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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 19.05.2010, 08:22
stylewars stylewars ist offline
Cadet
 
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Standard Schaden nach Vorfahrtsmissachtung.....wer muss zahlen ???

Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Rechtsfrage.

Ich war mit meinem kleinen Motorboot Fiberline G12 auf dem Rhein unterwegs als plötzlich ein Jetski voll auf mich zufährt, laut Vorfahrtsregeln hatte ich Vorfahrt, jedoch musste ich letztentlich in letzter Minute selber ausweichen. Bei diesem Ausweichmanöver bin ich über eine Steinbuhne gefahren und dabei ordentlich aufgesetzt. Die Buhne war aufgrund des momentanen Hochwasser fast nicht zu erkennen (Sie lag minimal unter Wasser) und somit habe ich diese übersehen, aber eine andere Wahl hatte ich ja auch nicht.

Als erstes hat der Rumpf aufgesetzt bzw. es mir die Rumpffinne zerdeppert, die Motorfinne bzw. der vordere Teil des im wasserliegenden Motors hat richtig was abbekommen und zu guterletzt ist von dem Propeller auch nicht mehr viel übrig geblieben.

Seit dem hört sich auch der Motor komisch an, OK nach dem aufschlag auch nicht verwunderlich.

Wer zahlt mir nun diesen nicht unerheblichen Schaden ???

Lieben Gruß

Yves
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  #2  
Alt 19.05.2010, 08:34
Benutzerbild von wolfgang_
wolfgang_ wolfgang_ ist offline
Captain
 
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309 Danke in 176 Beiträgen
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Hallo Yves,

vermutlich wirst du den Schaden selber zahlen müssen. Laut deiner Schilderung kam es nicht zur Kollision. Der Gegner wird daher einfach behaupten können, dass aureichend Platz zum Ausweichen war.

Gruß
Wolfgang
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Gruß Wolfgang

Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.
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  #3  
Alt 19.05.2010, 08:36
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
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Hast du Zeugen und die Personalien vom Jetskifahrer?

Ja, dann ab zur Waschpo!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #4  
Alt 19.05.2010, 08:51
stylewars stylewars ist offline
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Ja Personalien von dem Jetskifahrer und 2 Zeugen die mit im Boot waren habe ich, der Jetskifahrer ist sich seiner Schuld aber auch bewusst.

Das Problem ist ja meistens die Versicherung, kommt halt immer auf die Schilderung des Falls an, drum wollte ich hier mal nachgefraght haben bevor ich es offiziell melde.

Gruß

Yves
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  #5  
Alt 19.05.2010, 09:20
Benutzerbild von WalterB
WalterB WalterB ist offline
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Sofern der Jetski-Fahrer eine Haftpflichtversicherung hat, dürfte dies kein Problem sein. Wenn er die Schuld anerkennt, braucht es auch nicht bei der WaschPo gemeldet werden.

Gruß Walter
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Navigation: Wenn man weiß, wo man ist, kann man sein, wo man will!
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  #6  
Alt 19.05.2010, 09:25
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
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Eine Erstberatung kostet nicht viel.

Als vermeintlicher Geschädigter hättest du sogar das Recht einen Anwalt hinzu zu ziehen, der für dich abwickelt. Die Kosten müsste der Gegner tragen. Frag einfach nach.

z.B.:
http://www.skippers-anwalt.de/
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #7  
Alt 19.05.2010, 09:32
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Zitat:
Zitat von stylewars Beitrag anzeigen
aber eine andere Wahl hatte ich ja auch nicht.
Konntest Du nicht aufstoppen, beim Erkennen der Situation schon Gas wegnehmen, 5x kurzen Ton erschallen lassen?

Gruß Torben
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  #8  
Alt 19.05.2010, 09:51
stylewars stylewars ist offline
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Hätte...hätte...wenn und aber....

Ich habe bestimmt nicht vorgehabt mein Boot zu versenken und bin absichtlich über die Buhne gefahren, hätte ich anders reagieren könne hätte ich es gemacht.

Ich hatte Vorfahrt...

Ich hatte einen Wasserskiläufer hinten dran...

Die Buhne war so gut wie nicht zu erkennen...

