02
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Ortszeit.

Ist die Frage nur insteressehalber oder brauchst du die Zeit für etwas bestimmtes??
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Gruß
Chris24

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Geändert von chris24 (14.05.2010 um 19:12 Uhr)
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  #3  
Alt 14.05.2010, 19:10
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Hallo Bernhrad,
im Binnenfunk gibst Du normalerweise nur die aktuelle Ortszeit wo Du dich gerade befindest an. Es ist nicht wie bei Seefunk mit UTC.

Gruß
Udo
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  #4  
Alt 14.05.2010, 19:36
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Im Handbuch Binnenfunk wird nirgendwo Bezug auf die UTC genommen. Alle Zeitangaben in "üblicher" Art, also halb sieben wird als 18.30 übermittelt.
Sämtliche Öffnungszeiten von Behörden etc. sind auch in Ortszeit angegeben.

Im Seefunk Zeitangaben i.d.R. UTC.
I.d.R.: weil 5 m vor einer Brücke auch kein Mensch in UTC nach der Öffnungszeit fragt.
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Gruß
Kai
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  #5  
Alt 14.05.2010, 21:32
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Ich frag nach weil ich den UBI im Selbststudium mach und eben nirgends etwas genaues drüber gefunden hab.
Die Uhrzeitangabe macht man ja beim beenden des Notverkehrs.
Wenn jetzt jemand der nur den UBI hat und also nur gewohnt ist in Ortszeit zu rechnen am Mobilen Seefunkdienst in den Zonen 1-3 teilnimmt.
Dort wird die Zeit ja in UTC angegeben.
Da reden die ja ein bisschen aneinander vorbei.
Oder lieg ich jetzt falsch?
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Viele Grüsse
Bernhard
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  #6  
Alt 14.05.2010, 22:16
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Bei der Prüfung Ortszeit (so war's zumindest noch vor 1 Jahr) angeben.

Ich die reden wiedereinmal aneinander vorbei. Wie bei vielen anderen Prüfungsfragen.
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Gruß
Chris24

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  #7  
Alt 14.05.2010, 22:36
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halte Dich man ruhig an die Ortszeit

gruss
lars
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  #8  
Alt 15.05.2010, 08:50
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Danke Leute,
jetzt hab ich schon die nächste Frage:
Wann wird was buchstabiert?
Buchstabiere ich bei einem Notruf meinen Schiffsnamen immer?
Wenn ja , nur beim ersten mal beim Anruf und die beiden weiteren male spreche ich ihn nur aus? Oder erst bei der Notmeldung?
Oder gar nicht?

Danke schon im vorraus!
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Bernhard
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  #9  
Alt 15.05.2010, 14:49
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
ich kann nur für meine Prüfung sprechen. Da wurde beim praktischen Teil (Abgabe einer Not- und einer Sicherheitsmeldung) nichts buchstabiert.
Das Buchstabieren kam in einem gesonderten Teil der Prüfung.

Bis dann

Dominic
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  #10  
Alt 15.05.2010, 15:37
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Schiffsnamen und andere Namen werden im Funkspruch nicht buchstabiert.

In irgendeiner Art prüft der Prüfer aber, ob du das Alphabet kannst.
Ich hab z.B. meinen Namen buchstabieren müssen.
__________________
Gruß
Chris24

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  #11  
Alt 15.05.2010, 16:02
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
bei uns war das ein extra Prüfungsteil. Einmal Diktat, wobei die Prüferin Teile aus dem Text nach Buchstabiertafel vorträgt und man diese Mitschreibt. Zum anderen einmal umgekehrt, also man trägt der Prüferin einen Text in gleicher Form nach Buchstabiertafel vor.

Bis dann

Dominic
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  #12  
Alt 15.05.2010, 18:05
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Zitat:
Zitat von chris24 Beitrag anzeigen
Schiffsnamen und andere Namen werden im Funkspruch nicht buchstabiert.

