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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 05.08.2016, 13:11
Thom@s Thom@s ist offline
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Zitat:
Zitat von Silberlocke Beitrag anzeigen
Servus Thomas,

bist Du Philosoph? Dann hätte ich für dieses Geschreibsel ja noch halbwegs Verständis.
Ich stelle mir gerade die nach Deinen Vorstellungen designten Verkehrsschilder vor. V-max. für alle erdenklichen Fahrzeugklassen, da wächst der Schilderwald.

Denke es hat durchaus seine Berechtigung, dass es so ist wie es ist.

Grüße,
Jürgen
Hallo Jürgen,
nein dazu muss man kein Philosoph sein.
Es geht hier eher um Visionen. Hätte mir mal einer vor 20 Jahren gesagt, irgendwann sitzt Du in HR auf einer Insel mit einem Laptop, der soviel Speicher hat, dass 1000x der große Brockhaus mit allen Bänden draufpasst und dann noch im Internet surft, dann hätte ich ihn nicht für einen Philosophen, sondern für einen Irren gehalten.
Irgendwann werden die Fahrzeuge fast auschließlich autonom fahren. Zur Zeit müssen die Autos die Straßenschilder noch aufwendig über Kameras identifizieren. Aber es wäre doch ein technischer Klacks, den Straßenschildern eine elektronische Identifizierung einzubauen. Dann könnten Sie jedem autonom vorbeifahrenden Fahrzeug, z.B. je nach Bremsleistung (hier nicht nur nach Fahrzeugtyp, sondern auch nach Zustand der Bremsanlage (z.B. abgenutze Bremsklötze)) des Fahrzeuges eine darauf abgestimmte individuelle Höchstgeschwindigkeit zuweisen. Das Erleben wir nicht mehr, aber vielleicht fragen sich einmal unsere Enkel wie man denn eigentlich selber noch ein Auto steueren konnte. Mein Sohn fragt mich ja bereits wie man ohne Smartphone leben konnte. Gute Frage - weiss es auch nicht mehr. Und mein Kühlschrank bestellt schon selbständig beim Edeka - nur Essen muss ich noch selber.

Vielleicht habt ihr aber gemerkt das ich das Thema eigentlich wieder zum originalen Topic zurückführen wollte.

Liebe Grüße

Thomas
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  #52  
Alt 05.08.2016, 13:30
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
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Also müsste jedes Gespann, jedes Fahrzeug überhaupt einzeln geprüft und danach für eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit zugelassen werden?
Da wo der Käfer 30km/h darf, billigt man dem Astra 40 und dem mit allem Schnickschnack ausgerüstetem RSL 500, gar 55Km zu?

Dann müssen wir nur noch überlegen, ob Schlechtmenschen zwingend Gutautos fahren müssen und ob Gutmenschen in Schlechtautos einen Bonus bekommen.



Ist es nicht einfacher feste Regeln zu schaffen, so wie sie bestehen an die sich dann alle zu halten haben? Und alle gleich zu bestrafen, wenn sie gebrochen werden?

Willy,
im Grunde ein technischer Gutmensch der aber wie ein moralischer Gutmensch im technisch einwandfrei erhaltenen Schlechtauto unterwegs ist....
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  #53  
Alt 05.08.2016, 14:07
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MichaelH MichaelH ist offline
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Zitat:
Zitat von Thom@s Beitrag anzeigen
Sagt der Ö-Grenzer plötzlich zur mir: Ihr Fahrzeug darf doch gar keine 3.5t ziehen. Hat er grundsätzlich nicht unrecht. Hatte einen BMW X5, der eigentlich nur irgendwo 2.7t ziehen darf. Das Fahrzeug habe ich aber auf 3.5t auflasten lassen,
Zitat:
Auflaufgebremste schwere Anhänger:
wenn das Gesamtgewicht (Eigengewicht und Zuladung) des Anhängers weder das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges - bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 und N1 (Zusatz "G" im Zulassungsschein bei der Fahrzeugklasse) ist das 1,5-fache des höchstzulässigen Gesamtgewichtes maßgebend - noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigt.
d.h. unbedingt auch die eingetragenen Anhänge- und Stützlasten beachten!
Quelle: § 61 Abs. 1 KDV
Hat der X5 den Zusatz G?
__________________
LG Michael
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  #54  
Alt 05.08.2016, 15:18
Thom@s Thom@s ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Ist es nicht einfacher feste Regeln zu schaffen, so wie sie bestehen an die sich dann alle zu halten haben? Und alle gleich zu bestrafen, wenn sie gebrochen werden?
Das haben wir ja so in D per Gesetz, aber trotzdem ist ja jeder irgendwie unzufrieden, wenn er mit der Masse "über einen Kamm geschert wird. Der sportliche gesundheitsbewußt lebende Mensch, möchte z.B. weniger Krankenkasse zahlen als ein starker Raucher mit vielleicht auch noch 50 kg Übergewicht. Also wo fängt das an und wo hört das auf mit dem wir sind alle gleich.

