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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 24.07.2018, 10:34
Benutzerbild von Schakalaka
Schakalaka Schakalaka ist offline
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Standard Zuladung Boot

Hallo Gemeinde!

Nach unserer letzten Ausfahrt mit 4 Mann habe ich mal nachgerechnet und war recht erstaunt, dass hier die angegebene Zuladung bereits überschritten war...

Lt. Aufkleber von der "US Küstenwache" ist das Boot für folgendes freigegeben:
6 Mann oder 750 lbs (denke mal ohne Motor und Tankinhalt)

Nach meiner Rechnung sind 750 lbs=340 kg : 4 Mann sind das 85 kg pro Nase

Ohne nun jemandem zu nahe zu treten aber 85kg habe ich nicht....
Gut bei 2 Erwachsenen + 4 kleineren Kindern könnte dann die Angabe mit den 6 Personen bezgl. Gewicht hinkommen, aber so???

Daher meine Frage: Wie ist das nun zu interpretieren? Ist das so ein allgemeiner Aufkleber der Küstenwache, ist diese Angabe nur für Rauwasser, wie/wo bekommt man eine genaue Angabe bzgl. möglicher Zuladung?
In den "Papieren" steht nirgens etwas und eine CE hat das Boot auch nicht.
Ich weiss, es wurde hier schon einiges diskutiert, bin aber zu keinem Ergebnis gekommen....
Wenn man zu viert mal bisschen Urlaub machen möchte und noch Reservekanister+Gepäck mit dabei hat, wir es dann gleich gar nichts mehr
Hat jmd. diesbezüglich Erfahrung, wann das Boot "überladen" ist und was es mit der Angabe des zul. Gewichtes auf sich hat?

Boot ist ein Bayliner 1702 Capri
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. [Albert Einstein]

Der Jammer mit der Menschheit ist, dass die Dummen so selbstsicher sind und die Gescheiten so voller Zweifel. [Bertrand Russell]
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  #2  
Alt 24.07.2018, 13:18
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Ich würde das nicht so auf´s Gramm genau rechnen...


Bei meiner Mastercraft ist der CE Aufkleber im Boot welcher besagt dass 8 Leute oder 680Kg rein dürfen.
Schön und gut... nur dass das werksseitige Ballastsystem schon 750kg zuladen kann, was die Freibordhöhe auch so schon auf unter 50cm bringt.


Ich denke das ist wie bei Aufzügen - ein Richtwert (1000kg oder 25 Personen )


Falls jemand hier genau weiß wie ernst die Zuladung genommen werden muss, lese ich das natürlich gerne.
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  #3  
Alt 24.07.2018, 13:40
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Moinsen
Da könnt ihr mal sehen was solche pauschalisierten Angaben über zulässige Zuladungen,ob nun über Personenzahlen oder auch Gewichten,wert sind---nix oder fast nichts.Der Hersteller ob nun für CE oder die Ami-Küstenwache muss eben Angaben liefern.Eine Aussage da rüber welche Auswirkungen eine Zuladung auf die Seetüchtigkeit eines Bootes hat kann man nur machen wenn bekannt ist wie das Zuladungsgewicht im Verhältnis zur Bootslänge und der ursprünglichen Wasserlinenhöhe im Boot verteilt/konzentriert wurde.
Ich würde sagen sechs,ordentlich unterhalb der Wasserlinie im Auftriebsschwerpunkt verstaute und gelaschte,Fässer Bier tragen mehr zur Seetüchtigkeit bei als sechs betrunkene Leichtmatrosen die auf dem Kabinendach rumturnen----so lange zumindest,wie der Skipper sie während der Seefahrt nicht einhand austrinkt die Bierfässer.
gruss hein

