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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Kaufvertrag hin oder her. Wenn ich z.B. in den Niederlanden ein Boot kaufe und 10 % anzahle dann ist das eine Sicherheit für beide Seiten. Der Verkäufer hat mehr als nur ein Stück Papier in der Hand und der Käufer hat eine erhebliche Hürde aufgebaut das Boot teurer weiter zu verkaufen wenn sich doch noch einer meldet. Dann wäre es Betrug am Käufer und sogar strafrechtlich relevant.
Zudem zieht sich so ein Kauf ja auch hin. Ich habe mit meinem Verkäufer auch vereinbart, dass die letzten 20 % erst fließen wenn das UW-Schiff ok ist und wir eine Probefahrt gemacht haben und eine etwa 8 % Anzahlung geleistet. Gruß Chris
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#27
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Von privat an privat: Eine Anzahlung (Teilzahlung) wird doch vom Schulder vorgegeben, er kann doch auch "Zug um Zug" kaufen.
Wichtig ist zu wissen das eine Anzahlung bei Nichtabnahme keiner Vertragsstrafenhöhe gleichzusetzen ist. Wir der Vertrag aufgehoben, gibt es das Geld zurück. Ich kaufe privat, prinzipiell, nur "Zug umZug".
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#28
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Kaufvertrag, damit min. 10% Summe fällig (am besten auf Anderkonto Notar, muss man aber sich selbst darum kümmern und den Makler davon überzeugen, das Geld -> Notar und nicht das Geld ->> k.A. was für ein Konto). So, alles klar mit dem Schiff (Probefahrt und danach nachverhandelt, Gutachten, sonst noch was)- Restsumme an Anderkonto Notar; Schiff wird aus dem Register ausgetragen ... sobald alle Unterlagen fertig usw. -> Meldung an Notar, Geld geht zum Verkäufer, Schiff wird überschrieben, fertig. Ob es richtig ist?... gute Frage. habe damals mich selbst gefragt- wofür die blöde Anzahlung? Wenn alles stimmt- Handschlag und das Geld fließt. Oder? ![]() ![]()
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![]() Gruß, Gregor |
#29
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#30
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---------------- Früher waren die Schiffe aus HOLZ - und die Seeleute aus EISEN. Heute dagegen... ![]() |
#31
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Erst danach kam das Schiff aus dem Wasser und wurde durch einen von mir beauftragten Gutachter untersucht. Alle uns bis dahin nicht bekannten Mängel wurden aufgelistet und im Rahmen eines vorher festgelegten Budgets behoben. Sollte diese Summe unvorhersehbar überschritten werden, standen dem Käufer und auch dem Verkäufer Nachverhandlungen oder Rückabwicklung zu. Auch die Restzahlung ging an den Makler, der das Geld abzüglich seiner Provision erst nach kompletter Reparatur und Eigentumsübergang an den Verkäufer weiterleitet.
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Gruß - Georg
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#32
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---------------- Früher waren die Schiffe aus HOLZ - und die Seeleute aus EISEN. Heute dagegen... ![]() Geändert von JohnMaynard (05.02.2018 um 18:24 Uhr) |
#33
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Je nach Halle und Lagerung kann das durchaus ein großes Problem sein. Normalerweise bockt man sein Boot auf, dann sind viele Boote an das Stromnetz angeschlossen. Der Aufwand ein einzelnes Boot aus einer großen Halle zu holen kann sehr groß sein. Außerdem dürften die übrigen Eigner nicht begeistert sein, wenn ihre Boote abgebockt und bewegt werden, weil bei noch nicht vollendeten Reparaturen Schäden entstehen können.
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Handbreit Jens
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#34
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---------------- Früher waren die Schiffe aus HOLZ - und die Seeleute aus EISEN. Heute dagegen... ![]() |
#35
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Das würde heißen, ich bekomme MEIN Boot erst, wenn die anderen im Frühjar ihre Boote kranen ! ![]() auf den ganzen Verein Rücksicht nehmen würde. Da wäre der Verkäufer dann am Zug !
