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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Klar - .. gerne
Das große Boot lag im Hafen, der Käptn auf Landgang in Deutschland wegen einer familiären Angelegenheit - und ich wollte mit dem Beiboot eine Brücke erkunden fahren, die von den Heimathaflern als viel niedriger als die allg. 3,60m angegeben worden ist. Beim Kreuzen der Heckwelle eines Beruflers ist der Aussenborder vom Spiegel gerutscht und war weg. Wahrscheinlich war er falsch montiert ( nicht von mir ). Wir sprechen über einen 4-5 Ps Motor - keinen 25PS Aussenborder. Ich sehe das so, dass ich fremdes Eigentum beschädigt und somit den Eigentümer geschädigt habe. Und dachte, die private HPV ersetzt den Schaden. Ein Ersatzmotor ist selbstverständlich bereits beschafft und bezahlt worden. Gruß, SM
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#27
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... ach ja ... " nach Hause " rudern hat übrigens großen Spaß gemacht !
SQZY |
#28
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Jetzt wird es klar, danke für die Infos. Gibt es eine Kasko für das grosse Boot in dem der Tender eingeschlossen ist? Eine PHV ist dafür nicht zuständig ( mal ganz ganz alte Verträge aussen vor ) , eine Skipperhaftpflicht wäre das Mittel der Wahl um den Schaden zu ersetzen falls es nicht über die Kasko des Mutterschiffs geht.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#29
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glaub mir beim nächsten mal prüfst du die Knebelschrauben zweimal , bist aber bestimmt nicht der erste dem das passiert ist.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#30
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Moin moin,
Zitat:
Deine Annahme im letzten Satz ist daher auch nicht wirklich zutreffend - nicht Deine Versicherung sollte den anderen Menschen zugefügten Schaden ersetzen, sondern Du als Verursacher bist verpflichtet, das zu tun (das ist der originäre Begriff der 'Haftpflicht' - Du haftest für Schäden, die Du schuldhaft jemandem anderes zufügst). Gegen dieses Risiko kannst Du Dich (bzw. wenn Du ein KFZ betreibst musst Du Dich) versichern, das ist dann eine Haftpflichtversicherung. Gegen diese Versicherung hast aber nur Du einen Anspruch, nicht der Geschädigte; mit wiederum der Ausnahme KFZ-Haftpflicht: hier ist per Gesetz geregelt, daß der Geschädigte direkt Ansprüche sowohl gegen Dich als auch gegen Deine Pflicht-Haftpflichtversicherung geltend machen kann (und letztere auch ohne Dich um Einverständnis zu fragen und sogar gegen Deinen expliziten Willen eine Schadensregulierung vornehmen kann). lg, justme Geändert von justme (05.05.2021 um 15:22 Uhr) Grund: Tippfehler korrigiert |
#31
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Ist wenn denn über die Kasko des Mutterschiffs gedeckt, wahrscheinlich aber mit 500 oder 1000 Euro Selbstbeteiligung. Deine PHV zahlt nicht da du mit dem Fahrzeug gefahren bist, die zahlt auch nicht wenn du dir von einem Freund einen PKW ausleihst und mit Laternenkontakt einparkst.
Was anderes wäre es gewesen, wenn dein Freund den Motor in der Hand gehabt hätte zum montieren und du ihn versehentlich angerempelt hättest (gestolpert)
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#32
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Zitat:
Eine Versicherung kann bestimmte Schäden ausschließen, dafür gibt es die Versicherungsbedingungen. Es gibt unterschiedliche Versicherungen mit unterschiedlichen Bedingungen. Du kannst nun deinem Herrn Kaiser blind vertrauen, oder dir die zu deinem Versicherungsvertrag gehörenden Versicherungsbedingungen durchlesen. Wenn du fürs Verständnis der Vertragsbedingungen Glück (für die Schadenregulierung jedoch Pech) hast, steht der Ausschluß dort - wie in meiner Privathaftpflicht - wortwörtlich drin. Bei den oben vom Daniel geposteten Vertragsbedingungen, würde ich es wiederum auf eine Diskussion (oder mehr) mit der Versicherung ankommen lassen - wobei dort in meinen Augen der Ausgang der Geschichte aber unklar wäre.
