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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Der ADAC kennt sich irgendwie auch nicht aus:
Wenn Sportanhänger zulassungsfrei sind, woher bekommen sie ihre grüne Nummer?
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Gruß vom Bob Tief und süß der Skipper pennt, ist er von seiner Frau getrennt. |
#27
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Sie sind zulassungs und damit Steuerfrei...aber weiterhin anmeldepflichtig.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe?
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#28
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Ich glaube es ist mal wieder Zeit für Schipps und Bier und frage mich was wir anderen die ganze Zeit verkehrt gemacht haben.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#29
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Ich hatte es ja schon mal hier geschrieben.
Zwischen Zulassungspflicht und der Pflcht zum führen eines für den Anhänger zugeteilten Kennzeichen besteht ein Unterschied. Und @bob 57 - es steht in den von Dir selbst zitierten §§. Volksmund redet hier eben anders als Gesetzestext. Für "Otto-Normal-Verbraucher" ist die Erteilung eines grünen Kennzeichens für einen Bootstrailer eben die Zulassung. Daher das Durcheinander. Bis denne, Gruß, Rainer
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#30
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Zitat:
Man braucht, auch für den 25km/h hänger, eine Betriebserlaubnis und kann nicht eifnach irgendeinen Hafentrailer dafür nehmen... Beim Grünen Kennzeichen genauso...Nur muss man dort wiederrrum das ding Anmelden und alle 2jahre zum TÜV. Es gibt sicherlich situationen wo das 25km/h ding sinn macht aber der TE hat klar gemacht das er das ding mit 3 autos ziehen will...das schreit eher nach grünen kennzeichen... Sollte das nur eine Diskussion der diskussionswillen sein oder hat das ein konkretes Ziel?
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe?
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#31
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Hat ein sehr konkretes Ziel
- neuer Trailer steht beim Händler, ist bezahlt und getüvt - kann nicht abgeholt werden, da der Heidekreis im gesamten November keine Termine mehr frei hat zwecks Zulassung - deshalb habe ich ziemlich Ärger, weil ich das gekaufte Boot nicht abholen kann. Bei der Suche nach einer Lösung fiel mir das belgische Modell ein, das ich früher beim Pferdetransport auch genutzt habe: Holztafel mit Nr. des ziehenden Fahrzeuges an den Trailer und los gings.
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Gruß vom Bob Tief und süß der Skipper pennt, ist er von seiner Frau getrennt. |
#32
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Geht das bei euch nur mit Termin? Bei uns entweder mit Termin oder so hinfahren.
Der Händler kann auch kein Kurzzeitkennzeichen besorgen? Dann gibt es noch die Möglichkeit bei einem Autohaus zu fragen ob die so freundlich wären deine Papiere mitzunehmen oder einen Zulassungsbetrieb zu beauftragen.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#33
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Jup einfach auf der matte stehen hilft.
Dieses onlinedingens funktioniert nicht. In Potsdam is das auch immer leer für Monate. Da ruf ma an und frag wann man sich am besten für termine meldet und die sagen dann sowas wie "montags um 8" dann klappt das auch. Oder die sagen dir ne stelle wo man Ohne termin hin kann....für uns wäre das Werder...
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#34
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Zitat:
Wenn Du @ Bop57 wirklich den Trailer mit 25km/h vom Händler abholen möchtest kann ich Dir gerne meinen Mailverkehr mit dem hiesigen Strassenverkehrsamt zusenden. Gruß, Rainer |
#35
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Zitat:
deswegen die ganze Suche in den Paragraphen nach einer Gesetzeslücke, die es nicht gibt? Weiß jeder Händler, daß ein Sportanhänger über 25 Kmh ein grünes Kennzeichen braucht, welches man bei Zulassungsstelle beantragt. Das mit dem Folgekennzeichen des Zugfahrzeugs gabs früher mal bei Sportanhängern, ist aber schon über 30 Jahre her. Damals mussten die Anhänger noch nicht mal Tüv haben, nur die Betriebserlaubnis musste mitgeführt werden. War noch alles einfacher damals, aber teilweise war auch ziemlich verkehrsunsicherer Schrott unterwegs. Gruß Nils
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#36
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Zitat:
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#37
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Zitat:
Warum Holst Du das Boot nicht mit einer Tageszulassung des Trailers oder mit einer roten Nummer ab? Grüße |
#38
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Zitat:
Wobei er ein Rotes kennzeichen sicher auch vom Trailerhändler bekommen könnte
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#39
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Hallo,
meine Aussage bezog sich auf Trailer über 25 Kmh. Der TE hat uns ja leider immer noch nicht verraten um was für einen Trailer es sich überhaupt handelt. Gruß Nils |
#40
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Zitat:
Früher gab es ja sogar den Passus für Händler: (Spazier)Fahrten um den Kaufanreiz zu erwecken -kannst heute knicken. Oft darf damit nicht einmal mehr eine fremde Person fahren. Das hier beschreibt es eigentlich recht verständlich: "Der Anhänger ist zulassungsfrei, wenn er ein mit speziellen baulichen Merkmalen ausgestatteter Anhänger ist und für solche Beförderungen verwendet wird. Er benötigt ein amtliches Kennzeichen nach § 8 FZV, dieses hat die Farbe “grün“, es wird eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgestellt. Zulassungsfreie Anhänger sind nach § 3 Nr. 1 KraftStG von der Steuer befreit. Zur Hauptuntersuchung muss der Anhänger natürlich trotzdem vorgestellt werden." Es besteht also zW Zulassung und Kennzeichenzuteilung kein Zusammenhang -für den Laien evtl schwer verständlich. Aber es geht halt darum, das der Anhänger durch das eigene Kennzeichen "gekennzeichnet ist" Nicht zugelassen im Sinne eines PKW.
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver Geändert von Metalfriese (11.11.2023 um 16:09 Uhr) |
#41
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Wobei - zumindest hier in Do - bei einem Sportbootanhänger mit grüner Nummer keine Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgestellt wird.
Es kommt ein Stempel auf das COC, dass eine Betriebserlaubnis erteilt wurde, ein grünes Nummernschild wird zugeteilt, und das wars. Das ist wohl der Unterschied zwischen 'Anmeldung' und 'Zulassung'... An Unterlagen braucht man einen Perso, den letzen TÜV-Bericht des Anhängers, das COC und ein neues Kennzeichen. Irgendwann gibts dann noch Post vom Hauptzollamt, dass man 0 Euro Steuern pro Jahr bezahlen muss bis denn, Uwe
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A boat is a depression in the water lined with fiberglass into which money is poured |
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