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  #1  
Alt 04.12.2019, 10:30
banose banose ist offline
Lieutenant
 
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Standard Hat möglicherweise hier im BF jemand ein Boot erworben und sucht Unterlagen?

Ich dachte, vielleicht ist es jemand, der hier im BF ist, welcher sich ein neues Boot gegönnt hat und noch die dazugehörigen Bedienungsanleitungen sucht.

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-...53245-211-6678
__________________
Nüchtern betrachtet, war es besoffen besser.
Sascha
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  #2  
Alt 04.12.2019, 11:33
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist offline
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Boot: Kein Eigenes mehr....
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Standard

Wenn das Boot über einen Händler verkauft wurde, kann doch der Vorbesitzer die Unterlagen diesem zur Nachsendung übergeben.
Wo ist da das Problem?
Irgendwie suspekt
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Gruß Heinz,


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  #3  
Alt 04.12.2019, 11:41
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Flybridge Flybridge ist offline
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Er will wissen, wie viel der Händler auf den Ankaufspreis aufgeschlagen hat.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #4  
Alt 04.12.2019, 11:50
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist offline
Moderator
 
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Boot: Kein Eigenes mehr....
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Möglich..
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Gruß Heinz,


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  #5  
Alt 04.12.2019, 11:50
Benutzerbild von Sternchen
Sternchen Sternchen ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Er will wissen, wie viel der Händler auf den Ankaufspreis aufgeschlagen hat.
…. in der Anzeige steht aber, dass das Boot im Auftrag verkauft wurde. Der Händler hat es also nicht angekauft.
Verstehe aber nicht, wieso der Verkäufer nicht weiß, wer sein Boot gekauft hat. Dann scheint es hier wohl keinen "richtigen" Vertrag oder Kaufvertrag zu geben
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Gruß Kerstin


Nich dran fummeln wenn't löppt!
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  #6  
Alt 04.12.2019, 15:32
Spitfire Typ 2 Spitfire Typ 2 ist offline
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44 Danke in 25 Beiträgen
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Wenn es gestohlen und verkauft wurde könnte er es vom jetzigen Besitzer einklagen..., muss es nur finden.
An gestohlenen Gütern kann man kein Eigentum erwerben...
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  #7  
Alt 04.12.2019, 17:02
Benutzerbild von Trikeflieger2
Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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2.801 Danke in 1.277 Beiträgen
Standard

Mich hat ein Bootskollege auch schon angeschrieben, ob ich der Käufer wäre. Hab aber "nur" eine 240er.

Die ganze Sache stinkt meiner Meinung nach zum Himmel. Wenn "im Auftrag" verkauft wurde, dann muss der alte Besitzer ja den Kaufvertrag unterschreiben. Somit wüsste der Verkäufer, wer der neue Besitzer ist.
Verkauft der Händler als "Verkäufer" und unterschreibt auch den Vertrag, dann wurde das Boot angekauft/in Zahlung genommen.

"Im Auftrag" wird doch immer nur vorgeschoben, um die Gewährleistung ausschließen zu können.

Komisch das Ganze

Gruß Axel
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  #8  
Alt 05.12.2019, 09:45
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von Spitfire Typ 2 Beitrag anzeigen
Wenn es gestohlen und verkauft wurde könnte er es vom jetzigen Besitzer einklagen..., muss es nur finden.
An gestohlenen Gütern kann man kein Eigentum erwerben...
Das ist so nicht richtig. Praktisch fast immer verbleibt der Artikel beim neuen Besitzer, denn der hat im guten Glauben gekauft.

Gruß

Totti
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  #9  
Alt 05.12.2019, 10:13
Benutzerbild von floka.floka
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das ist so nicht richtig. Praktisch fast immer verbleibt der Artikel beim neuen Besitzer, denn der hat im guten Glauben gekauft.

