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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 05.02.2018, 13:26
Benutzerbild von JohnMaynard
JohnMaynard JohnMaynard ist offline
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Standard Bootskauf - warum Anzahlung?

Ich weiß, ich weiß... Anzahlung beim Gebrauchtboote-Kauf - an sich eine allgemein gängige und auch größtenteils akzeptierte Verfahrensweise...

Mir geht aber dennoch eine grundsätzliche Frage dazu nicht aus dem Kopf: warum eigentlich? Ich meine, im allgemeinen schließt man einen schriftlichen, rechtlich eindeutig bindenden KV ab: der Verkäufer hat zu liefern, der Verkäufer hat zu übernehmen und zu bezahlen.

Sollte einer der beiden Vertragspartner die Vereinbarung nicht erfüllen, drohen demjenigen doch ohnehin zivilrechtliche Klagen bis hin zum Schadenersatz. Bei ebay laufen oder liefen doch bereits für geringere Sachwerte entsprechende Gerichtsverfahren...

Beim Neubootekauf hätt ich noch ein gewisses Verständnis, da der Händler für den Bau in Vorleistung geht. Beim Gebrauchtbootekauf existiert das Objekt der Begierde allerdings bereits...
Und: wenn die Anzahlung ohne Absicherung (Avaal, Anderkonten etc.) erfolgt, was wenn ich hier teilweise mitlese, garnicht unüblich ist, geht der Käufer doch ein einseitiges Risiko ein: Geld ist geflossen, in der Hand hat der Käufer allerdings nix...

Oder schlimmer noch: veräußert der Verkäufer dennoch das Boot anderweitig oder rückt es nicht raus, renn ich zusätzlich zur fehlenden Ware noch meiner Anzahlung hinterher...

Also einfach mal ketzerisch die Frage in den Raum gestellt:
Wieso hat sich also dennoch eine Anzahlung allgemein durchgesetzt?
__________________
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  #2  
Alt 05.02.2018, 13:38
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Standard

Zitat:
Zitat von JohnMaynard Beitrag anzeigen
Ich weiß, ich weiß... Anzahlung beim Gebrauchtboote-Kauf - an sich eine allgemein gängige und auch größtenteils akzeptierte Verfahrensweise...

Mir geht aber dennoch eine grundsätzliche Frage dazu nicht aus dem Kopf: warum eigentlich? Ich meine, im allgemeinen schließt man einen schriftlichen, rechtlich eindeutig bindenden KV ab: der Verkäufer hat zu liefern, der Verkäufer hat zu übernehmen und zu bezahlen.

Sollte einer der beiden Vertragspartner die Vereinbarung nicht erfüllen, drohen demjenigen doch ohnehin zivilrechtliche Klagen bis hin zum Schadenersatz. Bei ebay laufen oder liefen doch bereits für geringere Sachwerte entsprechende Gerichtsverfahren...

Beim Neubootekauf hätt ich noch ein gewisses Verständnis, da der Händler für den Bau in Vorleistung geht. Beim Gebrauchtbootekauf existiert das Objekt der Begierde allerdings bereits...
Und: wenn die Anzahlung ohne Absicherung (Avaal, Anderkonten etc.) erfolgt, was wenn ich hier teilweise mitlese, garnicht unüblich ist, geht der Käufer doch ein einseitiges Risiko ein: Geld ist geflossen, in der Hand hat der Käufer allerdings nix...

Oder schlimmer noch: veräußert der Verkäufer dennoch das Boot anderweitig oder rückt es nicht raus, renn ich zusätzlich zur fehlenden Ware noch meiner Anzahlung hinterher...

Also einfach mal ketzerisch die Frage in den Raum gestellt:
Wieso hat sich also dennoch eine Anzahlung allgemein durchgesetzt?

Bin ich ganz bei Dir
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Mit wassersportlichen Grüßen

Peter

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  #3  
Alt 05.02.2018, 13:39
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Ich würde keine Anzahlung leisten....Boot gegen Kohle und fertig, wenn nicht, der Markt ist voll und irgendwo geht's schon so wie ich möchte.

