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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Aufenthaltsgebühr doppelt bezahlen?
Liebe Forumskollegen. Laut der bisherigen Beiträge verstehe ich dieses so, dass wenn mann für sein Boot das ganze Jahr bezahlt hat, man im Falle eines kurzfristigen Hotelaufenthaltes (hier meine eigene Marina) diese nicht doppelt entrichten muss. Leider besteht das Marinahotel/selbe Reception wo meine Kopien lagern, für die paar Tage zusätzlich auf die Kurtaxe. Sie sagen das wäre so Gesetz. Meine Frage: wie verhält sich das wirklich und im Falle, dass das nicht richtig ist, weiß einer einen Link, wo das geregelt ist und welches ich dem Hotel vorlegen könnte. MfG Didi
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#2
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Zitat:
Ich hab schon bei privat ein Zimmer gemietet und einfach das Papier vom Hafenkapitän gezeigt, daß schon bezahlt ist und deshalb keine 2 mal bezahlt.
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#3
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Danke Wolf, aber ich benötige etwas in den Händen, da die uneinsichtig sind. Wäre schon wenn jemand was weiß.
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#4
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Hi, ich hatte die Frage meinem Hafenkapitän gestellt:
Die bezahlte Kurtaxe bezieht sich auf die Schlafmöglichkeiten am Boot, der Beleg ist auch auf das Schiff ausgestellt. Also lange Rede kurzer Sinn, schläfst du an Bord ist die Kurtaxe bezahlt, schläfst du wo anders ist sie zu bezahlen. |
#5
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Zitat:
Die "Kurtaxe" ist hier: http://www.zakon.hr/z/662/Zakon-o-bo...1noj-pristojbi gesetzlich geregelt. Im Gesetz steht nur, dass man, egal ob man auf dem Boot oder an Land übernachtet, Kurtaxe bezahlen muss. Wie es ist, wenn man z.B. an Land für vier Wochen bezahlt hat und dann mal eine Nacht auf dem Boot schläft, ist nicht eindeutig geregelt. Wenn ich mich recht erinnere, wurde vor ein paar Jahren doppelt kassiert, bis der ADAC (war der das???) interveniert hat - mit dem Ergebnis, dass der "Normalurlauber", der für seinen Dreiwochenurlaub die Gebühr entweder beim Hafenkapitän oder im turist biro entrichtet hat, nicht mehr extra bezahlen muss, wenn er mal über Nacht vom Zimmer in die Kajüte umzieht. Wie es ist, wenn man (z.B. wie ich) die Jahrespauschale für's Haus oder (z.B. wie didip) die Pauschale für's Boot bezahlt hat und dann mal woanders übernachtet, ist ebenfalls nicht klar geregelt. Als ich letztens in Dubrovnik im Hotel übernachtet habe, musste ich da auch bezahlen, Begründung: "Ihre Pauschale gilt für Ihr Haus in Kukljica und nicht, wenn sie woanders nächtigen." Das deckt sich mit dem, was Georg oben zum Thema "Bootspauschale" gesagt hat. Ob die "Kurtaxe" (boravišna pristojba) bezahlt ist, kann übrigens jede autorisierte Stelle über das System "e-visitor" feststellen, und wer nicht entweder hier oder dort bezahlt hat, kann mit einer saftigen Strafgebühr rechnen, wenn er erwischt wird.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#6
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Ich habe meinen Hafenkapitän gefragt und seine Auskunft klingt plausibel.
Ich zahle für mein Boot 1000 Kuna Kurtaxe. Alle Leute die in dem Jahr bei mir übernachten sind in der Pauschale einbezogen. Wenn ich jetzt in ein Hotel gehe, zahlt jeder Kunde die tägliche Kurtaxe. Da musst du ja schon den Unterschied erkennen, worauf es ankommt. Dort Schiff, da die Person. Wenn ich für mein Schiff die Kurtaxe bezahlt habe, kann nur ich, oder die ganze Familile dann in ganz Kroatien ohne Taxe in Hotels übernachten?? Es geht um lächerliche ein bis zwei Kuna pro Tag, wenn ich die nicht habe, bleibe ich zu Hause, ich bin doch kein Sparefroh!!