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#33
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Ahoi,
eine geliehene oder in Obhut genommenen Sache ist gem. BGB zu behandeln wie eine "eigene" ich kann mich selbst nicht haftbar machen.... also muss die PHV auch nicht latzen, denn die muss das nur, wenn das BGB eine entsprechende Haftung ableiten lässt. Weiterhin zieht die hier schon zitierte Benzinklausel. Fällt also leider unter den Begriff ED-Schaden (eigene Dummheit). Bleibts xsund und negativ ! owi Zitat:
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#34
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... ich habe es bereits geschrieben :
Hätte ich nicht die Wahrheit gesagt, sondern der Motor wäre durch mich ursächlich verursacht ins Wasser gefallen - und zwar bei Nichtbenutzung meinerseits, sähe die Sache anders aus. Naja ... vielleicht fällt morgen ja der Ersatzmotor vom Steg - dafür muss ich mir aber erst einmal die Anleitung dazu ( = Versicherungspolice ) besorgen. Dann rufe ich "Herrn Kaiser" morgen nochmal an, und sage ihm :" Sie werden nicht glauben, was passiert ist, gestern ist der Ersatzmotor ... als der Käptn ... auf dem Steg .... wackelig .... und jetzt ... - >WEG ! Leider bin ich nicht so gestrickt - aber so muss man es wohl machen. Ich habe in den letzten 15? ... 20 ? Jahren sicher keinen Haftpflichtfall gemeldet - und an davor kann ich mich gar nicht erinnern ... Sch......ade! SQZY |
#35
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so einiges wurde ja schon geschrieben,
hab mal aus meiner PRIVATEN HAFTPFLICHT nachfolgendes rauskopiert: Segel- und Motorboote: 9.1 Abweichend von A1-6.12.1 (a) der AVB PHV KLASSIK GARANT besteht Versicherungsschutz auch für Schäden, die durch den Besitz und Gebrauch von a) eigenen Segelfahrzeugen (Segelboote, Segelschlitten, Eissegelschlitten, Strandsegler) mit einer Segelfläche bis maximal 25 qm, auch mit Hilfs- oder Außenbord motor bis 15 PS/11,03 kW, b) eigenen oder fremden Motorbooten mit einer Motor stärke bis maximal 15 PS/11,03 kW (sofern hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht), Mietsachschäden: 6.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Schäden a) an Sachen, die der selbstständigen gewerblichen Tätig keit der versicherten Personen dienen; b) durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Bean spruchung; c) an Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren; d) an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen. mit anderen Worten: melde es der (wenn vorhanden) Kaskoversicherung. Selbstbeteiligung/Schadenfreiheitsrabatt beachten- und fertig.
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Einfach nur Moin, denn Moin Moin wäre schon Gesabbel Geändert von Rhinkieker (05.05.2021 um 18:11 Uhr) |
#36
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Zitat:
m.M. Zumal es ja die Kasko des Freundes betreffen würde, und ob man das will Einfach abhaken. Ich geb auch den Versicherungen keine Schuld, dass die Regeln inzwischen so sind. Das wird aus Erfahrungen der Vergangenheit sein. "Melde du das mal deiner Privathaftpflicht, dann gehe ich im Rabatt nicht hoch, bzw. ich bin ja gar net versichert". Mit Mobiltelefonen und Pads / Notebooks wird wohl ähnlich verfahren. Sonst würde ja nie einem sein Telefon runterfallen, es wären immer andere...es würde auch keines kaputt gehen, immer von anderen runtergeschmissen / mit Kaffee übergossen..... Unterstellungen, ich weiss, aber es reicht ja wenn nur 10% so gestrickt sind. Was halt gut gewesen wäre: Angenommen man hätte einen guten Versicherungsmakler / -Vertreter seines geringsten Misstrauens......den Herrn Kaiser in Kundenorientiert (aus Selbstzweck) halt. Den erstmal anrufen und die Lage peilen, bevor man was schreibt. Manchmal passiert´s ja, dass der sagt "So können wir das nicht schreiben, aber könnte es net auch so.....gewesen sein".
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (05.05.2021 um 18:50 Uhr)
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#37
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Meine Kasko wird wohl kaum zahlen wenn ich bei der Nutzung eines fremden Beiboots den AB verliere...
