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  #1  
Alt 02.04.2018, 09:37
Romanza Romanza ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Registrierung / Anmeldung Boot in Holland

Hallo zusammen,

als neuer Kajütbootbesitzer / Frischling auf dem Wasser suche ich ein paar Infos.
Ich habe einen Stahlverdränger 9,80x3,00m Baujahr 1976 und möchte diesen zur Zeit ausschließlich in Holland / Binnen nutzen.
Muss ich das Boot Anmelden / Registrieren?
Wenn ja, wo macht an das in Holland?
Im Netz finde ich immer wieder Aussagen über 15m und über 20km/h ist eine Anmeldung und Kennzeichnung notwendig.
Heißt das automatisch das ich mit meinem Boot nichts vornehmen muss außer es zu versichern?
Ich bin hier über Tipps und Verweise sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus!
Bernd
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  #2  
Alt 02.04.2018, 10:05
Benutzerbild von revival
revival revival ist offline
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Hallo Bernd,
In die Niederlande ist eine Anmeldung, nur vorgeschrieben, für Boote die Länger sind als 15m oder die schneller fahren können als 20 Km/h. Für deinen Boot brauchst du keine Anmeldung in NL.

PS; Willkomm ins Forum
__________________
Gruß Albert
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  #3  
Alt 02.04.2018, 12:39
Benutzerbild von Festina-Lente
Festina-Lente Festina-Lente ist offline
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Hallo zusammen. Ich weiß jetzt nicht ob man das so einfach beantworten kann. Es stellt sich die Frage unter welcher Flagge man fährt. Ich denke, dass man nur mit einem Wohnsitz in den Niederlanden ein Boot unter niederländerländischer Flagge fahren darf und somit das Boot (unter 15m sowie weniger als 20km/h) nicht anmelden muss. Will man unter deutscher Flagge fahren, muss man in Deutschland registrieren. Dies ist aber nur meine persönliche Meinung und ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Schöne Grüße, Walter
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  #4  
Alt 02.04.2018, 13:06
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Hallo,
Die Frage war, ob er sein Boot in die Niederlande anmelden muss, und die Antwort ist nein.
Wenn seine Wohnsitz Deutschland ist, muss das Boot in D. angemeldet werden ,auch wenn das Boot für immer in die Niederlande bleibt.
__________________
Gruß Albert

Geändert von revival (02.04.2018 um 13:30 Uhr)
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  #5  
Alt 02.04.2018, 13:28
Benutzerbild von Festina-Lente
Festina-Lente Festina-Lente ist offline
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Zitat:
Zitat von Romanza Beitrag anzeigen
Heißt das automatisch das ich mit meinem Boot nichts vornehmen muss außer es zu versichern?
Hallo Bernd, nur wenn du eine Adresse in den Niederlanden hast, dann brauchst du keine Registrierung. Schöne Grüße, Walter

Geändert von Festina-Lente (02.04.2018 um 22:43 Uhr)
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  #6  
Alt 02.04.2018, 15:24
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Zitat:
Zitat von revival Beitrag anzeigen
Hallo,
Die Frage war, ob er sein Boot in die Niederlande anmelden muss, und die Antwort ist nein.
Wenn seine Wohnsitz Deutschland ist, muss das Boot in D. angemeldet werden ,auch wenn das Boot für immer in die Niederlande bleibt.
Kannst du das irgendwie belegen? Weil dann ist ca 50 % der Deutschen Verdrängen in NL illegal unterwegs.
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #7  
Alt 02.04.2018, 16:33
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revival revival ist offline
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Kannst du das irgendwie belegen? Weil dann ist ca 50 % der Deutschen Verdrängen in NL illegal unterwegs.
Siehe meine erste post
Wieso, wenn dein Boot in NL liegt, und du dein Wohnsitz in Deutschland hast, kannst du dein Boot nur in D anmelden. Aber in NL, brauchst du mit einem Boot (-15 m oder weniger als 20 km/h) gar keine Anmeldung auch als deutsche nicht.