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#36
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Ohne Anzahlung sehe ich erst mal nur einen unerfüllten Kaufvertrag. Und denn kann man zivilrechtlich einklagen - aber im Ernst - wer macht das im Ausland? Gruß Chris
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#37
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#38
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Auch hier ist kein Vermögensschaden eingetreten und man könnte allenfalls zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen... Schiff behalten oder weiter veräußern und eine etwaige Anzahlung NICHT zurückzuzahlen ist dann strafrechtlich ein ganz anderes Kaliber. Aber du als "Verbraucheranwalt" kannst da bestimmt Licht in`s Dunkel bringen...
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---------------- Früher waren die Schiffe aus HOLZ - und die Seeleute aus EISEN. Heute dagegen... ![]() |
#39
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@JohnMaynard: Einseitig einfach vom Vertrag zurücktreten darf er nicht - daher macht man ja einen Vertrag. Und wenn er dir das Geld zurück überweist, dann könnte man sich immer noch darüber unterhalten ob es ein Betrug war weil der Vermögensschaden für eine gewisse Dauer eingetreten ist.
Wenn ich Dir Geld klaue und es dir später wieder gebe, dann ist der Diebstahl damit auch nicht "aufgehoben". Es ging mir aber gerade nicht um juristische Feinheiten sondern eher darum, dass derjenige der schon einen nicht unerheblichen Betrag kassiert hat sich eher vertragstreu verhalten wird als jemand der nur ein Stück Papier in der Hand hat. Die Hemmschwelle ein bereits verkauftes Boot an einen höher Bietenden zu verkaufen halte ich bei erfolgter Anzahlung für höher. Mag bei Dir jetzt nicht so sein aber bei den meisten schon. Und wenn du das Geschäft nur per Handschlag besiegelt hast, dann lässt sich selbst der dümmste Käufer in der Regel eine Quittung über den Erhalt der Anzahlung geben. Wenn da dann draufsteht: Anzahlung über 5.000 € für die Segelyacht "Dumbo" dankend erhalten. Unterschrift Verkäufer - dann hast du vor Gericht 10 x bessere Karten als nur nur behaupten xy hat dir das Boot verkauft. Gruß Chris |
#40
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Ich verstehe hier das Problem nicht.
Erlebe gerade beide Seiten. Habe mein Boot verkauft (Übergabe Ende März) und ein neues Boot gekauft (Übergabe Anfang April) Beide Boote werden auf dem Wasser nach einer ausgiebigen Probefahrt übergeben. In beiden Fällen wurde eine Anzahlung geleistet. Wo ist das Problem?
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Viele Grüße Olli
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#41
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Versuche jetzt im Moment, in irgendeinem Hallen Winterlager, dein Boot das zufälligerweise irgendwo in der Mitte der Halle steht rauszubekommen .
Entweder der Hallenbetreiber lacht dich aus und erklärt dich für beklopt, oder er präsentiert dir dafür eine Rechnung worüber du garantiert nicht mehr lachen kannst .
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#42
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Wenn ich verkaufen will, hab ich kein Problem, wenn er mir dafür 80 Euro/Stunde oder so in Rechnung stellt.
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#43
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![]() Zitat:
![]() mfg Martin
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#44
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![]() Zitat:
ja etwas länger schon fest. Also lass ich mein Boot doch gar nicht erst in der hintersten Ecke oder mittig einlagern ![]() Wenn doch, muss ich halt mit den Zusatzkosten leben. Wo ist das Problem ?
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#45
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#46
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![]() Zitat:
mfg Martin
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#47
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#48
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#49
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#50
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![]() Zitat:
![]() Ändert aber nichts an der beabsichtigten Grundaussage...
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---------------- Früher waren die Schiffe aus HOLZ - und die Seeleute aus EISEN. Heute dagegen... ![]() |
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