Aber egal, jetzt lass uns doch alle wieder "Gutmenschen" werden und zur Fragestellung zurückkehren.

Viele Grüße
Thomas
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  #55  
Alt 05.08.2016, 15:23
Thom@s Thom@s ist offline
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Zitat:
Zitat von D Bayr Beitrag anzeigen
Und wieder nur die Gutmenschen hier ohne Fehler anstatt Leute, die Fakten liefern können....
Und überhaupt mit dem "Gutmenschen" hat der andere Thomas angefangen
Ich fand nur den Ausdruck so nett und habe den aufgegriffen.

Liebe Grüße

Thomas
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  #56  
Alt 05.08.2016, 15:31
Thom@s Thom@s ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Einigen grünes Nummernschild habe ich nie gehabt.....für keinen meiner Trailer, was mache ich falsch?

Willy
Hallo Willy,
Einfach beantragen. Allerdings ist dann der Hänger zweckgebunden ein Sportbootanhänger. Damit fällt er als "Umzugshilfe" oder mal eben für den Transport der Couch vom Möbelhaus flach.

Viele Grüße

Thomas
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  #57  
Alt 05.08.2016, 16:58
masset masset ist offline
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Hallo,
ich will hier nicht zur Polemik beitragen aber in jeder Sparte auf der ganzen Welt wird sich immer nach dem Stärkeren oder Besten orientiert ausser im Strassenverkehr.
Da ist immer der Schwächere oder Schlechtere das Mass aller Massstäbe und die Besseren müssen sich dem Niveau des Schlechteren anpassen.
Das gibt es sonst nirgendwo und allgemein fallen die Schlechten weg.
Ist doch auch irgendwie komisch, oder?
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  #58  
Alt 05.08.2016, 19:52
skibo skibo ist offline
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Danke für obigen Beitrag.
Die Evulution auf dieser unserer Erde hat sich schon immer an den Stärksten orientiert.
Alle Lebewesen, außer dem blödgewaschenem Menschen (insbesonderem dem deutschstämigen) wollen die Schwächsten nach oben heben.
Das Denken für das eigene Handeln und die Verantwortung dafür scheint abgeschaft worden zu sein. Macht mir nix mehr aus. 5 Jahre noch, dann HR.
pozdrav klaus
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  #59  
Alt 06.08.2016, 06:13
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joschka joschka ist offline
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weiss jetzt eigentlich irgendjemand WIEVIEL das WO kostet .... ??? und listet das mal auf ....
__________________
Grüsse aus dem Süden!

Joschka
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  #60  
Alt 06.08.2016, 11:23
uli07 uli07 ist offline
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Na, hoffentlich wird durch die Auflistung der Anhänger nicht noch schwerer.
Ich verstehe die ganze Frage /Dikussion garnicht. Gibt es wirklich solche Plettköppe die bewußt mit einem Trailer der überladen ist durch die Weltgeschichte fahren
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #61  
Alt 06.08.2016, 13:33
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Na, hoffentlich wird durch die Auflistung der Anhänger nicht noch schwerer.
Ich verstehe die ganze Frage /Dikussion garnicht. Gibt es wirklich solche Plettköppe die bewußt mit einem Trailer der überladen ist durch die Weltgeschichte fahren
Es gibt ja gefinkelte Rechner!

