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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #626  
Alt 18.12.2017, 22:53
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Mariotirol Mariotirol ist offline
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Hallo Günter,
dann fahre ich auf jeden Fall Umag an.
Danke
LG
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  #627  
Alt 19.12.2017, 09:52
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Ja, aber wenn er erst bei Porec in die 12sm Grenze einfährt? Dann wäre Porec der erste Hafen. Gruss Didi
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Beste Grüße Didip
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  #628  
Alt 19.12.2017, 11:02
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Zitat:
Zitat von Mariotirol Beitrag anzeigen
Hi

Ich hab eine Frage .... vielleicht klingt die jetzt ein bisschen blöd
Aber naja ..... ich bin mir eben nicht sicher....

Wenn ich von Lignano jetzt mit dem Boot nach Kroatien fahre
Und Porec zum einklarieren ansteuere,
Was und beim wem muss ich jetzt bsp. für eine Woche
Kroatienaufenthalt am Boot bezahlen?

Danke für eure Hilfe
Lg Mario
Du meldest dich in Umag, außerhalb der Saison Steuerbord an der Zollmole und in der Hauptsaison Backbord an der Einfahrt zur Marina, jeweils beim Zoll und dann beim Hafenkapitän, bei dem musst du jetzt eine Fahrerlaubnis für das ganze Jahr bezahlen und hier bezahlst du auch die Aufenthaltsgebühr für die Zeit die du dich in Kroatien aufhältst.
__________________
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  #629  
Alt 19.12.2017, 11:36
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hilgoli hilgoli ist offline
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die Anmeldegebühr für dein Boot gilt für ein Jahr und kostet für eine 290er Searay (Annahme: 9,5 Meter lang und 2x 4,3 l Benziner = 300KW )

876KN = ca 115 €

Zusätzlich zahlst du dann die zeitabhängige Aufenthaltsgebühr , die Tabelle findest du hier in dem Threadt
__________________
Gruß Olli
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  #630  
Alt 19.12.2017, 11:36
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Zitat:
Zitat von Kuseng Beitrag anzeigen
Anders sieht es mit der Gebühr für die Sicherheit der Schifffahrt aus (Leuchtturmgebühr etc.) Die muss immer für das ganze Jahr bezahlt werden.
Das ist auch so eine Ungereimtheit in der kroatischen Gesetzgebung. Dass man als "normaler" Kroatien-Bootsurlauber die Bootsgebühren (früher: Vignette) für das ganze Jahr bezahlen muss, auch wenn man nur drei Wochen bleibt, kann ich ja noch verstehen. Aber was ist, wenn der Mario nur mal einen Tagestörn von Lignano nach Umag macht, dort Essen geht und abends zurück fährt? Und was ist mit dem Segler, der z.B. auf einem Hochseetörn von Venedig nach Korfu mal kurz zum Bunkern für eine Stunde auf Vis anlegt? Muss der auch die Jahres-Bootsgebühr (und natürlich auch die Aufenthaltsgebühr für mindestens 8 Tage) bezahlen oder gibt es da Sonderregelungen für den Transitverkehr?
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Pozdrav,
Gerd

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  #631  
Alt 19.12.2017, 12:40
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...unter diesen Umständen wird er sich (und ich mir auch) sicherlich denken: LMAA, denn in deinem Beispiel ist die Regel nicht mehr akzeptierbar und schwachsinnig.
Von so einer Sonderregelung hab ich noch nie was gehört.

Zusatz aus dem Geplaudere mit "meinem" HK betreffen italienische Boote: da es in IT keinen Zwang eines Bootsführerscheins für Boote mit ca. (genaues vergessen) bis 10 Meter Länge gibt, müssen diese Fahrer für HR einen Führerschein für HR machen bzw. "kaufen", denn ohne dürfen sie offizielle nicht in HR fahren. (und ich wunder mich schon, warum hier so wenig italienische Boote rumfahren...)
Lustige Regelungen, ich grins mir nur noch einen.

