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  #1  
Alt 26.08.2016, 15:11
Benutzerbild von hermann.l
hermann.l hermann.l ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: DD****
2.656 Danke in 1.313 Beiträgen
Standard Garantie/Gewährleistung bei britischen Geräten

Moin.
Wer kennt sich aus ?
Wie gestalten sich meine Gewährleistungsansprüche bei britischen Geräten
(z.B. NASA) , nach dem Brexit ? Da EU Recht dann wohl nicht mehr gilt , kann es
u.U. sinnvoll sein , sicherheitshalber gleich die Finger davon zu lassen , oder liege
ich damit völlig falsch ?
Meine beiden Nasa Geräte sind schon ca. 10 Jahre alt , darum geht's also nicht mehr.
__________________
Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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  #2  
Alt 27.08.2016, 08:03
Hesti Hesti ist offline
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Boot: 29 Fuss Segelboot
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Nach meinem Verständnis (keine Rechtsberatung!):

Den Vertrag schließt Du als Endkunde ja normalerweise mit einem Händler und nicht mit dem Hersteller. Damit ist der Händler in der Regel derjenige, gegen den Du Ansprüche geltend machen kannst. Wenn der Händler in Deutschland sitzt, gilt zwischen Dir und dem Händler in der Regel deutsches Recht, egal wo der Hersteller sitzt.
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  #3  
Alt 27.08.2016, 09:32
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hermann.l hermann.l ist offline
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Ok. Danke für die Info.
Die Gewährleistung liegt ausschließlich beim (deutschen) Händler.
Einige Hersteller geben Garantie ( z.b. 2 oder 3 Jahre) , damit hat der
Händler/Verkäufer nix zu tun. Zumindest ab 6 Monate nach dem
Kauf ist die Garantie wertvoller als die Gewährleistung. Meine Intention
geht eher in die Zeit ab dem 7. Monat nach Kauf.
Schönen Gruß vom Wasserfall
__________________
Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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  #4  
Alt 27.08.2016, 10:07
Hehehe Hehehe ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 27.07.2016
Ort: Berlin
Beiträge: 1.274
Boot: Groß und alt, klein und neu
793 Danke in 487 Beiträgen
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Die freiwillig vom Hersteller gegebene Garantie hat doch nichts mit der EU zu tun. Da musst du halt in die jeweiligen Garantiebedingungen schauen, wie und wo die gilt.
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