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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 24.06.2020, 10:15
Norbert-F Norbert-F ist offline
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Standard Gasanlagen auf Hausboote

Ich habe zwei Hausboote, die unzulässiger Weise mit 50 mbar Gasthermen ausgerüstet sind. Die Teile sind sogut wie neu. Ich benötige aber Thermen
für 30 mbar. Wo bekomme ich sowas ?
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  #2  
Alt 24.06.2020, 10:28
coseb52 coseb52 ist gerade online
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Standard 30 mb

Hallo Norbert F

Die Höflichkeit besagt , das man sich Vorstellt .

Oder sollte ich das Überlesen haben.

Wenn du deine Frage bei Google Plazierst , wirst du mit Informationen

Überhäuft .
Und dann hättest du deine Frage besser in das Technik Fach gesetzt .

Lg Rudolf und einen schönen Tag
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  #3  
Alt 24.06.2020, 11:07
Norbert-F Norbert-F ist offline
Deckschrubber
 
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Standard

Hallo coseb52
sorry, ist mir in der Eile und Stress nicht aufgefallen.

Die suche bei Google liefert kein Ergebnis. Die Unternehmen wie Truma
liefern solche Teile nicht mehr.
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  #4  
Alt 24.06.2020, 12:27
Benutzerbild von Saint-Ex
Saint-Ex Saint-Ex ist offline
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Bitte alles mit sog. “G-608“-Sachkundigen “Flüssiggasanlagen AUF BOOTEN“ besprechen!

Hier findest Du solche:
https://gaspruefung-boote-yachten.de/

Es gibt noch einige G-608-Sachkundige, die auch ältere Truma-Anlagen am Laufen halten und offiziell abnehmen. Ich stand vor der gleichen Frage - mir wurde gut geholfen....

Hinweis: Wenn im Boot bisher 50mbar Anlage verbaut ist, kann das dauerhaft bleiben (Bestandsschutz).

Viel Erfolg,

lg, Saint-Ex

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Lg, Saint-Ex

Überlegen macht überlegen
Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou)
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  #5  
Alt 24.06.2020, 12:38
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hermann.l hermann.l ist offline
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Zitat:
Zitat von Saint-Ex Beitrag anzeigen
Bitte alles mit sog. “G-608“-Sachkundigen “Flüssiggasanlagen AUF BOOTEN“ besprechen!

Hier findest Du solche:
https://gaspruefung-boote-yachten.de/



Hinweis: Wenn im Boot bisher 50mbar Anlage verbaut ist, kann das dauerhaft bleiben (Bestandsschutz).

Viel Erfolg,

lg, Saint-Ex

Gesendet von meinem SM-N950F mit Tapatalk
..... wenn es für die 50 mBar Anlage eine bis dato gültige Abnahme nach G 608 gab .
Also , @ Norbert, alles kann bleiben , wie es ist .
Laß die Anlage wieder abnehmen , du hast ja die blaue Abnahmekarte gem. G 608 , da wird die Verlängerung eingetragen .
__________________
Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann

Geändert von hermann.l (24.06.2020 um 12:46 Uhr)
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  #6  
Alt 25.06.2020, 07:04
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Saint-Ex Saint-Ex ist offline
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Zitat:
Zitat von hermann.l Beitrag anzeigen
..... wenn es für die 50 mBar Anlage eine bis dato gültige Abnahme nach G 608 gab ...
Laß die Anlage wieder abnehmen , du hast ja die blaue Abnahmekarte gem. G 608 , da wird die Verlängerung eingetragen .
Kann ich so nicht bestätigen. M.W. gilt die “30-mbar-Pflicht“ nur für (Land) Wohnmobile und -wagen.
Zu meinem Boot gab es keinerlei Prüf- oder Abnahmedokumente. Meine Flüssiggas-Anlage stammt aus den 1980er Jahren, Truma-Therme aus 2000.
Anlage wurde letztes nach einigen “Aktualisierungen“ erstmalig G-608 abgenommen, neues Prüfbuch erstellt. Die frühere Begrenzung der zugelassenen Nutzungsdauer von 30 Jahren für Gasheizungen gilt mittlerweile nicht mehr. Hauptsache dicht und betriebssicher.
Sollte also auch bei Norbert kein unlösbares Problem sein.....
__________________
Lg, Saint-Ex

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  #7  
Alt 25.06.2020, 07:31
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Dalbolini Dalbolini ist offline
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Zitat:
Zitat von Saint-Ex Beitrag anzeigen
Kann ich so nicht bestätigen. M.W. gilt die “30-mbar-Pflicht“ nur für (Land) Wohnmobile und -wagen.
Zu meinem Boot gab es keinerlei Prüf- oder Abnahmedokumente. Meine Flüssiggas-Anlage stammt aus den 1980er Jahren, Truma-Therme aus 2000.
Anlage wurde letztes nach einigen “Aktualisierungen“ erstmalig G-608 abgenommen, neues Prüfbuch erstellt. Die frühere Begrenzung der zugelassenen Nutzungsdauer von 30 Jahren für Gasheizungen gilt mittlerweile nicht mehr. Hauptsache dicht und betriebssicher.
Sollte also auch bei Norbert kein unlösbares Problem sein.....
Das ist definitiv falsch.
Die 30mbar Pflicht gilt selbstverständlich auch für Boote.
Aber regelmäßig geprüfte Altanlagen haben Bestandschutz und dürfen weiterhin mit 50mbar betrieben werden.
Das Problem ist, dass es keine generelle Prüfpflicht gibt. Für Brandenburger Landesgewässer gibt es zum Beispiel aber eine Prüfpflicht.
__________________
Gruß
Kalle