So ganz allgemein ist es also nicht.
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  #4  
Alt 05.02.2018, 13:42
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Zitat:
Zitat von JohnMaynard Beitrag anzeigen
I

Also einfach mal ketzerisch die Frage in den Raum gestellt:
Wieso hat sich also dennoch eine Anzahlung allgemein durchgesetzt?
Weil die überwiegende Mehrheit der Geschäfte beidseitig korrekt abgelaufen sind!

...über die liest man aber gewöhnlich nirgens etwas...


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Pedro



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  #5  
Alt 05.02.2018, 13:44
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Das kann ich dir sagen: wenn jemand etwas Gebraucht kauft, dann zahlt er den Preis und nimmt das Objekt seiner Begierde mit - Privatverkauf, keinerlei Ansprüche wie Garantie, Gewährleistung o.ä.
Nun will jemand etwas haben, aber erst später abholen und bezahlen - wenn der das dann nicht macht, soll ich klagen, Geld investieren und warten?
Also Anzahlung, die verfällt bei Nichteinhalten des Kaufvertrages und minimiert den Schaden des Verkäufers etwas, der er es ja in der Zeit nicht anderweitig veräußern konnte.

Deshalb bei mir - wer zuerst den Kaufbetrag auf den Tisch legt, kann das Erworbene mitnehmen ....

In aller Regel ist das deutlich stressfreier und ich habe niemanden als Käufer, der mit der Anzahlung sein finanzielles Limit ausschöpft und "hofft, noch irgendwo Bares auftreiben zu können".
Bei Neukauf mit Lieferzeiten sieht das sicher etwas anders aus.
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437
Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510
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Gruß Ralf
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  #6  
Alt 05.02.2018, 13:49
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Zitat:
Zitat von Dayskipper
Weil die überwiegende Mehrheit der Geschäfte beidseitig korrekt abgelaufen sind!

...über die liest man aber gewöhnlich nirgens etwas...

Mag alles sein, wenn sie aber nicht korrekt ablaufen, tut´s arg weh... UND wenn es meistens korrekt abläuft, braucht`s auch keine Anzahlung....

Ich red hier auch nicht über 1-2k€ Anzahlung; aber wenn ich z.B. für 150k€ aus dem Winterlager kaufe - und soll noch 30% Anzahlung leisten sträuben sich mir die Nackenhaare... da können 2-3 Monate Wartezeit bis zur Übergabe laaang werden...

@Die Nadel
Ok., dein Argument zieht... aber bei o. erwähnten Kauf aus Winterlager eher nicht möglich bzw. sinnvoll... Unnu??
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  #7  
Alt 05.02.2018, 14:13
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Wie sieht es denn aus, Kosten Winterleger etc.. laufen weiter. Käufer macht Kaufvertrag und dann hört man nix mehr von Ihm, weiter verkaufen darf ich nicht da gültiger Kaufvertrag. Ich muss es sogar zur Gefahrenabwehr weiter versichern.....



Warum Anzahlung und nicht gleich voll Bezahlung? Ja weil der Käufer will es ja erst Probefahren........
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Alt 05.02.2018, 14:14
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Zitat:
Zitat von JohnMaynard Beitrag anzeigen
Mag alles sein, wenn sie aber nicht korrekt ablaufen, tut´s arg weh... UND wenn es meistens korrekt abläuft, braucht`s auch keine Anzahlung....

Ich red hier auch nicht über 1-2k€ Anzahlung; aber wenn ich z.B. für 150k€ aus dem Winterlager kaufe - und soll noch 30% Anzahlung leisten sträuben sich mir die Nackenhaare... da können 2-3 Monate Wartezeit bis zur Übergabe laaang werden...

@Die Nadel
Ok., dein Argument zieht... aber bei o. erwähnten Kauf aus Winterlager eher nicht möglich bzw. sinnvoll... Unnu??
Warum sträuben sich denn da die Nackenhaare? ich denke mal, der Verkäufer
hat genauso schwitzige Hände, wenn das Boot zwar verkauft, aber er noch
keinen Cent gesehen hat. Was nützt es ihm denn, wenn er einen Kaufvertrag hat
und seine Interessen in einem monatelangen Rechtsstreit durchsetzen muss?
Das Boot liegt so lange "an der Kette" und keinem ist geholfen. Gerade bei solchen
Summen, finde ich eine Anzahlung legitim.
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Alt 05.02.2018, 14:18
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Wie sieht es denn aus, Kosten Winterleger etc.. laufen weiter. Käufer macht Kaufvertrag und dann hört man nix mehr von Ihm, weiter verkaufen darf ich nicht da gültiger Kaufvertrag. Ich muss es sogar zur Gefahrenabwehr weiter versichern.....


