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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 10.04.2017, 22:26
Benutzerbild von Mark K
Mark K Mark K ist offline
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Standard GeliehenEs Boot anmelden

Hallo,

Frage:
Was für Unterlagen muss ich dabeihaben,
Wenn ich aus Deutschland ein geliehenes Boot oder Jetski von meinem Kumpel nach Kroatien für die Zeit des Urlaubes einführen möchte, bzw. Anmelden beim Hafencapitano möchte.

Lieben Gruß
Markus
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  #2  
Alt 11.04.2017, 17:30
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18 - Vollmacht für kostenlose Bootsüberlassung Ausländische Bootsbesitzer die ein im Ausland registriertes Boot besitzen, dürfen dieses Boot anderen ausländischen Personen in Kroatien zur Nutzung überlassen, wenn diese die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis haben.

Voraussetzung ist, dass diese Überlassung unentgeltlich vorgenommen wird. Dazu hat eine einfache Vollmacht des Besitzers in kroatischer Sprache vorzuliegen. Die Unterschrift unter dieser Vollmacht muss bei einem Notar in Kroatien vorgenommen worden sein, der diese beglaubigt hat. Diese Vorschrift gilt selbst für Familienangehörige, die allein mit dem Boot unterwegs sind.



Weitere Infos:kroatien-news.net/2011/03/kos...n-in-kroatien/
Vollmacht zum Download: kroatien-news.net/wp-content/...svollmacht.pdf

Danke an Soline für diese wichtige Info!

- - - - -
Lutz
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Gruß Gitti
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Geändert von Emotion52 (11.04.2017 um 17:53 Uhr)
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  #3  
Alt 11.04.2017, 17:36
Emotion52 Emotion52 ist offline
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Ergänzung:
Geliehenes Boot
Bei der Einreise nach Kroatien mit einem geliehenen Boot müssen
eine vom Bootseigner ausgestellte Vollmacht, die von einem deut
*
schen Notar beglaubigt ist, und die Kopie einer gültigen Boots*
registrierung aus dem Heimatland, z.B. der Internationale Boots
*
schein (IBS) vom ADAC, am Grenzübergang vorgelegt werden. Sind
diese Papiere nicht vorhanden, ist die Einreise mit einem gelie*
henen Sportboot nach Kroatien i.d.R. nicht möglich.
Die ADAC Sportschifffahrt hat für Inhaber eines IBS vom ADAC eine
Vollmacht erstellt, die die administrativen Vorgänge am kroa*
tischen Grenzübergang erleichtert und auch bei der Anmeldung
des Bootes im Hafenamt vorgelegt werden kann. Erhältlich ist die*
se Vollmacht per E*Mail: sportschifffahrt@adac.de.
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  #4  
Alt 11.04.2017, 17:41
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http://www.istrien-live.com/forum/fo...play.php?f=105


Schau auch mal hier rein.Hoffe,Du findest die Antwort auf Deine Frage
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  #5  
Alt 11.04.2017, 20:36
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Mark K Mark K ist offline
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Ganz lieben Dank
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  #6  
Alt 11.04.2017, 21:20
Benutzerbild von Mark K
Mark K Mark K ist offline
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D.h. wenn ich aus Deutschland ein Boot mitnehme nach Kroatien, hab ich eine beglaubigte Vollmacht von einem Notar aus Deutschland. Muss ich dann noch zum kroatischen Notar? ??
Oder reicht das aus ..... ?

Sorry wegen der Fragen

Gruß Markus
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  #7  
Alt 12.04.2017, 06:58
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Wie ist es denn mit einem gecharterten Boot, dass ich aus Deutschland mitbringe? Reicht da der Chartervertrag? (Hoffe die Zwischenfrage ist erlaubt)
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Beste Grüße aus Düsseldorf (Rheinkilometer 745)
Sven
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  #8  
Alt 12.04.2017, 08:24
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klaus51 klaus51 ist offline
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Der einfachste Weg wäre dieser, wenn dein Freund mitspielt: Zum Wasserschiffahrtsamt und eine Eigner Gemeinschaft in die Zulassung eintragen lassen. Dann stehst Du und dein Freund in den Papieren und es gibt keinen Stress bei der Anmeldung.
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Gruß Klaus

Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.

