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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo Leute,
Kann jemand mit einfachen Worten einem "Dummy" erklären was genau zu beachten ist, wenn ein gebrauchtes Boot in der Schweiz gekauft, und nach Deutschland eingeführt wird. 1. ZOLL 2. Papiere für Boot & Trailer 3. ??? Ja ich habe schon danach gegoogelt und ich verstehe zum Teil nur noch Bahnhof! Beispiel: Eine Draco ... (nicht in einem EU Land hergestellt) soll z.b. mit Trailer 10000€ kosten, mit welchen Kosten beim Zoll darf ich rechnen? Zum anderen sind Boote & Trailer aus CH bei uns zulassungsfähig? Herzlichen Dank vorab für die vielen Antworten LG Wall.E |
#2
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Frag mal bei Tilo nach ...
https://www.boote-forum.de/member.php?u=11534 Klaus, der viel Erfolg beim Import wünscht
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Gruß aus Potsdam Klaus Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte. |
#3
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![]() Zitat:
Was auf dich zukommt, sind die 19% deutsche MwSt. Im Gegenzug kann dir nach erfolgter Verzollung der Schweizer Verkäufer die (ich meine 7,7%) Schweizer MwSt. erstatten. Das musst du mit dem Verkäufer besprechen, da er dazu nicht verpflichtet ist. Als Papiere brauchst du eine ordentliche Rechnung/Kaufvertrag. Der Trailer ist eine andere Geschichte, was die Zulassungsbestimmungen angeht. Da solltest du vielleicht eher darüber nachdenken, einen in Deutschland zu kaufen und mit dem das Boot holen. Wird deutlich einfacher sein. Ist aber auch hier eine Sache dessen, um welchen Hersteller es bei dem Trailer handelt. Ggfs. gibt es den eh in Deutschland, dann ist das mit den nötigen Papieren hierfür einfacher. Grüße Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#4
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Mal prinzipiell, ist das Boot und der Trailer von einem privaten oder gewerblichen Verkäufer?
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Gruss Heinz "Denn sie wissen, was sie tun." |
#5
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Bei einem Kaufpreis von 10000.- erscheint mir der Aufwand doch etwas überzogen, da kostet ja die Suppe mehr als das Fleisch, gibts da keine Angebote in D…?
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![]() „nimm dir Zeit und nicht das Leben“ |
#6
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das wäre ein privater Kauf LG Wall.E |
#7
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Ja da hast Du leider recht. Das Boot wäre aber ein schöner Klassiker und z.zt. nicht im EU Markt zu vernünftigen Preisen zu bekommen. LG Wall.E |
#8
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Kaufpreis plus "fiktive" Transportkosten zur Grenze sind die Basis für den Zoll (1,7%) dann auf Anschaffungskosten plus Zoll die 19 % USt drauf. Zollabmeldung für den Trailer (Boot weiss ich nicht ob erforderlich) und Zollanmeldung solltest Du von einem Zollagenten machen lassen sind nochmal ca. 200,--. Dann Vollabnahme Trailer in D.
Das gilt wenn Du alles auf einem Autohänger machst. Also Boot und Trailer auf einem PKW Anhänger. Willst mit dem gekauften Hänger selber fahren wirds nochmals teurer, da Du ein Ausfuhrkennzeichen brauchst. Hab das mal für nen Auto gerechnet, da kommst nochmal auf 400 bis 500 € je nachdem wielange das Gültigkeit hat. Wenn Du Glück hast, ist der Trailer noch zugelassen und der Verkäufer fährt Dich bis zur Grenze, dann sparst Dir das Ausfuhrkennzeichen. Ob Du dann aber in D legal nach Hause fahren darfst, kann ich Dir nicht sagen, ich denke aber nicht. |
#9
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In dem Fall ist die CH-Mwst. von 8,1% nicht abziehbar da dies ein Verkaufsgeschäft unter Endverbrauchern ist.
https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home...uern/mwst.html Insofern kommt zum Kaufpreis die DE-Mwst. sowie weitere behördlichen Abgaben in DE.
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Gruss Heinz "Denn sie wissen, was sie tun."
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#10
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Ich denke, das hat schon seinen Grund, warum in der Schweiz so viele halbwegs günstige Boote so lange zum Verkauf stehen - der Verkauf ins EU-Ausland ist einfach zu unattraktiv für die Europäer.
Da gibts viele Klassiker für unter oder um 10.000 Euro, aber wer will da schon noch 19% mehr zahlen und dann das ganze Gehampel mit dem Import haben. bis denn, Uwe
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#11
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da hast vollkommen recht und genau deshalb informiere ich mich im Vorfeld gerne ein wenig darüber um die ganzen Pros & Cons abzuwägen. LG Wall.E |
#12
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Was wäre denn, wenn der Verkäufer das Boot ganz bis nach Hause (Käufer) fährt?
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
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#13
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Dann fährt ein Schweizer mit seinem Auto und einem "fremden" Boot auf einem "fremden" Trailer durch D. Keine Ahnung ob das geht. Oder meinst Du ohne Stopp beim Zoll
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#14
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only my two cents...
