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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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Das ist in Luxemburg so, es gibt nur eine Stelle wo man Boote zulassen kann.
Hier noch mal der Auszug: Vorgehensweise und Details Der Eintragungs- oder Identifizierungsantrag muss vom Eigentümer bzw. den Eigentümern auf dem entsprechenden Formular beim Schifffahrtsaufsichtsamt gestellt werden. Folgende Dokumente sind dem Antrag beizufügen:
So steht es ja auch in der EU Richtlinie! |
#77
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CE ist Vorschrift und hat nichts mit dem Sachbearbeiter zu tun.
Ist so wie mit einem Tempo 100 km/h Schild, viele sind der Meinung da gibt es eine Toleranzgrenze, man kann ruhig 10 km/h schneller fahren, falsch aber solange man nicht erwischt wird und keiner kontrolliert, anderes Beispiel, da steht ein Schild, Durchfahrtsbreite genau 2 meter, na wer ist den jetzt der Meinung das die Toleranzgrenze hier auch bei 10 Prozent drüber liegt und fährt jetzt mit seinem 2,2 meter breiten Auto da durch? Merkwürdigerweise würde hier die Vorschrift meistens beachtet, gruss dieter l
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#78
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die nach dem 16. Juni 1998 gebaut wurden,
das ist einfach ne Schrieb, den die Stelle für ihre Kunden selbst erstellt hat, da besteht kein Anspruch auf Richtigkeit, davon gibt es jede Menge falsche, einmal im www, nie mehr geändert, für vorher gebaute gibt es ja keine CE Bescheinigung, also kann man auch keine mitbringen, mehr besagt der Satz nicht, da steht nicht, dass Boote vor diesem Datum von der CE befreit sind, in den Richtlinien aber eindeutig CE Pflicht nach diesem Datum wobei es aber einige Ausnahmen gibt, wie schon geschrieben, Unwissenheit und falsch interpretiert, auch scheinen die Leute in LUX noch nicht gelesen zu haben das die letzte Richtlinie aus 2013/53/eu im Jan. 2016 in Kraft getreten ist, die alte Richtlinie ist im Prinzip hinfällig, http://www.isb-ik.de/media/10429/2013_53_eu.pdf gruss dieter
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#79
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Ich will mich hier nicht streiten und auch nicht hundert mal wiederholen.
Ich habe dort schriftlich angefragt und bekam als Antwort, dass das Boot kein CE brauch wenn es vor dem 16.06.1998 gebaut wurde. Beide Richtlinien sind für den Entwurf und den Bau. Also bestehende Boote wurden ja vorher schon entworfen und gebaut und somit fallen die nicht mehr darunter. |
#80
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Auch so ein Beispiel über Fehlinformation seit 3 Jahren, siebente Reihe mal lesen, was fällt da auf, weil bei mir um die Ecke habe ich die schon mal mit der Nase drauf gestossen, hat nichts genützt
http://www.boot.de/cipp/md_boot/cust...E%3C_B%3E.html gruss dieter
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#81
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Zitat:
auch Amtsmänner und Co können irren, sogar gewaltig, gruss dieter
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#82
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Bin doch nochmal kurz da weil ich mir schon seit Ewigkeiten den Begriff > Richtlinie < auseinander dividieren will aber ohne richtiges Ergebnis.
Wie weit ich mich nun nach einer Richtlinie richten muss, ist da schon eine merkwürdige Sache, bei Wikipedia gibt es reichlich, auch zum Begriff Eu-Richtlinie https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_%28EU%29 wenn Du Lust hast, noch etwas Lesestoff. Vielleicht denkt man in LUX die Richtlinie kann uns mal so in einigen Teilen am Dingsda, speziell CE Boote, alles möglich, Sag niemals Nie, gruss dieter
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#83
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Zitat:
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#84
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Anekdote am Rande: wir haben am Samstag unser neues Gebrauchtes abgeholt, und der Verkäufer (Händler!!!) hatte a) die CE-Urkunde nicht parat (ist aber selbst Quicksilver-Vertragshändler und liefert sie nach) und meinte b) ganz lapidar, wär ja schon in D zugelassen gewesen, bräuchte ich ja gar nicht .
