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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Projekt: Auflastung des Trailers statt Neukauf
Seit Dezember 2018 fahre ich einen Steinbacher Alu-Trailer mit 2.200 kg zul.Gesamtgewicht. Dieser reicht für meine Monterey 218SS. Die Kombination habe ich damals wegen meines Dienstwagens gewählt, der 2.100 kg zul. Anhängelast hat. Mit rund 84 kg auf der Kupplung konnte der Hänger samt Boot dann insgesamt 2.184 kg wiegen. Das hat gerade so gereicht. Immer auf leeren Tank geachtet und nicht so viel eingeladen. Auf einer Waage wurde das so bestätigt.
Seit März 2022 habe ich nun ein privates Fahrzeug, das 3,5 t Anhängelast zieht. GLE 350de, also Diesel-Hybrid. Um völlig entspannt zu trailern und auch etwas Gepäck ins Boot zu tun, wollte ich ursprünglich einen neuen Stahl-Trailer kaufen, 2,5t oder 2,7t. Angesichts der aktuellen Preise habe ich mit der Werkstatt meines Vertrauens gesprochen und wir sind auf die Überlegung gekommen, dass sich angesichts der Preissituation eine Auflastung des Trailers, sofern technisch möglich, anbietet. Ich habe mich daraufhin mit Steinbacher in Verbindung gesetzt. Derjenige, der mir im Dezember 2018 den Trailer verkaufte, informierte mich darüber, dass die Konstruktion, der Trailerrahmen, und die Achsen eine Zulassung für 2.700 kg haben. Ich habe mich auf seinen Rat vergewissert und die Typenschilder an den Achsen geprüft... es sind 1.350 kg Achsen von Alko. Das hat mich überrascht, aber auch sehr erfreut, weil dadurch lediglich die Reifen erneurt werden mussten, was im November 2024 wegen der 100er Zulassung ohenhin fällig gewesen wäre. Da es in der bisherigen Größe keine passenden Reifen mit der notwendigen Traglast gibt, mussten andere Reifen aufgezogen werden, die von Steinbacher bestätigt wurden. Die Felgen blieben gleich. Ich habe dann noch die Kotflügel zwei Zentimeter höher gesetzt, da die neuen Reifen einen etwas größeren Durchmesser haben. Mit den Papieren von Steinbacher, mit denen bestätigt wurde, dass die Konstruktion/der Rahmen und die Achsen für 2.700 kg ausgelegt und andere Räder mit höherem Traglastindex zulässig sind, ging es zum TÜV, der sich die Unterlagen durchsah und einige Fotos des Trailers machte. Damit konnte ich zur Zulassungsstelle beim Landratsamt. Dort fertigte man mir neue Papiere. Der TÜV dauerte ca. 30 Minuten und beim Landratsamt war ich kürzer als 10 Minuten. Nun habe ich einen 2.700 kg Trailer zu einem günstigen "Preis": TÜV, Landratsamt, Papiere von Steinbacher ... zusammen ca. 300 €. Dann kommen noch die neuen Reifen dazu. Zu beachten ist, dass durch das höhere zul. Gesamtgewicht das erforderliche Leergewicht des Zugfahrzeugs für die 100 km/h Zulassung steigt. Das wird auch in den Papieren eingetragen. Mein Dank geht an Fa. Steinbacher für die perfekte Unterstützung und an meine Bootswerkstatt für die Inspiration. Wenn jemand Fragen hat, helfe ich gerne. Beste Grüße, Andi vom Neckar
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Nessy - Owner!
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#2
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Hi
Danke für deinen Bericht.q Davon lebt das Forum. Grüße aus OWL
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#3
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Schön, dass das bei dir geklappt hat.
Vlemmix will von solchen Vorhaben leider nix hören. Ich wollte das zGG um die zulässige Stützlast (100 Kg) erhöhen lassen, von 1500 auf 1600 Kg (1500er Achse verbaut). Keinerlei Support, leider. Hätte mir sehr geholfen, da mein Boot etwas schwerer ist als gedacht (was die Vorbesitzer nicht gekümmert hat). bis denn, Uwe
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#4
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Vlemmix setzt auf Massenproduktion, um die Preise zu machen.
Ich war mal da (netter Besuch) und wollte einen „etwas anderen Trailer“ Technisch wäre alles leicht möglich gewesen. Passt aber nicht zum Produktionsprozess, zur Dokumentation etc. kein Interesse / keine Möglichkeit. OK, ist deren Geschäftsmodell, muss man nur wissen. Gruß Rüdiger |
#5
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Zitat:
Hätte mich auch schwersten gewundert wenn der Tüv das mitgemacht hätte.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#6
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Warum? Wenn der Hersteller bescheinigt, dass der Anhänger auch 1600 Kg ab kann, nickt das auch der TÜV ab.
Ist ja auch Voraussetzung dafür, die volle Achslast überhaupt nutzen zu können. Stützlast Null geht nicht. bis denn, Uwe
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#7
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Ja klar. Aber keine 1600 Kg bei einer Achse mit 1500 Kg.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#8
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Hallo Andi,
vielen Dank für Deinen Bericht. Ich habe auch den 2,2 tonner von Steinbacher und wenn das bei mir evtl. mal notwendig wird, weiß ich ja schon mal das es kein Problem ist. Momentan reicht er aber so wie er ist. Mit allem gerödel und vollem Tank 2150Kg. Ich habe immer gedacht, dass es nicht gut ist so stark am Limit zu sein. Da ich aber jetzt weiß, dass die Konstruktion für 2700 Kg ausgelegt ist, bin ich total entspannt. Super und vielen Dank.