gruss hein
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  #4  
Alt 24.07.2018, 16:58
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Schakalaka Schakalaka ist offline
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Nun gut.
Wenn also das Ganze nur auf willkühr beruht...
Ich gehe hier mal nicht von krümelkackerei aus.....
6 Sitze = 6 Personen a 100 kg = 600 kg + 100 kg Gepäck + 50 kg Reservekanister = 750 kg
Sagen wir mal 800 kg.....
Lt. Aufkleber 340 kg. Was soll das????
Gibt es Erfahrungen was bzgl. zul. Freiboard möglich ist an Masse mitzunehmen? Welche min. Freiboardhöhe wäre anzusetzen für Seen+Flüsse? Wie händelt Ihr das?
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  #5  
Alt 24.07.2018, 17:25
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Das ist doch alles nur eine frage des gesunden Menschenverstandes.
Mit 800 kg in einem 17 Fuß Boot bist du eh nur als Verdränger Unterwegs.
Und Fluß ist nicht gleich Fluß.
Auf der Mosel oder auf dem Neckar hättest du damit keine Probleme,
auf dem Rhein schon.
Kommt ja auch immer darauf an was du vor hast.
Und die Freiboardgrenze musst du selbst abwägen können, wie hoch ist der Schwall der Schifffahrt auf deinem Gewässer!
Um nur mal kurz um die Ecke zu fahren würde ich mir da keine großen Gedanken machen bei längerer Fahrt schon.
Würde sagen, 20% mehr als es zulässig ist ist Vertretbar.


Gruß Frank
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  #6  
Alt 24.07.2018, 17:27
Benutzerbild von hein mk
hein mk hein mk ist gerade online
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Moin
Die minimale Freibordhöhe hängt einerseits natürlich vom zu befahrenden Gewässer und der zu erwartenden Seegangshöhe ab andererseits aber auch vom Fahzeug und welchen Verschlusszustand ich herstellen kann.Auf Binnenwasserstrassen sieht man ja oft Binnenschiffe die bis knapp vor das seitliche Laufdeck eintauchen,da kommt dann ja noch das Lukensüll und wenn es rauh wird werden die Luken ja oft zugezogen,auf der Unterelbe ist das meine ich für Binnenschiffe die überhaupt eine Zulassung für das Fahrtgebiet haben so gar Pflicht.
gruss hein
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  #7  
Alt 24.07.2018, 17:32
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Versteht mich bitte nicht falsch, aber im Wissen von 340 kg Zuladung (nämlich anhand des für jeden gut leserlichen Schildes im Boot) aber 341 kg zuladen, ist erst mal Vorsatz! Und damit ist im Falle eines Falles die Versicherung raus ... gut bei einem Kilogramm sicher nicht. Wo aber die jeweilige Versicherung ihre individuelle Schmerzgrenze sieht, kann ja jeder selbst rausfinden.

MfG

Oliver
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Es braucht einen langen Atem Dingen auf den Grund gehen zu können - Sachkenntnis verkürzt den Weg ungemein!
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  #8  
Alt 24.07.2018, 21:24
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Schakalaka Schakalaka ist offline
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Zitat:
Zitat von Solpat Beitrag anzeigen
Versteht mich bitte nicht falsch, aber im Wissen von 340 kg Zuladung (nämlich anhand des für jeden gut leserlichen Schildes im Boot) aber 341 kg zuladen, ist erst mal Vorsatz! Und damit ist im Falle eines Falles die Versicherung raus ... gut bei einem Kilogramm sicher nicht. Wo aber die jeweilige Versicherung ihre individuelle Schmerzgrenze sieht, kann ja jeder selbst rausfinden.

MfG

Oliver

Ja. Das kann ich mir vorstellen und wäre meine nächste Frage gewesen....
Aber erstens, kennt die Versicherung den Aufkleber nicht und zweitens kann der auch abhanden gekommen sein....
Von daher.... Die WaPo interessiert es erst mal nicht und der Anwalt müsste es nachweisen... Bin mir zwar sicher, dass der dann etwas aus dem Ärmel zaubert, tut aber mom. nichts zur Sache....

Also: ab wann is das Boot "überladen" und was gilt in D?
Mal davon abgesehen... die 6 Sitze sind alle am Heck.... Besser verteilt wäre mehr Zuladung machbar....
Ja. Gleiten macht das Boot dennoch....

Also bitte konstruktive Infos, alles andere habe ich schon gelesen....
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  #9  
Alt 25.07.2018, 01:06
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Zitat:
Zitat von Schakalaka Beitrag anzeigen
Also bitte konstruktive Infos, alles andere habe ich schon gelesen....
Du hast lt. Deiner Aussage zur Kenntnis genommen, daß Du mit mehr als 340Kg Zuladung die vom Hersteller freigegebene Zuladung überschreitest, was Dir aber egal ist. Erwartest Du nun hier Aussagen, die das bis zu einer Zuladung X unterstützen, oder was soll die Frage bewirken? Ich fürchte ja fast, daß hier zu diesem Thema gefundene Aussagen nicht wirklich gerichtsfest sind, falls das mal interessant werden sollte.



