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  #26  
Alt 18.08.2017, 06:28
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Zitat:
Zitat von zanderjäger1969 Beitrag anzeigen
Warum bekommt ein Wohnwagen kein grünes.
Weil ein Wohnwagen kein Anhänger für Sportgeräte ist!!!

Meine bessere Hälfte (Versicherungsfachfrau) bekommt regelmäßig Lachkrämpfe, wenn sie die Ergüsse mancher User bei Versicherungsthemen hier ließt.

Mein Trailer hat ein grünes Kennzeichen und ist über Boots-Kasko mitversichert.
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #27  
Alt 18.08.2017, 08:44
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Zitat:
Zitat von zanderjäger1969 Beitrag anzeigen
Denkanstoß wie bekommst ein grünes Nummernschild.Ja genau wenn es in der Zulassung steht,das es ein Sportgeräte trailer ist.
Warum bekommt ein Wohnwagen kein grünes.
Und jetzt darfst du wieder.
Denkanstoß zurück:
Warum darf ein Wohnwagen mit schwarzem Kennzeichen und LKW- Pickup als Zugfahrzeug in Bayern (wo zB. die Ausnahmeregelung angewendet wird) am Sonntag in den Urlaub fahren, der Pickup eines Schaustellers den selben Wohnwagen mit schwarzem Kennzeichen NICHT zu einem neuen Standort bringen?

Aber ich würd sagen, wir lassen das jetzt hier. Das Sonntagsfahrverbot war ja wirklich nicht Gegenstand der Debatte.
Ich wollte ja nur ausdrücken, dass das Sonntagsfahrverbot nicht mit der Farbe des Nummernschilds zusammenhängt - das ist schlicht ein wenig zu einfach gefasst.

Schöne Grüße,
Jan
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  #28  
Alt 18.08.2017, 08:54
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Ach ja, damit wirklich Schluss ist: Hier der entsprechende Erläuterungstext mit Quellen:

Zitat:
6. Verkehrsministerkonferenz
In der Verkehrsministerkonferenz am 9. und 10. Oktober 2007 in Merseburg wurde unter Punkt 7.1 vereinbart, dass es erlaubt sein soll Wohnwagenanhänger und sonstige Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mitzuführen.
Bisher haben sich noch nicht alle Länder dieser Praxis angeschlossen und verlangen immer noch eine Ausnahmegenehmigung (§ 46 (1) Nr.7, § 47 (1) Nr. 6 StVO).
Nach Angaben des ADAC haben folgenden Bundesländern zugestimmt:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein.
Siehe auch Mitteilung der Juristischen Zentrale des ADAC vom 28.05.2014.
Quelle:
https://daubner-verkehrsrecht.info/2...-lkw-ausnahmen

Kann jeder selber nachschauen.
Und jetzt is gut.

Schöne Grüße,
Jan
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  #29  
Alt 18.08.2017, 11:16
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Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen
Weil ein Wohnwagen kein Anhänger für Sportgeräte ist!!!

Meine bessere Hälfte (Versicherungsfachfrau) bekommt regelmäßig Lachkrämpfe, wenn sie die Ergüsse mancher User bei Versicherungsthemen hier ließt.

Mein Trailer hat ein grünes Kennzeichen und ist über Boots-Kasko mitversichert.
Unterschied Kasko und Haftpflicht kennst Du aber schon? Möchte Deine Frau nicht schlecht reden, aber ....Fachfrau ist kein Lehrberuf, sondern eine in 6 Wochen erlernte Ausbildung, um diesen "Titel" zu tragen.

Die eVB bietet nämlich Haftpflichtversicherungsschutz bis zum Abschluss eines Vertrages.

Gruß Carsten
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  #30  
Alt 18.08.2017, 11:30
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Ach ja, damit wirklich Schluss ist: Hier der entsprechende Erläuterungstext mit Quellen:



Quelle:
https://daubner-verkehrsrecht.info/2...-lkw-ausnahmen

Kann jeder selber nachschauen.
Und jetzt is gut.

Schöne Grüße,
Jan
Deine Info ist ne alte Kamelle,
die Verwaltungsvorschrift wurde am 22.05.2017 geändert.
Quelle steht in meinem Beitrag, kannste auch selbst nachschauen.
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Gruß, Klaus

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https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949
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  #31  
Alt 18.08.2017, 11:54
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Deine Info ist ne alte Kamelle,
die Verwaltungsvorschrift wurde am 22.05.2017 geändert.
Quelle steht in meinem Beitrag, kannste auch selbst nachschauen.


Oh, sorry. Hatte ich nicht gesehen. Demnach gilt das Sonntagsfahrverbot jetzt generell nicht mehr bei privater Nutzung und das bundesweit, oder wie ist das zu verstehen?
Aber egal wie: Mit grünem Kennzeichen hat es ja somit gleich 3 mal nix mehr zu schaffen... Darum gings ja eigentlich hier.
Schöne Grüße,
Jan


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  #32  
Alt 18.08.2017, 13:01
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Tatsache, grad noch mal nachgeschaut. Das Sonntagsfahrverbot für alle privaten Fahrten ist quasi gefallen. (Und ich habs gar nicht mitbekommen...)
Für die, die es interessiert:
https://www.pickuptrucks.de/index.ph...-stvo?start=30

In Beitrag 34 (Seite 4) hat ein User nicht nur die Zusammenfassung reingestellt, sondern auch die im Zweifel mitzuführenden Dokumente eingestellt.