In irgendeiner Art prüft der Prüfer aber, ob du das Alphabet kannst.
Ich hab z.B. meinen Namen buchstabieren müssen.
ob das stimmt ????
aus"Uwe Hannemann (Delius Klasing)"SRC und UBI !
Kapitel Hinweise zur Aufnahme und Abgabe von Texten;

- Schiffsname und Rufzeichen
Schiffsnamen sind wie alle anderen Namen zu buchstabieren !!!
- Eigennamen und Ortsnamen
Namen sind grundsätzlich zu buchstabieren. Dabei wird der Name zunächst im Zusammenhang übermittelt und anschließend unter Anwendung der Buchstbiertafel wiederholt !
__________________
Schöne Grüße aus dem Westerwald

Bruno
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  #13  
Alt 15.05.2010, 20:04
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
wie schon gesagt, die Buchstabiertafel wurde bei uns extra Abgeprüft. In dem Diktat und in dem Eigenvortrag waren aus den jeweiligen Texten auch immer die Schiffsnamen und (wenn ich mich richtig erinnere) die Orte zu buchstabieren bzw. wurden zum Diktat buchstabiert.

Das oben genannte Kapitel sagt ja schon aus "Hinweise zur Aufnahme und Abgabe von Texten". Ich weiß jetzt nicht, ob sich dass auch auf die praktische Prüfung bezieht. Meine ist ja auch schon wieder ein paar "Tage" her.

Bis dann

Dominic
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  #14  
Alt 15.05.2010, 20:09
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Das oben genannte Kapitel sagt ja schon aus "Hinweise zur Aufnahme und Abgabe von Texten". Ich weiß jetzt nicht, ob sich dass auch auf die praktische Prüfung bezieht. Meine ist ja auch schon wieder ein paar "Tage" her.

Bis dann

Dominic
Also meine ist noch nicht lange her
Ich habe SRC/UBI zusammen am gleichen Tag gemacht.
Buchstabieren mussten wir in der praktischen Prüfung.
Und nicht etwa im SRC-Teil, sondern im UBI-Teil....

Viele Grüße,
Holger
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  #15  
Alt 16.05.2010, 07:49
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Zitat:
Zitat von powerboat3 Beitrag anzeigen
ob das stimmt ????
aus"Uwe Hannemann (Delius Klasing)"SRC und UBI !
Kapitel Hinweise zur Aufnahme und Abgabe von Texten;

- Schiffsname und Rufzeichen
Schiffsnamen sind wie alle anderen Namen zu buchstabieren !!!
- Eigennamen und Ortsnamen
Namen sind grundsätzlich zu buchstabieren. Dabei wird der Name zunächst im Zusammenhang übermittelt und anschließend unter Anwendung der Buchstbiertafel wiederholt !

Tja, interessant wie sich Prüfungsfragen/Bücher etc. und die Realität, auch die "offiziell" geforderte, oftmals unterscheiden.

Weder die Mitteilungen für Seefunkstellen und Schiffsfunkstellen (Buten/Binnen) noch das Handbuch für den Binnenfunk setzen grundsätzliches Buchstabieren von Namen voraus.

Das Binnenbuch empfiehlt lediglich bei "schwieriger Verständigung" gemäß Buchstabiertafel zu buchstabieren. Besonders die beiden Buchstaben der Kennung (aber das macht m.E. eh jeder automatisch).

Persönlich würde ich sagen, man macht am besten immer genau das was die Prüfer/Unterricht wollen...und wenn man den Lappen dann hat, hält man sich an die Realität und die lokalen situationssbedingten Erfordernisse.


Und vor allem, guckt ruhig mal auch in die Unterlagen (Handbuch/Nachrichten) hinein, damit kann man eine große Zahl der Fragen direkt "richtig" klären. Zumindest die die offiziell von Belang sind und auf die man sich im Falle des Falles auch drauf berufen kann.
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Gruß
Kai
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  #16  
Alt 16.05.2010, 07:59
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Wenn du das Alphabet kannst, hast du überhaupt kein Problem!!
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Chris24

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  #17  
Alt 16.05.2010, 11:10
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So Leute,
ich hatte heute meine UBI-Ergänzungsprüfung (den SRC hab ich im März schon gemacht).
Alles gut gelaufen.
Jetzt darf ich auch auf der Donau funken.
Nochmal vielen Dank für die Ratschläge.
Ist halt wirklich eine coole community.
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Viele Grüsse
Bernhard
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  #18  
Alt 16.05.2010, 11:16
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Und??

Was hast du jetzt buchstabieren müssen?
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Gruß
Chris24

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  #19  
Alt 16.05.2010, 11:26
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hop_rock hop_rock ist offline
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Hi Chris,
hab nix buchstbieren müssen.
Dadurch daß im SRC das Buchstabieren nach dem Int. Buchstabieralphabet schon abgeprüft worden ist wirds in der UBI-Ergänzungsprüfung nicht mehr verlangt.
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Viele Grüsse
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