Wieviel zahle ich Strafe bei wieviel Gewichtsüberschreitung in welchem Land?
Wieviel kostet mich die Anschaffung eines neuen Trailers?
__________________
___________________

Gruß Werner
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  #62  
Alt 06.08.2016, 13:51
Thom@s Thom@s ist offline
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Zitat:
Zitat von storm Beitrag anzeigen
Moin zusammen,

wurdet ihr schon mal auf dem Weg nach Kroatien mit eurem Gespann gewogen? In Deutschland ist die Toleranz für Anhänger unter 2 Tonnen ja relativ groß, aber wie ist es im Ausland?

Folgende Bußgelder habe ich schon recherchiert...

Deutschland:
bis 5% Überladung = Kostet nichts
5-10% Überladung = 10€
10-15% Überladung = 30€
15-20% Überladung = 35€
ab 20% wird es dann teuer und es geht mit den Punkten los

Österreich:
bis 2% Überladung = Kostet nichts
ab 2% Überladung = 36-2180€

>> Wurde hier schon mal jemand mit mehr als 2% Überladung erwischt? Interessant wäre das Strafmaß für geringe Überschreitung

Slowenien:
Nichts im Internet gefunden
>> Erfahrungsberichte? Infos?

Kroatien:
Mind. 300 Kuna
>> Von bis? Welche Toleranz?


Ich werde vor der Reise die Batterie, den Anker und die Ankerkette in das Zugfahrzeug legen, zudem habe ich bereits den Tank leergepumpt. Das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges sollte dann passen, der Trailer wird aber voraussichtlich noch 50-60kg zu schwer sein (wird vorher noch genau gewogen beim Werkstoffhof), bei einem zlgG von 1300kg sind das dann noch knapp 4-5% Überschreitung. Das Reserverad würde ich ungerne zuhause lassen, damit ließe sich aber auch noch mal ein bisschen was einsparen. Alles "unnötige" wie z.B. den Subwoofer habe ich schon ausgebaut, auch wenn es weh tut

Nun wollen wir mal nicht den Teufel an die Wand malen, aber mich würde es dennoch interessieren, was einem auf dem Weg dort runter blühen würde und vor allem, wie die Toleranzen in Slowenien und Kroatien sind.
Hallo Flo,

deine Angaben für Deutschland gelten nur für Anhänger unter 2 t.
Über 2t sind es:
Bußgelder bei Überladung für Kfz über 7,5 t oder Anhänger über 2 t für den Fahrzeughalter
Geldbuße (in Euro) Punkte
2 bis 5 Prozent 35
Über 5 Prozent 140 1
Über 10 Prozent 235 1
Über 15 Prozent 285 1
Über 20 Prozent 380 1
Über 25 Prozent 425 1
Über 30 Prozent 425 1

Quelle: http://www.bussgeldkataloge.eu/deuts...berladung.html

Viele Grüße

Thomas
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  #63  
Alt 06.08.2016, 13:57
Benutzerbild von storm
storm storm ist offline
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Zitat:
Zitat von Thom@s Beitrag anzeigen
Hallo Flo,

deine Angaben für Deutschland gelten nur für Anhänger unter 2 t:

Bußgelder bei Überladung für Kfz bis 7,5 t oder Anhänger bis zu 2 t für den Fahrzeughalter und den Fahrzeugfahrer
Geldbuße
(in Euro) Punkte Fahrverbot
(Monate) Über 5 Prozent 10 Über 10 Prozent 30 1 Über 15 Prozent 35 2 Über 20 Prozent 95 1 Über 25 Prozent 140 1 Über 30 Prozent 235 1
Ich weiß, steht ja in der Einleitung. Kann den Beitrag leider nicht mehr ändern und ergänzen, außerdem kommt hier im Trööt ja eh nix zustande, außer ner Philosophiestunde [emoji16]

Falls doch noch jemand was beiträgt, könnte man ja später einen Mod bitten, den ersten Beitrag zu ergänzen. Mal abwarten...

Aber danke für die Infos. Liegt halt nicht jeder unter 2t, insofern ne nützliche Ergänzung!