Ganz davon ab ist die Schuldfrage geklärt, ob die Haftpflicht es übernimmt ist die andere Frage.
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  #9  
Alt 19.05.2010, 09:56
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Timo S. Timo S. ist offline
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ja und was genau willst du dann hier in erfahrung bringen wenn du eh schon alles weißt?
wenn er den schaden anerkennt ist doch alles ok. lass in einer werft nen kostenvoranschlag machen schick das seiner haftpflicht und gut ist.
__________________
wassersportlicher Gruß,

Timo

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  #10  
Alt 19.05.2010, 10:05
stylewars stylewars ist offline
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Wenn das mal alles so einfach wäre....

Recht habe und Recht bekommen ist immer so ne Sache.

Leider drehen und wenden sich die Versicherer die Sache meistens so, dass die Versicherung nicht zahlen muss.
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  #11  
Alt 19.05.2010, 10:09
feivel feivel ist offline
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Zitat:
Zitat von stylewars Beitrag anzeigen
Hätte...hätte...wenn und aber....

Ich habe bestimmt nicht vorgehabt mein Boot zu versenken und bin absichtlich über die Buhne gefahren, hätte ich anders reagieren könne hätte ich es gemacht.

Ich hatte Vorfahrt...

Ich hatte einen Wasserskiläufer hinten dran...

Die Buhne war so gut wie nicht zu erkennen...

Ganz davon ab ist die Schuldfrage geklärt, ob die Haftpflicht es übernimmt ist die andere Frage.
hmm...

wenn doch die schuldfrage zwischen dir und dem jetski geklärt ist, wo ist dann das problem? ich hoffe für dich das er entsprechend versichert ist dann regelt sich das doch.

boot in die werkstatt deines vertrauens und wenn nötig gutachter hinzuziehen. bei deinem schadensausmaß wird der wohl eh hinzugezogen.

gruß feivel
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  #12  
Alt 19.05.2010, 10:13
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Aus deiner geschilderten Sicht, muss der Gegner vermutlich zahlen, bzw. seine Haftpflicht regulieren.

Beim "Manöver des letzten Moments" zum Schutz von Leib und Leben, ist dir ein Schaden entstanden. Wenn du die Regeln guter Seemannschaft eingehalten hast, gibt es wohl keine Probleme.

Trotzdem würde ich einen Schwerpunkt-Anwalt befragen. Die Welt ist schlecht und kompliziert.
Ein Erstberatung kostet vermutlich 50-70 Euro, in meinen Augen seht gut angelegtes Geld.

Neben dem Sachschaden, sind auch Kosten wie Bergung, Ausfall und sonstiges geltend zu machen.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #13  
Alt 19.05.2010, 10:57
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lachshunter lachshunter ist offline
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Zitat:
Zitat von stylewars Beitrag anzeigen
Ich hatte einen Wasserskiläufer hinten dran...

Hier könnte dein Problem liegen, mit Wasserski bist DU eigentlich ausweichpflichtig.



Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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  #14  
Alt 19.05.2010, 11:05
Benutzerbild von hartmut2801
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moin,
mal so nebenbei, wieso meinen viele auf dem wasser gäbe es eine vorfahrt
kurshaltepflichtige und ausweichpflichtige, aber vorfahrt

bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!!

rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
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  #15  
Alt 19.05.2010, 11:07
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Hier könnte dein Problem liegen, mit Wasserski bist DU eigentlich ausweichpflichtig.
Dieser Grundsatz gilt aber nicht gegenüber einem Jetski. Zu diesem ist ein Wasserskizugboot gleichberechtigt.

Es gibt sogar eine SBF-Frage dazu:

Frage:
Nach welchen Vorschriften haben Führer von Zugbooten der Wasserskiläufer, Fahrer von Wassermotorrädern und Kite- oder Segelsurfer untereinander auszuweichen?

Antwort:
nach KVR (Kollisionsverhütungsregeln)
__________________
Beste Grüße

John
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  #16  
Alt 19.05.2010, 11:39
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Dieser Grundsatz gilt aber nicht gegenüber einem Jetski. Zu diesem ist ein Wasserskizugboot gleichberechtigt.

Es gibt sogar eine SBF-Frage dazu:

...
nach KVR (Kollisionsverhütungsregeln)

Nur der Vollständigkeit halber: wir sind im Binnen-Bereich, also nix KVR.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #17  
Alt 19.05.2010, 11:40
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Nur der Vollständigkeit halber: wir sind im Binnen-Bereich, also nix KVR.