Im umgekehrten Falle, fahre ich mit HR Führerschein nach IT ist dieser nicht gültig (da der HR Schein nur in HR gilt - was auch wenige wissen). Lustigerweise ist das aber in IT ja wurscht, weil man dort eh keinen Schein braucht. (Info vom HK). Nur so am Rande...
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  #632  
Alt 19.12.2017, 13:30
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Zitat:
Zitat von Shearline Beitrag anzeigen
Sieh Dich mal in den Marinas um. Ein nicht unbeträchtlicher Anteil der Dauerlieger klappert jetzt schon mit dem Rollator über den Steg. Und Nachfolger sind oftmals nicht in Sichtweite.
sieht man aber nicht nur da. und wenn es preisgemäß sich nix ändert, dann war es quasi mit der Branche, die Nachfolger werden nicht kommen
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  #633  
Alt 19.12.2017, 13:56
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und immer mehr Boote stehn zum Verkauf...
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  #634  
Alt 19.12.2017, 14:07
Günter Lengnink Günter Lengnink ist offline
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Standard Regelungen

Natürlich gibt es um alles Konstruktionen und ich muß eben darauf gefasst sein die richtige Antwort geben zu können wenn ich am HR Zoll gefragt werde woher ich komme. Das zum nächsten Port of Entry. Ja aber... geht oft.

In Italien sind Boote bis 40 PS Führerschein-frei. Aber auch hier absurd: Bringe ich mein eigenes Boot mit 40 PS mit benötige ich einen Führerschein als Deutscher. Miete ich jedoch ein Boot bis 40 PS in Italien, dann brauche ich keinen Führerschein. Mit der 40 PS Regelung wollte man den alten Fischern keinen Führerscheinzwang antun.

Kroatien schreibt eben für JEDEN Motor einen Führerschein vor. Daher müssen die Herrschaften eben sich in Kroatien einen Führerschein besorgen.

Einfach einmal rüber fahren nach Kroatien und Tanken oder Essen gehen ist eben nicht - ausser ich bezahle. Aber ich kann nach Slowenien, aber auch da gilt Einklarieren - auch wenn es nichts kostet. Fahre ich nach Portoroz muß ich z.B. vorher in Piran einklarieren/mich anmelden. Für in Slowenien fest liegende Boote gibt es jetzt aber auch eine Sicherheit- oder Leuchtturmgebühr.
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  #635  
Alt 20.12.2017, 12:55
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Zitat:
Zitat von Punu Beitrag anzeigen

Im umgekehrten Falle, fahre ich mit HR Führerschein nach IT ist dieser nicht gültig (da der HR Schein nur in HR gilt - was auch wenige wissen).
Der HR Führerschein ist nicht nur in HR gültig, sondern auch in Italien, Slowenien und Griechenland!
Ist vor einigen Jahren eingeführt worden!
Sandra
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Grüße Sandra & Schorsch
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  #636  
Alt 20.12.2017, 13:20
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Zitat:
Zitat von Burner Beitrag anzeigen
Der HR Führerschein ist nicht nur in HR gültig, sondern auch in Italien, Slowenien und Griechenland!
Ist vor einigen Jahren eingeführt worden!
Sandra
So? und warum steht dann auf der Rückseite: "only valid in Croatia"...

Nach Rücksprache mit dem HK ist dem so. Gilt nur in HR.
(ursprünglich hat mich die europäische Umschreibung interessiert, aber HR schreibt nicht um, trotz EU Regel.)
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  #637  
Alt 20.12.2017, 13:53
Sandman Sandman ist offline
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Zitat:
Zitat von Burner Beitrag anzeigen
Der HR Führerschein ist nicht nur in HR gültig, sondern auch in Italien, Slowenien und Griechenland!
Ist vor einigen Jahren eingeführt worden!
Sandra
Nicht nur in HR, It, Slo, Gr, sondern auch Fr, Es, RSA....