Gesendet von meinem HTC 10 mit Tapatalk
__________________
VG
Flo

Der-Boote-Blog.de

Schaut doch mal auf meinem Blog vorbei und hinterlasst mir einen Kommentar
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  #64  
Alt 06.08.2016, 18:16
UliH UliH ist offline
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Zitat:
Zitat von Thom@s Beitrag anzeigen
Hallo liebe Bootler,
weil ich mich beruflich viel mit der Auslegung von Anhängelasten und den fahrdynamischen Eigenschaften von Gespannen auseinandersetzen muss, vielleicht einmal ein paar dumme Kommentarzeilen meinerseits.
Wir hatten in diesem Thread ja viel das Thema "Gutmensch" und "Schlechtmensch".
Meiner Meinung nach müsste man das in den gesetzlichen Gutmensch/Schlechtmensch und technischen Gutmensch/Schlechtmensch unterscheiden. Selbstverständlich gilt das auch für Gutfrau/Schlechtfrau analog, damit das hier sauber ist.
Kleines Beispiel: Wir haben vor einem Kindergarten eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h. Absolut sauber. Was will uns aber diese gesetzliche Vorschrift wirklich sagen? Geht ja nicht um die Geschwindigkeit, sondern um den Anhalteweg, wenn plötzlich vor uns ein Kind auftaucht. Jetzt bin ich in einem alten VW - Käfer mit exakt 30km/h unterwegs, also der gesetzliche Gutmensch, der Ball rollt zwischen den Autos vorbei und verdammt, die alten Trommelbremsen (TÜV war neu auf die Bremsen) - ja schade um den Ball (und das Kind). Nun kommt der gesetzliche Schlechtmensch mit 40km/h vorbei, gleiche Situation, sitzt aber im Supersportwagen mit Carbonbremsscheiben und haste nicht gesehen- der Ball hält (und das Kind lebt), weil der Anhalteweg war 1m kürzer, als beim alten VW - Käfer, trotz höherer Geschwindigkeit. Jetzt fühlt sich aber der gesetzliche Gutmensch super gut, weil klar der Ball (das Kind) ist kaputt, aber er war ja perfekt gesetzlich unterwegs. Der technische Gutmensch (hier leider gesetzliche Schlechtmensch) muss aber, weil 1 Sekunde vorher geblitzt, seine Euro berappen (dafür aber Kind nicht tot).
So das muss man jetzt auf diesen Thread erweitern.
Wenn wir so Fahrzeuge auslegen, glaubt denn einer ernsthaft, das könne man auf das kg genau machen, also mit 3500kg Anhängelast kann jeder Anfänger (=gesetzlicher Gutmensch) den Trailer noch ohne Probleme ziehen und bei 3501 kg (=gesetzlicher Schlechtmensch) ist dann selbst der jahrelange Profi überfordert?
Bei der Auslegung von Gespannen werden statistische Fahrprofile zu Grunde gelegt. Wenn z.B. der gesetzliche Gutmensch leider auf seinem Weg zum Hafen regelmäßig mit 80km/h über Schienen donnert, wird er zum technischen Schlechtmensch, weil er damit statistisch sein Gespann überbelastet (weiss er aber nicht, deshalb fühlt er sich als Gutmensch und postet fleissig gegen die gestzlichen Schlechtmenschen). Reist ihm irgendwann die Anhängekupplung weg, was solls man war ja immer mit maximal 80km/h unterwegs (im Idealfall ist nur der Ball kaputt).
Jetzt der gesetzliche Schlechtmensch. Fährt immer mit 100km/h Richtung HR, aber ausschließlich Autobahn, bremst frühzeitig vor Gleisen ab, hat sämtliche Fahrdynamikprgramme im Fahrzeug aktiv. Im Prinzip unterläuft er die Auslegungstatistik, er ist der technische Gutmensch, aber eben auch der gesetzliche Schlechtmensch. Mir als Vater ist es aber lieber dass der technische Gutmensch (gesetzliche Schlechtmensch) einen Meter vor meinem Kind zum Halten kommt, als wenn der gesetzliche Gutmensch einen Meter zu spät zum Halten kommt.
Kann sich jetzt jeder seinen Reim drauf machen.