Das ist ein Ami-Boot! Der Aufkleber ist da drin, damit nicht mehr als 6 Leute drin rumhampeln, wenn nur 6 Sitze vorhanden sind. Und wenn von diesen 6 Leuten die Hälfte versäuft, weil das vollgetankte Boot mit 6 Wrestlern, 20 Sixpacks, 10 Kg Steaks und Grillausrüstung an Bord auf dem Weg zu einer Strandparty von einer in 100m Abstand überholenden Schnellfähre versenkt wurde, kann der Hersteller mit den Schultern zucken und sagen "so'n Pech aber auch", statt mit Dir über Millionenentschädigungen prozessieren zu müssen. (in D-Land ohnehin eher nicht)



Mein WalkerBay Dinghy hat lt. Typenschild 183Kg Zuladung. Damit könnte ich nichtmal mit zwei Personen zum Spritholen fahren, wenn ich das ernst nähme.


mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #10  
Alt 25.07.2018, 08:04
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Schakalaka Schakalaka ist offline
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Ja. O.K. - aber egal ist es mir nicht, daher frage ich auch...

Ich habe Deine Aussage und die der Vorredner schon verstanden, das war eigentlich auch der Grund, weshalb ich wissen wollte, ob es hier jmd. genauer weiss... Scheint aber immer eine "Grauzone" zu sein.
Dachte, das hier jmd. andere Werte vorliegen hat oder evtl. weiss wo man die herbekommt. Das der Hersteller auf Nummer sicher geht, vor allem in Amerika leuchtet auch ein.
Den Aufkleber kann man zwar als Anhaltspunkt nehmen, obwohl mir sich der Zusammenhang (6man zu 750lbs) nicht erschließt... ebenso wann dies mit welchem Motor gilt?
Daher wäre eine zulässige Freibordhöhe eine sinnvollere Angabe (denke ich).

Trotzdem danke.
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Geändert von Schakalaka (25.07.2018 um 09:47 Uhr)
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  #11  
Alt 25.07.2018, 10:37
bayliner1802 bayliner1802 ist offline
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wenn die 1702 sowieso in neuem Glanz erstrahlen soll, mach den Aufkleber ab. Braucht kein Mensch. In Deutschland gibt´s kein Tüv aufm Wasser und es herrscht Anarchie. Du kannst mit 75 PS Dein Boot bewegen oder mit 1500 PS. Du darfst je nach Gewässer so schnell fahren wie Du willst und mit soviel Personen an Bord wie Du Lust hast.

In anderen Ländern solltest Du Dich informieren was dort gilt.

Hau rein

Gruß Carsten
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  #12  
Alt 25.07.2018, 11:08
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thomas020370 thomas020370 ist offline
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Zitat:
Zitat von bayliner1802 Beitrag anzeigen
... und mit soviel Personen an Bord wie Du Lust hast
Glaube ich nicht.

Im Gegensatz zum Gewicht läßt sich die Anzahl der an Bord vorhandenen Personen im Vergleich zu den zugelassenen Sitzplätzen / der maximal zulässigen Personenanzahl doch prima von der WaPo überprüfen.

Mit dem Hinweis "das Boot ist für 5 Personen zugelassen, wenn sie zu sechst sind gibt das bei der Wasserschutzpolizei Ärger" haben wir mal ein Vermiet-Sportboot nicht bekommen, obwohl zwei von uns "nur" Kinder von ca. 10 Jahren waren. In Deutschland / am Rhein.

LG
Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ...
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  #13  
Alt 25.07.2018, 15:06
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Größeres Boot kaufen, dann gibts die Probleme nicht...


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  #14  
Alt 25.07.2018, 15:58
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Schakalaka Schakalaka ist offline
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An die zul. Anzahl der Sitzplätze werde ich mich def. halten. Bezgl. Personengewicht und zusätzliche Ausrüstung/Gepäck ist eine Ermessensfrage wenn ich euch so richtig verstanden habe. Man muss also ausprobieren was da möglich ist und ggf. Abstriche bzgl. Fahreigenschaften machen.....
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  #15  
Alt 26.07.2018, 13:13
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Zitat:
Zitat von thomas020370 Beitrag anzeigen
Glaube ich nicht.