Oder hab ich da grad was nicht verstanden?
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Gruß Frank Es bleibt spannend!
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#38
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Sowas währe wohl eher ein Fall für die Skipperhaftpflicht.
Ist bei manchen Versicherungen fürs eigene Boot automatisch mit dabei. Aber da wohl eher bei der Haftpflicht als bei der Kasko.
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Gruß Jörg
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#39
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Zitat:
Nur hat SQZY ein Boot
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#40
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Moin moin,
Zitat:
Ich denke, gemeint war eher die Kaskoversicherung des Mutterschiffs bzw. Beibootes, für die wäre das in der Tat vermutlich ein abgedecktes Risiko, mithin ein Versicherungsfall (natürlich mit entsprechenden Folgen, so vertraglich vereinbart -> möglicherweise höherer Beitrag in Zukunft). lg, justme
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#41
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macht es nicht so kompliziert.
fest steht, nach den kopierten Bedingungen kommt die Private Haftpflicht für den Schaden nicht auf ( ausgeschlossen bei gemieteten Sachen sind Schäden an Wasserfahrzeugen) (Wenn dieser Ausschluss nicht wäre, braucht doch keiner mehr eine Bootsversicherung – war immer ein Freund. ) Kaskoversicherung des Bootseigners wäre also zuständig. Jedoch Blödsinn da Selbstbeteiligung bzw. evtl. Höherstufung nach Schaden. Zitat:
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Einfach nur Moin, denn Moin Moin wäre schon Gesabbel Geändert von Rhinkieker (05.05.2021 um 20:10 Uhr)
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#42
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Hallo, so wie ich das sehe, ist es schon i. O. das die Versicherung den Schaden nicht übernimmt. Wieso wurde hier schon reichlich diskutiert.
Aber: Die Herren/Damen Versicherungsmakler/innen oder Ausschließlichkeitsvertreter/innen haben einen ordentlichen Spielraum für Kulanzregelungen. Wenn bei der Versicherung und/oder H. Kaiser weitere Versicherungen abgeschlossen sind und diese nicht "überbeansprucht" werden, werden solche Schäden dann doch manchmal reguliert. Die Agenturen haben dafür einen "Kulanz-Topf" oder der H. Kaiser zahlt es anteilig aus eigener Tasche. Das kommt aber darauf an, wie viel Provision er schon kassiert hat oder noch kassieren wird. Bei einer privaten Haftpflicht für 100 € im Jahr wird er sich nicht rühren, aber wenn evtl. noch Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit etc. abgeschlossen ist/wird, dann sollte H. Kaiser in's rotieren kommen. Mir wurde mal ein Notebookschaden nicht reguliert (1.000 €). Ich war stinksauer, habe die Versichicherung inkl. weiterer Versicherungen gekündigt und neu bei einem anderen Unternehmen (auch noch zu niedrigeren Beiträgen) abgeschlossen. Der Makler hat mir 1.000 € von seiner Provision "abgegeben" und mein Schaden war reguliert. Mal mit Wechsel drohen. Vielleicht geht dann doch was, aber wie gesagt, wenn es nur eine PHV für 100€/Jahr sind... Dann wird das nichts.
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#43
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tolle Idee, Altersversorgung kündigen und neu abschließen: wall:
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Einfach nur Moin, denn Moin Moin wäre schon Gesabbel
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#44
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Ruhig Brauner...! Habe ich nicht geschrieben, dass ich die Altersvorsorge gekündigt habe, oder? "Weitere" steht dort. Erst lesen, dann motzen!
Das war dahingehend gemeint, dass wenn man weitere Versicherungen wie z. B. eine Altersvorsorge hat, der H. Kaiser etwas aus seiner dick gefüllten Provisionsschatulle geben kann und die Chance auf eine kulante Regelung steigt, wenn man z. B. eine solche Versicherung zusätzlich beim Unternehmen neben der PHV hat. Konstruktive Kritik finde ich toll, doof reinblöken ist das Letzte.