Viele Grüße

Thomas
Tut mir leid, aber das Geschreibsel ist ziemlicher Quatsch in den Schlussfolgerungen. Neben moralischem Schuldbewusstsein gibt es einen großen Unterschied zwischen erlaubter Maximalgeschwindigkeit( " Tempolimit") und situationsangepasster Geschwindigkeit. Mit dem Käfer in einer 30er Zone kann dann ins Auge gehen ( gesetzlich) wenn auch nur entfernt aus der Situation heraus mit Fehlverhalten anderer zu rechnen sein könnte. Und der Versuch eines Vergleichs mit dem Supersportwagen kann sehr hinken, wie groß ist der Anteil der Reaktionszeit am Anhalteweg? Wie alt der Fahrer (...usw...)
Das Gesetz gibt immer nur Limits aus, dank unserer Arroganz neigen wir immer zu überdehnen. Wir sind ja immer besser als die Vorgaben. Wer sich dran hält ist ( leider negativ besetzt ) ein Gutmensch oder schlichtweg dumm...
Ein guter Freund von mir hatte mal den Wahlspruch "mir glangt dass i woass dass i kannt wenn i woid ".
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  #65  
Alt 06.08.2016, 18:48
Regalboat Regalboat ist offline
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Zitat:
Zitat von UliH Beitrag anzeigen
Ein guter Freund von mir hatte mal den Wahlspruch "mir glangt dass i woass dass i kannt wenn i woid ".
Stimmt

Aber mittlerweile hab ich auch gelernt, dass die, welche sich an Gesetze und Vorschriften halten die Welt ein ganzes Stück kleiner ist als für die anderen.
__________________
Grüßle

Uwe ( aus dem wilden Süden )
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  #66  
Alt 07.08.2016, 00:19
Thom@s Thom@s ist offline
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Zitat:
Zitat von UliH Beitrag anzeigen
Tut mir leid, aber das Geschreibsel ist ziemlicher Quatsch in den Schlussfolgerungen. Neben moralischem Schuldbewusstsein gibt es einen großen Unterschied zwischen erlaubter Maximalgeschwindigkeit( " Tempolimit") und situationsangepasster Geschwindigkeit. Mit dem Käfer in einer 30er Zone kann dann ins Auge gehen ( gesetzlich) wenn auch nur entfernt aus der Situation heraus mit Fehlverhalten anderer zu rechnen sein könnte. Und der Versuch eines Vergleichs mit dem Supersportwagen kann sehr hinken, wie groß ist der Anteil der Reaktionszeit am Anhalteweg? Wie alt der Fahrer (...usw...)
Das Gesetz gibt immer nur Limits aus, dank unserer Arroganz neigen wir immer zu überdehnen. Wir sind ja immer besser als die Vorgaben. Wer sich dran hält ist ( leider negativ besetzt ) ein Gutmensch oder schlichtweg dumm...
Ein guter Freund von mir hatte mal den Wahlspruch "mir glangt dass i woass dass i kannt wenn i woid ".
Hallo Uli,
ich glaube Du hast das "Geschreibsel" nicht ganz verstanden, weil es an einer Stelle nicht ganz genau ausgedrückt ist. Natürlich sitzt der gleiche Mensch entweder in einem alten Käfer oder in einem modernen Sportwagen mit ABS und 300mm großen Carbonscheibenbremsen. D.h. die Randbedingungen des Fahrer, die Verkehrssituation sind absolut identisch. DANN wird der Anhalteweg im Sportwagen definitiv kürzer sein als im Käfer. Das und mehr ist da nicht gemeint. Das ist übrigens eine belegbare Tatsache und kein Hirngespinns meinerseits. Google einfach einmal die Bremswege verschiedener Fahrzeuge. Die in der Fahrschule vermittelten Werte sind nur grobe Anhaltspunkte. Der hier als "philosophischer" Ansatz verteufelte Gedanke, sagt doch nur etwas ganz einfaches: Wenn ein Verkehrsschild 30km/h vorschreibt, dann geht es doch nicht wirklich darum, dass ein Auto 30km/h fährt, sondern dass - genau wie Du sagst ein verkürzter Anhalteweg aufgrund einer besonderen Situation wie Kindergarten etc. vom Verkehrsteilnehmer erwartet wird. Dieser verkürzte Anhalteweg beeinhaltet natürlich die Schrecksekunde + bei einer Vollbremsung dann den technischen Anhalteweg des Fahrzeuges, vorausgesetzt der Fahrer drückt das Bremspedal bis an den Anschlag.
Tut er aber oft nicht, deshalb gibt es die ganzen Hilfsmittel wie Notbremsassistent, ABS etc. popo. D.h. ein so ausgestattes Fahrzeug hat einen technisch kürzeren Bremsweg. Ich frage mich was in dieser absolut belegbaren Aussage jeder als philosophisches Geschreibsel auszusetzen hat. Das einzige ist, dass es OT ist, inhaltlich ist da alles i.O.

