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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 29.07.2016, 07:20
Hajo.x Hajo.x ist offline
Captain
 
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Boot: Hollandia 1000 mit Volvo Penta Diesel 62 PS
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Standard Das leidge Thema CE

Hallo Leute,
gestern habe ich mir einen 2655 aus 2000 angesehen. Er wurde im Jahr 2006 aus den Staaten nach Deutschland eingefürhrt von einem Händler und ist seither auch hier in Deutschland angemeldet. Leider konnte ich weder am Heck noch irgendwo anders eine neue CE Nummer die ja sonst angeschraubt ist über der originalen erkennen. Der Eigner hat das Boot selber erst von einem älteren Herrn übernommen und weiß auch nichts von einer CE Zertifierzierung.

Nun meine Frage: Wo bekomme ich raus ob das Boot eine hat? Hat einer eine Telefonnummer von einem Händler der das raus bekommen könnte?

Angeblich konnte er selbst das Boot ohne Probleme auf sich ummelden bei WSA. Ich weiß das manche Behörden das einfach so machen, hier in Berlin gestalltet sich das schwieriger. Der Preis ist gut, aber ich hab keine Lust nachher nur Probleme mit dem Boot zuhaben. Könnt Ihr mir was raten?
Gruß Hajo.x
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  #2  
Alt 29.07.2016, 07:36
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
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Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
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Zitat:
Zitat von Hajo.x Beitrag anzeigen
Hallo Leute,
gestern habe ich mir einen 2655 aus 2000 angesehen. Er wurde im Jahr 2006 aus den Staaten nach Deutschland eingefürhrt von einem Händler und ist seither auch hier in Deutschland angemeldet. Leider konnte ich weder am Heck noch irgendwo anders eine neue CE Nummer die ja sonst angeschraubt ist über der originalen erkennen. Der Eigner hat das Boot selber erst von einem älteren Herrn übernommen und weiß auch nichts von einer CE Zertifierzierung.

Nun meine Frage: Wo bekomme ich raus ob das Boot eine hat? Hat einer eine Telefonnummer von einem Händler der das raus bekommen könnte?

Angeblich konnte er selbst das Boot ohne Probleme auf sich ummelden bei WSA. Ich weiß das manche Behörden das einfach so machen, hier in Berlin gestalltet sich das schwieriger. Der Preis ist gut, aber ich hab keine Lust nachher nur Probleme mit dem Boot zuhaben. Könnt Ihr mir was raten?
Gruß Hajo.x
Entweder beim jetzt zuständigen WSA anfragen ob sie noch Kopien der Unterlagen haben, oder der Vorbesitzer muss diese Beibringen.
Alternativ eine Nachzertifizierung durch den Vorbesitzer machen lassen.


Sollte beides keinen Erfolg haben, würde ich eventuell vom Kauf absehen. Auch wenn man das Boot beim WSA wo es jetzt angemeldet ist ja eigentlich problemlos auf sich ummelden lassen können müsste, ist spätestens beim Weiterverkauf der schwarze Peter bei dir.
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 29.07.2016, 08:00
Hajo.x Hajo.x ist offline
Captain
 
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Boot: Hollandia 1000 mit Volvo Penta Diesel 62 PS
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Danke erstmal!!!
Also das Boot ist definitiv nicht zertifieziert worden. Es gibt keine Plakette und nix. Das einzige Schild ist von Bayliner selbst Yacht Certification aber das ist ohne CE Zeichen und nix. Der Besitzer sagte er hätte in Eberswalde keine Probleme gehabt. Aber wie du schon sagst, wenn ich verkaufe bin ich der angea....te.
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  #4  
Alt 29.07.2016, 08:21
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
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Eventuell kannst du auch einen Entsprechenden Preisnachlass raushandeln, und die Zertifizierung selbst machen lassen.
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  #5  
Alt 29.07.2016, 09:08
diri diri ist offline
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Das sieht böse aus wenn 2006 in die EU gebracht, keine Erklärung und nichts am Boot was auf CE hin deutet. Nachzertifizierungen gehen nur noch für kleines Geld wenn Einspritzer und die entsprechenden Labels am Motor über Abgas usw. vom Hersteller vorhanden sind, kann man sich im WWW schlau machen, ich habe es nicht mehr so genau im Kopf, Vergaser gehen garnicht mehr, dann nur Umbau für grosses Geld,

gruss dieter
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  #6  
Alt 29.07.2016, 09:19
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Hajo.x Beitrag anzeigen
(..) Also das Boot ist definitiv nicht zertifieziert worden. (..)
Was man schon daran sieht, dass die unbedingt nötigen CE-Papiere fehlen