Schöne Grüße,
Jan
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  #33  
Alt 18.08.2017, 13:24
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gerade in unserem Chevy-Forum sind sehr viele mit LKW Zulassung und es ist daher ein wichtiges Thema. Nach der Änderung war ein großer positiver Aufschrei.
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  #34  
Alt 18.08.2017, 23:32
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Zitat:
Zitat von bayliner1802 Beitrag anzeigen
Unterschied Kasko und Haftpflicht kennst Du aber schon?
Die eVB bietet nämlich Haftpflichtversicherungsschutz bis zum Abschluss eines Vertrages.
Gruß Carsten
ich habe lediglich geschrieben, dass mein Trailer ein grünes Kennzeichen hat und über meine Boots-Kasko mitversichert ist
dazu habe ich keine EvB benötigt.

wenn jedoch jemand keinerlei Versicherung für sein Boot hat, und solche Leute soll es geben, dem empfehle dringend eine Haftpflichtversicherung für seinen Trailer, gleichgültig ob grünes oder schwarzes Kennzeichen
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Bernhard

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Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte

Geändert von Flieger (18.08.2017 um 23:46 Uhr)
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  #35  
Alt 21.08.2017, 10:21
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Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen
ich habe lediglich geschrieben, dass mein Trailer ein grünes Kennzeichen hat und über meine Boots-Kasko mitversichert ist
dazu habe ich keine EvB benötigt.

wenn jedoch jemand keinerlei Versicherung für sein Boot hat, und solche Leute soll es geben, dem empfehle dringend eine Haftpflichtversicherung für seinen Trailer, gleichgültig ob grünes oder schwarzes Kennzeichen
Sehr gut Bernhard!

Für den Trailer hast Du dann eine separate Haftpflichtversicherung abgeschlossen, denn mit grünem Kennzeichen benötigt man ja keine eVB, da Steuer- und Versicherungsfrei. Im Rahmen Deiner Bootskasko ist Dein Trailer nur gegen Diebstahl, Brand, Sturm etc. versichert.

Bei mir ist so: Mein Trailer ist auch im Rahmen der Boots-Kasko gegen Diebstahl etc. versichert. Eine Haftpflichtversicherung habe ich aber nicht, da der Trailer nie alleine irgendwo steht. Er ist immer mit dem Zugfahrzeug verbunden; und da zahlt bei einem Unfall die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges. Ich vermeide einfach Doppelversicherungen.

Dafür habe ich aber das Boot haftplichtversichert. Denn das ist in meinen Augen viel wichtiger, und z.B. in Italien obligatorisch.

Gruß Carsten
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  #36  
Alt 21.08.2017, 11:01
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Flieger Flieger ist offline
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Zitat:
Zitat von bayliner1802 Beitrag anzeigen
Für den Trailer hast Du dann eine separate Haftpflichtversicherung abgeschlossen, denn mit grünem Kennzeichen benötigt man ja keine eVB, da Steuer- und Versicherungsfrei. Im Rahmen Deiner Bootskasko ist Dein Trailer nur gegen Diebstahl, Brand, Sturm etc. versichert.
Gruß Carsten
Hallo Carsten,
ich kann mich nicht erinnern, dir meinen Versicherungsvertrag gezeigt zu haben.

Viel Ahnung von der Materie scheinst du wenig zu haben.
Vielleicht solltest du mal mit einer kompetenten Versicherungsfachfrau reden, aber keine die nur einen 6 Wochen Kurs hat.
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #37  
Alt 22.08.2017, 11:12
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Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen
Hallo Carsten,
ich kann mich nicht erinnern, dir meinen Versicherungsvertrag gezeigt zu haben.

Viel Ahnung von der Materie scheinst du wenig zu haben.
Vielleicht solltest du mal mit einer kompetenten Versicherungsfachfrau reden, aber keine die nur einen 6 Wochen Kurs hat.
Zu gerne würd ich ihn sehen um Dich auf Deine Lücken aufmerksam zu machen. Und von Kompetenz zu sprechen für eine Mindestqualifikation nach §34 GewO. lässt mich schmunzeln .
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  #38  
Alt 22.08.2017, 11:40
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Zitat:
Zitat von bayliner1802 Beitrag anzeigen
Zu gerne würd ich ihn sehen um Dich auf Deine Lücken aufmerksam zu machen. Und von Kompetenz zu sprechen für eine Mindestqualifikation nach §34 GewO. lässt mich schmunzeln .
Lass einfach gut sein.
Durch solche "Fachleute" wie dich, habe ich in den letzten Jahren genug Leergeld zahlen müssen
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Bernhard

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  #39  
Alt 30.10.2017, 16:39
Uli0308 Uli0308 ist offline
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Hallo zusammen,
nur mal so am Rande zur Info:
Ich habe heute einen abgemeldeten Trailer mit grünem Kennzeichen auf mich angemeldet.
Außer nach den Papieren und meinem Ausweis bin ich nur gefragt worden "....ist doch über das Zugfahrzeug versichert?"
Dem habe ich zunächst zugestimmt weil das Boot das ich damit betreiben werde noch nicht abgeholt und somit noch nicht versichert habe und der Trailer dadurch noch nicht separat mitversichert ist, vorläufig läuft es also rein über das Zugfahrzeug.
Ist aber nur eine temporäre Sache weil ich das Boot natürlich versichern werde, und dabei der Trailer in den meisten Versicherungen inkludiert ist. (AGB´s der Bootsversicherung beachten)

Uli

Geändert von Uli0308 (30.10.2017 um 16:50 Uhr)
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