Im Gegensatz zum Gewicht läßt sich die Anzahl der an Bord vorhandenen Personen im Vergleich zu den zugelassenen Sitzplätzen / der maximal zulässigen Personenanzahl doch prima von der WaPo überprüfen.

Mit dem Hinweis "das Boot ist für 5 Personen zugelassen, wenn sie zu sechst sind gibt das bei der Wasserschutzpolizei Ärger" haben wir mal ein Vermiet-Sportboot nicht bekommen, obwohl zwei von uns "nur" Kinder von ca. 10 Jahren waren. In Deutschland / am Rhein.

LG
Thomas
...von wem ist denn das Boot für 5 Leute zugelassen worden? Wenn Du in Amerika fährst, solltest Du es besser beachten. In Deutschland gibt es keine Zulassungsstelle, kein Tüv, kein nichts. Du kannst mit ner Badewanne und 10 Personen drin übern Rhein blasen, sofern das funktioniert.

Also immer entspannt bleiben bei den amerikanischen Aufklebern...

Gruß Carsten
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  #16  
Alt 27.07.2018, 13:52
bayliner1802 bayliner1802 ist offline
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auf Wunsch von Schakalaka hab ich mal bei meinem geschaut:

5 Persons or 625 LBS

1200 LBS Persons, Motors, Gear, 90 H.P. Motor

Sitzplätze hab ich 6.

Gefahren bin ich schon mit 10 Personen.

Was der Aufkleber soll, wissen nur die Amis...

Gruß Carsten
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  #17  
Alt 27.07.2018, 15:58
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Zitat:
Zitat von Classic Beitrag anzeigen
Das ist doch alles nur eine frage des gesunden Menschenverstandes.
Mit 800 kg in einem 17 Fuß Boot bist du eh nur als Verdränger Unterwegs.
Und Fluß ist nicht gleich Fluß.
Auf der Mosel oder auf dem Neckar hättest du damit keine Probleme,
auf dem Rhein schon.
Kommt ja auch immer darauf an was du vor hast.
Und die Freiboardgrenze musst du selbst abwägen können, wie hoch ist der Schwall der Schifffahrt auf deinem Gewässer!
Um nur mal kurz um die Ecke zu fahren würde ich mir da keine großen Gedanken machen bei längerer Fahrt schon.
Würde sagen, 20% mehr als es zulässig ist ist Vertretbar.


Gruß Frank
In Zeiten von Rechschutzversicherungen wird der Gesunde Menschenverstand aber oftmals abgeschaltet und lieber geklagt.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #18  
Alt 28.07.2018, 10:34
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Schakalaka Schakalaka ist offline
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Zitat:
Zitat von bayliner1802 Beitrag anzeigen
auf Wunsch von Schakalaka hab ich mal bei meinem geschaut:

5 Persons or 625 LBS

1200 LBS Persons, Motors, Gear, 90 H.P. Motor

Sitzplätze hab ich 6.

Gefahren bin ich schon mit 10 Personen.

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Gruß Carsten

Danke!

Hätte ich aber nicht gedacht, dass da etwas anderes draufsteht, wie bei mir...
Von Motor ect. steht bei mir auch nix drauf. Ist wohl dann Baujahrabhängig und die Erkenntnisse zur Beladung sind gewachsen... egal ob sinnvoll oder nicht. Tja Ammies eben
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Geändert von Schakalaka (28.07.2018 um 10:41 Uhr)
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  #19  
Alt 28.07.2018, 21:13
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Wenn ich mal auf diese lustigen Aufkleber schaue steht da einmal 12Persons or 1600lbs
und auf dem anderen 8Personen bzw. 675kg.
Der eine is US der andere CE 🙈

Gruß
Claus
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  #20  
Alt 31.07.2018, 16:39
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Zitat:
Zitat von bayliner1802 Beitrag anzeigen
...von wem ist denn das Boot für 5 Leute zugelassen worden? Wenn Du in Amerika fährst, solltest Du es besser beachten. In Deutschland gibt es keine Zulassungsstelle, kein Tüv, kein nichts
Die CE-Zulassung beinhaltet eine höchstzulässige Personenzahl, jedenfalls läßt die Werftplakette bei meinem Boot darauf schließen. Ich gehe mal davon aus, daß eine Überladung zumindest Diskussionen mit der Rennleitung wenn nicht Ärger mit der Versicherung im 'Un-'Fall bedeutet