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  #9  
Alt 12.04.2017, 10:16
Emotion52 Emotion52 ist offline
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Wenn Dein Freund das nicht will,hast Du in meinem 1.Beitrag ein Vollmachtsformlar zum herunterladen.Ich weiß aber nicht,wie ein kroatischer Notar die Echtheit der Unterschrift Deines Freundes bestätigen soll,wenn er nicht vorort ist.Am besten erkundigst Du Dich beim deutschen Schifffahrtsamt.
Die Lösung mit der Miteintragung ist die leichtere.
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Gruß Gitti
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Geändert von Emotion52 (12.04.2017 um 10:22 Uhr)
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  #10  
Alt 12.04.2017, 10:20
Emotion52 Emotion52 ist offline
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Hi,Sven!
Das müsste der Vercharterer wissen und die notwendigen Schritte unternehmen,aber ich glaube,in meinem 2.Beitrag ist die Frage beantwortet.Ich gehe aber davon aus,daß man erst vorort ein Schiff chartert und dieses nicht von Zuhause mitbringt.
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  #11  
Alt 12.04.2017, 14:31
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Macht doch einfach einen Kaufvertrag und einen Rückkaufvertrag.
Mit dem Kaufvertrag kannst Du beim ADAC einen internationalen Bootsschein beantragen. Kostet keine 30€.
https://www.adac.de/reise_freizeit/w...g/default.aspx
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  #12  
Alt 12.04.2017, 19:13
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Also bei der Einreise haben die nur kurz auf den Perso geschaut, was ich am Haken hatte war unwichtig. Bei der Anmeldung Versicherung, Bootsschein und SBF, da könnte es aber ein Problem geben, wenn Bootsschein nicht auf den Anmelder ausgestellt ist.
Ich fliege im Mai hin, melde es wieder an und dann können andere fahren.
Das mit Notar etc wäre mir zu viel Aufwand, ggf. kann das Konsulat auch was beglaubigen?
Das einfachste ist, wenn der Bootsschein auf deinem Namen läuft, sollte dann passen.
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  #13  
Alt 12.04.2017, 19:21
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Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Macht doch einfach einen Kaufvertrag und einen Rückkaufvertrag.
Mit dem Kaufvertrag kannst Du beim ADAC einen internationalen Bootsschein beantragen. Kostet keine 30€.
https://www.adac.de/reise_freizeit/w...g/default.aspx
oder beim WSA kostet 18€
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Alt 12.04.2017, 21:08
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Ich fliege im Mai hin, melde es wieder an und dann können andere fahren.
==============================================

Sollten diese Andere erwischt werden und keine beglaubigte Vollmacht vorliegen,bekommt Ihr Probleme,Du wegen eventuellem Schwarzverchartern
und die Anderen wegen möglichen Diebstahls oder zumindest wegen Fahrens
eines fremden Bootes ohne Berechtigung,außer Du als Eigner bist auch an Bord.Wenn die Wasserpolicija schlecht aufgelegt ist oder denen ist langweilig,legen sie Dir das Boot an die Kette,bis alles geklärt und die Strafe bezahlt ist.Ist nicht lustig,vor allem,wenn Du nicht im Lande bist und Dich nicht vorort rausreden kannst und manchmal s i n d sie schlecht drauf.
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  #15  
Alt 12.04.2017, 21:37
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Die Eintragung beim WSA erscheint mir auch der stressfreiere Weg. Macht für ein und austragen 36 Taler und viel billiger wird es beim Notar auch nicht
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MfG Eric


