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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Möchte zu meinem ICOM IC M423G noch ein altes RS 8300 zur Überwachung eines 2. Kanals anschließen. Ist das erlaubt und brauche ich dazu eine 2. Antenne? Wer kann mir da weiterhelfen?
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#2
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Ganz offiziell must du ja auf deiner Nummernzuteilung das zweite Gerät eintragen lassen.
Nach diesem Thema hier soll das ja mit dem Gerät nicht mehr gehen. https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=72270 Aber man kann auf der Zuteilung ja auch reine See Geräte eintragen lassen. Die darf man Binnen halt nicht nutzen. Ich glaube zwei Antennen sind besser. Bei Aktiven Ais gibt es ja Weichen, aber ob die 25W an beiden Eingängen abkönnen weis ich nicht. Grundsätzlich wird ja von Antennenweichen bei Funk abgeraten. Mein normal Fusion Radio kann Auch Funk abhören, vielleicht ist sowas eine Akternative
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Gruß Jörg
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#3
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Die Geräte werden nicht mehr eingetragen. Lediglich die Anzahl der Geräte muss angegeben werden. Der Genehmigungsinhaber ist selbst verantwortlich, dass die Geräte den Vorschriften entsprechen. Geräte ohne ATIS sind nicht mehr zulässig.
Es ist sicher kein Problem ein zweites Gerät anzumelden. Der Betrieb des RS8300 ist auf jeden Fall nicht mehr gestattet. Man könnte das Sendeteil deaktivieren und das Gerät als reinen Empfänger betreiben. Ob das allerdings bei einer Kontrolle anerkannt, bzw beanstandet würde, bleibt offen. Ich benutze oft ein angemeldetes Handfunkgerät als Monitor. Das ist auch so eine Grauzone. Auf See ist das zulässig. Binnen für Sportboote nicht. Allerdings benutzen auch binnen viele Sportbootfahrer ein Handfunkgeät am Aussensteuerstand, während am Innenfahrstand ein festes Gerät verbaut ist. Das ist definitiv nicht erlaubt, auch wenn das Handfunkgerät ATIS unterstützt. Das betriebsbereite Vorhalten des RS8300 ist jedenfalls nicht zulässig. Raus reden kann man sich da auch nicht. Man muss ja immer die aktuellen Handbücher mit führen. Da steht das drin. Ob ein Gerät mit deaktiviertem Sendeteil als betriebsfähig gilt, mag dahin gestellt sein. Ich würde es darauf ankommen lassen. Allerdings sind Funkgeräte mittlerweile so günstig, das eine eventuelle Strafe sicher höher ausfällt, als einen ordnungsgemäßen Zustand her zu stellen.
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#4
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Oh, vielen Dank. So schnelle und kompetente Antwort habe ich garnicht erwartet. Das hilft mir schon weiter.
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#5
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Die im ICOM eingebaute Dual-/Tri-Watch-Funktion möchtest du nicht nutzen, da verboten?
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#6
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Könnte man auch ein Handfunkgerät verwenden um nur mitzuhören
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![]() „nimm dir Zeit und nicht das Leben“
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#7
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Ist schwierig zu sagen, wenn mann nicht weisst ob es hier uber 'Binnen' oder 'See' handelt.
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg
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#8
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Du musst ja nur noch die Anzahl der Funkgeräte anmelden. Es werden keine Typen usw. mehr abgefragt.
Eine Handfunke oder ein Funkscanner sind sicherlich Alternativen. Damit sparst Du die 2. Antenne.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
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#9
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![]() Zitat:
@TO: Ich mache mir da nicht so viel Sorgen, am zweiten Gerät kann ich den Handapparat abziehen und bei einer Kontrolle habe ich immer genug Zeit, das Ding in einem Schapp verschwinden zu lassen. Ich betreibe es allerdings auch mit einer direkt angesteckten "Notantenne". Nachtrag: Ich seh gerade, dass hier nicht unbedingt von Binnen die Rede ist. Der erste Teil meiner Antwort gilt natürlich nur für Binnen. ![]()
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern
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#10
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Diese ist auch in der Bedienungsanleitung aufgeführt. Ob es dazu zwischenzeitlich eine technische Änderung von ICOM gibt, ist mir nicht bekannt.