Es gibt diverse Zertifizierungsstellen. Wenn Dir an dem Boot liegt, würde ich vorher die Kosten abklären, damit sie beim Kaufpreis berücksicht werden können.

Der derzeitige Eigner begeht bei jeder Bootsbenutzung eine OWi, die mit 100 - 500 Eur Geldbuße als Regelsatz belegt ist.
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Beste Grüße

John
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  #7  
Alt 29.07.2016, 09:43
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
[...]
Der derzeitige Eigner begeht bei jeder Bootsbenutzung eine OWi, die mit 100 - 500 Eur Geldbuße als Regelsatz belegt ist.
Und übrigens auch damit, es zum Verkauf anzubieten:
https://www.boote-forum.de/showthrea...7&#post4180977
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  #8  
Alt 29.07.2016, 09:51
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
...
Der derzeitige Eigner begeht bei jeder Bootsbenutzung eine OWi, die mit 100 - 500 Eur Geldbuße als Regelsatz belegt ist.
Meinst du das ist rechtmäßig?
In Verkehr bringen ist was anderes als am Verkehr teilnehmen.

Nach dem Produktsicherheitsgesetz könnten Verstöße gegen die 10. VO bis zu 100.000 € kosten.
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Gruß
Wolfgang
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  #9  
Alt 29.07.2016, 10:04
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
Meinst du das ist rechtmäßig?
In Verkehr bringen ist was anderes als am Verkehr teilnehmen.
Ja. Er bringt das Boot jedesmal in den Verkehr. Das gleiche gilt übrigens für die Brüllboot-Freunde mit den offenen Auspuffanlagen, deren Nachrüstung zum CE-Verlust führte (nach Sportbootrichtlinie ein "größerer Umbau" des Motors, der die Lärmemission beeinflußt).

Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
(..)
Nach dem Produktsicherheitsgesetz könnten Verstöße gegen die 10. VO bis zu 100.000 € kosten.
100-500 EUR ist doch "bis zu 100.000". Man hat halt nach oben Luft gelassen für Hersteller, die gegen die CE-Vorschriften verstoßen.
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John
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  #10  
Alt 29.07.2016, 10:12
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Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
Meinst du das ist rechtmäßig?
In Verkehr bringen ist was anderes als am Verkehr teilnehmen.

Nach dem Produktsicherheitsgesetz könnten Verstöße gegen die 10. VO bis zu 100.000 € kosten.
Im Gesetz (10. VO) steht:
Zitat:
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 7 Abs. 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4a Abs. 1 mit einem Sportboot am Verkehr teilnimmt.
Da ist also sogar eindeutig von Teilnahme am Verkehr, nicht Inverkehrbringung die Rede. (§4a bezieht sich auf die CE-Konformität.)
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  #11  
Alt 29.07.2016, 10:17
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als ich vor 5 jahren mein neuboot beim WSA Eberswalde angemeldet habe, hat die Dame die CE-Unterlagen behalten, wenn da sauch in Deinem Fall so war bei Vorbesitzer kannst Du dort vielleicht eine Kopie bekommen.