Ich habe ihm dann kurz die 10. VO erklärt ... Wenn also selbst die Profis 18 Jahre nach Inkrafttreten da unsicher sind, ist die Verunsicherung unter uns Amateuren zumindest erklärbar.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) Geändert von Seestern (01.08.2016 um 09:40 Uhr) Grund: Typo korrigiert
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Zitat:
Es ist aber Tatsache dass mir das von der Zulassungsstelle so schriftlich mitgeteilt wurde.
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Ich habe hier mal unser Gesetz gesucht und da steht das selbe drin wie in der EU Richtlinie drin also nur für den Entwurf und den Bau von Booten nach dem 16. Juni 1998.
http://www.legilux.public.lu/leg/a/a...178.pdf#page=2 Dann ist das korrekt was ich vorhin geschrieben habe. |
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Wie Diri oben geschrieben hat sind EU Richtlinien Mindestanforderungen und Luxemburg hat diese 1 zu 1 umgesetzt.
Deutschland ist dann etwas weiter gegangen und hat nicht nur den Entwurf und den Bau sowie auch die Erstinbetriebnahme in der EU mit dem Stichtag 16. Juni 1998 verbunden was in anderen Ländern nicht ist. EU Richtlinien sind die Mindestanforderungen und dürfen nicht unterschritten werden aber jedes nationale Parlament kann strengere Anforderungen verlangen was in diesem Fall dann so wohl in Deutschland ist.
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#88
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wer faul sein will, muss schlau sein! |
#89
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Zitat:
Es gibt auch andere Stichtermine wie z.B 01.07.1997. Wenn Du heute ein Boot aus der USA importieren willst, kann es dich auch bei einem 1997 erwischen., je nach dem , wie die Behörden das auslegen. Der Hintergrund war wohl, das die EU ( einzelnen Länder ) das nicht 1997 umgesetzt haben. In der Richtline steht, sollten die Richtline nicht individueles Gesetz umgestzt werden, gilt diese allgemeine Richtline ab dem 16.7.1998. Erst später ist dann die Richtline in ein Gesez, und somit gültiges Recht in D , umgesetzt worden. Das war wohl erst im anno 2001 . Und nun ist es abhängig von dem Wissenstand der einzelen Behörden. Auch für die Angestellten ist das nicht einfach zu verstehen, weil es sich um eine zusammenwüfeln verschiedner Vorschriften handelt. Deshalb wird die Bandbreite von 1997 bis 2001 genannt. Letztendlich hat sich 1998 durchgesetzt. Was bleibt, ist die Unsicherheit zwischen 1.7.1997 und 16.7.1998. Hat hier ein Land das schon vorher in ein Gesetz gegossen, ist in dem Land schon der 1.7.1997 als CE Vorschrift. Viele Boote sind bis heute nie zugelassen gewesen. Heimathafenname am Heck reicht bis heute aus, ohne CE. Wenn nun soche Boot in Binnen zuglassen werden sollen, geht der tanz los. Grüße Frank Geändert von corvette-gold (01.08.2016 um 11:34 Uhr) |
#90
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Zitat:
Viele WSAs verlangen (zu Recht) auch bei Ummeldung eine CE (weil eben eine bisherige Zulassung, insbesondere eine luxemburgische, keine Aussage zur Inverkehrbringung macht), und eine OWi bleibt das Fahren und das Anbieten in D ja trotzdem. Frage wäre eher, ob Du eine luxemburgische Kennung bekommst und fahren darfst.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#91
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Voraussetzungen
Eine Eintragung ins Luxemburger Schiffsregister ist nur möglich, wenn mehr als die Hälfte des Schiffes:
Der Eintragungs- oder Identifizierungsantrag muss vom Eigentümer bzw. den Eigentümern auf dem entsprechenden Formular beim Schifffahrtsaufsichtsamt gestellt werden. Folgende Dokumente sind dem Antrag beizufügen:
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#92
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Also doch, andere Länder andere Sitten, trotz EU
Und wie Andreas schon bemerkt hat, ein riesenKompliment an alle die hier ihre Meinung kundgetan haben Beinahe 100 Posts ausnahmslos alle sachlich und freundlich geschrieben weiter so Jürg
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