Diese Regelung wurde schon vor ein paar Jahren eingeführt und wird auch so gelehrt. Auch das "Kaufen" des Scheins in HR gibt es schon lange nicht mehr, jetzt muss man ein wenig lernen.....


Grüße

Sandman

Geändert von Sandman (20.12.2017 um 14:06 Uhr)
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  #638  
Alt 20.12.2017, 13:57
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Kannst du das mit den vielen Ländern belegen? Wo steht das bitte?
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  #639  
Alt 20.12.2017, 14:06
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Zitat:
Zitat von Punu Beitrag anzeigen
Kannst du das mit den vielen Ländern belegen? Wo steht das bitte?
Verzeihung, B & Nl sind NICHT dabei, dafür D (für nicht deutsche Staatsbürger) und Südafrika

Link inkl Stellungnahme der einzelnen Länder

http://www.kuestenpatent-kroatien.at...n-italien.html


Grüße

Sandman
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  #640  
Alt 20.12.2017, 14:19
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... nicht ganz sooo einfach die Sache. Es kommt leider teilweise - auch in Kombination - folgendes noch zuätzlich in Betracht:

a) Staatsangehörigkeit des Bootseigners
b) Registrierungsland des Bootes (vulgo Flagge)
c) Aufenthaltshauptdauer / Wohnsitz (meist > 180 Tage p.a.)
d) Ausstellungsland des Boots-Führerscheins (wo gemacht)

Beispielsweise darf ich als österreichischer Staatsbürger mit Wohnsitz in D mit österr. Flagge und kroatischem Bootsschein NICHT fahren.

Sogesehen ist D (für nicht deutsche Staatsbürger) wie du schreibst, nicht ganz korrekt.

Trotzdem danke für den link, den kannte ich noch nicht.
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  #641  
Alt 20.12.2017, 16:48
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Zitat:
Zitat von Punu Beitrag anzeigen
... nicht ganz sooo einfach die Sache. Es kommt leider teilweise - auch in Kombination - folgendes noch zuätzlich in Betracht:

a) Staatsangehörigkeit des Bootseigners
b) Registrierungsland des Bootes (vulgo Flagge)
c) Aufenthaltshauptdauer / Wohnsitz (meist > 180 Tage p.a.)
d) Ausstellungsland des Boots-Führerscheins (wo gemacht)

Beispielsweise darf ich als österreichischer Staatsbürger mit Wohnsitz in D mit österr. Flagge und kroatischem Bootsschein NICHT fahren.

Sogesehen ist D (für nicht deutsche Staatsbürger) wie du schreibst, nicht ganz korrekt.

Trotzdem danke für den link, den kannte ich noch nicht.
Naja, das ist schon ein sehr spezieller Fall.

Als nicht-Deutscher mit Hauptwohnsitz außerhalb Germaniens darfst du auf jeden Fall dort fahren. Wenn du in D lebst, musst du das deutsche Pendant machen.

Als Deutscher mit Hauptwohnsitz außerhalb Deutschlands musst du aber auch den deutschen Schein machen, um in deutschen Gewässern zu fahren.

Dies gilt aber, meines Wissens, für beinahe alle Länder.



Grüße

Sandman
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  #642  
Alt 20.12.2017, 18:05
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Zitat:
Zitat von Sandman Beitrag anzeigen
Naja, das ist schon ein sehr spezieller Fall.

Als nicht-Deutscher mit Hauptwohnsitz außerhalb Germaniens darfst du auf jeden Fall dort fahren. Wenn du in D lebst, musst du das deutsche Pendant machen.

Als Deutscher mit Hauptwohnsitz außerhalb Deutschlands musst du aber auch den deutschen Schein machen, um in deutschen Gewässern zu fahren.

Dies gilt aber, meines Wissens, für beinahe alle Länder.



