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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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es ist wie Ralph schreibt. Auch wird dies seit letzter Saison - zumindest - im Seebereich geahndet. Das Gesetz selbst war ja schon länger bekannt und wurde ja auch zur Genüge publik gemacht, so hatte jeder Zeit genug, sich darauf einzustellen. @Billi in Deinem Beispiel - des älteren Paares - hilft nur, Funk runter (was schade, betreffend der Sicherheit wäre) oder der Schein wird gemacht. edit:ups ist es tatsächlich binnen anders? Okay wenn denn wirklich, ist ja alles gut!Aber seid ihr sicher? |
#52
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Das ist meinese wissens immer noch so. Die beiden sind jetzt an die bzw über 70 Jahre Alt und werden sicherlich keinen Führerschein mehr machen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#53
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Die Regelung, dass im Seebereich der Skipper inhaber des Funkscheines sein muss, halte ich im Übrigen für sehr fragwürdig.
Wo ist das geregelt Meines Wissens einzig im §1 (7) der Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchiffV). Nun sind der Sportküstenschifferschein, der Sportseeschifferschein und der Sporthochseeschifferschein alles keine amtlich vorgeschriebenen Führerscheine. Wie kann es da sein, dass die SportSeeSchiffV für Personen, die keinen der darin behandelten Scheine besitzen, gilt . Ich werde das nicht ausprobieren, weil ich einen gültigen Funkschein habe, aber ob das im Streitfall wirklich Bestand hat ... Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#54
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Moin,
die Funkerei auf See ist in der Schiffssichertheitsverordnung geregelt. Das Verlinken mit dem Smartphone klappt noch nicht so richtig, sorry.
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Gruss Vestus Geändert von vestus (04.04.2012 um 17:45 Uhr) Grund: RSF |
#55
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falls jemand dagegen vorgeht . Ich werds auch nicht ausprobieren können, da ich einen Funkschein habe.
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Liebe Grüße Mattze |
#56
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Selbst, wenn dann noch die Segel gesetzt sind, sind sie zum "Sportboot mit Antriebsmachine" geworden. Das muss dann auch solange Segel zusätzlich gesetzt sind bei Tage durch schwarzen Kegel mit Spitze nach unten vorgeheisst unter die Saling gekennzeichnet werden, nachts sind sowieso die Lichter für Motorfahrzeuge zu setzen. Unter Segeln bedeutet reiner Segelantrieb. Gruß Martin
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) |
#57
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Weil unser gesamtes Rechtssystem so funktioniert. Alle Gesetze gelten für alle Bürger.
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#58
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Das ist auch gut so und meine Formulierung nicht so richtig eindeutig.
Es ist aber so, dass der Titel des Gesetzes/ der Verordnung nicht vermuten lässt, dass hier für andere Lebensbereiche Regelungen enthalten sind. Es geht eindeutig um die freiwillgen, bzw. bei gewerblicher Nutzung vorgeschriebenen Scheine - und dann kommt eine Regelung die alle, auch nur privat genutzte Sportboote betrifft Ist in etwa so, als würde im Wasserhaushaltsgesetz stehen, das Fahrer von roten Autos grundsätzlich grüne Mützen tragen müssen . Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#59
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Bezüglich der Führerscheinfrage aber nicht, dann sind beide Scheine (Segel und Motor) erforderlich. Erst wenn alle Segel geborgen sind und nicht mehr dem Antrieb dienen, handelt es sich bezüglich des Führerscheins um ein (reines) Motorboot. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#60
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Viele Grüße, Henc |
#61
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Sorry, muss mich ein wenig korrigieren Seefunk: Der Schiffsführer muss Inhaber eines ausreichenden Seefunkzeugnisses sein – egal wer sonst noch an Bord ist und ebenfalls ein Funkzeugnis besitzt. Quelle: http://www.dmyv.de/fileadmin/downloa...ienst-2006.pdf Binnenschiffahrtsfunk: Hier habe ich mich geirrt: Der Schiffsführer selbst muss nicht Inhaber eines Funksprechzeugnisses sein, aber es muss eine Person an Bord mit entsprechend gültigem Funksprechzeugnisses sein, sofern eine UKW-Funk-Anlage vorhanden ist. § 4 Erlaubnis (1) Wer auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 eine Schiffsfunkstelle bedienen oder beaufsichtigen will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde nach dieser Verordnung. Sie gilt unbefristet. Zuständige Behörde ist die Fachstelle der Wasser und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken beim Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz. Quelle: http://www.fvt.wsv.de/ubi/binsprfunkv_neu.pdf
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen. |
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Andererseits: Funkgerät an Bord = Funk muss empfangsbereit also Eingeschaltet sein. Beim eigenen Boot ist es noch einfach, raus damit, aber was ist auf einem Charterboot oder auf dem des Kumpels wo ein Gerät verbaut ist? Ich will nicht funken, muss es aber und darf es gleichzeitig nicht? Oder brauche ich gar kein UBI, denn ich will ja nicht funken, sondern ich muss funken? Klare Ansage ist was Anderes.
