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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Sturmschaden im Winterlager
Hallo zusammen,
mich hat vorhin ein Vereinskamerad angerufen. Unser Boot ist bereits auf dem Trailer im Winterlager. Auf dem Boot ist ein Holzgestell mit Plane zum Schutz. Der Sturm letzte Nacht hat das Gestell eingedrückt, das Holz ist gebrochen. Sind wohl mehrere Boote betroffen. Unser Platz ist 200km entfernt, ich komme erst Mittwoch wieder da hin, um den Schaden zu begutachten. Vorsichtshalber habe ich bereits unsere Versicherung angerufen. Wir haben Haftpflichtversicherung und Kasko. Was genau übernehmen die Versicherungen denn, nur Schäden am Boot oder auch das Gestell ggf. Plane, falls diese defekt sein sollte? Wenn am Boot dadurch Schäden entstanden sind, z.B. Macken, Photovoltaik, etc, wie wird das gehandelt, kommt da jemand zum Anschauen raus (bin ja nicht so oft vor Ort) und begutachtet das oder wie? Habe den Schein und Boot erst seit diesem Jahr, deswegen dabei keine Erfahrung. Danke und Gruß Patrick |
#2
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Heute ist Sonntag , ab ins Auto und hin. Versicherung verlangt Schadensminderungsklausel.
Vielleicht werden noch andere Boote durch dein Zeug beschädigt. Der Rest hängt von deinem Versicherungsvertrag ab.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#3
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Solange noch Sturm ist, kann/will ich nicht zwischen den Booten rumlaufen.
Die Plane ist ja noch fest. |
#4
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Wenn Du "Allgefahrendeckung" hast, ist d. Winterlager eingeschlossen. Ansonsten muss es explizit in den vers. Risiken stehen.
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"Ich will Sommer !"
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#5
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Ja. Sturm und Winterlager ist mit drin. Nur nicht explizit, was genau versichert ist, also eben auch Pläne und Gestell.
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#6
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I.d.R. will die Versicherung erst mal Fotos und eine erste Einschätzung über die Höhe des Schadens.
Danach geben die Dir Bescheid ob sie einen Gutachter rausschicken, oder ob sie Dir pauschal da Go für eine Reparatur geben. Ich hätte keine Ruhe, ich wäre hingedüst.
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#7
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Wenn Du dorthin gefahren wärest, dann könntest Du die Aufwendungen im Rahmen Deiner Schadenmiderungspflicht der Versicherung ggf. in Rechnung stellen. Auch dann, wenn die Fahrtkosten höher sind als der Schaden vor Ort.
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