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#7
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Als Hausbesitzer zahle ich noch viel weniger: eine Jahrespauchale von je 60 Kuna für meine Frau und mich sowie 25 Kuna für jeden weiteren Familienangehörigen - wohlgemerkt, für das ganze Jahr. Deshalb habe ich kein Problem damit, für eine Nacht im Hotel in Dubrovnik oder Split nochmal einen Euro extra abzudrücken. Und weil mein Boot auch hier auf meinen Zweitwohnsitz registriert ist, kann ich darauf schlafen, wo immer in Kroatien ich will - sagt mein Hafenkapitän. Manchmal ist es schon von Vorteil, hier Haus und Boot zu haben. Obwohl: wenn ich meine Grundbesitzabgaben, Müllabfuhr, Gemeindesteuern usw. dazu rechne, dann ist man mit 1000 Kuna für das Boot eigentlich ganz gut bedient - was nicht heißen soll, dass ich irgendeine Art von "Kurtaxe" gut finde. Keiner zahlt gerne Kurtaxe, ich auch nicht. Aber die Kurtaxen-Nepperei ist ja keine kroatische Erfindung, das haben die den Deutschen abgeschaut. Und an der Nordsee ist's noch viel teurer, nur für die Bootsanmeldung zahlt man da nichts. Aber wer fährt da schon Boot ...
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#8
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Zitat:
Da ist es dann auch plausibel, daß ich pro Tag nicht zwei mal zahlen muß, wenn ich im bezahlten Zeitraum wegen Schlechtwetter mal ein Zimmer nehme.
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#9
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Na, es geht nicht um die paar Kuna, es geht ums Prinzip, was jetzt richtig ist.
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#10
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Zitat:
Gegenleistungen mag es hier und da wohl geben: Ein Kurpark beispielsweise will gepflegt und unterhalten sein. Ich denke, in den meisten Nord- und Ostseebädern wird für die Kurtaxe noch viel mehr geleistet. Da bekommt man aber in der Regel auch eine "Kurkarte", die oft zu irgendwelchen Vergünstigungen oder Rabatten vor Ort verhilft. Was gibt es in Kroatien für die Kurtaxe? Nach meinem Eindruck nichts, nienta, nada, nothing. Ein ganzes Land als "Kurort" zu deklarieren und mit der Erhebung einer "Kurtaxe" alle ausländischen Besucher zu diskriminieren scheint mir ohnehin ein Fall für die EU-Kommission oder den Europäischen Gerichtshof. Aber das läuft hier offenbar nach dem Motto "Wo kein Kläger ist kein Richter". Der einzelne Tourist hat halt keine Lobby...da klagt niemand. Der Tourist mag hin und wieder knurren und murren. Das stört kaum. Er zahlt ja am Ende im Hotel oder an der Kasse des Campingplatzes brav, weil's ja nur einen Euro pro Tag ausmacht und die Urlaubskasse nicht so arg belastet. Wie schreibt GeorgTa so schön: Zitat:
Ich bin gewiss kein "Sparefroh", wenn es um mein Boot oder um meinen Urlaub geht. Aber ich lasse mich nicht gerne abzocken. Schon gar nicht von einem Staat, der von dem, was ich so im Land lasse (Marina-Gebühren, Sprit, Essen, Trinken, Nationalpark-Gebühren etc.) immer ganz schön und ordentlich Steuern mitkassiert. Da geht es dann auch beim mir tatsächlich um's Prinzip. Vielleicht sollten wir Bootseigner, die wir am ärgsten betroffen sind, mal alle die gewählten Europa-Abgeordneten unserer Region auf diese Geschichte aufmerksam machen. Ich wüsste sonst niemanden, der sich dieser Sache "aus Prinzip" mal annehmen könnte. Gruss Gerd
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#11
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Vom Landesinneren und von der kroatischen Donau kenn ich das nicht, ich denke das gilt nur für die Küste.
