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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Anker Verbote vs Landleine
Ist es in Buchten wo Ankern verboten ist erlaubt nur Landleine zu legen.
Bitte nicht raten nur wer es weiß schreiben. Harry
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Harry |
#2
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Rein definitionsgemäß: Ja, warum auch nicht?
Ankerverbot wird ja verordnet, um den Meeresboden zu schützen oder weil da Kabel, Leitungen oder sonst was liegen. Landleine berührt das nicht. Ankerverbot in nem Bojenfeld wäre was anderes. Da gehst du auch mit ner Landleine im Weg um... aber da ankert ja auch keiner. Bloß den Hintergrund deiner Frage verstehe ich nicht so ganz: Was bringt dir eine Landleine, wenn du auf der anderen Seite nicht mit einem Anker sichern kannst? Für meine Begriffe geht deshalb Landleine und Anker immer nur zusammen. Heisst: Wo du Ankerverbot hast kannst du auch keine Landleine legen (Aus logischen Gründen - nicht aus juristischen!) Aber schreib mal genauer, worum es eigentlich geht. Schöne Grüße, Jan |
#3
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Dazu solltest du aber schreiben für welches Land du das Wissen willst.
Das war jetzt nicht geraten. |
#4
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Es geht um Kroatien.
Gibt da eine schöne Bucht wo nie wer liegt aber es ist dort halt Ankern verboten. Deswegen meine Frage.
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Harry |
#5
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Wie wir ja beim SBF See / Küstenpatent / FB II gelernt haben , ist die aktuelle Seekarte in HR steter Quell der Freude:
Die Tafel am Ufer "Ankerverbot" (Anker verkehrt rum oder durchgestrichen) bedeutet erst mal "Ankerverbot" und nicht automatisch Stillliegeverbot. Aber auch ohne Tafel gibt es eine Reihe von Ankerverboten und Stillliegeverboten bzw. Fahrverboten (nur so als Beispiel: Im und in der Nähe vom Bojenfeld ist Ankerverbot, auch ohne Tafel). Auf der Seekarte sind Verbotszonen gekennzeichnet: Hier zB der lila Halbkreis. Oder es stehen die Details irgendwo lila auf der Karte: Oder es steht in der Karte "Navigationsverbot" (auf kroatisch und englisch). Dann ist dort nicht nur fahren, sondern auch ankern und anlegen verboten. Oder es findet sich am Ufer eine Tafel mit "Anlegeverbot" (meist durchgestrichener Poller). Das wär's im Wesentlichen. Wie das also in deiner speziellen Bucht ist, findest du in der aktuellen (!) amtlichen Seekarte (die man ja lt. Vurschrift eh an Bord haben müsste ) Aber wenn der Beständig nicht sagt, dass Anlegen verboten ist, dann wird's wohl erlaubt sein.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#6
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Wenn du vorne und hinten eine Landleine ausbringen könntest dann wäre das erlaubt, ob das aber technisch durchführbar ist kommt auf die Gegebenheiten an
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Gruß Jörg |
#7
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Wir haben bei einem kurzem Badestopp auch mal in einer Bucht mit Ankerverbot "angehalten". Da es komplett windstill (und nur ca.1 Meter tief) war, ließ ich das Boot einfach treiben (Es trieb ja nirgends hin-kein Wind)
Sehe das also auch eher so das es um den Anker am Grund geht - mit Landleinen dürfte das also eigentlich erlaubt sein. Aber eben nur eigentlich. In der Praxis wirds wohl Auslegungssache der Policija sein, wenns soweit kommen sollte... lg, Toni |
#8
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Aber wie willst du denn mit zwei Landleinen verhindern, dass das Boot ans Ufer treibt?
Zitat:
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Viele Grüße Uwe
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#9
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Naja, das es "technisch" machbar sein muss hab ich jetzt nicht extra erwähnt..