Meine zweite post bezog sich nur um mögliche Anmeldung
Und in NL gibt es keine Flaggenzwang für Freizeitboot
__________________
Gruß Albert

Geändert von revival (02.04.2018 um 17:20 Uhr)
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  #8  
Alt 02.04.2018, 17:23
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Hi zusammen
Als Eigner eines Schiffes mit Wohnsitz in Deutschland muß das Schiff nach deutschem Recht registriert sein.
Es unterliegt in Nl der Flaggenführungspflicht weil die Teil der Registrierung/Kenntlichmachung des Schiffes ist.
Die früher auch für ausländische Boote nötige niederländische Kennzeichnung für Schiffe schneller als 20 km/h ist entfallen.
Und ja es stimmt, viele deutsche Eigner sind mit ihren Schiffen in NL ohne Registrierung illegal unterwegs.
Ist bisher mein Wissenstand und wurde mir von der Politie te water so bestätigt.
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  #9  
Alt 02.04.2018, 17:24
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seadweller seadweller ist offline
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Hallo Bernd!

Herzlichen Glückwunsch zum neuen Boot.

Ich bin mit meinen Boot auch schon ein paar Jahre in Holland unterwegs und fahre unter Deutscher Flagge. Ich habe hier in Holland keinen Wohnsitz, sondern nur in Deutschland. Sicherheitshalber habe ich das Schiff damals in D angemeldet (ging schnell und problemlos für 60 Euro?).

Allerdings wurde bis heute die Schiffsnummer nicht angebracht.. Wozu auch? Bislang hat es hier niemand interessiert. Das Boot liegt ja auch ganzjährig in Holland. Wenn ich damit nach D fahren würde z.B. nach Borkum, dann würde ich vorher die Nummer anbringen lassen oder eine Niederländische Flagge setzen.

Uwe
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  #10  
Alt 03.04.2018, 13:22
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Als Eigner eines Schiffes mit Wohnsitz in Deutschland muß das Schiff nach deutschem Recht registriert sein.
Es unterliegt in Nl der Flaggenführungspflicht weil die Teil der Registrierung/Kenntlichmachung des Schiffes ist.
Das ist falsch und wird auch durch permanente Wiederholung nicht richtiger. Wer auch immer von der Polizei da was gesagt haben soll: es wird sich wohl um ein Missverständnis gehandelt haben.

Groetjes

Matthias.
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  #11  
Alt 03.04.2018, 15:40
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Es gibt für Sportboote in NL kein Flaggenführungspflicht und kein Registrationspflicht.
Die einzige Ausnahme sind Sportboote mit ein Vmax >= 20kmh
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #12  
Alt 03.04.2018, 15:55
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Hi Matthias und Rob
Ja stimmt. Asche auf mein Haupt.
Die Registrierung ist nur bei Fahrten in Deutschland vorgeschrieben.
So weit ich weiß muß die Flagge auch nur im Bereich Seegewässer gesetzt werden , binnen nicht. Oder gibt es eine andere Info?
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  #13  
Alt 03.04.2018, 20:05
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Wie Rob und Matthias schon geschrieben haben braucht man ein Motorboot welches kleiner als 20m ist und langsamer als 20kmh Max fahren kann nicht zuzulassen. Auch braucht man für ein Motorbetriebenes Boot welches kleiner als 15m ist und nicht schneller als 20kmh Max fährt keinen Führerschein.
Auch ist es nicht verpflichtend eine Flagge zu führen, aber es gehört zum guten Ton.
Ironie an. Die Flagge hilft auch nicht in bestimmten Situationen z.b. Schleusen, Brücken oder Häfen. Aber sie ist sehr wichtig für die Entenpolizei damit diese direkt sehen wen sie kontrollieren sollen und wen nicht. Ergo Boote mit niederländischer Flagge werden nicht so häufig kontrolliert wie Boote mit Deutscher Flagge. Den einzigen mir bekannte Vorteil ist das sich die Bootsfahrer gleicher Nationalität besser erkennen können und sich gleich zu gleich legt, oder das man dieses vermeiden kann.Und wieder aus.
__________________
Grüße
Daniel

Geändert von Ance (04.04.2018 um 07:35 Uhr)
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  #14  
Alt 03.04.2018, 21:40
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Zitat:
Zitat von Ance Beitrag anzeigen
Wie Rob und Matthias schon geschrieben haben braucht man ein Motorboot welches kleiner als 15m ist und langsamer als 20kmh Max fahren kann nicht zuzulassen. Auch braucht man für ein Motorbetriebenes Boot welches kleiner als 15m ist und nicht schneller als 20kmh Max fährt keinen Führerschein.
Das sind 2 unterschiedliche Sachen!