Warum Anzahlung und nicht gleich voll Bezahlung? Ja weil der Käufer will es ja erst Probefahren........
Die Sicht des Verkäufers kann ich hier durchaus nachvollziehen... tja, und Kauf mit Probefahrt... liebe Leute, kauft ihr`nen Gebrauchtwagen für z.B. 5k€ OHNE Probefahrt?? Aber`n Böötchen für 150k€ aus dem Winterlager... von dem man überspitzt gesagt noch nicht mal gesehen hat, dass es schwimmt... von der Motorenfunktion mal ganz abgesehen...
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Alt 05.02.2018, 14:18
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Zitat:
Zitat von JohnMaynard Beitrag anzeigen
Mag alles sein, wenn sie aber nicht korrekt ablaufen, tut´s arg weh... UND wenn es meistens korrekt abläuft, braucht`s auch keine Anzahlung....

Ich red hier auch nicht über 1-2k€ Anzahlung; aber wenn ich z.B. für 150k€ aus dem Winterlager kaufe - und soll noch 30% Anzahlung leisten sträuben sich mir die Nackenhaare... da können 2-3 Monate Wartezeit bis zur Übergabe laaang werden...

@Die Nadel
Ok., dein Argument zieht... aber bei o. erwähnten Kauf aus Winterlager eher nicht möglich bzw. sinnvoll... Unnu??

30% Anzahlung bei diesen Summen kann man nicht seriös begründen, daher würde ich das persönlich nicht tun.

Eine Anzahlung soll dein Kaufinteresse untermauern und Kosten des Verkäufers (auch RA) abdecken, wenn du den Vertrag später nicht erfüllst.
Also bei 150k würde ich 5-10k akzeptieren, aber nicht 50k. Dann kann man es auch gleich voll bezahlen.

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Alt 05.02.2018, 14:22
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Zitat:
Zitat von Jörg 07
Warum sträuben sich denn da die Nackenhaare? ich denke mal, der Verkäufer
hat genauso schwitzige Hände, wenn das Boot zwar verkauft, aber er noch
keinen Cent gesehen hat. Was nützt es ihm denn, wenn er einen Kaufvertrag hat
und seine Interessen in einem monatelangen Rechtsstreit durchsetzen muss?
Das Boot liegt so lange "an der Kette" und keinem ist geholfen. Gerade bei solchen
Summen, finde ich eine Anzahlung legitim.
Sicherlich unangenehm - aber er hat dann zumindest den Gegenwert noch unter seiner Kontrolle stehen - die vom Käufer geleistete Anzahlung ist aber... weg - oder liegt auch auf dem Anderkonto fest...
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  #12  
Alt 05.02.2018, 14:23
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Zitat:
Zitat von JohnMaynard Beitrag anzeigen
Ich weiß, ich weiß... Anzahlung beim Gebrauchtboote-Kauf - an sich eine allgemein gängige und auch größtenteils akzeptierte Verfahrensweise...

Mir geht aber dennoch eine grundsätzliche Frage dazu nicht aus dem Kopf: warum eigentlich? Ich meine, im allgemeinen schließt man einen schriftlichen, rechtlich eindeutig bindenden KV ab: der Verkäufer hat zu liefern, der Verkäufer hat zu übernehmen und zu bezahlen.

Sollte einer der beiden Vertragspartner die Vereinbarung nicht erfüllen, drohen demjenigen doch ohnehin zivilrechtliche Klagen bis hin zum Schadenersatz. Bei ebay laufen oder liefen doch bereits für geringere Sachwerte entsprechende Gerichtsverfahren...

Beim Neubootekauf hätt ich noch ein gewisses Verständnis, da der Händler für den Bau in Vorleistung geht. Beim Gebrauchtbootekauf existiert das Objekt der Begierde allerdings bereits...
Und: wenn die Anzahlung ohne Absicherung (Avaal, Anderkonten etc.) erfolgt, was wenn ich hier teilweise mitlese, garnicht unüblich ist, geht der Käufer doch ein einseitiges Risiko ein: Geld ist geflossen, in der Hand hat der Käufer allerdings nix...