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Gruss Vestus |
#64
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Für mich ist da kein Wiederspruch. Ist ein Funkgerät verbaut darf das Boot nur bewegt werden wenn jemand an Bord ist der auch den Funkschein hat. Bei Privatleuten eigentlich kein problem da man ja nur ein Funkgerät einbaut wenn man es auch bedienen darf.
Charterer haben da Pech. Wenn man chartert ohne Funkschein muss man halt dafür sorgen dass kein Funkgerät an Bord ist. Dies ist ja erst ab 12m Pflicht. Also bleibt man darunter und vereinbart, dass das Funkgerät ausgebaut wird. Bei Führerscheinfreien Booten ist dies meist eh nicht der Fall.
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#65
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Das ist der Widerspruch: "wer eine Schiffsfunkstelle bedienen oder beaufsichtigen will benötigt ein UBI" bedeutet im Umkehrschluss: wer nicht will braucht auch nicht.
Neeee, kein Widerspruch, Juristen deutsch
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#66
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so seh ich das auch.
Wenn du mit einem Boot fahren willst wo ein Funkgerät verbaut ist (binnen) benötigst du UBI. oder jemanden der UBI hat Der Schiffsführer benötigt kein UBI wenn jemand dabei ist der einen UBI hat. Der Schiffsführer darf allerdings dann auch nicht funken auch wenn er es will. dies darf nur der Besitzer des Funkscheines.
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Gruss Vestus |
#68
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Schlimmdas! Sagt mal, bin ich in einem Juristenforum gelandet? Dieser Mann hätte, wäre es nicht ausgerechnet Berlin oder der Bodensee gewesen, ganz legal unterwegs gewesen. Woraus wird also gleich geschlossen, dass "er" nicht segeln konnte? War es ein Laser oder ein Zugvogel? ein mögliches Kenntern gehört beim Jollensegeln nunmal zum Geschäft. Aber einen Laser alleine wieder aufrichten: easy, beim ZV eher nicht. Aber ein Segelschein hätte ihm beim Aufrichten nicht geholfen. Pech gehabt oder Unvermögen? Viele Statements klingen hier, tschuldigung, typisch deutsch. Wie sagen die Holländer über uns Deutsche: die Regeln kennen sie
Herr, wirf Hirn vom Himmel, Scheine und Vorschriften haben wir wahrlich genug!!! So wünsche ich mir und euch zu jeder Zeit die richtige Enscheidung zu treffen und den P-Faktor möglichst eine lange Nase zu zeigen. Dass der Bodensee ein besonderes Revier ist, habe ich ja nun mehr als einmal gelesen. Was ist den eigentlich an den Berliner Gewässern so Besonders, dass ich da trotz meiner mehreren hundert SM an der Nordseeküste nicht legal segeln dürfte? Ich habe meine SBF nur unter Motor Ich dürfte also jederzeit eines der pictonischen Boote kapern und die Gegend unsicher machen, aber segeln, nö: ohne Schein iss nich
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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Moinsen Stephan!Liegt wohl noch immer am besonderen Status der Stadt Berlin vor 1989.Mir erzählten Berliner aus dem ehemaligen Westberlin,daß es z.B. sogar geregelt war,an welchen Tagen Motorboote o.Segelboote auf den Wannsee dürfen.Vielleicht kann das Einer bestätigen/nicht bestätigen.