Geändert von Dalbolini (25.06.2020 um 07:38 Uhr)
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  #8  
Alt 26.06.2020, 07:35
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Flieger Flieger ist offline
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Zitat:
Zitat von Norbert-F Beitrag anzeigen
Ich habe zwei Hausboote, die unzulässiger Weise mit 50 mbar Gasthermen ausgerüstet sind.
wie schon mehrfach geschrieben, haben alte 50 mbar Anlagen Bestandsschutz.
Um welche Gasthermen handelt es sich denn bei dir?
Kannst du mal ein Foto einstellen?

Aktuell ist mir kein Hersteller bekannt, der noch Gasheizungen mit Betriebserlaubnis für Sportboote liefert.
Truma liefert noch nicht einmal mehr Ersatzteile für Altanlagen.

Suche dir einen Sachkundigen der die Anlage prüft und dir eine "Neudokumentation" ausstellt.
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #9  
Alt 26.06.2020, 08:00
User 46996
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Wer verlangt die Prüfung denn überhaupt ? dein Hafenmeister ? Einige Hausboote liegen ja einfach nur fest - und wenn dort am Liegeplatz nix gefordert wird - so what.

Was um diese Gasprüfung für ein Aufstand betrieben wird ... echt der Wahnsinn.

In dem Zusammenhang - aber bissl OT ... vielleicht erklärt mir mal jemand, warum zwei 10 Liter Flaschen nach wie vor erlaubt sind - jedoch vier 5 Liter Flaschen nicht ? Hatte bei mir an Bord eine Doppelflaschenanlage auf Grund der Bauhöhe und des Ablaufes mit kleinen Flaschen - und immer zwei auf Reserve. Reserve musste ich aus dem separaten Kasten nehmen - dagegen wären zwei große Flaschen nach wie vor erlaubt gewesen am Volumen hätte sich da ja nun nix geändert.

Grüße
Daniel
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  #10  
Alt 26.06.2020, 09:40
Benutzerbild von Emma
Emma Emma ist offline
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Zitat:
Zitat von Elb Bummler Beitrag anzeigen
... vielleicht erklärt mir mal jemand, warum zwei 10 Liter Flaschen nach wie vor erlaubt sind - jedoch vier 5 Liter Flaschen nicht ? ... Reserve musste ich aus dem separaten Kasten nehmen - dagegen wären zwei große Flaschen nach wie vor erlaubt gewesen am Volumen hätte sich da ja nun nix geändert.

Grüße
Daniel
Gas wird nicht nach Volumen verkauft, sondern nach Gewicht. Du darfst den Druck nicht vergessen, sonst fliegt dir die schöne Thermodynamik um die Ohren.
Es gibt u.a. 5kg- und 11kg-Flaschen, ob ihr Volumen pro kg gleich ist, weiß ich nicht. Es könnte also sein, dass die kleinen Flaschen unter höherem Druck stehen uns deswegen ...

Meine 50mbar-Anlage mit einer Truma E4000 hat gerade übrigens gerade wieder eine neue Prüfplakette erhalten.
__________________
Mahlzeit
Jan


Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen.
Christian Morgenstern

Geändert von Emma (26.06.2020 um 10:10 Uhr)
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  #11  
Alt 26.06.2020, 09:43
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Der Druck ist schon ziemlich gleich, ist ja Flüssiggas.
Aber vier Flaschen sind vier bewegliche Teile, vier Möglichkeiten der Beschädigung usw.
Ausserdem nicht alles hinterfragen in Deutschland, macht keinen Sinn
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
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  #12  
Alt 26.06.2020, 09:46
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Die Preisangabe für Autogas (LPG) in €/l ist irreführend, aber nur so für den allgemeinen Bildzeitungsleser verständlich. LPG wird (wie der Name sagt) unter konstantem Druck verkauft und hat eine Dichte von 0,54–0,60 kg/l.
Das ist bei Propan nicht so, das hat keinen konstanten Druck.
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Jan


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  #13  
Alt 26.06.2020, 09:54
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Ja richtig - meines Wissens nach beträgt der Druck aber unabhängig von der Flaschengröße 7-8 bar

Selbst der Gasprüfer konnte mir auf das warum meiner obigen Frage keine Antwort geben.

Zumal es ja vorher auch mal erlaubt gewesen sein muss mit vier 5 kg Flaschen unterwegs zu sein.