SBF Pflicht gibt er nur für kleine Schiffe über L 15m oder Vmax > 20 kmh
Registrationspflicht gibt es nur für
- Kleine Schiffe (L < 20m) mit Vmax > 20kmh
- Grosse Schiffe (L > 20m)
Sind aber unterschiedliche Registrationen die nichts mit ein ander zu tun haben
- Kleine Schiffe mit Vmax > 20kmh werden registriert beim RDW und bekommen ein KFZ ähnliches Kennzeichen (Y*-##-##)
- Grosse Schiffe mussen ins Schifsregister eingetragen werden und bekommen ein IMO nummer

Flagge ist kein Pflicht, aber gehört (wie gesagt) zum guten Ton und soll die Flagge des Nationalität des inhaber sein.
Und da die EU kein Land ist, ist die EU-Flagge "Not done" .....
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #15  
Alt 03.04.2018, 22:52
Romanza Romanza ist offline
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Hallo zusammen,

vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
Freut mich dass das so schnell ging.
Als Fazit ziehe ich jetzt mal zur momentanen ausschließlichen Nutzung in Holland mit Wohnsitz in Deutschland:
- Registrierung in Holland freiwillig, sobald ich ins deutsche Gewässer komme ist die Registrierung Pflicht!
- Flaggen wichtiger als Registrierung😉

Benötige ich für die Registrierung irgendwie sowas wie eine Fahrgestellnummer oder so? Da das Schätzchen sehr alt ist gibt es keine Papiere?!

Danke im Voraus!
Bernd
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  #16  
Alt 04.04.2018, 07:43
Ance Ance ist offline
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Für eine Registrierung beim WSA braucht es eine Kopie des Kaufvertrages, Kopie vom Personalausweis und am besten die Rumpfnummer/Baunummer, wenn das Boot keine Nummer hat Bilder vom Boot oder besser eine Nummer selber ausdenken und mit schlagzahlen einschlagen und diese Nummer dann dem WSA angeben.

Ps. In NL muss/ soll man aber schon den Namen vom Boot ( st&bb ) und den Heimathafen (Heck)führen. Ohne wirst du ganz sicher häufiger kontrolliert.
__________________
Grüße
Daniel
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  #17  
Alt 04.04.2018, 12:48
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Zitat:
Zitat von Romanza Beitrag anzeigen
Benötige ich für die Registrierung irgendwie sowas wie eine Fahrgestellnummer oder so? Da das Schätzchen sehr alt ist gibt es keine Papiere?!
Es gibt eine Registrierung im Schiffregister beim Kataster, dazum bekommt das Schiff ein sg "Brandmerk".
Ist oft Pflicht wenn dass Schiff mit eine Finanzierung gekauft wird, sonst freiwillig.
Wird zz oft gemacht bei Neubau, da es die einzige amtliche annerkannte Eigentumsregistrierung ist.
Und das kann sehr wichtig sein bei Insolvenz Werft, Hafen und/oder Diebstal. Auch bei Verkauf gibt es ein Schutz gegen ?Kaufer, den Verkauf muss ueber ein Notar.

In dessen Fall sollte es irgendwo am Rumf ein eingrafiertes Registration aehnlich CCYYXXnnnnn
Wobei CCYY das Jahr des Registration, XX ein Code des Bauers und nnnn ein nummer ist.
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
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  #18  
Alt 04.04.2018, 12:51
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Zitat:
Zitat von Ance Beitrag anzeigen
In NL muss/ soll man aber schon den Namen vom Boot ( st&bb ) und den Heimathafen (Heck)führen. Ohne wirst du ganz sicher häufiger kontrolliert.
Und insb. wenn mann Funk hat, sollte die Name bev. auch Lesbar und aussprechbar sein, auch fur Fremde.