Allet wird jut...
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  #16  
Alt 12.04.2017, 22:06
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Zitat:
Zitat von Emotion52 Beitrag anzeigen
Sollten diese Andere erwischt werden und keine beglaubigte Vollmacht vorliegen,bekommt Ihr Probleme,Du wegen eventuellem Schwarzverchartern
und die Anderen wegen möglichen Diebstahls oder zumindest wegen Fahrens
eines fremden Bootes ohne Berechtigung,außer Du als Eigner bist auch an Bord.
So schlimm wie die Autobahnpolizei in OE sind die da nun auch nicht.
Ich habe das Boot nur an Freunde geliehen und fährt nur um die Insel,
es liegt direkt vor meinem Haus und habe eine HR Adresse, somit kein Touri.
Ich bin über 35x da gewesen und noch nie ein Polizeiboot gesehen, nur serbisches Kriegsschiff inkl. Granate im Schlafzimmer (90er).
Ich kann ja ein Wisch in kroatisch schreiben, paar Stempel vom Rathaus und gut. Bekannte arbeiten im Rathaus und können zur Not ein paar Worte zur Erklärung beitragen. Es ist ja nur ein kleines 70PS Motorboot und keine Yacht,
zur Zeit hinterm Haus gut verpackt (siehe Bilder im Album).
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Alt 13.04.2017, 07:25
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Also ich habe vor siner Woche beim ehemaligen Hafenkapitän von Punat während des Theorieunterrichtes für das Skipperpatent B nachgefragt und die Info erhalten, dass eine Vollmacht ausreicht. Diese muss nicht von einem Notar beglaubigt sein.
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Grüße
Fritz
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  #18  
Alt 13.04.2017, 08:50
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Zitat:
Zitat von Greta Beitrag anzeigen
... 36 Taler und viel billiger wird es beim Notar auch nicht
Der ist gut ... für 36 Taler schüttelt der Notar dir nichtmal die Hand
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  #19  
Alt 13.04.2017, 08:56
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Zitat:
Zitat von Ispep Beitrag anzeigen
Also ich habe vor siner Woche beim ehemaligen Hafenkapitän von Punat während des Theorieunterrichtes für das Skipperpatent B nachgefragt und die Info erhalten, dass eine Vollmacht ausreicht. Diese muss nicht von einem Notar beglaubigt sein.
Solche Aussagen von nicht offizieller Seite sind immer mit Vorsicht zu geniessen.
Bei einer Kontrolle können solche Aussagen teuer werden. Aber nicht für den der die aussage getroffen hat
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  #20  
Alt 13.04.2017, 16:54
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Solche Aussagen von nicht offizieller Seite sind immer mit Vorsicht zu geniessen.
Bei einer Kontrolle können solche Aussagen teuer werden. Aber nicht für den der die aussage getroffen hat
Dieser Hafenkapitän i.R. sagte jedenfalls, dass notarielle Beglaubigung seit dem EU-Betritt nicht mehr erforderlich ist...
Wäre interessant, wenn ein Betroffener bei einer offiziellen kroatischen Stelle nachfragt, ob das tatsächlich so ist. Die ganzen ADAC-Infos sind ja auch nicht immer topaktuell.
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Grüße
Fritz
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  #21  
Alt 13.04.2017, 18:11
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Siehe Beitrag 2 und 3,ist offiziell.Das sind kroatische Gesetze und haben nichts mit EU-Beitritt zu tun.Vollmacht und Beglaubigung der Unterschriften durch kroatischen Notar sind notwendig.Dieses Gesetz haben sich die Touris selber eingebrockt.Vor Jahren wurde schwarz verchartert,was das Zeug hält und nicht nur Boote ab 9 Meter.Da haben viele Ihr Boot (genauso mit den ganzjährig gemieteten oder eigenen Wohnungen passiert) schon in Deutschland oder Österreich oder sonstwo gegen Geld vermietet.Da hieß es,Boot steht dort und dort,überweise das Geld,ich schick Dir die Schlüssel,Papiere liegen dort und dort.Klar läßt sich der Staat nicht ewig um die Steuer prellen,überhaupt,wenn es schon sehr überhand nimmt,daher diese,für uns unverständlichen Gesetze.Dasselbe Procedere betrifft ja auch Familienangehörige,egal ob Kinder,Geschwister usw.,auch wenn diese denselben Nachnamen haben.Ausnahmslos ALLLE.
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Geändert von Emotion52 (13.04.2017 um 18:24 Uhr)
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