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#12
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Zitat:
Wofür ich in Kukljica Kurtaxe bezahle, weiß ich auch nicht. Die Hafenanlagen werden von der Hafenmeisterei Zadar unterhalten, der Sportboothafen finanziert sich über die Liegeplatzgebühren, und die Palmen und Blümchen an der Promenade pflegt der bei der Gemeine angestellte Dorfgärtner. In meinem Kaff tummeln sich nach amtlichen Angaben im Sommer täglich rund 1.500 Touristen - das macht bei einem Euro pro Tag und Nase in drei Monaten 135.000 Euro. Wo die Knete bleibt? Keine Ahnung, jedenfalls nicht in den (nicht vorhandenen) Kuranlagen. Aber seid nicht traurig, das Geld ist ja nicht weg. Es haben nur andere....
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#13
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Das ist mal ne Idee, wer fängt an, oder kennt einen?
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#14
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Ich glaube das Problem ist, weil uns keiner bei "e-visitor" eingibt
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#15
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Bitte gebt mir Bescheid, wenn im elektronischen System des Hafenkapitäns das Schiff "JohnDoe" 1000 Kuna Jahreskurtaxe bezahlt hat, ausgenommen ist und keine Kurtaxe z.B. in Hotels zahlen braucht
Übrigens die Kurtaxe geht nach Bootslänge, nicht nach Familiengröße, oder Single und/oder liiert ohne Kinder. Die nicht auf dem Boot schlafen, da keine Schalfstelle zahlen nichts. Wer nachweist trotz Schlafstelle an Bord in einem Appartement zu wohen hat auch kein Problem. Jetzt bin ich gespannt.... |
#16
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Habe die kroatische Zentrale für Tourismus angeschrieben, es ist noch nicht zu Ende, hier die vorläufige Antwort, es ist viel, wer es lesen möchte. bitte. Ich werde bei Neuigkeiten weiter berichten. TEXT:
Da ich leider im Gesetzestext keine Regelung in Bezug auf die Handhabung der Kurtaxe in übergreifendem Fall Nautik Pauschale bei Nächtigung in anderen touristischen Unterkünften finden konnte, müssten wir hierfür bei dem Ministerium für Tourismus anfragen, hierfür müssten wir jedoch wissen in welchen Hotel die von Ihnen nochmal verlangt wurde und wo Ihr Boot stationiert ist? Es gibt nämlich unterschiede in der Höhe und dem Geltungsbereich der jeweilig entrichteten Kurtaxe. Somit benötige ich nur ganz kurz noch von Ihnen. In welcher Marina ist Ihr Boot registriert? Wir benötigen bestenfalls den Namen des Hotels (oder wenigstens welche Region und Ortschaft das war!)? hier finden Sie die kroatische Gesetzgebung in Bezug auf die Kurtaxe (in kroatischer Sprache): http://www.mint.hr/UserDocsImages/140609-ZoBP_edit.pdf http://narodne-novine.nn.hr/clanci/s...7_99_2240.html http://www.mint.hr/default.aspx?id=356 eine Übersetzung über das wichtigste hab ich leider nur auf der Seite der Region Kvarner finden können sehen Sie bitte hier: Auszug aus dem KURTAXENGESETZ (Gesetzblatt "Narodne novine", Nr. 35/95; 52/95; 64/00) Artikel 1 Einwohner, die in einem Touristenort außerhalb ihres Wohnsitzes eine Übernachtungsdienstleistung in einem Beherbergungsbetrieb in Anspruch nehmen, in dem die gastgewerbliche oder touristische Tätigkeit betrieben wird (nachstehend Unterkunftsobjekt genannt), sind verpflichtet, eine Kurtaxe zu entrichten. Als Unterkunftsobjekt im Sinne dieses Gesetzes gelten: ein Hotel, eine Pension, ein Motel, ein touristisches Apartment, ein