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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Ahoi,
ich habe auf dem Gebrauchtmarkt ein Motorboot von Privat erworben. Es hat sich nun herausgestellt, dass der Motor etliche Mängel aufweist. Bei der Bestellung von Ersatzteilen und abgleichen der Motorseriennummer ist mir folgendes Problem aufgefallen: Im Internationalen Bootsschein des Vorbesitzers ist das Baujahr mit 1993 angegeben und das Baujahr des Motors mit 1999. Nach Abgleich der Seriennummer ist der Motor allerdings auch Baujahr 1993. Also 6 Jahre Unterschied. Wie es zur Eintragung der falschen Baujahres des Motors kommt entzieht sich meiner Kenntnis. Der Verkäufer ist auch nicht kooperationsbereit. Wie hoch seht ihr die Chance, dass ich eine Kaufpreisminderung erstreiten kann? Meiner Meinung nach liegt hier eine arglistige Täuschung des Verkäufers vor, der beim Anmelden des Bootes eine falsche Jahreszahl angegeben hat, um in Zukunft evtl. einen höheren Wiederverkaufswert zu erzielen. |
#2
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Von wieviel Euro reden wir da? Wie hoch ist dein "Schaden"? Gibt es einen Kaufvertrag mit schriftlich zugesicherten Eigenschaften?
Grundsätzlich würde ich meinen, dass bei Privatverkäufen gilt: "Wie besichtigt..." Aus reiner Lebenserfahrung heraus mein Rat: Vergiss es einfach und schreibe es als Pech ab - es sei denn, Du bist ein Streithansel und willst Rechtsanwälte anfüttern.
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#3
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Hallo
So ganz nebenbei. Vielleicht wusste der Verkäufer es nicht besser. Vielleicht hatte er es auch gebraucht gekauft, und ist falsch informiert. Gruß Joggel |
#4
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wie schätzt du denn selber den Kaufpreisunterschied zwischen einm 26 Jahre alten und einem 32 Jahre alten Motor ein?
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon ![]() Geändert von volker1165 (04.02.2025 um 10:59 Uhr)
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#5
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Moin,
es ist ganz einfach: wenn die Kaufsache nicht der Artikelbeschreibung entspricht - einfach zurückgeben. Da nützt auch der Passus "Privatverkauf, daher keine Rücknahme" nichts. In der Verkaufsbeschreibung zugesagte Eigenschaften "wie neu, Topzustand, bla bla..." müssen erfüllt sein. Wenn der Verkäufer nicht "kooperationsbereit" ist einfach mit der Advocard winken. -the mechanic- |
#6
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![]() Zitat:
Die Angaben in den Bootspapieren sind nichts wert, da nicht überprüf- und nachvollziehbar. In keiner Weise zu vergleichen mit dem PKW-KFZ-Brief. Die ausstellende Stelle vertraut den Angaben, welche du oder der Vorbesitzer oder einer der Vorbesitzer übermittelt hat. Der "Fehler" kann also an anderer Stelle oder viel früher passiert sein. Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#7
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In den Bootspapieren kann alles Mögliche stehen - das prüft beim WSA keiner, was der Anmeldende da angibt. Bei mir stand auch Unsinn im alten Schein (falsche Leistung, falscher Motor-Hersteller, keine Rumpf-Nummer), weil der Vorbesitzer es nicht besser wusste - ich hab das dann bei meiner Anmeldung korrigiert.
Einen Prozeß wegen der paar Euro würde ich mir nur antun, wenn ich überhaupt nichts anderes zu tun hätte. Bei Gebrauchtkäufen gilt: gekauft wie gesehen, wenn keine im Vertrag ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft fehlt. Die Gewährleistung wurde ja wohl ausgeschlossen? Hast Du keine Probefahrt gemacht? Oder den Motor zumindest mal an Spülohren laufen gehabt? Was ist denn eigentlich das Problem? Wenn ein alter Motor mal neue Kerzen, Vergaser/Einspritzdüsen, Riemen, Benzinpumpe oder ne Zündspule braucht, ist das durchaus normal. Wer das nicht erwartet, ist mit alten Motoren schlecht bedient und sollte besser wenn überhaupt gebraucht, dann nur Scheckheft-gepflegte Boote kaufen. bis denn, Uwe
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A boat is a depression in the water lined with fiberglass into which money is poured ![]()
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#8
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Hallo,
ich schätze Deine Chancen auch eher als mäßig ein. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, dann könntest vielleicht ein anwaltliches Schreiben verfassen lassen. Manchmal erhöht das die Gesprächsbereitschaft. Ansonsten betrachte mal Kosten-Nutzen des Streits. Lohnt sich das wirklich? Die Frage kannst nur Du beantworten, da Du nichts zu den Mängeln geschrieben hast.
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Viele Grüße Sven ![]()
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#9
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Danke für die schnellen Antworten.
Dass ist dann keinen Rechtsstreit wert.
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#10
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Wo hast du die Seriennummer vom Motor abgelesen? Und wie lautet die?