Viele Grüße

Thomas
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  #67  
Alt 07.08.2016, 07:10
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Giligan Giligan ist offline
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Hallo Willy,
Einfach beantragen. Allerdings ist dann der Hänger zweckgebunden ein Sportbootanhänger. Damit fällt er als "Umzugshilfe" oder mal eben für den Transport der Couch vom Möbelhaus flach.

Viele Grüße

Thomas
Hi,

was habe ich davon außer den Kosten für das grüne Kennzeichen?

Mein Trailer ist mit schwarzem Kennzeichen trotzdem steuerfrei, weil "Anhänger für Sportzwecke", "Bootstransporter".

Ticken die Uhren hier anders?

Ich habe für keinen der Trailer Steuern bezahlt und nie ein grünes Kennzeichen gehabt.

Gruß
Willy
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  #68  
Alt 07.08.2016, 14:10
Thom@s Thom@s ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Hi,

was habe ich davon außer den Kosten für das grüne Kennzeichen?

Mein Trailer ist mit schwarzem Kennzeichen trotzdem steuerfrei, weil "Anhänger für Sportzwecke", "Bootstransporter".

Ticken die Uhren hier anders?

Ich habe für keinen der Trailer Steuern bezahlt und nie ein grünes Kennzeichen gehabt.

Gruß
Willy
Hallo Willy, dann hast laut diesem Artikel die falsche Farbe.

KFZ-Steuer: Steuerbefreiung für Fahrzeuge, grünes Kennzeichen

Allgemeine Informationen

Bestimmte Kraftfahrzeuge sind von der Kraftfahrzeugsteuerpflicht befreit. Es wird unterschieden zwischen
  1. Fahrzeugen, die aufgrund der Fahrzeugart zulassungsfrei und daher von der KFZ-Steuerpflicht befreit sind, aber ein grünes Kennzeichen führen müssen, das von der Zulassungsbehörde zugeteilt wird und
  2. Fahrzeugen, die vom Zoll auf Antrag von der KFZ-Steuerpflicht befreit werden, weil sie vom Fahrzeughalter nur für bestimmte Zwecke verwendet werden und daher bei der Zulassung i. d. R. ein grünes Kennzeichen erhalten
Zu 1.)
Unter diese Art der Steuerbefreiung fallen unter anderem folgende Fahrzeuge:
  • Anhänger für Tiere für Sportzwecke (Pferde- oder Hundetransporter)
  • Anhänger für Sportgeräte (Boots- oder Segelflugzeugtransporter)
  • Anhänger Arbeitsmaschine (z. B. Kompressor, Asphaltkocher, Estrichmaschine)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschine (z. B. Straßenreiniger, Asphaltkocher, Mobilkran) und Stapler
  • Leichtkrafträder (diese führen allerdings ein schwarzes Kennzeichen)
Den genannten Fahrzeugen (außer Leichtkrafträdern) wird ein grünes Kennzeichen zugeteilt.
Zu 2.)
Folgende Fahrzeuge können auf Antrag durch den Zoll (Hauptzollamt Hannover) von der Steuerpflicht befreit werden (die Aufzählung ist nicht abschließend):
  • Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge und deren Anhänger, so lange sie ausschlielich in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben oder zur Durchführung von Lohnarbeiten für Landwirtschaftliche Betriebse verwendet werden
  • Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge und deren Anhänger, die zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftiche Betriebe verwendet werden, wenn diese Beförderungen in einem landwirtschaftlichen Betrieb beginnen
  • Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge und deren Anhänger, die zur Beförderung von Milch eingesetzt werden
  • Zugmaschinen und Wohnwagen mit einem zul. Ges.-Gew. von mehr als 3.500 kg und Packwagen mit einem zul. Ges.-Gew. von mehr als 2.500 kg im Schaustellergewerbe
  • Fahrzeuge, die im Kombinierten Verkehr Schiene / Straße, Binnenwasserstraße / Straße oder See / Straße verwendet werden
  • Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit acht oder neun Sitzplätzen und Busse, die zu mehr als 50 % im Liniendienst verwendet werden (diese erhalten kein grünes Kennzeichen!)
  • Fahrzeuge, die ausschließlich im Rettungsdienst, zur Krankenbeförderung, im Feuerwehrdienst, im Katastrophen- oder Luftschutz oder bei Unglücksfällen eingesetzt sind, äußerlich für diese Zwecke erkennbar und entsprechend ausgestattet sind
Wenn die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nicht mehr vorliegen, kann durch das Finanzamt eine Kfz-Steuer festsetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen ungültig und muss in ein schwarzes Kennzeichen getauscht werden.

