|
Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
|
Themen-Optionen |
#776
|
||||
|
||||
Richtig!
__________________
Gruß, Ranko |
#777
|
||||
|
||||
Naja, fragen kann er ja, aber die Antwort ist immer "nein"
__________________
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Hubraum.
|
#778
|
||||
|
||||
ja, da sind "wir" uns alle einig. So stehts auch im Gesetzestext mit "übernachten".
Trotzdem wird es ziemlichen Hickhack geben, wenn bei einer Kontrolle keine Kurtaxe bezahlt wurde, weil man nur einen Tagesausflug gemacht hat (und eben nicht übernachtet). Mein HK befürchtet ein riesiges Chaos. Da geb ich ihm durchaus Recht. Darüberhinaus wird die Kurtaxe auch noch dümmlich "AUFENTHALTS"-Gebühr bezeichnet, was wirklich irreführend ist. Aber ich gebe woody Recht, wir haben das alles schon unendlich oft durchgekaut. Viel interessanter ist nun die Anwendung, respektive die Auswirkungen von (falsch bemängelten?) Kontrollen. Das würde mich noch brennend interessieren. Hat da schon jemand Erfahrung für 2018 gemacht? Zitat:
__________________
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Hubraum.
|
#779
|
||||
|
||||
Zitat:
Die Zahlung der Aufenthaltsgebühr an Land, beispielsweise beim Vermieter, befreit nicht zwangsläufig von der Aufenthaltsgebühr, die für ein Boot mit Übernachtungsmöglichkeit zu zahlen ist. Das steht nirgendwo in dem Gesetzt bzw. der Verordnung. Leider. Auch wenn es hier manch' einer gerne hätte und als logisch dargestellt oder interpretiert. Da für's Permit und für die Boots-Aufenthaltsgebühr bei der gleichen Stelle - auf dem Hafenamt - bezahlt wird, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass man dort - wenn man das Gesetzt genau nimmt - selbstverständlich auch gleich beide Gebühren erheben wird, sobald jemand ein entsprechendes Boot anmeldet. Mag' sein, dass es mancher Hafenkapo nicht ganz so genau nimmt. Die unterschiedliche Interpretation von Gesetzen und Vorschriften in verschiedenen Hafenämtern war und ist ja seit Jahren bekannt. Kann auch gut sein, dass es manchem Hafenkapitän egal ist, ob die Aufenthaltsgebühr bezahlt wird oder nicht. Ob's dann aber bei einer Kontrolle den Beamten der Policia auch egal ist? Gruss Gerd |
#780
|
||||
|
||||
Zitat:
Also, 1 Woche bezahlen, und den Rest ohne fahren, so fährt man billiger als die Jahre zuvor. Problem könnte werden das Marinas und Stadthäfen eventuell das bezahlte Formular sehen möchten, was ich nicht weis.
__________________
Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
#781
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
LG. Hans |
#782
|
||||||
|
||||||
Zitat:
Zitat:
Quelle: Klick Grundsätzlich ist der "Aufenthalt" ("boraviste") - im Sinne der Verordnung (po osobi i noćenju = Nächtigung) - mit einer Nächtigung verknüpft. Findet keine Nächtigung statt, kann man auch von keinem Aufenthalt im Sinne der Verordnung reden. Sonst handelt es sich bei der Benutzung des Bootes nur um Tagesausflüge ohne Nächtigung.
__________________
Gruß, Ranko Geändert von wwoody (13.03.2018 um 12:54 Uhr)
|
#783
|
||||
|
||||
Zitat:
Die "Kurtaxe" für Boote musst auch bisher völlig unabhängig von einer Wohnungs- oder Hotelbuchung, für die der Vermieter ebenfalls diese Gebühr erheben und abführen musste, bezahlt werden! Denn die "Kurtaxe" (Aufenthaltsgebühr) ist nicht neu, sondern es wurden nur die Tarife (Preise) erhöht. Wir haben also immer doppelt bezahlt, sofern wir auch ein Zimmer an Land gebucht hatten. Gruss Gerd Geändert von Gerd-RS (13.03.2018 um 13:04 Uhr) |
#784
|
|||||
|
|||||
Gerd, das ist ein Gesetzestext bzw. eine Verordnung, die kaum bis keinen Spielraum für Interpretationen lässt. Daher ist genau DAS im Text von Bedeutung, was ich fett markiert habe:
Zitat:
__________________
Gruß, Ranko
|
#785
|
||||||||
|
||||||||
Zitat:
Klick Die Aufenthaltsgebühr ist im Gesetz über die Aufenthaltsgebühr grundsätzlich als PRO PERSON und realisierte NÄCHTIGUNG geregelt. Bei Bootsbesitzern die das Boot für Nächtigung benutzen ist durch das Gesetz und die neue Verordnung "nur" die Einhebung der Gebühr anders bzw. pauschal geregelt, impliziert aber keine doppelte Einhebung der Gebühr. Zitat:
BLAU: betrifft in diesem Falls Bootsbesitzer und regelt nur die Einhebung der Gebühr anders (pauschal). GRÜN: "Betrifft gleichermassen in- wie ausländische Staatsbürger" Und nochmal, nur dass alles auf einem Fleck ist: Zitat:
Zitat:
__________________
Gruß, Ranko Geändert von wwoody (13.03.2018 um 14:30 Uhr)
|
#786
|
||||
|
||||
Zitat:
Gruss Gerd |
#787
|
||||
|
||||
Gerd, richtig, ich bin gebürtiger Kroate und komme ursprünglich aus Hvar und bin auch selbst Bootsbesitzer, wenn nur im kleinen Rahmen.