Erholungszentrum, ein Erholungszentrum für Kinder und Jugendliche, ein Campinghaus und eine Ferienwohnung, ein Mietzimmer, ein Kurort, eine Berghütte, ein Quartier, ein Liegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus (Ankerplatz, Anlegeplatz, touristischer Hafen, Yachthafen und Nautikzentrum) sowie alle sonstigen Objekte, in denen Übernachtungsdienstleistungen für Einwohner angeboten werden. Artikel 2 Kurtaxpflichtig ist auch der Eigentümer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung in einem Ferienort und alle Personen, die sich in diesem Haus oder in dieser Wohnung aufhalten. Die Personen aus Absatz 1 dieses Artikels haben eine Kurtaxe dann zu entrichten, wenn sie sich in diesem Ferienhaus oder dieser Ferienwohnung im jeweiligen Ferienort im Zeitraum vom 15. Juni bis zum 15. September aufhalten. Kurtaxpflichtig ist auch der Eigentümer eines Wasserfahrzeugs, das sich am Liegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus befindet, wenn er sich auf diesem Wasserfahrzeug aufhält, sowie alle Personen, die sich auf diesem Wasserfahrzeug aufhalten. Als Ferienhaus oder Ferienwohnung aus Absatz 1 dieses Artikels gilt jedes Gebäude oder jede Wohnung, die saisonal oder gelegentlich benutzt wird. Als Ferienhaus im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht Wirtschaftsgebäude, die zur Unterbringung von landwirtschaftlichen Maschinen, Werkzeugen u. ä. dienen. Artikel 3 Der Kurtaxpflicht unterliegen nicht: 1. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, 2. Blinde und Gehörlose sowie körperlich Behinderte, 3. Teilnehmer an Schulausflügen, die von schulischen Einrichtungen veranstaltet werden, 4. Personen, die von einer Gesundheitseinrichtung in einen Kurort zur Behandlung eingewiesen wurden, 5. langjährige Stammgäste im jeweiligen Ferienort, die sich um die Förderung des Tourismus verdient gemacht haben, auf Vorschlag des Ortsausschusses, und nach einem Sonderbeschluss des Fremdenverkehrsrats des jeweiligen Fremdenverkehrsverbands, 6. Mitarbeiter des Innen- sowie des Verteidigungsministeriums, wenn sie in einem Unterkunftsobjekt übernachten und sich in der Ausübung einer amtlichen Funktion befinden, 7. Saisonarbeiter mit angemeldetem Aufenthalt im jeweiligen Ferienort, 8. Reisende auf einem Passagierschiff im internationalen Seeverkehr, wenn sich das Schiff am Ankerplatz oder am Liegeplatz in einem Hafen befindet, 9. Eigentümer eines authentischen alten Familienhauses, das durch Vererbung von einem Erblasser erworben wurde, der seinen Wohnsitz im jeweiligen Ferienort hatte, sowie seine Familienangehörigen, wenn sie sich in diesem Haus aufhalten. Artikel 4 Personen ab dem vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen 50% der Kurtaxe. Artikel 5 Der Eigentümer aus Artikel 2 Absatz 1 dieses Gesetzes und seine engen Familienangehörigen zahlen 70% der Kurtaxe. Als enge Familienangehörige des Eigentümers eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung gelten im Sinne dieses Gesetzes sein Ehepartner, seine Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Eltern und Adoptiveltern. Artikel 5a Personen, die sich auf einem Wasserfahrzeug aufhalten, während sich dieses an einem Dauerliegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus befindet, entrichten die Kurtaxe in Form einer Jahrespauschale. Ein Dauerliegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus ist im Sinne dieses Gesetzes ein Liegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus, der aufgrund eines