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....Boot fahren ist meine Leidenschaft.... lieben Gruß, Holger
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#9
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Doch. Das ist (leider) theoretisch möglich gem EG-Zulassung. Wird bei den 3,65t Anhängern auch analog so praktiziert (zul Achslast 3500kg, zul Stützlast 150kg).
Eingetragene max zul Achslast sind dann 1500kg. Eingetragene max Stützlast sind 100kg. Eingetragenes zul. Gesamtgewicht 1600kg. Das heißt aber auch, dass dann das ganze Gespann so,austariert werden muss, dass sowohl die Stützlast als auch die Achslast auf das kg genau ausgenutzt wird…ist in der Praxis nicht möglich. Das ganze muss der Hersteller aber irgendwo bescheinigen, dass es geht, und genau hier hält sich der Hersteller eben zurück. Ich verstehe aber auch den Hersteller. Der ist ja daran interessiert (neue) Anhänger zu verkaufen und nicht einen „zu kleinen“ Anhänger für den Kunden aufzulasten.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#10
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Zitat:
Wenn ich bei so einem Vorhaben keine Unterstützung finde, ist der nächste Anhänger mit Sicherheit von einem anderen Hersteller, der sich bei sowas kooperativer zeigt. Das mit dem Austarieren ist übrigens kein Problem in meinem Fall - Achslast liegt ziemlich genau bei 1500 Kg, der Bonus durch die Stützlast würde wirklich helfen. Sonst hätte ich ja nicht gefragt. Und selbst wenn das nicht der Fall wäre, kann man das durch Verschiebung der Achse (nur mit Briden am Rahmen befestigt) sehr fein einstellen. Aber hilft ja nix. Also entweder mit leerem Boot rumfahren oder nen anderen Anhänger besorgen. Mal sehen. bis denn, Uwe
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#11
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Nein. Das ist nicht zu kurz gedacht.
Wenn das Produkt sich am Markt gut verkauft, weil es günstige Massenware ist, dann ist der Verlust eines Kunden hinnehmbar (ein Kunde geht, zwei neue kommen). Kede Form von Individualisierung kostet den Hersteller Geld. Das kann er entweder auf den einzelkunden umlegen (was dann für den normalen Privatmann zu teuer wird), oder auf die Gesamte Produktpalette (dann werden alle Produkte teurer). Der Hersteller muss dafür haften, wenn er das frei gibt (auch das ist ein Risiko was irgendwo umgelegt werden muss). Ich bin eher der Meinung, dass du etwas zu kurz denkst bei dem Thema. An so einer (für dich lapidaren) Freigabe hängt für einen Hersteller ne Menge dran. Das hat auch nichts mit mangelndem Kundenservice zu tun, sondern mit der generellen strategischen Ausrichtung.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#12
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Zitat:
Und die Bremse muss passen für 1600 kg passen. Die Achsen bei dem 3,65 t haben mindestens 1800 kg, eher 1900 kg /Achse. Sonst geht es nicht. Spreche aus Erfahrung
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Take it easy under the tree Bleibt gesund Matthias Rhein km 335,5 |
#13
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Bitte kontrolliere die Achsen;-)
Zitat:
Viel Erfolg! Du kannst auch auf 2.500 kg erhöhen, falls das wegen der 100er Zulassung besser wäre. Sooo viel Spielraum hast Du ja auch nicht. Grüße Andi vom Neckar
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Nessy - Owner! |
#14
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Zitat:
Du wärst ja grundsätzlich mit der 1500kg Achse überladen. |
#15
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Nein, wärst du nicht.
Eine gebremste Achse, die für 1,5t ausgelegt ist kann diese 1,5t auch tragen und bremsen. Also solang die Achse nur mit 1,5t beladen ist, ist alles „grün“. Deswegen ist die Achse für diese Last freigegeben. Die Stützlast wird dem Auto zugerechnet. Daher ist es möglich mit einer 1,5t Achse und 100kg zulässiger Stützlast einen Anhänger für 1600kg zuzulassen. (beim Auto hast du zwei Achsen und die Summe aus der zul Last beider Achsen ist idR das zulässige Gesamtgewicht des Autos - beim Anhänger ist vorn eben keine Achse sondern eine Kupplung - macht für die Physik aber keinen Unterschied) Vorraussetzung ist, dass der Hersteller das so freigegebn hat und auch so due Zulassung beantragt. Viele Anhänger-Hersteller tun sich da nur schwer, da man die zulässige Gesamtlast nur erreichen kann wenn man die Achslast UND die Stützlast voll ausnutzt, was nicht immer möglich ist (wenn das Auto z.B. nur 75kg zul Stützlast hat). Das kann der Anhängerhersteller aber nicht beeinflussen und bevor sich die Kunden beschweren dass sie betrogen wurden machen die Hertseller das eben lieber so. Bei Tandem-Anhängern sind die Achsen immer ein wenig höher ausgelegt, da ein Tandemanhänger schon aufgrund der unterschiedlichen Höhen der AHK immer mehr Sicherheit benötigt. Da die Achsen (Abstand unter 1m) in der zulassung als eine Achse stehen sind es eben nur die max zulässigen 3,5t + die Stützlast. Die Grenze mit den 3,5t hat hier eher damit zu tun das bei mehr als 3,5t Anhängelast man ander Führerscheine und meines Wissens auch eine Druckluftbremse benötigt.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#16
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Richtig.
Das blöde ist halt, dass man die 1500-Kg-Achse gar nicht 'ausnutzen' kann, wenn das zGG auch nur 1500 Kg beträgt. Auf die Achse dürfen dann nämlich nur 1500 Kg - Stützlast, damit das zGG nicht überschritten wird. Na ja. Mal sehen, was mein Boot nach der Teilrestauration wiegt. Wenn es gut läuft, kann ich immerhin während der Fahrt die Batterie drin lassen, sonst nix :-( bis denn, Uwe
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