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  #1  
Alt 02.12.2016, 21:22
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Orbaspain Orbaspain ist offline
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Standard Gilt mein Führerschein noch?

Guten Abend,

Ich habe meinen binnen Schein vor 35 Jahren gemacht.
Über das Bild lache ich heute noch, aber gilt der Schein überhaupt noch?
Muss der umgeschrieben werden?
Oder darf ich den blauen Schein mit dem jugendfoto weiterhin nutzen?

Danke für eure Antwort
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  #2  
Alt 02.12.2016, 21:30
Benutzerbild von B4-Skipper
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Standard

In D uneingeschränkt gültig.
Außerhalb D mit großer Wahrscheinlichkeit problematisch, bei einer Kontrolle.

Guck mal bei ELWIS.

Gruß Lutz
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  #3  
Alt 02.12.2016, 21:38
Bergischer Löwe Bergischer Löwe ist offline
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Warum sollte der nicht mehr gelten - wenn kein "Verfallsdatum" drauf steht....?

Notfalls ruf mal eine der zahlreichen Prüfungskommissionen an,die wissen das.

Gruss
Andreas
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  #4  
Alt 02.12.2016, 23:09
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Unsere Führerscheinsammlung ist mindestens 37 Jahre alt, da hat noch nie jemand was dran rumzumäkeln gehabt.
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  #5  
Alt 02.12.2016, 23:49
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Zitat:
Zitat von Bergischer Löwe Beitrag anzeigen
Warum sollte der nicht mehr gelten - wenn kein "Verfallsdatum" drauf steht....?

Notfalls ruf mal eine der zahlreichen Prüfungskommissionen an,die wissen das.

Gruss
Andreas
innerhalb deutshcland wie gesagt gültig.
Außerhalb muss im Führerschein eine Resulution abgedruckt sein und dies in mehreren Sprachen. Ansonsten kann es sein, das der frazösischen Polizist den Führerschein nicht annerkennt.

ist wie mit dem alten Grauen Führerschein für PKW. Innerhalb Deutschland kann es Probleme geben das man dich auf dem Bild nicht mehr erkennt. Außerhalb von deutshcland kann es olizisten geben, die nicht wissen das es vor dem aktuellen EU-Führerschein (Scheckkarte) den Rosanen gab und davor noch einen graune in Deutschland.
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Gruß Volker
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  #6  
Alt 03.12.2016, 01:06
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Stimme ich Volker zu, man sollte seinem Bild noch ähnlich sehen ... sonst gäbe es die Dinger bei Aldi
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Sonnige Grüße (Rhein Km 443)
Norbert
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  #7  
Alt 03.12.2016, 04:56
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Da ich im kommenden Jahr sowohl in Frankreich als auch Italien fahren will werde ich mich wohl um eine Erneuerung kümmern müssen - schade eigentlich mein Jugendfoto wird mir fehlen

Danke euch für die Antworten

Christian
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  #8  
Alt 03.12.2016, 08:18
Uh-Boot Uh-Boot ist offline
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Zitat:
Zitat von Orbaspain Beitrag anzeigen
...schade eigentlich mein Jugendfoto wird mir fehlen

Danke euch für die Antworten

Christian
Hallo,

stell Dir vor Du verlierst Deinen alten Führerschein. Dann müsstest Du eh einen Ersatz beantragen. Wenn Du den alten dann wieder finden würdest, könntest Du Dich weiterhin an Deinem jugendlichen Antlitz erfreuen...

Aber nicht, dass Du jetzt auf "dumme" Gedanken kommst
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Danke, Kalle
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  #9  
Alt 03.12.2016, 08:30
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Zitat:
Zitat von Uh-Boot Beitrag anzeigen
Hallo,

stell Dir vor Du verlierst Deinen alten Führerschein. Dann müsstest Du eh einen Ersatz beantragen. Wenn Du den alten dann wieder finden würdest, könntest Du Dich weiterhin an Deinem jugendlichen Antlitz erfreuen...

Aber nicht, dass Du jetzt auf "dumme" Gedanken kommst
Warum auf dumme Gedanken kommen, ich habe meinen "Alten" mit dem Vermerk "Ungültig" zurück bekommen und kann mich am alten Bild erfreuen
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Gruß Klaus

Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.