Pachtvertrags über einen Zeitraum von einem Jahr benutzt wird. Die Jahrespauschale aus Absatz 1 dieses Artikels hat der Nutznießer eines Dauerliegeplatzes in einem Hafen für nautischen Tourismus in einem einmaligen Betrag für alle Personen zu entrichten, die sich auf dem Wasserfahrzeug aufhalten. Die Höhe der Jahrespauschale der Kurtaxe für die Nutznießer eines Dauerliegeplatzes in einem Hafen für nautischen Tourismus wird auf Vorschlag des Tourismusministers von der Regierung der Republik Kroatien festgelegt. Artikel 5b Eine juristische und natürliche Person, die die Leistung eines Dauerliegeplatzes in einem Hafen für nautischen Tourismus anbietet, ist verpflichtet, spätestens bis zum 31. Mai des jeweils laufenden Jahres ans Fremdenverkehrsamt der Gemeinde, der Stadt oder ans Fremdenverkehrsamt des Ortes die Angaben über die abgeschlossenen Pachtverträge über einen Dauerliegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus, und zwar die Bezeichnung und die Zulassungsnummer des Wasserfahrzeugs, den Vor- und Nachnamen sowie die persönliche ID-Nummer oder die Reisepass-Nummer des Inhabers des Wasserfahrzeugs vorzulegen. Die juristische und natürliche Person aus Absatz 1 dieses Artikels ist verpflichtet, an die Fremdenverkehrsämter aus Absatz 1 dieses Artikels, jede Änderung der Angaben bezüglich der Pachtverträge über einen Dauerliegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus sowie jeden neuen Pachtvertrag über einen Dauerliegeplatz spätestens innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag des Eintritts der jeweiligen Änderung bzw. ab dem Tag des Vertragsabschlusses anzumelden. Artikel 6 Die Kurtaxe wird pro Übernachtung erhoben, soweit durch dieses Gesetz nicht anders bestimmt. Die Kurtaxe wird unter den gleichen Bedingungen auch von ausländischen Staatsbürgern entrichtet. Auf ausländische Staatsbürger finden die Bestimmungen aus Artikel 5 und 12 dieses Gesetzes keine Anwendung. Artikel 7 Die Personen aus Artikel 3 Punkt 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 und 9 dieses Gesetzes belegen ihren Anspruch auf die Befreiung von der Entrichtung der Kurtaxe, und die Personen aus Artikel 4 und 5 belegen ihren Anspruch auf die Entrichtung eines ermäßigten Betrags der Kurtaxe durch Bescheinigungen entsprechender Ämter, durch ärztliche Atteste und ähnliche Dokumente sowie durch den Ausweis eines Bürgerverbandes. Artikel 8 Die Höhe der Kurtaxe wird auf Vorschlag des Tourismusministers von der Regierung der Republik Kroatien in der ersten Hälfte des jeweils laufenden Jahres für das nächste Jahr festgelegt. Den Zeitraum der Haupt-, Vor- und Nachsaison in Ferienorten legt der Tourismusminister auf Vorschlag der Gespanschaftsversammlung fest. Artikel 11 Juristische und natürliche Personen, die Übernachtungsleistungen in Unterkunftsobjekten anbieten, fordern die Kurtaxe gleichzeitig mit der Erhebung der erbrachten Leistung ein. "Aus der Bestimmung aus Absatz 1 dieses Artikels sind juristische und natürliche Personen ausgenommen, die einen Liegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus in Pacht geben; sie stellen die Rechnung für die Kurtaxe in einem Pauschalbetrag gleichzeitig mit der Rechnung für die Entrichtung des Pachtzinses für einen Dauerliegeplatz aus." In der Rechnung für erbrachte Leistungen aus Absatz 1 dieses Artikels ist der Betrag der erhobenen Kurtaxe besonders auszuweisen, und im Fall aus Artikel 3 dieses Gesetzes ist die Grundlage für die Befreiung von deren Entrichtung anzugeben, während in