Zitat:
Zitat von bayliner1802 Beitrag anzeigen
Du kannst mit ner Badewanne und 10 Personen drin übern Rhein blasen, sofern das funktioniert
Sicher. Aber nur so lange, wie niemand eine abweichende Meinung bezüglich 'funktioniert' hat.
Kein TÜV, Ok. Anarchie ist es glücklicherweise trotzdem nicht

Zitat:
Zitat von bayliner1802 Beitrag anzeigen
Also immer entspannt bleiben bei den amerikanischen Aufklebern...
Meine Erfahrungen betrafen diesbezüglich Boote aus Griechenland bzw. China, die hatten mit 'amerikanischen Aufklebern' wenig zu tun.

LG
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  #21  
Alt 04.08.2018, 23:13
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Toni4566 Toni4566 ist offline
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Nachdem was ich bisher mit meinem Boot (1851) erlebt habe vertraue ich eh nur dem gesunden Verstand. Angegeben war keine Personenzahl und es gab auch nirgends Aufkleber am Boot oder Eintragungen in den Papieren.
Beim Anmelden im WSA für das Kennzeichen hat das niemand interessiert. Wer nachdenkt weiß das auf ner 18er bei 4-5 Personen (je nach Gewicht) normalerweise Schluss ist.
Da wird eher beim Einklarieren in ausländischen Häfen mal navhgefragt, aber wenn ich da sagen würde 10 wärs auch egal.
In einigen Bereichen ist es wohl auch wichtiger für jeden Mitfahrer ne Rettungsweste zu haben als auf das zulässige Gewicht zu achten. Was man in Kroatien manchmal sieht haut alles weg, da sind ganze Grossfamilien auf Nussschalen unterwegs und sicher mehr an Bord als erlaubt.

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Viele Grüße aus dem Kraichgau

Frank
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  #22  
Alt 06.08.2018, 10:44
bayliner1802 bayliner1802 ist offline
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mein Boot hat keine CE Zulassung...
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  #23  
Alt 09.01.2023, 22:50
Noel.K Noel.K ist offline
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Moin,
mein Name ist Noel und ich bin gerade dabei mir ein Fiberline G10 zu restaurieren. Jetzt meine Frage. Ist bei der maximalen Zuladung der außenborder mit drinne oder wird das extra berechnet? Angegeben ist eine maximale Zuladung von 250 KG. Wenn ich jetzt einen 80 KG Außenborder dran hänge, bleiben mir dann nur noch 170KG oder hat der Motor nichts mit der Zuladung zutun?

Mit freundlichen Grüßen
Noel
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  #24  
Alt 10.01.2023, 00:08
Metalfriese Metalfriese ist offline
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http://www.fiberline-boote.de/oldie-seite.html
Da ist eine Tabelle mit den Bootsdaten
Nehm ich nun das Leergewicht (ohne Motor) , ziehe es von der Verdrängung ab, ist das Ergebniss genau die Zuladung
Also zählt der Motor wohl zur Zuladung...
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht!
Viele Grüße
Oliver
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  #25  
Alt 10.01.2023, 07:26
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Noel.K Beitrag anzeigen
Moin,
mein Name ist Noel und ich bin gerade dabei mir ein Fiberline G10 zu restaurieren. Jetzt meine Frage. Ist bei der maximalen Zuladung der außenborder mit drinne oder wird das extra berechnet? Angegeben ist eine maximale Zuladung von 250 KG. Wenn ich jetzt einen 80 KG Außenborder dran hänge, bleiben mir dann nur noch 170KG oder hat der Motor nichts mit der Zuladung zutun?

Mit freundlichen Grüßen
Noel
die auf dem CE Schild angegebene Max. Zuladung vom Boot ist eine Empfehlung... keine Obergrenze...

man bekommt keinen Strafzettel wenn man auf dem Wasser mit mehr gewicht unterwegs ist.

und es sinkt nicht gleich wenn man 10kg drüber ist...
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Gruß Volker
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