Ansonsten hatte ich früher selbst mal so einen Fall, danach war das Boot nicht mehr aus 2002 sondern aus 1995 ...
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  #12  
Alt 29.07.2016, 10:21
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Zitat:
Zitat von jaka-bubi Beitrag anzeigen
Ansonsten hatte ich früher selbst mal so einen Fall, danach war das Boot nicht mehr aus 2002 sondern aus 1995 ...
NAja die Rumpfnummer verrät ja wann das Boot gebaut wurde und einfach ein anderes Herstelldatum eintragen grenzt an Betrug.
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  #13  
Alt 29.07.2016, 10:23
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Zitat:
Zitat von jaka-bubi Beitrag anzeigen
als ich vor 5 jahren mein neuboot beim WSA Eberswalde angemeldet habe, hat die Dame die CE-Unterlagen behalten, wenn da sauch in Deinem Fall so war bei Vorbesitzer kannst Du dort vielleicht eine Kopie bekommen.
..
Daher mein Tipp oben sich an das WSA zu wenden.
Da eine Anmeldung ohne CE eigentlich nicht möglich ist, sollten dort die Papiere abgelegt sein.
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  #14  
Alt 29.07.2016, 11:31
Hajo.x Hajo.x ist offline
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Danke Jungs.
Am Montag rufe ich da mal an und frage nach. Evtl fahre ich auch persönlich vorbei. Laut Bayliner ist das Boot in Florida registriert gewesen und sonst weiter gibt es in Deutschland keinen Hinweis auf eine nachträgliche Zertifizierung.
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  #15  
Alt 29.07.2016, 11:45
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hein mk hein mk ist offline
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Moin Binnenfahrers
Was nicht in meine norddeutsche Seeschifferbirne geht ist:Wieso sollte es probleme mit der Ummeldung oder Neuregestrierung wegen Eignerwechsel geben bei einem Boot das seit ca 10 Jahren in D regestriert ist?
Bei einem Selbstbau kommt zu mindest das BSH nicht auf die Idee nach einer CE-Certifizierung zu fragen,wennes um ein Flaggenzertifikat geht und das gilt mit beantragter Regestriernummer auch binnen.
gruss hein
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  #16  
Alt 29.07.2016, 11:57
Benutzerbild von kaceka
kaceka kaceka ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ja. Er bringt das Boot jedesmal in den Verkehr. Das gleiche gilt übrigens für die Brüllboot-Freunde mit den offenen Auspuffanlagen, deren Nachrüstung zum CE-Verlust führte (nach Sportbootrichtlinie ein "größerer Umbau" des Motors, der die Lärmemission beeinflußt).
meinst du

§89 (1) LschiffV
...
10. entgegen § 40 Abs. 3 ein Sportboot erstmals in Verkehr bringt, das nicht mit einem CEKennzeichen nach Anhang IV zur Richtlinie 94/25/EG versehen ist,
...

Thema ist etwas verwirrend.
Der verlinkte Bußgeldkatalog bezieht sich auf die Landeswasserstraßen von Brandenburg - für die Wasserstraßen des Bundes braucht es den §4a der 10.VO und das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz
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Gruß
Wolfgang
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  #17  
Alt 29.07.2016, 12:00
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Zitat:
Zitat von hein mk Beitrag anzeigen
Moin Binnenfahrers
Was nicht in meine norddeutsche Seeschifferbirne geht ist:Wieso sollte es probleme mit der Ummeldung oder Neuregestrierung wegen Eignerwechsel geben bei einem Boot das seit ca 10 Jahren in D regestriert ist?
Bei einem Selbstbau kommt zu mindest das BSH nicht auf die Idee nach einer CE-Certifizierung zu fragen,wennes um ein Flaggenzertifikat geht und das gilt mit beantragter Regestriernummer auch binnen.
gruss hein

Weil bei einer Anmeldung immer nach der CE gefragt wird und diese nicht vorgelegt werden kann.
Wenn diese bei der Erstregistrierung nicht kontrolliert wurde, hat der Beamte einen Fehler gemacht.
Und der Eigener begeht bei jeder Fahrt eine Ordnungswidrigkeit wie oben beschrieben. Die kann aber dem Beamten nicht mehr angekreidet werden.

