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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Ist eine Antriebsmaschiene vorhanden muss der Schiffsführer im Besitz des entsprechenden Befähigungsnachweises sein. ist wie beim Funk. Ist ein Funkgerät verbaut muss jemand mit Befähigungsnachweis an Bord sein der dieses Verwenden darf. Ansonste darf selbst jemand der den Führerschein hat das Boot nicht bewegen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#27
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![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#28
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hast Du für diese Definition vielleicht mal eine Quellenangabe? Mein Kenntnisstand ist dass die Führerscheinpflicht schon greift wenn der Motor vorhanden. Allerdings bin ich mit den alten Berliner Landesgesetzen nicht mehr vertraut. Zitat:
das stimmt aber nur auf See. Binnen wird das Funkzeugnis nur benötigt wenn die Funke in Betrieb genommen wird.
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Gruss Vestus |
#29
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#30
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Den gleichen Satz hat die WSP Berlin in ihrem Infoblatt Führerscheine: Wer ein Sportboot mit Antriebsmaschine oder unter Segel oder ein Segelsurfbrett auf den Binnenschifffahrtsstraßen führen will, bedarf einer Fahrerlaubnis für die jeweilige Antriebsart. (mit dem Fettdruck) Auf meine Anfrage (Tel.: (030) 4664 - 983360) "Darf man ein Segelboot mit dem SBF-Binnen (Motor) führen, wenn die Segel nicht gesetzt sind." erklärte man mir, das mit "die jeweilige Antriebsart" die aktuell genutzte Antriebsart gemeint ist. Ob Dir das als "Quelle" reicht, weiß ich nicht. Mir erscheint es logisch. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#31
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Gruss Vestus |
#32
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Auf See brauchst Du Dir keine Hoffnung machen, auch wenn dort kein Segelschein verlangt wird. Ist ein Motor an Bord = Papiere bitte!
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Gruss Vestus |
#33
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Psychologen würden sowas bestimmt unter der Rubrik "Völlige Orientierungslosigkeit" verbuchen. ![]() Gruß Robin P.s. Gibt es eigentlich einen Befähigungsnachweis für "Segeln auf Asphalt"?
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. ![]() Geändert von Joshua Slocum (03.04.2012 um 21:00 Uhr) Grund: Post scriptum. |
#34
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Zitat:
![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#35
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Einfach damit keine falschen Zahlen rumgeistern ... gilt ab 12 m² am Bodensee.
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#36
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wo ist da ein Wiederspruch ?
Funkgerät an Bord = Funk muss empfangsbereit also Eingeschaltet sein = jemand mit Funkschein muss an bord sein. oder meinst du das bezogen auf die Verwendung von vorhandenem Motor und nicht benutzen?
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#37
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Wenn ein Funkgerät an Bord ist muss der Skipper ein Funkzeugnis besitzen, SRC/UBI/LRC oder ein gleichwertiges Zeugnis =>unabhängig ob dies ein- oder ausgeschaltet ist.
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen. |
#38
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![]() In Deutschland ist, wie in anderen Ländern auch, ein Segelschein (auch Pilotenschein genannt) vorgeschrieben. Dieses ist ein spezieller Führerschein für Land- und Strandsegler. Des Weiteren wird in Deutschland eine spezielle Haftpflichtversicherung benötigt, welche ausdrücklich das Risiko des Strandsegelns deckt. Wo kann mann auf dem Land Segeln? Auf leeren Parkplätzen, leeren Sportplätzen, harten Feldern und Feldwegen, verlassenen Flugplätzen; am besten auf harten Stränden (Watt) an der Küste sowie auf Salzseen und in der Wüste - z.B. in der Nähe von Las Vegas - auf festen Pisten und mit entsprechenden Kufen ausgerüstet auch auf Schnee und Eis. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#39
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Meines wissens muss nur eine Person an bord sein die auch dne Schein hat. was ist wenn meine Frau das Funkzeugniss macht und nur ich den Führerschein habe?
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#40
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Früher reichte es wenn eine Person an Bord den Schein hatte, heutzutage ist es Pflicht das der Skipper den Schein/die Scheine hat.
