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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo Allerseits,
es gab wohl in diesem ahr eine Normänderung über die ich gestolpert bin. Vielleicht interessiert es ja den einen oder anderen. Der Ursprung aller Anforderungen für Rettungswesten liegt in der PSA-Richtlinie 89/686/EWG. Darin wird eine Baumusterprüfung und eine Produktionsüberwachung vorgeschrieben. Diese europäische Richtlinie aus dem Jahr 1989 ist eine gesetzesähnliche Vorgabe der Europäischen Kommission. Diese wurde in nat. Recht übertragen. Seit diesem Jahr ist die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 der Europäischen Union in Kraft. Sie wird ab dem 28. April 2018 die alte PSA-Richtlinie 89/686/EWG vollständig ersetzen und ist sofort in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig, ohne dass sie in nationale Gesetze wie das ProdSG übernommen werden. Jeglicher Einbau von zusätzlichen Komponenten innerhalb der Schutzhülle von Rettungswesten stellt danach einen Eingriff in die Zulassung dar und lässt die Baumusterprüfung ungültig werden. Sollen also Seenotsender oder Systeme die die Position von über Bord gegangenen melden, eingebaut werden, erlischt die Zulassung oder eine neue Zulassung ist fällig. Das macht aber nach meinem Informationsstand aus Kostengründen kaum ein Hersteller. Die Leidtragenden sind nicht nur Sportbootfahrer sondern auch alle die von Berufs wegen Westen tragen müssen. Das diese keine nicht zugelassenen Westen tragen dürfen wird also eine Weste ohne Sender getragen. Eine Weste schützt allerdings vor ertrinken nicht aber vor erfrieren. Das könnte gerade in kalten Gewässern dazu führen, daß geborgen und nicht gerettet wird.
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA
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#2
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Interessant.
Ich werde das mal meinem Sicherheitsbeauftragten melden. Für Sportschiffer ist das egal. Die können sich ja einbauen was sie wollen.
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GRuß Till ![]() ----------------- "Der Ozean, so sagt man, ist ein Todeselement für den Menschen; ein Lebenselixir für Myriaden von Tieren... und für mich." ----Kapitän Nemo http://www.facebook.com/feuerlok |
#3
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Und wo ist da Problem, einen automatischen Funksender in eine der Ösen an der Weste einzuhängen?
Oder auf die Weste aufzunähen, ohne die aufblasbare Hülle zu beschädigen? |
#4
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...und dann beim nächsten Gang nach vorne an den Unterwanten oder sonstwo hängenbleiben
![]() Siggi
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#5
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Alles was an der Weste rumbammelt stört- Einbau ist nicht mehr zulässig.
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA |
#6
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Es ist nicht nur bei Westen so. Bei jedem Produkt das du änderst verstößt du gegen das Produktsicherheitsgsetz. Du hast praktisch ein neues Produkt geschaffen. Für dieses Produkt haftest du ganz alleine.
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MfG Roland ![]() ![]() ![]() |
#7
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.... und was hat das jetzt für eine Auswirkung auf Sportboote
![]() ![]() --- keine, da es in D keine Ausrüstungspflicht gibt, sondern nur Empfehlungen. Und somit ist es auch egal ob und welche Rettungsweste man dabei hat und ob man was einbaut oder nicht. Man sollte nicht jede Vorschrift für gewerbliche Unternehmen 1:1 auf die Hobbyausübung übertragen.
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Gruß Jürgen Gendern sagt der Sachse wenn sein Boot umkippt. |
#8
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Es gibt keine Ausrüstungspflicht, aber im Schadenfall kontrollieren Versicherungen alles genau. Wenn ein Produkt verändern wurde und so nicht mehr zugelassen ist, dürfte das für eine Leistungsverweigerung reichen.
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA |
#9
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Welche Versicherung soll das interessieren?
Die Haftpflicht zahlt nur den Fremdschaden den ich mit meinem Boot anrichte und solchen werde ich mit einer Rettungsweste wohl kaum anrichten können. Eine Kasko zahlt den Schaden am eigenen Boot - also sind da Rettungswesten auch nicht relevant.
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Gruß Jürgen Gendern sagt der Sachse wenn sein Boot umkippt. |
#10
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![]() Zitat:
![]() Bei gravierenden Änderungen am KFZ brauchst du auch eine neue Zulassung oder Erweiterung der bestehenden. Kein Mensch übernimmt für dein neu geschaffenes Produkt eine Garantie ohne es zu prüfen.
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MfG Roland ![]() ![]() ![]() |
#11
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![]() Zitat:
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA |
#12
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Alles mit CE Kennzeichnung.
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MfG Roland ![]() ![]() ![]() |
#13
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Nach meinem Kenntnisstand wissen selbst Hersteller wie Secumar nicht welche Produkte kombiniert werden können.
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA |
#14
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https://www.secumar.com/secumar-scou...v=3a52f3c22ed6
Diese ist z.B. mit Sender. Darf noch bis so glaube ich 2018 in Verkehr gebracht werden und hat dann noch weitere 5 Jahre Gültigkeit. Nur neue Produkte müssen ab 2016 nach neuer Verordnung geprüft werden. Dann noch Zwei weitere Übergangsjahre für alt und Neu und dann weitere fünf Jahre Bestandschutz für alt.
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MfG Roland ![]() ![]() ![]() Geändert von Balu2000 (06.11.2016 um 11:38 Uhr)
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#15
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Zitat: Jeglicher Einbau von zusätzlichen Komponenten innerhalb der Schutzhülle von Rettungswesten stellt danach einen Eingriff in die Zulassung dar und lässt die Baumusterprüfung ungültig werden.
Dieses gilt für jedes hergestellte Produkt das du eigenständig veränderst.
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MfG Roland ![]() ![]() ![]() |
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