Da hast Du natürlich recht. Im Ergebnis gelten aber die gleichen Vorfahrtsregeln.
__________________
Beste Grüße

John
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  #18  
Alt 19.05.2010, 11:43
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Timo S. Timo S. ist offline
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ich glaube die Rechtslage ist hier ein bisschen undeutlich...
wenn der Jetski-Fahrer allerdings den Schaden anerkennt, würde ich in dem Bericht für die Versicherung, den Wasserski-Fahrer einfach vergessen
ist zwar nicht ganz legal, aber wenn er das auch nicht erwähnt, habt ihr beide keinen größeren Stress miteinander.

In anderem Fall würde ich, wie Freibeuter es empfiehlt, einen Fachanwalt hinzuziehen.
__________________
wassersportlicher Gruß,

Timo

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  #19  
Alt 19.05.2010, 11:48
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Da hast Du natürlich recht. Im Ergebnis gelten aber die gleichen Vorfahrtsregeln.
Mmmh, kommen da nicht noch ein paar Faktoren dazu?

Ich habe zwar einen Binnenzettel aber letztendlich keine Ahnung mehr.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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Geändert von Freibeuter (19.05.2010 um 12:51 Uhr)
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  #20  
Alt 19.05.2010, 11:51
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Hallo,

Buhnen? Sind die nicht ausserhalb des Fahrwasser? und dann noch ein Wasserskiläufer hintendran.

Gruß
Rudolf
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Sea Ray 200 OVS (Verkauft)
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  #21  
Alt 19.05.2010, 11:52
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Dann ruf endlich bei seiner Versicherung an, Daten hast du ja, und frage ob sie einen Gutachter schicken wollen, oder ob Ihnen ein KV reicht!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #22  
Alt 19.05.2010, 11:56
feivel feivel ist offline
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jetzt geht es nun wieder bis auf die dritte stelle hinterm komma.

wer hat denn das kleinere problem auszuweichen? der ultrawendige jetski oder jemand der die verantwortung für einen wasserskiläufer hat und sich nach dem richten muss damit nichts passiert.

außerdem dachte ich der schuldfaktor ist bereits geklärt?

leider hab ich auch schon unangenehme erfahrungen mit den jungs machen müssen. die entsprechen wohl nicht wirklich dem sachverstand und dem verantwortungsbewusstein der bootsgemeinde. suchen wohl eher den funfaktor und dies egal auf wessen kosten.

die jungs haben auch keine skrupel erstmal am slip die welle zu machen wenn ich mein boot trailer. offensichtlich sind die wirklich zu unerfahren oder einfach nur doof.

will das hier nicht pauschal unterstellen aber im falle eines unfalles wie oben geschildert würde ich mir meine kohle mit genuss abhohlen.

gruß feivel
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  #23  
Alt 19.05.2010, 12:20
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Mmmh, kommen da nicht noch ein paar Faktoren dazu?
Ja.

Es bleibt aber dabei, daß Jetski und Wasserskizugboot gleichberechtigt sind und untereinander gemäß den üblichen Regeln ausweichen müssen.

Details finden sich in der Wasserskiverordnung und der Wassermotorräderverordnung.
__________________
Beste Grüße

John
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  #24  
Alt 19.05.2010, 12:21
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Coldbiker Beitrag anzeigen
Buhnen? Sind die nicht ausserhalb des Fahrwasser? und dann noch ein Wasserskiläufer hintendran.
In die Buhne ist er ja offensichtlich erst bei seinem Ausweichmanöver des letzten Augenblicks geraten.
__________________
Beste Grüße

John
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  #25  
Alt 19.05.2010, 12:54
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bernd_nrw bernd_nrw ist offline
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Hallo,

wenn der Kurshalter vom Ausweichpflichtigen zu einem Manöver des letzten Augenblicks genötigt wird, um eine Kollision zu verhindern, ist die Lage doch eigentlich klar.

Tonsignale scheiden hier ehr aus (Kurzfristigkeit), wobei ich auch die Hand schon mal auf dem Schalter für das Horn liegen habe, wenn ich Bereiche durchfahre, wo Jetskie fahren.

Ich habe immer ein mulmiges Gefühl, wenn ich die Jungs sehr und mir nicht sicher bin, ob sie einen auch realiseren. Daher Obacht und ggf. selbst mal runter mit dem Gas (geht mit Wasserski natürlich nicht, daher hupe ich, wenn ich jemanden hinten dran habe) um den Wasserskiläufer zu schützen.

Bernd
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