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#45
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@ Rowöle,
wer solche Tipps gibt sollte mal etwas nachdenken: es muss schon ein toller Verkäufer sein, wenn er dir von seinem Verdienst etwas abgibt. Egal ob Versicherung oder sonstige "Sachen". Ich frag mich, wer ist der Dumme der Käufer oder der Verkäufer? Denk mal darüber nach, vielleicht kommst du auf die Lösung.
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Einfach nur Moin, denn Moin Moin wäre schon Gesabbel |
#46
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Zitat:
Da nun einen Versicherungsbetrug draus zu machen halte ich allerdings insbesondere auch weil ich für eine Versicherung arbeite ..für völlig falsch du ja im Übrigen auch Grüße Daniel |
#47
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Zitat:
Egal ob Finanzprodukte, Bausparverträge (da wird zwar behauptet die Gesellschaft macht ein besonderes Treueangebot, in Wirklichkeit zahlt des der / die Star-Beraterin), Heizungen, Autos (den Rabatt gibt ja net der Hersteller, der kommt auch aus der Marge des Händlers), Telefonbuchannoncen oder sonstwas. Ich hab hier einen, der zahlt alles aus eigener Tasche, wenn du nen Telefonbucheintrag machst. Nicht nur seine Provision, den vollen Betrag. Wenn ihm der "Umsatz" oder der Kunde hilft sein Jahresziel -von dem er nur noch knapp entfernt ist- zu erfüllen und er dafür 20+ Riesen Prämie bekommt ist das ne Lösung.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#48
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Ahoi,
ich finde es etwas befremdlich einen nicht versicherten Schaden, den ich aus Dappigkeit verursacht haben könnte, und mich zumindest moralisch dafür haftbar erkläre, dem Versicherungsvermittler in erpresserischer Weise aufs Auge drücken zu wollen. Dann muss ich eben wirlklich mal ans eigene Portemonaie gehen. Die Frage ist : Wer hat den Motor denn ans Boot gehängt und nicht festgeschraubt? Was hätte sonst noch passieren können? Anleitungen zum Betrug, der ein "Kavaliersdelikt" sein soll sind m.E. auch nicht so prickelnd, wenn sie denn in einem Forum öffentlich diskutiert werden. immer ne handbreit Wasser.... owi
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#49
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Moin,
naja - Hunde, die bellen, beissen nicht. Hätte man vor, die Versicherung zu betrügen, schriebe man es nicht hier, sondern machte es. Dafür benötigt man auch keine Anleitung und kein Forum. Ich habe nach den Erfahrungen gefragt, weil die Police nunmal nicht hier vor Ort ist - und ich in die Richtung dachte, dass führerscheinfreie Fahrzeuge eventuell etwas anders eingestuft werden und habe nach Argumenten geschaut, die man "Herrn Kaiser" liefern kann, damit er sich auf die freiwillige Kulanzwelle eingrooved. Das ist nicht gelungen. Es geht nunmal um ein Bootsthema - und da frage ich diejenigen, die sich auskennen. Ich kenne Versicherungsberater, die ruft man an, wenn man ein Problem hat, und dann machen die das passend bzw würden in meinem Fall die Schadensmeldung übernehmen und so formulieren, dass es eben passt. Das wird selbstverständlich gemacht, gerade wenn mehrere oder alle Versicherungen über einen Makler laufen. Ist das dann nicht auch Betrug : ) ? Oder ist es "zweckdienliche Beratung" ? Von dieser Sparte lebt eine ganze Branche ( Anwälte ). Selbstverständlich würde ein Anwalt oder ein Versicherungsberater nie zur Lüge auffordern; das wäre strafbar. Aber die eine oder andere, geschickt suggerierte Fragestellung bringt einen selber auf die richtige Spur. Ist das eine Anstiftung zur Straftat oder eine angemessene Beratung ? Das ist eine fiktive Frage. Der neue Motor ist längst da und bezahlt & das Thema somit mit einer Menge guter Antworten bearbeitet. Es ist ja auch klar - je mehr die Versicherungen belogen und betrogen werden, desto unkulanter werden sie und desto höher werden die Beiträge für alle. Ich schaue mal, ob Herr Kaiser morgen Lust hat, mir die Police via email zu entsenden. Dann kann ich abends am Liegeplatz KLEINGEDRUCKTES lesen, falls mal kein Internet zur Verfügung steht. Danke euch ! SQZY
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