Zitat:
Ich will jetzt nicht unbedingt meinen ganzen Tag hier mit dem Übersetzen der gesamten Gesetzestexte ins Deutsch verbringen. Deshalb erkläre ich ausreichend, was ich da übersetzt habe. Gerd, das sind Gesetzestexte über Gebühren und Abgaben und ihre Auslegung liegt nicht im "Auge des Betrachters", sondern in der korrekten Befolgung des geschrieben Textes, sofern ausreichend geregelt und dargelegt. In diesem Fall (Gesetz über die Aufenthaltsgebühr) kann gar nicht von einer unzureichenden Regelung und Darstellung des Gesetzes die Rede sein. Das Gesetz bzw. die Regelung ist vom Gesetzgeber hier absolut unmissverständlich dargestellt.
__________________
Gruß, Ranko Geändert von wwoody (13.03.2018 um 14:04 Uhr) |
#788
|
||||
|
||||
Hier noch die Google-Übersetung:
Zitat:
Zitat Shaft: Zitat:
__________________
Gruß, Ranko Geändert von wwoody (13.03.2018 um 14:17 Uhr) |
#789
|
|||
|
|||
Ich melde mein Boot jedes Jahr bei Mato alias Aquamarin an.
Ist es möglich Benutzer hier zu verlinken? Mato macht ne ganze Menge Anmeldungen und ich denke er wird aus der Praxis heraus die Sache klarstellen können Danke dir für die Übersetzung(en)
__________________
Liebe Grüße Moritz |
#790
|
||||
|
||||
Hallo Ranko,
Danke für die Google-Übersetzung. Da kann aber etwas nicht stimmen oder Du interpretierst da etwas so, wie Du es gerne lesen möchtest: Wenn ich nur für die Personen zahlen muss, die an Bord übernachten, müsste ich in unserem Fall auch nur für zwei Personen bezahlen. Ist aber leider nicht so, denn der Tarif sieht überhaupt nicht vor, hier nach Personen abzurechnen. Es kommt nur auf die Länge des Bootes an. Genauso pauschal wird leider auch angenommen, dass ein Boot, sofern es zum Übernachten geeignet ist, auch dazu genutzt wird. Deshalb wird die Gebühr ja auch für mindesten 8 Tage, 15, 30, 90 Tage oder ein Jahr "am Stück" erhoben und dabei nicht danach gefragt, ob Du beispielsweise die vollen 30 Tage ausnutzt oder nach 17 Tagen nur noch an Land spazieren gehst und im Hotel übernachtest. Die Zahl der tatsächlich realisierten Übernachtungen lässt sich an Land leicht prüfen und durch den Vermieter nachweisen. Auf dem eigenen Schiff geht das nicht. Da könnte ich ja lügen, dass sich die Balken biegen. Genau deshalb wird hier pauschal nach Bootslänge und Zeitraum, also nicht nach einzelnen Tagen, berechnet. Nein - leider ist es nicht ganz so einfach, wie Du es darstellst. Ich könnte sonst beispielsweise bei meinem Freund Jadran in Tribunj für 20 Cent (pro forma) am Tag ein Zimmer mieten und er würde für mich die Aufenthaltsgebühr entrichten, die ich ihm gerne erstatte. Das wäre bestimmt deutlich preiswerter, als für mein 15-Meter-Schiff Euro 1.029,00 im Jahr zu bezahlen. Die einzige Chance, etwas zu sparen, habe ich, wenn ich die Gebühr für das Boot nur wochen- oder monatsweise bezahle, also die Monate auslasse, in denen ich nicht in HR bin. Dann muss ich aber mehrere Male im Jahr zum Hafenamt laufen. Was ich hier schreibe, hat mir eine kroatische Mitarbeiterin von Sea-Help leider genau bestätigt. Und die haben sich sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt, sogar eine Petition ins Leben gerufen, um diesen Unfug zu verhindern. Gruss Gerd PS.: Deine witzige Zeichnung trifft leider auch in dieser Sache den Nagel auf den Kopf!
|
#791
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Hallo Gerd, ich habe bisher nie bezahlt, wenn ich eine FeWo/Pension hatte, obwohl die Boote jeweils 4 Schlafplätze hatten (Maxum 2300 SCR und Sea Ray 250 Sundancer). Bei der Frage nach "Übernachten auf dem Boot" habe ich bei der Bootsanmeldung einfach "nein" geantwortet und gesagt, dass ich eine FeWo (2017) habe bzw. in der Pension (2016) wohne. Meine Vermieter haben uns immer ordnungsgemäß angemeldet und bezahlt.