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  #10  
Alt 03.12.2016, 08:56
Uh-Boot Uh-Boot ist offline
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Hallo,

ich dachte die würden eingezogen...
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Danke, Kalle
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  #11  
Alt 03.12.2016, 09:00
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Nein, war bei mir nicht der Fall, habe allerdings auch danach gefragt ob ich den "Alten" wieder mit bekomme.
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Gruß Klaus

Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.

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  #12  
Alt 03.12.2016, 09:09
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Zitat:
Zitat von klaus51 Beitrag anzeigen
Nein, war bei mir nicht der Fall, habe allerdings auch danach gefragt ob ich den "Alten" wieder mit bekomme.
jupp wenn man fragt bekommt man ihn.
Wenn nicht ist er weg.
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Gruß Volker
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  #13  
Alt 03.12.2016, 09:34
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Guten Morgen zusammen,

ich bin zwar neu hier, aber zu diesem Thema kann ichin Bezug auf Holland etwas beitragen, da es mich gerade selbst betroffen hat.

Für die Niederlande gibt es eine klare Regelung:

Binnenführerscheine gellten nur wenn sie nach dem 01.04.1989 ausgestellt sind.
Im allgemeinen können die alten umgeschrieben werden und man erhält den jetzt gültigen Sportbootführerschein Binnen.
Machen kann man das beim DMYV. Hab ich gerade auch getan - Kosten waren etwa 25 Euro.

Der Führerschein See muß für die Gültikeit in Holland nach dem 01.01.1974 ausgestellt sein - Der Schein See gilt aber in Holland für alle Wasserstraßen, so daß Binnen nicht notwendig ist, hat man den Seeschein.
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  #14  
Alt 03.12.2016, 10:30
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Zitat:
Zitat von Grobi-413 Beitrag anzeigen
Stimme ich Volker zu, man sollte seinem Bild noch ähnlich sehen ... sonst gäbe es die Dinger bei Aldi
Es ist egal ob man dem Bild noch ähnlich sieht.
Zur Identifikation sind die Ausweispapiere da, die aus diesem Grund eine Gültigkeitsdauer haben.
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  #15  
Alt 03.12.2016, 10:37
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  #16  
Alt 03.12.2016, 11:00
st2-stefan st2-stefan ist offline
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Guter Hinweis. Bin auch mit altem Zeug im Ausland unterwegs. Hatte mit darüber noch keine Gedanken gemacht. Jetzt hab ich was zu tun übern Winter...


Gruss, Stefan
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Gruß,
Stefan
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  #17  
Alt 03.12.2016, 13:43
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Zitat:
Zitat von Uh-Boot Beitrag anzeigen
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stell Dir vor Du verlierst Deinen alten Führerschein. Dann müsstest Du eh einen Ersatz beantragen. Wenn Du den alten dann wieder finden würdest, könntest Du Dich weiterhin an Deinem jugendlichen Antlitz erfreuen...

Aber nicht, dass Du jetzt auf "dumme" Gedanken kommst
Auch dafür gibt es in D eine Regelung

Wenn der "verloren gegangene" widergefunden wird, dann ist dieser nach §9 der SportbootFüV-Bin abzuliefern.

Für See ist es etwas salopper formuliert.

Gruß Lutz
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  #18  
Alt 03.12.2016, 22:38
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Innerhalb Deutschlands gelten sogar die DDR-Sportbootführerscheine (für Reisen ins Ausland wird eine Umschreibung in den aktuellen aber dringend empfohlen).

Um es kurz zu machen, alle alten Scheine für den privaten Gebrauch sind in Deutschland lebenslang gültig, nur Scheine für den gewerblichen Verkehr haben ein Verfallsdatum.
Ich habe vor über zehn Jahren auch mal einen Schein gemacht, um hier einen Spreewald-Kahn fahren zu dürfen, der ist aber mittlerweile abgelaufen.
An meinem erst in diesem Jahr gemachten SBF werde ich mich (hoffentlich) noch in 50 Jahren erfreuen dürfen.
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