Quelle: https://www.landkreis-harburg.de/bue...tml?myMedium=1

D.h. ein grünes Kennzeichen ist IMMER steuerbefreit, ein schwarzes KANN aber auch steuerbefreit sein, wenn es in die obige Kategorie 2. fällt.
Der Bootsanhänger ist aber eindeutig in 1. und müsste daher ein grünes Kennzeichen führen. Auf der anderen Seite steht oben auch, dass die Aufzählung der Kategorie 2. nicht abschließend ist, insofern würde ich jetzt da nix ändern, weil das kostet gleich wieder Geld.

Viele Grüße

Thomas
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  #69  
Alt 07.08.2016, 14:25
Thom@s Thom@s ist offline
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Jetzt aber mal wieder zurück zum Thema,

zufällig sehe ich gestern im Fernsehen einen Bericht, dass in D der Überladung von privaten Fahrzeugen der Kampf angesagt wurde. Hierzu wurde die A5 in Höhe Freiburg für alle Wohnwagenanhänger, Bootsanhänger und Wohnmobile "dicht" gemacht und alle mussten über die Waage.
Jetzt zeigen ja die Strafen, gerade im Bereich von Hängern < 2t, dass die Überladung selbst vom Staat als Kavaliersdelikt betrachtet wird. 35€ Strafe für 20% Überladung (d.h. also bei 2t gleich 400 kg zu viel) ist ja nix, wenn man anschaut was bei >0.5 Promille fällig wird.
Klar 35€ ist ne Menge Geld, aber Schwarzfahren kostet schon 60€, insofern hat das keine abschreckende Wirkung. Daher ist die eigentliche Frage doch nicht, was kostet es, sondern ab wann wird die Weiterfahrt verboten. Dann tut es weh. Das war übrigens auch in dem Fernsehbericht die größte Befürchtung der erwischten "Übergewichtigen", nicht etwa die Höhe der Geldbusse.

Viele Grüße

Thomas
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  #70  
Alt 07.08.2016, 19:11
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Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von Thom@s Beitrag anzeigen
Hallo Willy, dann hast laut diesem Artikel die falsche Farbe.

------etwas gekürzt------

D.h. ein grünes Kennzeichen ist IMMER steuerbefreit, ein schwarzes KANN aber auch steuerbefreit sein, wenn es in die obige Kategorie 2. fällt.
Der Bootsanhänger ist aber eindeutig in 1. und müsste daher ein grünes Kennzeichen führen. Auf der anderen Seite steht oben auch, dass die Aufzählung der Kategorie 2. nicht abschließend ist, insofern würde ich jetzt da nix ändern, weil das kostet gleich wieder Geld.

Viele Grüße

Thomas
Hi,

hier habe ich auch noch keine Rettungsfahrzeuge und den anderen, oben aufgeführten Kram mit grünen Kennzeichen gesehen, ausgenommen landwirtschaftliche Fahrzeuge.

Ich glaube, die achten hier einfach nicht darauf.

Die alten Kennzeichen von den beiden letzten Trailern, Neptun20 und vom aktuellen der Neptun25 waren in der Tat beide grün.