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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#41
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Das ist m. E. der Unterschied See/ Binnen.
See muss der Skipper auch der Funker sein. Binnen muss ein Funker an Bord sein, Skipper oder Crew ist egal. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#42
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Moin Moin, wie gesagt, den Unterschied gibt es nicht mehr. Skipper muss den Schein haben.
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen. |
#43
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Der inhaber des Führerscheins nicht weil er keinen Funkschein hat und die inhaberin des Funkscheins nicht weil sie keinen Führerschein hat ? Bei uns ist ein Rentner Ehepaar die seit jahren unterwegs sind die haben die Konstelation. Die sollen also jetzt nach 30 Jahren ihr boot nicht mehr nutzen dürfen ? Das halte ich für Quatsch !!! ![]()
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#44
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Hallo Lutz, hallo allerseits,
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#45
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![]() Dazu würde mich die Quelle interessieren. Im §4.05 der BinschStrO heißt es (von unnötigem Ballast befreit) "Jede Sprechfunkanlage an Bord eines Fahrzeugs ... muss gemäß den Vorschriften ... der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung ... betrieben werden. Im §4 (1) der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung - BinSchSprFunkV steht nur, dass "wer eine Schiffsfunkstelle bedienen oder beaufsichtigen will" eine Erlaubnis (UBI) bedarf. Da steht nicht das der Skipper (Schiffsführer) auch der "Funker" sein muss. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#46
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die quellen von Lyrbi würden mich auch interresieren.
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#47
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![]() Diese Fragen sind ja nicht ganz unberechtigt und ermöglichen Heerscharen von Anwälten ihr Überleben ![]() Zunächst unterscheiden die diesbezüglichen Gesetze nicht nach Segelboot und Motorboot, sondern sprechen allgemein von Sportbooten. Insofern kann ich mir vorstellen, dass die Führerscheinpflicht an der tatsächlich zum Führen des Bootes genutzten Antriebsart fesgemacht wird, was sicher nicht unlogisch ist oder wäre. Ob die Auskunft der WSP nun wirklich "maßgeblich" ist würde ich so beantworten, dass im Fall der Fälle die WSP den/die Führerscheine kontrolliert und nicht der Gesetzgeber. Insofern interessiert mich schon die Meinung der "Rennleitung". Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#48
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ich halte das in so einem Fall für "unglücklich". Wobei es nicht so ganz überraschend dazu gekommen ist. Die Gesetzeslage gibt es schon seit einigen Jahren, es wurde nur nicht geahndet. Daher sei auch für diesen Fall der Hinweis auf eine (menschlich nachvollziehbare ![]() geltenden Gesetze und Verordnungen erlaubt. Frei nach dem Motto: Solange es nicht geahndet wird, ist es uninteressant ![]() Genauso, wie ich an einer gelben Ampel schon bremse, wird einer der Beiden sich nun bewegen müssen. Wünsche den Beiden alles Gute, vielleicht finden sie ja auch hinterher, dass ein Schein auch dazu beitragen kann, neue Erkenntnisse zu gewinnen, nette Leute kennenzulernen und Spaß zu haben. Noch ist es kalt draussen ... ![]() Gruß Ralph |
#49
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wie lutz ja schön mit Quellen darlegt dürfen sie ja so weiterfahren. Binne muss nur jemand an Bord sein mit dem entsprechenden Befähigungnsachweis. Bzw. Das Funkgerät darf nur vom innhaber des Funkscheines Bedient werden. dieser muss aber nicht der Schiffsführer sein. Der Schiffsführer muss im Besitz des Binnenführerscheines sein. 'Es ist ja auch immer nohc so das jeder der 16 Jahre alt ist und körperlich und geistig dazu in der Lage ist ein Sportboot lenken darf so lange ein Verantwortlicher schiffsführer mit Gültigem Führerschein dabei ist. D.H. wenn ich mitfahre darf ja auch mein Kumpel der keinen Führerschein hat mein Boot lenken.
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#50
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Moin Volker,
ok - hatte beim Lesen Deines Beitrags ein befreundetes Ehepaar im Kopf. Die liegen mit dem Boot an der Ostsee ... Gruß Ralph |
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