Desweiteren ist Berlin bei schönem Wetter nicht nur auf der Straße voll,sondern auch auf dem Wasser. Weiterhin nen schönen Tag!
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Mag ja Alles seine Berechtigung (gehabt) haben. Aber wir kennen doch alle den Inhalt, den man für einen SBF lernt. Letztendlich geht das Lernen doch anschließend erst richtig los. Lerning by doing. Und wir alle kennen auch die Nummer mit der kleinen Ursache und der großen Wirkung. Wer sagt denn, dass unser "Er" vielleicht ganz einfach nicht aufgepasst hat, dass die Großschot klar ist und im falschen Augeblich hat die geklemmt. Ordentliche Bö, Schot fest und platsch. Ein SBF hätte das sicher verhindert Okay, vielleicht war es auch Einer, der sich "mal eben" eine Jolle zugelegt hat, und mal schauen wollte, wie segeln geht In dem Fall: Herzlichen Glückwunsch zu dem tollen Schutzengel! Dazwischen gibt es ja noch ein paar Möglichkeiten.....
Ich hatte gerade gestern, weil platt im Bett liegend eine 4 Jahre! alte Segeln in der Hand, wo es um die Führerscheinreform ging und welche Verbände kassieren: DSV, ADYC, etc.,pp. und wie sie alle um ihre "Einnahmequellen" fürchten Anscheinend bis Heute streiten sie um die neuen Prüfungsfragen, die zu wenigstens 30% völlig Praxisfern sind. Wenn ich bloß daran denke, was ich für den SRC für einen Scheixx lernen musste, der mit vernünftigen Funken nix aber auch garnix zu tun hatte !!! Wir brauchen keine neuen Scheine und Verordnungen. Wir brauchen mehr Menschenverstand und (Eigen-) Verantwortungsbewusstsein!!!
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#71
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Nunja, der "gesunde Menschenverstand" wird ja hier auch immer wieder gepostet.
Mal andersrum: Wenn wir nach gesundem Menschenverstand Auto fahren würden, hätten wir italienische Strassenverhältnisse. Es kann doch wirklich nicht so schwer sein, die 3 Regeln zu verinnerlichen (nicht "auswendig lernen") und sich danach zu verhalten. Wenn ich weiss, wie mein Gegenüber sich verhalten wird, kann ich meine Manöver auch richtig einleiten. Wenn jemand auf Kollisionkurs vor sich hin eiert, kann ich keine klare Entscheidung treffen, ich eiere solange mit, bis es nach gesundem Menschenverstand knallt. |
#72
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Wenn ich aufs Wasser will, muss ich die Regeln kennen! Wenn ich Skat mitspielen will, und ich irgendwann Mau-mau rufe, schaun mich die Anderen bestimmt etwas merkwürdig an!!! Auch mit einem Schlauchi und einem 5PS AB setzt es voraus, dass du die Regeln kennst. Im Falle eines Falles bist Du drann: mit Zahlen oder eben mit deiner Gesundheit.
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#73
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Für Segler gab es keine Einschränkungen, ausser dass sie selbstredend zu diesen Zeiten ihre Flautenschieber nicht anschmeissen durften. Diese Regelung wurde irgendwann mal von einem Gericht gekippt, wie so andere Regelungen auch. Vielleicht ist die nächste ja die Segelscheinpflicht.
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Gruss Vestus
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Hallo, ist ein altes Post, aber ich würde mich gerne mehr Informiren über Segelsculen. Besonders in Kroatien. Hatt jemand Erfahrung oder Infos? Bitte schreiben Sie mir.
Zur Zeit kenne ich ein Paar Seiten, aber ich will mehr Informationen zu diesen Thema. Danke, liebe grüsse _________________________ Segelschule Kroatien |
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