Fällen aus Artikel 4 und 5 dieses Gesetzes auch die Grundlage für die Entrichtung eines ermäßigten Betrags der Kurtaxe anzugeben ist. Artikel 14 Juristische und natürliche Personen, die in einem Unterkunftsobjekt eine Übernachtungsleistung anbieten, sind verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden nach Anreise beim Fremdenverkehrsamt der Gemeinde, Stadt oder bei deren Geschäftsstellen oder beim Fremdenverkehrsamt des jeweiligen Ortes alle Personen anzumelden, für die eine Übernachtungsleistung in einem Unterkunftsobjekt erbracht wird, sowie innerhalb von 24 Stunden ihren Aufenthalt abzumelden. " Aus der Bestimmung aus Absatz 1 dieses Artikels sind juristische und natürliche Personen ausgenommen, die die Dienstleistung eines Dauerliegeplatzes in einem Hafen für nautischen Tourismus anbieten; sie sind nicht verpflichtet, den Aufenthalt der auf dem Wasserfahrzeug verweilenden Personen anzumelden, solange sich dieses Wasserfahrzeug am Dauerliegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus befindet.". Eigentümer aus Artikel 2 dieses Gesetzes sind verpflichtet, innerhalb der Frist aus Absatz 1 dieses Artikels beim Fremdenverkehrsamt der Gemeinde, Stadt oder bei deren Geschäftsstellen oder beim Fremdenverkehrsamt des jeweiligen Ortes ihren Aufenthalt oder den Aufenthalt aller anderen Personen anzumelden, sowie ihren Aufenthalt abzumelden. Der Eigentümer aus Artikel 2 Absatz 1 dieses Gesetzes ist verpflichtet, den Aufenthalt der Personen nur im Zeitraum vom 15. Juni bis zum 15. September anzumelden. Auszug aus dem GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT UND DIE BEWEGUNG VON AUSLÄNDISCHEN STAATSBÜRGERN (Gesetzblatt "Narodne novine", Nr. 53/91, 22/92) Artikel 1 Als ausländische Staatsbürger gelten im Sinne dieses Gesetzes Personen, die nicht kroatischer Staatsangehörige sind. Artikel 61 Juristische und natürliche Personen, die Unterkunftsleistungen für ausländische Staatsbürger erbringen, und Personen, zu denen ausländische Staatsbürger zu Besuch kommen, sind verpflichtet, innerhalb von 12 Stunden ab dem Zeitpunkt der Erbringung der Unterkunftsleistung, bzw. ab dem Zeitpunkt der Anreise der ausländischen Staatsbürger den Aufenthalt dieser ausländischen Staatsbürger bei der zuständigen Stelle zu melden. Ausländische Staatsbürger, die die Unterkunftsleistungen aus Absatz 1 dieses Artikels nicht in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden ab Einreise in die Republik Kroatien ihren Aufenthalt bei der zuständigen Behörde anzumelden, bzw. innerhalb von 24 Stunden ab der Änderung des Aufenthaltsortes bzw. ab dem Zeitpunkt der Änderung der Wohnadresse im Aufenthaltsort den Aufenthalt und die Änderung der Wohnadresse anzumelden. Der Aufenthalt ausländischer Staatsbürger kann auch über Tourismusagenturen bzw. Reisebüros angemeldet werden. Ausländische Staatsangehörige, die mit ausländischen Schiffen zu Sport- und Erholungszwecken auf dem Land- oder Seeweg in die Republik Kroatien einreisen und ihr Schiff als Unterkunftsobjekt nutzen, melden ihren Aufenthalt im Hafenamt oder in einer der Zweigstellen des Hafenamtes an (in denen auch die Grenzformalitäten bei der Einreise auf dem Seeweg in die Republik Kroatien durchgeführt werden). Die An- bzw. Abmeldung des Aufenthalts erfolgt auf dem Formblatt 8a bei der zuständigen Behörde (Artikel 27 des Regelwerks). Mit den freundlichsten Grüßen, KROATISCHE ZENTRALE FÜR TOURISMUS |
#17
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Da ist ja alles logisch erklärt.