__________________
Viele Grüße Thomas
|
#792
|
||||
|
||||
Zitat:
Vielleicht wird es in der Praxis auch nur anders gehandhabt als es die Theorie vorschreibt. Vielleicht glauben sie den "Trailerkapitänen" grundsätzlich, dass sie in einer Unterkunft übernachten und dort bezahlen und wollen sie nicht noch weiter ärgern. Und sind der Meinung, dass Dickschiffe und Jahreslieger sowieso darauf übernachten (was in den meisten Fällen ja auch so ist). An eurer Stelle würde ich mehrmals anmelden (ist i. d. R. ja in 10 Minuten erledigt).
__________________
Viele Grüße Thomas |
#793
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Die Bescheinigung vom Vermieter haben wir im Boot.
__________________
Gruss Boris
|
#794
|
|||
|
|||
Aufenthaltsgebühr
Jetzt bin ich doch glatt hellhörig geworden.
Wir sind immer auf dem Campingplatz auf dem wir auch die volle Urlaubszeit angemeldet sind. Wir machen jedoch in 50% der Urlaubszeit Touren und schlafen auf dem Boot. Wir haben ein Rib welches wir mit einem camperverdeck komplett geschlossen werden kann. Ich gehe mal ,nach all den Beiträgen ,davon aus das ich wohl auch für die Aufenthaltsgebühr fällig bin. Die Kroaten werden sich doch nicht die Gebühr auch von offenen Booten entgehen lassen. Oder ????? Grüße. Martin |
#795
|
||||||||||
|
||||||||||
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Sorry, aber Sea Help ist in dieser Kausa kein ausschlaggebender Faktor
__________________
Gruß, Ranko
|
#796
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Wie wird tatsächlich so etwas gehandhabt, wenn es sich um die Hälfte an Land und Hälfte des Aufenthaltes am Boot (mit festen Schlafplätzen) handelt.
__________________
Gruß, Ranko
|
#797
|
||||
|
||||
@Ranko:
Ich fasse das also so zusammen: 1. Ich kann ohne Probleme mit meinem Boot Tagesausflüge machen ohne Übernachtung an Bord (obwohl ich könnte) und brauch damit keine Aufenthaltsgebühr für Bootseigner / Boravisna zahlen. 2. Wenn ich die Pauschal-Kurtaxe fürs Jahr für Eigenheim-Besitzer - der Betrag ist ja recht übersichtlich - zahle, sollten meine Übernachtungen im Haus mit bezahlter ("Haus"-) Kurtaxe ja ausreichen. Sind diese 2 Annahmen deiner Meinung nach richtig? Danke, TeKay.
__________________
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Hubraum.
|
#798
|
||||
|
||||
Prinzipiell hat Ranko richtig übersetzt. Ein „kleiner“ Fehler ist ihm unterlaufen: es heißt:
- za sve osobe = für alle Personen (und nicht pro Person)! @ Ranko: Was hast Du denn für ein Boot? Zahlst Du die Aufenthaltsgebühr für Dein „Boot“? Sandra
__________________
Grüße Sandra & Schorsch |
#799
|
||||
|
||||
Zitat:
Im Moment falle ich persönlich ohnehin nicht unter die Regelung, da ich 1. derzeit nur ein fahrbereites RIB habe mit 4,5m und 2. in Kroatien einen festen Wohnsitz habe. Deshalb bezahle ich die jährliche Hafengebühr und Abgaben für Einheimische, aber keine Aufenthaltsgebühr. Bin auch immer noch kroatischer Staatsbürger. Mit der DRACO, wenn sie heuer hoffentlich fertig ist, würde ich rein theoretisch immer noch keine Aufenthaltsgebühr zahlen.
__________________
Gruß, Ranko Geändert von wwoody (13.03.2018 um 20:48 Uhr) |
#800
|
|||||
|
|||||
Zitat:
__________________
Gruß, Ranko
|
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Vierwöchiger Törn Kroatien 2018: Ziele, Infos, Tipps etc. gesucht | DeepPearl | Mittelmeer und seine Reviere | 20 | 25.10.2017 11:10 |
Aufenthaltsgebühr doppelt bezahlen? | didip | Mittelmeer und seine Reviere | 40 | 28.10.2016 17:08 |
Kontrolle der kroatischen Aufenthaltsgebühr? | Mercurius | Mittelmeer und seine Reviere | 43 | 05.07.2016 13:00 |
Aufenthaltsgebühr (Kurtaxe ) für Boote | Emotion1 | Mittelmeer und seine Reviere | 29 | 19.06.2014 14:14 |
Fehmarnbeltbrücke ab 2018 | Cooky-Crew | Kein Boot | 22 | 02.07.2007 23:36 |