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]()
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#11
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![]() Zitat:
Vergiss es einfach, wenn Teile des Motors z.b. von 99 sind ist der Verkäufer schon raus. Evetuell ist der Block oder der Zylinderkopf 99 neu gekommen und alle Anbeuteile wurden vom original Motor übernommen (absolut üblich) Einzige Ausnahme im Kaufvertrag (nur der zählt, nicht die Papiere) steht, komplett neuer Austauschnmotor aus 99! Bei allem anderen ist dieser Post schon vergebenen Liebsmühe.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#12
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![]() Zitat:
"Zugesicherte Eigenschaften" sind das nicht zwingend. Sowas unkonkretes wird eher als werbender Charakter interpretiert. Unter "Topzustand" versteht halt jeder was anderes. Nee, ich schätze die Erfolgsaussichten hier eher als gering ein. Selbst wenn das Baujahr abweicht - Arglist würde bedeuten, dass der Verkäufer davon gewusst haben muss. Das wird man nicht beweisen können.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#13
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![]() Zitat:
Am Schluss musst noch was draufzehlen ![]() ![]() |
#14
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Wenn der Verkäufer das Baujahr des Motors angegeben hat im Kaufvertrag und das stimmt nicht, dann kannst Du das meiner Einschätzung nach zurückgeben.
Wie gesagt, Kaufvertrag, nicht Bootspapiere. Ob es dem Verkäufer bekannt war, das seine Angabe nicht stimmt, ist dabei völlig egal. Wurde er selber vor Jahren dort falsch informiert, ist das sein Pech, nicht das des jetzigen Käufers. Interessant, was einige hier als „Entschuldigung“ akzeptieren würden. Du bestellst ein rotes Auto, geliefert wird grün. Der Verkäufer sagt: OK, ich habe es aber als rotes Auto gekauft. Also verkaufe ich es als rot. OK, ist ja klar, akzeptiert. Geht’s noch? Gruß Rüdiger
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#15
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Wenn der Motor einwandfrei läuft, ist doch das Bj. wurscht.
Da sind die Betriebsstunden wichtiger.
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Gruß Klaus ![]() Schöne Grüße an den August
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#16
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Sofern Du eine Rechtschutzversicherung hast gibt es da oft die Möglichkeit einer kostenlosen, telefonischen Beratung mit einem derer Rechtsanwälte.
Einfach mal wahrnehmen und schauen wie dort die Erfolgsaussichten eingeschätzt werden.
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Gruß Jörg Das Leben wird deutlich leichter, wenn man nicht alles erzählt was man weiß, nicht alles glaubt was einem erzählt wird und über den Rest einfach still lächelt!
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#17
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alle ab #10.. habt ihr den Eintrag gelesen ?
der TO hat sich bereits gegen einen Rechtstreit entschieden... zudem vergessen hier viele was ein Rechtstreit bedeutet... so lange dieser läuft (wegen eventuell eines kleinen Betrages der am ende bei einem Vergleich rauskommt) kann sich so ein Rechtstreit über Monate und noch länger ziehen... in dieser Zeit darf das Boot weder verwendet noch verändert werden... es darf also nichts umgebaut, angepasst, repariert,.. werden... es steht nur als nutzloses Teil in einer Ecke... Eventuell kostet es sogar Geld wenn man einen Lagerplatz mieten muss... ist es das alles Wert?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#18
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Genau das ist der Punkt.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#19
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...... "Es hat sich nun herausgestellt, dass der Motor etliche Mängel aufweist" .......
Wäre Interessant, was noch genau nicht am Motor funktioniert, um ggf. den weg des Anwalts anzustreben. 1993 / 1999 kann auch ein Zahlendreher gewesen sein und mit dem Motor aus 1993 passt ja da auch zum Alter des Bootes. Denke aber auch, das der Rechtsstreit nichts bringen wird, außer gutes Geld hinterherzuwerfen. Würde es als Lehrgeld abhaken und mir den Spaß am Bootfahren nicht verderben.
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#20
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Nur weil ich schreibe, was meiner Auffassung nach die Rechtslage ist, heißt das lange nicht, dass man das
A schnell durchsetzen kann B der aus meiner Sicht richtige Weg ist C ich das so machen würde Will ich das Boot haben, Augen zu und durch Brauche ich das Boot nicht und fühle mich betrogen, dann zumindest mal argumentativ tätig werden. Alles unter Beachtung von Aufwand und Nutzen. Gruß Rüdiger
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#21
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Wenn der Verkäufer die Einsichtnahme in die Unterlagen zum Boot und eine Besichtigung des Motors nicht aktiv verweigert hat, ist die Chance doch gleich null, sich auf diese Abweichung zu berufen für ein Preisminderung.
Hat der Verkäufer andere Angaben/Zusicherungen gemacht, die dem Zustand von Motor und Boot direkt nach dem Kauf nicht entsprechen/widersprechen?
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#22
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]()
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#23
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Meine ich auch...
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#24
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Komm....
Eins geht noch! ![]()
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#25
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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