Grüße
Daniel
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  #14  
Alt 26.06.2020, 09:55
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Der Druck ist schon ziemlich gleich, ist ja Flüssiggas.
Nein, ist er nicht. Erstens ist er temperaturabhängig (p/T = const.), zweitens nimmt er bei leerer werdenden Flasche ab. Ein Manometer misst oben an der Gasblase.
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  #15  
Alt 26.06.2020, 10:05
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Zitat:
Zitat von Elb Bummler Beitrag anzeigen
Ja richtig - meines Wissens nach beträgt der Druck aber unabhängig von der Flaschengröße 7-8 bar
Könnte sein (bei 20°C z.B.), ist aber nicht zu verwechseln mit dem Druck des Gases oberhalb der Flüssigkeit.
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  #16  
Alt 26.06.2020, 11:07
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Der Gasdruck bleibt derselbe bis zum vollständigen Leeren der Flaschen. Abhängig von der Gasart ist der generelle Systemdruck.

Aufgrund der Dampfdruckkurve wird eine Temperaturänderung auch eine Druckänderung zur Folge haben.

@Elbbummler

Zwei Flaschen in Reserveschaltung sind einfach handhabbar.

Hast Du aber vier, besteht u.U. die Gefahr von Überfüllung (Rückfluß von Gas in die kalte Flasche) und dadurch folgend platzt die Flasche mglw. oder die Verbindung der Flaschen.
Im Boot richtig gefährlich.
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #17  
Alt 26.06.2020, 11:36
zooom zooom ist offline
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Ist schon interessant, was an gesammeltem Halbwissen hier so kundgetan wird.
1) 50mbar Anlagen, die geprüft sind, haben Bestandsschutz, es ist allerdings erlaubt, mit einem Vordruckregler einzelne Komponenten auf 30mbar zu tauschen, wenn es keinen 50mbar Ersatz mehr gibt.
2) Ob Hausboote unter die G608 für Wassersportfahrzeuge fallen, müßte ich selber nachfragen.
3) Die G608 ist kein Gesetz, aber der Liegeplatzbetreiber kann aus Sicherheitsgründen verlangen, daß sie regelmäßig absolviert wird. Auch verschiedene Binnenschifffahrtsreviere verlangen sie verbindlich.
4) Das Problem mit den 4 Flaschen hab ich nicht kapiert, mußten die Reserveflaschen von Bord, oder waren alle 4 angeschlossen?

Wer mag, kann sich ja mal mein Grundlagenpapier zu Gemüte führen.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Grundlagen Gasinstallation G608 aktualisiert 1-2020.pdf (88,8 KB, 105x aufgerufen)
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  #18  
Alt 26.06.2020, 11:45
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Die G608 ist Stand der Technik.
Damit hat sie die gleiche Stellung.
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  #19  
Alt 26.06.2020, 12:22
zooom zooom ist offline
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Hausboote könnten aber auch unter die Regelungen für Mobilheime oder Wohnungen fallen , ich frag bei der DVGW nach.
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  #20  
Alt 26.06.2020, 12:55
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Hausboote könnten aber auch unter die Regelungen für Mobilheime oder Wohnungen fallen , ich frag bei der DVGW nach.
DVFG wäre besser.....
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Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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  #21  
Alt 26.06.2020, 13:20
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wo Du Recht hast...
Obwohl, wenn Wohnung, vielleicht doch DVGW?

Geändert von zooom (26.06.2020 um 13:54 Uhr)
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  #22  
Alt 26.06.2020, 15:24
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mußt halt mal bei deinem SHK Fachverband nachfragen.

Bernd
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  #23  
Alt 26.06.2020, 16:15
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Zitat:
Zitat von sea114 Beitrag anzeigen
mußt halt mal bei deinem SHK Fachverband nachfragen.

Bernd
Hat er ja .....
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  #24  
Alt 27.06.2020, 10:59
Norbert-F Norbert-F ist offline
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Hallo zusammen,
ich muss noch was gerade rücken. Die Hausboote sind neu und seit Mai 20 bei einem Vercharterer zum verchartern gedacht. So wie es aussieht, sind die Gasanlagen 50 mbar nicht mehr zulässig. 30 mbar gilt auch für Hausboote, wenn sie sich im öffendlichem Raum bewegen. Bestandschutz gilt hier nicht. Mir ging es aber eher um die Frage, ob und wo es 30mbar Gasthermen gibt. Ich habe bisher nichts gefunden.( Wasserheizung und Wasser aufbereitung)
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  #25  
Alt 27.06.2020, 14:36
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Flieger Flieger ist offline
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Zitat:
Zitat von Norbert-F Beitrag anzeigen
Mir ging es aber eher um die Frage, ob und wo es 30mbar Gasthermen gibt. Ich habe bisher nichts gefunden.( Wasserheizung und Wasser aufbereitung)
Wie ich in meinem letzten Beitrag schon geschrieben hatte, gibt es aktuell in Europa keinen Hersteller solcher Gasthermen, die eine Betriebserlaubnis für Sportboote haben.
Aus deiner Beschreibung schließe ich, daß du eher an eine Therme denkst, wie sie im Haus gebräuchlich sind.
Diese haben keine Zulassung für Sportboote.

Was spricht gegen eine Diesel Heizung?
Damit kannst Du auch heizen und Wasser erhitzen.
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

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