Was solls,....ich habe mir das Kennzeichen weder zugeteilt noch abgestempelt. Den Laufzettel habe ich natürlich abgeheftet, da steht eindeutig bei Kennzeichenfarbe:
"Schwarzes Kennzeichen"

Und bei Fahrzeugklasse/Aufbauart
ANH. ANH F SPORTGERÄTE
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Gruß
Willy
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  #71  
Alt 07.08.2016, 22:10
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Hi,

hier habe ich auch noch keine Rettungsfahrzeuge und den anderen, oben aufgeführten Kram mit grünen Kennzeichen gesehen, ausgenommen landwirtschaftliche Fahrzeuge.

Ich glaube, die achten hier einfach nicht darauf.

Die alten Kennzeichen von den beiden letzten Trailern, Neptun20 und vom aktuellen der Neptun25 waren in der Tat beide grün.

Was solls,....ich habe mir das Kennzeichen weder zugeteilt noch abgestempelt. Den Laufzettel habe ich natürlich abgeheftet, da steht eindeutig bei Kennzeichenfarbe:
"Schwarzes Kennzeichen"

Und bei Fahrzeugklasse/Aufbauart
ANH. ANH F SPORTGERÄTE
Bootstransporter

Gruß
Willy
Ach Willi,
Ich bin 10 Jahre beim Bayerischen Roten Kreuz ehrenamtlich im Rettungsdienst unterwegs gewesen und alle unsere Rettungsdienstfahrzeuge hatten grüne Kennzeichen, Vielleicht ist es einfach von Bundesland zu Bundesland anders. Wichtig ist doch nur, dass Du zu Recht keine Steuern zahlst.

Viele Grüße

Thomas
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  #72  
Alt 08.08.2016, 09:13
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Zitat:
Zitat von Thom@s Beitrag anzeigen
Ach Willi,
Ich bin 10 Jahre beim Bayerischen Roten Kreuz ehrenamtlich im Rettungsdienst unterwegs gewesen und alle unsere Rettungsdienstfahrzeuge hatten grüne Kennzeichen, Vielleicht ist es einfach von Bundesland zu Bundesland anders. Wichtig ist doch nur, dass Du zu Recht keine Steuern zahlst.

Viele Grüße

Thomas
Nichts anderes sag ich doch.

Habe mal etwas geforscht

"Ein grünes Kennzeichen wird nur auf Antrag ausgestellt und nur dann, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Finanzamt vorliegt"


Möglicherweise reden die ja nicht miteinander.
Siehe Bilder, nur um zu zeigen dass ich weder blind, noch blöde noch bockig bin. Alle schwarz wie die Nacht....

Rettungsfahrzeuge
http://d1mquhhbkq1b1r.cloudfront.net...jpg?1431956409
https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/.../2front983.JPG
http://files.bos-fahrzeuge.info/vehi...6509-large.jpg
http://www.feuerwehrleben.de/feuerwe...ortmund-LF.JPG

Willy

Geändert von Giligan (08.08.2016 um 09:20 Uhr)
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  #73  
Alt 08.08.2016, 09:56
MichaB. MichaB. ist offline
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Ich fand den Titel des Trööts eigentlich ganz interessant, nur was schwarze oder grüne Kennzeichen damit zu tun haben erschließt sich mir nicht wirklich... macht das doch in nem eigenen Trööt. Das ist echt nervig diese Schreiberei die nicht zur Sache gehört !
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  #74  
Alt 08.08.2016, 10:16
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Lies es nicht, wozu auch.

Was Eingangs gefragt wurde, ist längst beantwortet. Oder braucht es noch mehr Meinungen, Ansichten und Vermutungen dazu? Was ist daran spannend oder gar informativ?
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  #75  
Alt 08.08.2016, 10:23
Benutzerbild von storm
storm storm ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Lies es nicht, wozu auch.

Was Eingangs gefragt wurde, ist längst beantwortet. Oder braucht es noch mehr Meinungen, Ansichten und Vermutungen dazu? Was ist daran spannend oder gar informativ?
Sorry, Giligan, aber beantwortet ist die Frage leider nicht. Denn es ging darum Fakten über die jeweiligen Länder zu sammeln und nicht darum eine Diskussion über gut oder böse zu führen.
Btw bin ich ohne überladen zu sein sicher nach Kroatien gereist
__________________
VG
Flo

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Schaut doch mal auf meinem Blog vorbei und hinterlasst mir einen Kommentar
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