Gruß

Totti
Nö.
Nach einem Diebstahl gekaufte Ware muss zurück gegeben werden.

Anders sieht es zum Beispiel auch wenn man ein gemietetes WoMo oder Boot weiter verkauft, dann darf der Käufer die Ware behalten.

Das hat etwas mit der geduldeten Überlassung, oder so ähnlich, mit dem Erstbesitzer zu tun.
So wird einmal der Tatbestand des Betruges und einmal Diebstahl erfüllt.

Bei Diebstahl muss die Ware zurück gegeben werden, bei Betrug wohl nicht .
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Grüße Richard

Geändert von floka.floka (05.12.2019 um 10:22 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #10  
Alt 05.12.2019, 10:24
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Zitat:
Zitat von floka.floka Beitrag anzeigen
Nö.
Nach einem Diebstahl gekaufte Ware muss zurück gegeben werden.

Anders sieht es zum Beispiel auch wenn man ein gemietetes WoMo oder Boot weiter verkauft, dann darf der Käufer die Ware behalten.

Das hat etwas mit der geduldeten Überlassung, oder so ähnlich, mit dem Erstbesitzer zu tun.
So wird einmal der Tatbestand des Betruges und einmal Diebstahl erfüllt.

Bei Diebstahl muss die Ware zurück gegeben werden, bei Betrug wohl nicht .
Definitiv nicht, ist mir passiert. Ich hatte ein bei einem Händler unterschlagenes Fahrzeug gekauft und musste es nicht herausgeben, da gutgläubig bei einem Dritten gekauft (der es auch nicht besser wusste).

Gruß

Totti
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  #11  
Alt 05.12.2019, 10:25
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floka.floka floka.floka ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Definitiv nicht, ist mir passiert. Ich hatte ein bei einem Händler unterschlagenes Fahrzeug gekauft und musste es nicht herausgeben, da gutgläubig gekauft.

Gruß

Totti
...also Betrug, kein Diebstahl
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  #12  
Alt 05.12.2019, 10:33
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Emotion Emotion ist offline
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Zitat:
Zitat von floka.floka Beitrag anzeigen
...also Betrug, kein Diebstahl
Genau, der Unterschied ist Unterschlagung vs. Diebstahl.

Wobei der Preis auch immer eine Rolle spielt, kaufe ich deutlich unter Marktüblichem Preis, muss ich von Hehlerware ausgehen!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #13  
Alt 05.12.2019, 11:06
freerider13 freerider13 ist offline
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Vielleicht ist er auch einfach nur der dritte Vorbesitzer - und ihm sind beim Ausmisten des Staublagers noch Unterlagen zu seinem früheren Boot untergekommen.
Denkt doch nicht immer gleich das schlimmste...

Jan


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  #14  
Alt 05.12.2019, 11:08
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Flybridge Flybridge ist offline
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Hm. Ihr seid doch sonst nicht so naiv.
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  #15  
Alt 05.12.2019, 16:15
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crownlinecr crownlinecr ist offline
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Hatte vor Jahren einen Böckmann Pferdehänger privat von einem Polizisten gekauft.
Ein Jahr später hat die Kripo den Hänger weggeholt und sichergestellt. Bei einem Abgleich ist festgestellt worden, das der Hänger geklaut war.
Hab dann den Kaufpreis von dem Verkäufer erstattet bekommen. Der Pferdehänger gehörte der Versicherung, die den Schaden reguliert hat.
Dann mit der Versicherung verhandelt und den Hänger nochmal gekauft, diesmal fürs halbe Geld. Unterm Strich Glück gehabt.
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Živjeli Rainer
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  #16  
Alt 05.12.2019, 19:33
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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Da weitere Mutmaßungen ins leere laufen und für den TE keine weiteren Erkenntnisse zu erwarten sind, ist hier zu.
Wer dem TE was zum Eigner sagen kann, sollte ihm eine PN schicken
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Gruß Heinz,


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