Oder schlimmer noch: veräußert der Verkäufer dennoch das Boot anderweitig oder rückt es nicht raus, renn ich zusätzlich zur fehlenden Ware noch meiner Anzahlung hinterher...

Also einfach mal ketzerisch die Frage in den Raum gestellt:
Wieso hat sich also dennoch eine Anzahlung allgemein durchgesetzt?
Ist in den Niederlanden bei einem Kauf über einen Makler absolut üblich, wenn es um eine größere Kaufsumme geht. Du hast ja sicherlich auch die Möglichkeit komplett zu zahlen und das Boot geht sofort in dein Eigentum über.
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  #13  
Alt 05.02.2018, 14:29
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Ich würde keine Anzahlung leisten....Boot gegen Kohle und fertig, wenn nicht, der Markt ist voll und irgendwo geht's schon so wie ich möchte.
Bei einem Käufermarkt mag das so sein.
Wir haben aber derzeit eher einen Verkäufermarkt.

So ein Kaufvertrag ist schnell geschlossen. Der bedarf noch nicht einmal der Schriftform.
Und oft sind es ja die Käufer, die ganz gerne mal unter fadenscheinigsten Begründungen einen Rückzieher machen.
Auf Erfüllung und Abnahme klagen wohl die wenigsten.

So eine Anzahlung verleiht dem Ganzen dann doch irgendwie Gewicht und eine gefühlte Verbindlichkeit.

Ganz abgesehen von der Tatsache, dass mit der Anzahlung oftmals bereits die Papiere den Besitzer wechseln, damit eine An-/Ummeldung erfolgen kann (z.B. auch vom Trailer).
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  #14  
Alt 05.02.2018, 14:32
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Zitat:
Zitat von JohnMaynard Beitrag anzeigen
Die Sicht des Verkäufers kann ich hier durchaus nachvollziehen... tja, und Kauf mit Probefahrt... liebe Leute, kauft ihr`nen Gebrauchtwagen für z.B. 5k€ OHNE Probefahrt?? Aber`n Böötchen für 150k€ aus dem Winterlager... von dem man überspitzt gesagt noch nicht mal gesehen hat, dass es schwimmt... von der Motorenfunktion mal ganz abgesehen...
Die Abwicklung in NL ist doch in der Regel so, das ein Vertrag geschlossen und eine Anzahlung geleistet wird. Dann wird eine Probefahrt gemacht. Wenn sich keine gravierenden Mängel herausstellen, zahlst du den Rest und das Boot geht in dein Eigentum über. Im Kaufvertrag wird ja festgelegt was passieren soll, wenn das Boot Schäden aufweißt. Kannst du doch jetzt alles machen und gut ist.
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  #15  
Alt 05.02.2018, 14:37
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Zitat:
Zitat von Chili
Bei einem Käufermarkt mag das so sein.
Wir haben aber derzeit eher einen Verkäufermarkt.
Diese Aussage kann ich nur absolut bestätigen... auch wenn vielfach hier noch die Meinung kursiert "so schnell verkaufen sich keine Boote"...
Derzeit bin intensiv am Gebrauchtmarkt dran und erlebe wie schnell sich derzeit Boote - nicht einmal besonders günstig - umschlagen...

Mit durchschnittlichen 7% Wertverlust/a braucht man derzeit bei vernünftigem Bootszustand auch nicht mehr zu kalkulieren.... das billige Geld ist da und die Leute kaufen, weil`s auf der Bank eh nix dafür gibt.

