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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hat möglicherweise hier im BF jemand ein Boot erworben und sucht Unterlagen?
Ich dachte, vielleicht ist es jemand, der hier im BF ist, welcher sich ein neues Boot gegönnt hat und noch die dazugehörigen Bedienungsanleitungen sucht.
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-...53245-211-6678
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Nüchtern betrachtet, war es besoffen besser. Sascha |
#2
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Wenn das Boot über einen Händler verkauft wurde, kann doch der Vorbesitzer die Unterlagen diesem zur Nachsendung übergeben.
Wo ist da das Problem? Irgendwie suspekt
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Gruß Heinz, |
#3
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Er will wissen, wie viel der Händler auf den Ankaufspreis aufgeschlagen hat.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#4
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Möglich..
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Gruß Heinz, |
#5
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Zitat:
Verstehe aber nicht, wieso der Verkäufer nicht weiß, wer sein Boot gekauft hat. Dann scheint es hier wohl keinen "richtigen" Vertrag oder Kaufvertrag zu geben
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt!
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#6
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Wenn es gestohlen und verkauft wurde könnte er es vom jetzigen Besitzer einklagen..., muss es nur finden.
An gestohlenen Gütern kann man kein Eigentum erwerben... |
#7
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Mich hat ein Bootskollege auch schon angeschrieben, ob ich der Käufer wäre. Hab aber "nur" eine 240er.
Die ganze Sache stinkt meiner Meinung nach zum Himmel. Wenn "im Auftrag" verkauft wurde, dann muss der alte Besitzer ja den Kaufvertrag unterschreiben. Somit wüsste der Verkäufer, wer der neue Besitzer ist. Verkauft der Händler als "Verkäufer" und unterschreibt auch den Vertrag, dann wurde das Boot angekauft/in Zahlung genommen. "Im Auftrag" wird doch immer nur vorgeschoben, um die Gewährleistung ausschließen zu können. Komisch das Ganze Gruß Axel
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#8
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Zitat:
Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out: Surf-Forum.com Windcraft-Sports.com Autoscooter-Forum.com |
#9
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Zitat:
Nach einem Diebstahl gekaufte Ware muss zurück gegeben werden. Anders sieht es zum Beispiel auch wenn man ein gemietetes WoMo oder Boot weiter verkauft, dann darf der Käufer die Ware behalten. Das hat etwas mit der geduldeten Überlassung, oder so ähnlich, mit dem Erstbesitzer zu tun. So wird einmal der Tatbestand des Betruges und einmal Diebstahl erfüllt. Bei Diebstahl muss die Ware zurück gegeben werden, bei Betrug wohl nicht .
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Grüße Richard Geändert von floka.floka (05.12.2019 um 10:22 Uhr) Grund: Ergänzung |
#10
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Zitat:
Gruß Totti
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#11
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...also Betrug, kein Diebstahl
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Grüße Richard
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#12
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Genau, der Unterschied ist Unterschlagung vs. Diebstahl.
Wobei der Preis auch immer eine Rolle spielt, kaufe ich deutlich unter Marktüblichem Preis, muss ich von Hehlerware ausgehen!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#13
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Vielleicht ist er auch einfach nur der dritte Vorbesitzer - und ihm sind beim Ausmisten des Staublagers noch Unterlagen zu seinem früheren Boot untergekommen.
Denkt doch nicht immer gleich das schlimmste... Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#14
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Hm. Ihr seid doch sonst nicht so naiv.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#15
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Hatte vor Jahren einen Böckmann Pferdehänger privat von einem Polizisten gekauft.
Ein Jahr später hat die Kripo den Hänger weggeholt und sichergestellt. Bei einem Abgleich ist festgestellt worden, das der Hänger geklaut war. Hab dann den Kaufpreis von dem Verkäufer erstattet bekommen. Der Pferdehänger gehörte der Versicherung, die den Schaden reguliert hat. Dann mit der Versicherung verhandelt und den Hänger nochmal gekauft, diesmal fürs halbe Geld. Unterm Strich Glück gehabt.
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Živjeli Rainer |
#16
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Da weitere Mutmaßungen ins leere laufen und für den TE keine weiteren Erkenntnisse zu erwarten sind, ist hier zu.
Wer dem TE was zum Eigner sagen kann, sollte ihm eine PN schicken
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Gruß Heinz,
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