Zu oft sehen wir Namen auch schoene Holzplaketen die auf den Salon montiert sind und von Fender und/oder Fahrraeder abgedeckt werden.
Schiffsname gehort am Rumpf .... (und wenn mann Funk hat, auch am Heck)
__________________
Rob

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  #19  
Alt 06.05.2018, 22:41
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
SBF Pflicht gibt er nur für kleine Schiffe über L 15m oder Vmax > 20 kmh
Registrationspflicht gibt es nur für
- Kleine Schiffe (L < 20m) mit Vmax > 20kmh
- Grosse Schiffe (L > 20m)
Sind aber unterschiedliche Registrationen die nichts mit ein ander zu tun haben
- Kleine Schiffe mit Vmax > 20kmh werden registriert beim RDW und bekommen ein KFZ ähnliches Kennzeichen (Y*-##-##)
- Grosse Schiffe mussen ins Schifsregister eingetragen werden und bekommen ein IMO nummer
ich konnte als D-Bewohner ohne Probleme mein Boot >20km/h in NL bei der RDW anmelden. Man sagte mir das es im Zuge der EU kein Problem sein dass das Boot unter der Konstelation in NL angemeldet ist. Auch zwischendurch als mir meine Geldbörse mit allen Karten abhanden kam, und ich eine neue beantragt habe, kein Problem. Dann kam der neue Motor, wieder zur RDW und eine neue Registrierung mit der neuen Motornummer vorgenommen. Alles Ohne Probleme. Selbst bei der Versicherung kein Problem.

Wo sollte denn da ein Problem bestehen?
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Gruß Jochen
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  #20  
Alt 06.05.2018, 23:28
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Zitat:
Zitat von noh-skipper Beitrag anzeigen
Wo sollte denn da ein Problem bestehen?
Wer redet denn von ein Problem ?
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Rob

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  #21  
Alt 07.05.2018, 13:47
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Rob, sporty in Post 8 schrieb das man wenn man in D lebt das Boot auch in D anmelden muss. Ich wollte nur fragen wie da genau die Regeln sind, weil die nette Dame bei der RDW hat genau gemerkt das ich in D wohne. Lag bestimmt an meinem unterirdischen Niederländisch, für das ich mich jedes mal schäme.

Aber beides, Anmeldung in NL und Versichern in D war kein Problem.
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Gruß Jochen
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  #22  
Alt 07.05.2018, 14:01
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naja wenn du nur in Holland fährst kein Problem... fährst du einmal nach Deutschland kannst du schnell Probleme bekommen....

denn als deutscher auf deutschen Binnenwasserstraßen ist zwingend eine deutsche Zulassung nötig...

Ich frage mich eh warum man ein Boot in Holland zulässt wenn man in Deutschland wohnt... ist es da billiger oder einfacher...

in Deutschland dauert es 30 Minuten und kostet 18€ bei jedem beliebigen WSA...

danach ist man nicht nur auf das holländische Wasserstraßennetz begrenzt.
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  #23  
Alt 07.05.2018, 14:14
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich frage mich eh warum man ein Boot in Holland zulässt wenn man in Deutschland wohnt... ist es da billiger oder einfacher...

in Deutschland dauert es 30 Minuten und kostet 18€ bei jedem beliebigen WSA...
Ein Problem sind oft die fehlenden Papiere bei holländischen Booten (EU-Konformitätserklärung usw).

Gruß, Jörg
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  #24  
Alt 07.05.2018, 14:15
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
Ein Problem sind oft die fehlenden Papiere bei holländischen Booten (EU-Konformitätserklärung usw).

Gruß, Jörg
naja die wird ja in Deutschland beim Anmelden auch nicht mehr kontrolliert... also kein Grund...

vorhanden sein müssen sie natürlich trotzdem...
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  #25  
Alt 07.05.2018, 14:17
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
naja die wird ja in Deutschland beim Anmelden auch nicht mehr kontrolliert... also kein Grund...
Nun, versuch mal ein in Holland gekauftes Boot ohne jegliche Papiere (ausgenommen Kaufvertrag) beim WSA anzumelden..

Gruß, Jörg
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