Im Gebrauchtbootemarkt hat die angeblich kaum vorhandene Inflation bereits voll durchgeschlagen.
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Geändert von JohnMaynard (05.02.2018 um 14:43 Uhr)
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  #16  
Alt 05.02.2018, 14:41
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Die Abwicklung in NL ist doch in der Regel so, das ein Vertrag geschlossen und eine Anzahlung geleistet wird. Dann wird eine Probefahrt gemacht. Wenn sich keine gravierenden Mängel herausstellen, zahlst du den Rest und das Boot geht in dein Eigentum über. Im Kaufvertrag wird ja festgelegt was passieren soll, wenn das Boot Schäden aufweißt. Kannst du doch jetzt alles machen und gut ist.
Hmmm... z.B. das Boot steht aufgepallt und eingewintert ganz hinten in der Halle... läßt sich jeder Verkäufer wirklich davon überzeugen, das Boot jetzt für ein paar Stunden auf´s Wasser zu setzen?? Kommt jetzt nicht mit "wenn er verkaufen will, ja"...
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Geändert von JohnMaynard (05.02.2018 um 14:46 Uhr)
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  #17  
Alt 05.02.2018, 14:48
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  #18  
Alt 05.02.2018, 14:50
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Ich würde sogar sagen 80% Anzahlung und den Rest bei Funktionsprüfung Maschine / Navigation. Alles andere kann man an Land prüfen und bei 150k€ sind die 20% ausreichend für Schäden an der Maschine / Navigation.
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  #19  
Alt 05.02.2018, 14:56
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Zitat:
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Ich würde sogar sagen 80% Anzahlung und den Rest bei Funktionsprüfung Maschine / Navigation. Alles andere kann man an Land prüfen und bei 150k€ sind die 20% ausreichend für Schäden an der Maschine / Navigation.
Im Prinzip auch`ne Möglichkeit: dann aber mit sofortiger Übergabe, Eigentumsübergang, Schlüsselübergabe, Ummeldung. D.h. du bist dein Boot los, hast aber nur 80% des Kaufpreises bekommen.... hat das Charme?
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  #20  
Alt 05.02.2018, 15:01
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Zitat:
Zitat von JohnMaynard Beitrag anzeigen
Im Prinzip auch`ne Möglichkeit: dann aber mit sofortiger Übergabe, Eigentumsübergang, Schlüsselübergabe, Ummeldung. D.h. du bist dein Boot los, hast aber nur 80% des Kaufpreises bekommen.... hat das Charme?
Wo ist das Problem
Boot wird aus dem Winterlager geholt (Eis dürfte im Moment nicht das Problem sein) und dann:

Zitat:
... Rest bei Funktionsprüfung Maschine / Navigation ....
Dann braucht der Käufer auch keine 2 -3 Monate mehr warten, sondern kann es "mitnehmen" ...

Zitat:
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  #21  
Alt 05.02.2018, 15:11
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ich hab da was interessantes zu dem Thema gefunden... ("4. Zahlungsbedingungen")

https://www.boat24.com/de/blog/die-t...kaufvertrages/
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MfG, Frank.
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  #22  
Alt 05.02.2018, 15:40
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in dem Fall würd ich auch sofort kaufen mit 130k und den Rest bei gemeinsamer Fahrt am Wasser. Gibt's Reparaturen werden die von den 20k abgezogen.
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Zitat:
Zitat von iXware Beitrag anzeigen
ich hab da was interessantes zu dem Thema gefunden... ("4. Zahlungsbedingungen")

https://www.boat24.com/de/blog/die-t...kaufvertrages/
Falls du "Anzahlungsbürgschaft" meinst, ist bekannt s. Beitrag #1 (Aval, Anderkonto)...

Nochmals gesagt: jegliche hier dargelegten Vor-/Nachteile/Risiken sind für mich aus Käufer- bzw. Verkäufersicht prinzipiell ja nachvollziehbar - akzeptiert.

Danke für alle Argumente! Wollte ja lediglich mal provokativ postulieren:
"rechtsverbindlicher Kaufvertrag - ist das nicht Rechtssicherheit genug"?

Augenscheinlich nicht ganz - da Recht haben und Recht bekommen meist nicht das gleiche ist...
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Zitat:
Zitat von Shira Beitrag anzeigen
in dem Fall würd ich auch sofort kaufen mit 130k und den Rest bei gemeinsamer Fahrt am Wasser. Gibt's Reparaturen werden die von den 20k abgezogen.
was ist daran so ungewöhnlich....
unser Vertrag sah es genau so vor. Probefahrt, Gutachtertermin und Nachbesserungsreparaturen bis zu einer vorher fixierten Höchstsumme gingen erst nach 5-stelliger Anzahlung.
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Gruß - Georg
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  #25  
Alt 05.02.2018, 16:04
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Ich möchte vom Themenersteller mal wissen ob er so sein boot verkaufen wurde:

"Käufer unterschreibt KV, Ohne Anzahlung und nimmt irgendwann ab wenn es am Besten für den käufer passt (am besten 1 Tag vor sein urlaub). "
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