Wenn es wirklich um eine Draco geht ![]() ![]()
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#15
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Wenn er laut Papieren Halter von Boot und Trailer ist, ist es doch gar nicht so fremd. Wer Eigentümer ist, spielt doch in dem Zusammenhang keine Rolle. Oder dürfen Schweizer mit Leasingfahrzeugen nicht in D. herumfahren?
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#16
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Das geht problemlos. Nach der Überführung das CH-Kennzeichen abnehmen, mit Anhängerausweis und der Nummer zum Straßenverkehrsamt des jeweiligen Kantons, wo der Halter wohnt. Die Nummer über den Tresen schieben, den Anhänger abmelden und den annullierten CH-Fahrzeugausweis per eingeschriebenen Brief nach DE senden. Ich habe dies schon selber mit PKW's gemacht bzw. einmal bis nach Hause und das andere Mal bis über die Grenze. Danach wurden irgendwelche Tagesnummern montiert.
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#17
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rechne mit 21% Zusatzkosten
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Viele Grüße Tilo In meinem Alter vernünftig? Das lassen wir mal lieber. Keine Zeit dafür....
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#18
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Wenn das Boot aus der Schweiz kommt musst du auch die CE Konformität nachweisen... Das kann bei älteren booten schwierig werden
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#19
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Mal ne ganz andere einfache Frage Wall.E:
Geht es um ein Boot am Bodensee (mit Bodensee-Zulassung) für den Bodensee ![]() ![]() Von mir wollte keine Sau was wissen. Boot zur Abnahme angemeldet, mit den "Alten" Papieren. Zulassungs-Urkunde bekommen, Nummer dran und gut. Trailer, das gleiche. Einfach angemeldet. Mangels Abmeldebescheinigung musste ich eine Versicherung abgeben, dass er nie in D zugelassen war und nicht gestohlen ist. Vollabnahme. Und gut war. Und Leute, egal wie auch immer......Boote von Schweizern sind ne ganz andere Liga. Die sind (so wie ich das sehe) sehr gepflegt und in Ordnung. Odr. Geändert von Fraenkie (11.03.2024 um 18:46 Uhr) |
#20
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Grüße Totti
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#21
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Hallo Frankie, Nein eine Bodensee Zulassung hat das Boot meines Wissens nach nicht, brauche ich aber auch nicht. Vielen Dank Wall.E
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#22
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Dann kommt aber die CE Frage ins Spiel... Die CE muss nach aktuellen Richtlinien am Tag der Inverkehrbringung in die EU erfolgen .. das wird ein älteres Boot nicht schaffen...
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#23
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Und wenn das Boot jünger ist und damit unter die CE-Regelung fällt, müsste der Hersteller eine CE-Konformitätserklärung beibringen können. Was natürlich vorher zu prüfen wäre. Die Frage ist, wer prüft das überhaupt? Auf dem Meer (Geltungsbereich SBF See) darf man Sportboote unter 15 m in D auch ohne Zulassungsnummer und Kennzeichen fahren, und selbst die WSA (für Binnen) verlangen bei älteren Baujahren keinerlei Nachweise, da reicht es, das Formular für die Anmeldung nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen - zumindest meine Erfahrung. Und ja, auch einen Eigenbau ohne CE-Konformitätserklärung kann man da zulassen - solange man ihn nicht gewerblich verkaufen will. CE-Normen gelten nicht für private Angelegenheiten. bis denn, Uwe
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#24
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nur vor 1956 oder 1954 ist es nicht CE Pflichtig... überprüft wird das vom Zoll bei der Inverkehrbringung .. verantwortlich ist dafür der Inverkehrbringer (in dem Fall der Käufer)
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#25
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Zitat zur Info
Außerhalb der EU Schwieriger ist der Nachweis bei dem Erwerb eines Schiffes, das außerhalb der EU gebaut wurde. In diesem Fall muss der Hersteller mit einer sogenannten Konformitätserklärung dokumentieren, dass sein Produkt den Anforderungen der Sportbootrichtlinie entspricht. Eine Ausnahme von der Regelung gibt es für gebrauchte Boote und Yachten, die vor der Einführung der Verordnung am 16.6.98 gebaut wurden. Wenn sie in dieser Zeit bereits innerhalb der EU in Betrieb genommen worden sind, ist kein CE-Zeichen nötig. In dem Fall, dass ein Gebrauchtboot nicht der EU-Norm entspricht, fallen für eine nachträgliche Zertifizierung also zusätzliche Kosten an. Der Nachweis über die Erfüllung der geforderten Bauvorschriften ist aber oft so teuer, dass man sich sehr genau ausrechnen muss, ob sich der Aufwand lohnt. Er dürfte nur für sehr hochpreisige Yachten Sinn machen. Die Norm achten Ein Ignorieren der CE-Vorschrift kann für den Käufer unangenehm werden. Boote ohne CE-Kennzeichnung können in der gesamten EU bei Kontrollen von den entsprechenden Behörden an die Kette gelegt werden. Besonders in Frankreich und Spanien wird auf die Einhaltung der CE-Norm geachtet. Den Eignern drohen hohe Strafen. Außerdem lehnen Versicherungen im Schadenfall eine Regulierung ab. Und der Weiterverkauf solcher Schiffe gestaltet sich sehr schwierig. Quelle Boat24
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Viele Grüße Tilo In meinem Alter vernünftig? Das lassen wir mal lieber. Keine Zeit dafür....
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