In so manchen Ecken wo wir bisher waren könnt ich mir das schon gut vorstellen lg, Toni
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#10
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Das geht, nur nicht überall.
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#11
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manche Segler lieben Landleinen
hier sind jede Seite 5 Leinen gespannt ,wie ein Spinnennetz der hat sich richtig Arbeit gemacht
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Grüße aus dem Frankenland *** Heike von der Sommer-Crew***
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#12
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Und ich "liebe" diese Skipper.
Sperren mit ein paar Leinen die ganze Bucht und machen sie zum Privatbesitz, denn man kommt an den Leinen, die über die ganze Bucht gespannt sind, nicht mehr vorbei nach hinten ans Ufer. Und rate mal, welche Flagge die meist führen? Wenn sie Urlaub ohne Boot machen, legen sie um vier Uhr morgens schon mal ihre Handtücher über die Liegestühle ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#13
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Zitat:
Die machen sowas
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Grüße Tom Geändert von Tom-Cat (09.03.2017 um 15:31 Uhr) Grund: Bild eingefügt |
#14
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Zitat:
Das sieht dann wirklich so aus wie auf meiner Skizze. Wenn da kein Schwell rein geht, genügt allerdings auch eine Leine.
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#15
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Ja, klar. In den Einboot-Buchten ist dagegen nichts zu sagen. Aber ich hab da schon Sachen erlebt (wie eh jeder von uns ), wo man des nachts in einer Bucht ankern will und versucht, sich an einem Boot vorbeizuschleichen, nur um in letzter Sekunde zu merken, dass er seine Landleine nicht mit einem Fender oder sonstwas gekennzeichnet hat.
Ich muss dann immer aus Schreck einen Pelinkovac trinken, und dabei soll das gar nicht so gesund sein ... @ Tom So ähnlich. Die Flagge von denen, die ich meine, ist zwar auch dreifärbig, aber andere Farben und gestreift.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#16
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Dann wollen wir mal hoffen, daß dir das nicht zu oft passiert .....
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#17
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Solche Ankerverbote umgeht man mit einem zusätzlichen e-Motor mit iPilot Funktion, oder auch Ankerfunktion genannt
Dieser hält das Boot am Platz ohne das ein Anker oder eine Landleine ausgebracht werden muss. |
#18
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Zumindest im Mittelmeer eher ungünstig-weil man da ja meistens auch ins Wasser geht beim Ankern
Hätt ich nicht so gern das dann plötzlich der Motor angeht, wenn ich grad aufs Boot zurück will lg |
#19
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Zum Thema Landleine muss ich ein Erlebnis schildern:
Ich übernachtete vor Jahren in meinem Boot an einer Mole einer privaten Werft. Zeitig in der Früh wurde der Betrieb von Polizisten überprüft. Auch unsere Bootsdaten und Personalien wurden festgehalten. Nachdem alle Papiere in Ordnung waren, sagte ich der Polizistin, dass wir immer alle Vorschriften genau einhalten. Daraufhin sagte sie, dass sie uns wegen unerlaubtem Camping bestrafen müsste, was natürlich unser Unverständnis hervorrufte, weil wir ja im Wasser übernachteten. Sie sagte, sobald vom Boot zum Land eine Verbindung besteht, kommen die Vorschriften über Camping zur Anwendung. Dies trifft nicht zu, in kommunalen Häfen und Betrieben, die gewerblich Liegeplätze anbieten. Was sagt ihr dazu?
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___________________ Gruß Werner |
#20
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Gar nicht erst fragen ist manchmal besser.
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#21
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Zitat:
Merkwürdig nur, dass sich die Polizei um sowas kümmert. Aber vielleicht war die Polizistin ja mit dem Campingplatzbesitzer verwandt? Zum Thema "Landleine quer durch die Bucht" sag' ich jetzt mal nix, das haben andere ja schon getan.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. Geändert von kornatix (10.03.2017 um 14:26 Uhr)
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