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#11
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Wo finde ich den jetzt im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk die Info auf die Du Bezug nimmst? Ich habe gerade gesucht wie ein Blöder, komme aber nicht drauf.
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Viele Grüße Fritz682 der eigentlich Thomas heißt
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#12
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Moin
Mittels eines Duplexers können zwei Funkgeräte an einer Antenne betrieben werden. Es ist darauf zu achten, dass der Duplexer auch für den Sendebetrieb geeignet ist. Daneben muss der Frequenzbereich passen. In jedem Fall aber gibt es eine etwas höhe Dämpfung des Sende- und Empfangsweges, der aber nicht besonders ins Gewicht fällt. Kapitaenwalli
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#13
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Ein ganz normaler Funk-Scanner mit CE Zeichen reicht zum Anhören komplett aus und den braucht man nirgends anmelden. Die Dinger werden bei ebay für ein Appel und'n Ei verscherbelt, weil man damit wohl den Polizeifunk nicht mehr hören können soll.
Von einem nicht mehr zugelassenen 8300 würde ich die Finger lassen. Das kann nach hinten losgehen
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#14
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Da würde ich ganz frech behaupten das es sich in diesem Fall um ein abgesetztes Bedienteil des fest verbauten Gerätes handelt. Es ist somit kein eigenständiges Handfunkgerät, ergo auch nicht verboten.
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Gruß Mirko
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#15
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![]() Zitat:
hast Du vielleicht einen Hinweis zu so einem preiswerten Gerät? Gruss Detlef
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#16
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
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#17
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Gebraucht wird also einer , der in beiden Zweigen mindestens 25 Watt verträgt . Liegt im 400 Euro Preissegment .
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![]() ![]() die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#18
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In welchen Situation ist das uberwachen einer zweites Kanal sinnvoll wenn mann nicht senden kann?
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg
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#19
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Für das Geld bekommt man ja ein FuG mit Antenne!
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Gruß Mirko |
#20
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Beispiel Hamburger Hafen - ich muss auf Kanal 10 hör- und sendebereit sein, das interessante Hafengeschehen spielt sich aber auf Kanal 74 ab, hier höre ich, welcher Berufler gerade wo um die Ecke kommt oder ablegt. Da brauche ich als Sportler nicht senden.
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#21
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besten Dank Gruss Detlef |
#22
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![]() Zitat:
https://www.ebay.de/itm/HIMUNICATION...d033%7Ciid%3A1 (PaidLink) |
#23
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4) HAMBURGER HAFEN: Alle mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüsteten Fahrzeuge sind verpflichtet, die von der Verkehrszentrale gegebenen Verkehrsinformationen abzuhören und entsprechend zu berücksichtigen. Der UKW-Kanal 74 ist während der Fahrt im Hafen geschaltet zu halten. Quelle: Polizei Hamburg Also: 74 Need to have, 10 nur Nice to have
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg
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#24
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![]() Zitat:
4) HAMBURGER HAFEN: Alle mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüsteten Fahrzeuge sind verpflichtet, die von der Verkehrszentrale gegebenen Verkehrsinformationen abzuhören und entsprechend zu berücksichtigen. Der UKW-Kanal 74 ist während der Fahrt im Hafen geschaltet zu halten. A Quelle: Polizei Hamburg
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg
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#25
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![]() Zitat:
Die gibt es aber in vielen Bauformen, als Handgerät, Tischgerät oder auch mit Einbaumöglichkeit. Hier ein billiges Tischgerät: https://www.ebay.de/itm/Uniden-Bearc...963:rk:10:pf:0 (PaidLink)
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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