Grüße

Sandman
vollkommen richtig! deshalb fahre ich in D gar nicht.
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  #643  
Alt 25.01.2018, 18:45
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Auf der Boot in Düsseldorf gab es eine Stellungnahme des kroatischen Tourismusministeriums zum Thema Aufenthalsgebühr, eigentlich kann man
darüber nur den Kopf schütteln.

http://www.yacht.de/reise/news/touri...h/a115557.html
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Beste Grüße Andy
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  #644  
Alt 25.01.2018, 19:22
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Er bestätigte, dass Eigner Gebühren-Nachweise für 8, 15, 30 oder 90 Tage oder eben das ganze Jahr bei den Hafenbehörden erwerben könnten. Wichtig dabei: Wer eins der befristeten Tickets kauft und es nicht ganz ausschöpft, kann sich vor Ort bestätigen lassen, dass er früher abgereist ist und diese Tage dann später aufbrauchen!

Komische Aussage, ich habe jetzt im Oktober 2017 fürs Jahr 2018 bezahlt , also 365 Tage , wenn ich jetz insgesamt 36 Tage im jahr nutze kann ich die restlichen Tage in 10 Jahren aufbrauchen.
Irgendwie haben die Gesetzgeber in Kroatien eine V....

Lg Erich
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  #645  
Alt 25.01.2018, 19:36
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Das hast Du vollkommen Recht.
Einfach mit eigener Waffe schlagen: Gar nichts bezahlen. Die haben ja noch nicht einmal die "Strafen" geschweige denn die Kontroll-Mitteilungen definiert. Einfach mal ein Wischiwaschi durchziehen, ganz im Sinne der kroatischen Einstellung. Scheixx drauf. Ignorieren. Ich zahl nix. Wird eh wieder nächstes Jahr geändert.
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  #646  
Alt 25.01.2018, 19:37
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Zitat:
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Komische Aussage, ich habe jetzt im Oktober 2017 fürs Jahr 2018 bezahlt , also 365 Tage , wenn ich jetz insgesamt 36 Tage im jahr nutze kann ich die restlichen Tage in 10 Jahren aufbrauchen.
Irgendwie haben die Gesetzgeber in Kroatien eine V....
wenn das so gehen würde wären wir zumindest für die nächsten Jahre aus dem Schneider, das hat er bestimmt nicht so gemeint
Er kündigte auch gleich wieder eine Gesetzesänderung für 2019 an, und wir können davon ausgehen das es nicht billiger werden wird.

Das mit dem V.... ist nicht von der Hand zu weisen
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Beste Grüße Andy
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  #647  
Alt 25.01.2018, 19:53
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Hat eigentlich irgendjemand schon versucht in 2018 die Aufenthaltsgebühr zu bezahlen?
__________________
Gruß Hans,
der Bojenfeldhasser
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  #648  
Alt 27.01.2018, 20:24
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6.562 Danke in 2.557 Beiträgen
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same procedure as every year ...

alles perfekt vorbereitet ...

http://www.yacht.de/reise/news/touri...g/a115557.html

Interessant ist das hier, die HK wären sicher total begeistert das umzusetzen ..
Wäre aber sehr überrascht wenn das wirklich umgesetzt wird.


Er bestätigte, dass Eigner Gebühren-Nachweise für 8, 15, 30 oder 90 Tage oder eben das ganze Jahr bei den Hafenbehörden erwerben könnten. Wichtig dabei: Wer eins der befristeten Tickets kauft und es nicht ganz ausschöpft, kann sich vor Ort bestätigen lassen, dass er früher abgereist ist und diese Tage dann später aufbrauchen!
__________________
Gruß Olli
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  #649  
Alt 28.01.2018, 12:46
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Zitat:
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Hat eigentlich irgendjemand schon versucht in 2018 die Aufenthaltsgebühr zu bezahlen?
Wir haben sie schon bezahlt. 5-9m 2000Kuna für ein Jahr. Gültig von 1.4.2018-1.4.2019
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  #650  
Alt 28.01.2018, 12:52
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ich kauf mir eh immer nur die Tage die ich auf See bin, dann ist der Aufpreis mehr als überschaubar und nicht der Rede wert.
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