Bei einem Selbstbau unterliegt man nicht der CE da man das Boot nicht zum Verkauf anbieten darf die ersten Jahre. Da gelten andere Regeln.
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  #18  
Alt 29.07.2016, 12:08
diri diri ist offline
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Einfach mal Seite 20 - 22 lesen und verinnerlichen, das reicht schon,
etwas mehr Hintergrund, dann von 10 - 25,
und immer auf das Jahr 1998 beziehen da die CE da erstmalig in der Eu Pflicht wurde, bei neu hinzu gekommenen Ländern ab Beitrittsdatum,

http://www.ce-zeichen.de/templates/c...nmerkungen.pdf

inzwischen gibt es ja eine neue Ausgabe, sinngemäß ob CE oder nicht das gleiche, nur mehr Sachen über Abgas, Umwelt, Motor, mehr Power Bastler usw.,

gruss dieter
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Geändert von diri (29.07.2016 um 12:17 Uhr)
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  #19  
Alt 29.07.2016, 12:13
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von jaka-bubi Beitrag anzeigen
als ich vor 5 jahren mein neuboot beim WSA Eberswalde angemeldet habe, hat die Dame die CE-Unterlagen behalten, wenn da sauch in Deinem Fall so war bei Vorbesitzer kannst Du dort vielleicht eine Kopie bekommen.

Ansonsten hatte ich früher selbst mal so einen Fall, danach war das Boot nicht mehr aus 2002 sondern aus 1995 ...
Das finde ich eigenartig, mir senden sie sogar meine Kopien zurück, die ich an Stelle der Originale versende. Originale würde ich nie auf den Postweg versenden.

Ich würde auf jeden Fall meine Dokumente zurückverlangen, wenn du nicht später hier auch einen Strang dazu öffnen möchtest.
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  #20  
Alt 29.07.2016, 12:13
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn diese bei der Erstregistrierung nicht kontrolliert wurde, hat der Beamte einen Fehler gemacht.
Der Beamte kann auch bei der Zweit oder Drittregistrierung noch Fehler machen, nämlich nicht nach der CE fragen,
die Unwissenheit ist gross obwohl ein paar Seiten richtig lesen ausreichen,

gruss dieter
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  #21  
Alt 29.07.2016, 12:17
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Der Beamte kann auch bei der Zweit oder Drittregistrierung noch Fehler machen, nämlich nicht nach der CE fragen,
die Unwissenheit ist gross obwohl ein paar Seiten richtig lesen ausreichen,

gruss dieter
Da stimmt ich zu.
Das Trügerische ist ja, dass man das Boot offiziell angemeldet hat aber bei jeder fahrt eine OWI begeht.....
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  #22  
Alt 29.07.2016, 12:26
ferenc ferenc ist offline
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Wenn das Forum darüber weiter sinniert braucht am Ende jeder Kaptein nicht nur das Dokument an Bord, sondern auch noch einen Prüfingenieur, der die Übereinstimmung der technischen Gegebenheiten des Bootes mit dem Zertifizierten Model bestätigt.


Die rechtlichen Vorgaben,deren Umsetzung und die Realität weichen stark voneinander ab und am Ende können wir dabei nur verlieren
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  #23  
Alt 29.07.2016, 12:27
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kaceka kaceka ist offline
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Volker mach jetzt mal keine Panik.

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Weil bei einer Anmeldung immer nach der CE gefragt wird und diese nicht vorgelegt werden kann.
Wenn diese bei der Erstregistrierung nicht kontrolliert wurde, hat der Beamte einen Fehler gemacht.
Meines Wissens nach wurden die WSÄ's erst ab Januar 2007 angewiesen, bei der Bootsregistrierung die Konformitätserklärung zu verlangen.
Dafür musste zuvor die Kleinfahrzeug-KennzeichenVO geändert werden.
2006/2007 war übrigens die große Zeit der Navalis-CE, die auch nie gegolten hat.
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Gruß
Wolfgang
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  #24  
Alt 29.07.2016, 12:37
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Was einige Leute für ne merkwürdige Rechtsauffassung haben,
Ob der Beamte danach fragt oder nicht interessiert überhaupt nicht,
der fragt nur weil er vielleicht weiß, dass sich einige durch schummeln wollen weil keine CE vorhanden aber trotzdem wissen, dass sie eine haben müssen,

oben die von mir Seiten 20 bis 22 der Richtlinie lesen, da steht ab wann haben muss,

gruss dieter
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  #25  
Alt 29.07.2016, 12:42
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Das solltest du vielleicht mal der Gewerbeaufsicht sagen, die bis 2007 alleine für die Prüfung der Dokumente zuständig war.
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Gruß
Wolfgang
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