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#18
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Scherzkeks.
Beispiel: Habe das Boot angemeldet und Kurtaxe bezahlt. Sturm kommt auf, Besatzungsmitglied will nicht auf dem Boot bleiben und zieht für eine Nacht um ins Hotel, die berechnen Kurtaxe. Was nun? |
#19
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Das ist die gleiche Frage die der TE schon gestellt hat.
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#20
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Artikel 1
Einwohner, die in einem Touristenort außerhalb ihres Wohnsitzes eine Übernachtungsdienstleistung in einem Beherbergungsbetrieb in Anspruch nehmen, in dem die gastgewerbliche oder touristische Tätigkeit betrieben wird (nachstehend Unterkunftsobjekt genannt), sind verpflichtet, eine Kurtaxe zu entrichten. Als Unterkunftsobjekt im Sinne dieses Gesetzes gelten: ein Hotel, eine Pension, ein Motel, ein touristisches Apartment, ein Erholungszentrum, ein Erholungszentrum für Kinder und Jugendliche, ein Campinghaus und eine Ferienwohnung, ein Mietzimmer, ein Kurort, eine Berghütte, ein Quartier, ein Liegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus (Ankerplatz, Anlegeplatz, touristischer Hafen, Yachthafen und Nautikzentrum) sowie alle sonstigen Objekte, in denen Übernachtungsdienstleistungen für Einwohner angeboten werden. Ich lese da heraus das diejenigen die nicht ausfahren, auch Kurtaxe entrichten müssen. |
#21
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Zitat:
Geh ich ins Hotel zahle ich für die Unterbringung im Hotel Kurtaxe. Nach deiner Auffassung mache ich ein Geschäft auf: Alle Touristen in Kroatien, bitte zahlt keine Kurtaxe, da ihr theoretisch alle auf meinem Schiff schlafen könnt, aber wegen Schlechtwetter, oder weil nur 6 Personen hier schlafen können, ihr in Hotels ausweichen müsst. Erklärt das dem Hotelpersonal eindringlich, oder fordert dies vehement ein Geändert von XXXXXXX (19.10.2016 um 20:16 Uhr) |
#22
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Nein.
Ich bin ja deiner Meinung ... besser noch, ich weiß sicher, daß z.B. ein Crewmitglied das eine Nacht im Hotel übernachtet dafür auch (extra) Kurtaxe zu zahlen hat. Mein "Keks" war gemünzt auf deinen Post "Da ist ja alles logisch erklärt" . Von (didip) Geändert von Janus (19.10.2016 um 22:25 Uhr) |
#23
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Hallo Zusammen,
ich habe jetzt fast alle Beiträge durchgelesen, konnte aber keinen Hinweis finden, warum man die Kurtaxe für das Boot nach Bootslänge bezahlt. Mir ist kein Fall, in Deutschland bekannt, bei dem sich die Preisfindung zur Kurtaxe an der Länge des Fahrzeugs orientiert, mit dem der Gast angereist ist.
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mfg Günter Geht die Sonne auf im Westen, mußt Du Deinen Kompass testen! |
#24
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Damit könnte man erklären, warum auch für mehrere Personen die taxe bezahlt sein könnte
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#25
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Zitat:
Wäre ja völlig ungerecht, wenn ich mit meinem 5m Boot für alle meine Übernachtungsgäste genauso viel zahlen müßte wie der Eigner einer 20m Yacht. Hast du keinen Dauerliegeplatz im Hafen, ist die Bootslänge unrelevant und du zahlst pro Person und Tag. In diesem Fall ist die Kurtaxe für diese Person und Zeitraum bezahlt, auch wenn sie eine Nacht außerhalb des Bootes verbringt. |
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