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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#251
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Zitat:
Es bleiben aber unterschiedliche Auffassungen: Zitat:
Dennoch bin ich etwas verwundert ueber Deine Interpretation von „oeffentlicher Ordnung“: Basiswissen Polizei—und Ordnungsrecht, Fernuni Hagen: Öffentliche Ordnung umfasst die Gesamtheit der ungeschriebenen Normen, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unent- behrliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammen- lebens angesehen wird. Juracademy: Bei den in der Definition angesprochenen ungeschriebenen Regeln handelt es sich weder um Rechtsnormen noch um Gewohnheitsrecht, sondern um gesellschaftliche Ordnungsnormen. Wikipedia: Das Bundesverfassungsgericht versteht unter öffentlicher Ordnung die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird. Mir ist klar, dass die angefuehrten Quellen nicht wirklich belastbar sind. Ich waere daher dankbar fuer eine solche, die Deine Interpretation bestaetigt. Unabhaengig von der Interpretation halte ich es fuer weit hergeholt, die Weiterfahrt mit dieser Begruendung zu untersagen. Sinn der Beldbusse ist vielleicht auch, Wiederholungstaten auszuschliessen. Ein Verbot der Weiterfahrt ist m.E. nicht verhaeltnismaessig. Zitat:
Deine Auffasseng wird dann bestaetigt, oder eben widerlegt. |
#252
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Danke für den Hinweis. Du hast natürlich Recht. Der 29 steht immer im Kontext mit dem 46. Den habe ich schlicht vergessen anzufügen
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#253
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Uaaah ... ich gebe es auf. Ich glaube, dass alles gesagt ist.
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#254
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Hallo
Ich wuerde mit 2,59 nicht fahren enscheidender fuer mich ist die Tatsache was Passiert bei einen Unfall ?
Es gibt so viele Baustellen auf der Autobahn. Gruss Roland |
#255
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Tatsächlich hatMercurius hier einen kleinen Fehler gemacht: die StVO und die StVZO sind tatsächlich nicht Bestandteil der Öffentlichen Ordnung, sondern der Öffentlichen Sicherheit, hier Teil der geschriebenen Rechtsordnung. Seine sonstigen Ausführungen sind sind ansonsten richtig. Das hättest Du allerdings recht leicht rausfinden können, wenn Du mehr als die Dir genehmen Teile gelesen hättest.
Gruß Jan
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Amateure haben die Arche gebaut, Profis die Titanic! |
#256
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Hallo,
auch ich kann die Argumentation vieler User verstehen, dass 4cm nichts ausmachen dürften. Oft wird ja das Argument angeführt, die Kühllaster dürfen regulär 2,60 haben und mit Genehmigung gehen plötzlich 3m. Für mich ist es schon desshalb unverständlich, weil mein Auto vorne breiter sein darf wie die 2,55, denn mit (Zusatz-)Spiegel liege ich locker darüber, wenn ich vorne das Womo dranhänge, dann auch mit den normalen Spiegeln. Dann fahre ich regulär mit ca. 2,70 bis 2,80m rum und kein Hahn kräht danach, weil es zulässig ist. Das Boot darf ich aber ohne Genehmigung nicht mehr dranhängen, auch wenn es zu den Spiegeln gesehen schmäler ist. D.h. der weiter oben zitierte Mopedfahrer, der an meinen Spiegeln hängen bleibt, ist selber schuld, wenn er mein "schmäleres" Boot trifft, dafür soll dann ich verantwortlich sein? Das Ganze passt nicht zusammen und macht das Verständnis für die vorhandenen Gesetze nicht besser. Und wie schon bereits mehrfach geschrieben wurde, ist jeder LKW, der Zurrgurte an der Plane hat, zu breit. Auch die Begrenzungsleuchten stehen einige Zentimeter über das Fahrzeug hinaus. Und das serienmäßig ab Werk. Desswegen wurde aber noch keinem LKW die Weiterfahrt untersagt, geschweige denn ein Bussgeld auferlegt, weil es normal ist und wahrscheinlich noch nie kontrolliert wurde. Schon desshalb kann ich die "Entrüstung" mancher 2,59-Bootsfahrer verstehen, ich zähle mich hier auch dazu. Gruß Axel
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#257
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Gesetzlich ist das schon sauber geregelt, Spiegel etc. werden für die Messungen nicht gezählt.
Umso weniger wäre allerdings die Verhältnismässigkeit gewahrt, wenn die Fuhre wegen 4cm Breite gestoppt wird, während die Spiegel am Zugfahrzeug 2,80m haben müssen. Gruß Axel |
#258
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Zitat:
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Gruß, Henning Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß |
#259
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Immer wieder faszinierend zu sehen, wie dumm jemand sein kann. Hier im Forum gibt es sogar jemanden der so dumm ist dass er denkt, mit einem Verwarnungsgeld habe er das Recht auf weitere Verstöße quasi gekauft. Klar, und wenn er gelasert und sofort abkassiert wird, darf er natürlich anschließend zu schnell fahren, er hat ja bezahlt. Und der Ladendieb, der die oftmals verlangte Vertragsstrafe bezahlt hat, der darf jetzt klauen usw. usf.
Kann natürlich auch sein, dass ich zu dumm bin zu verstehen, dass durch die Zahlung eines Verwarnungsgeldes der Verstoß nicht mehr vorhanden ist, das Boot jetzt also nur noch 2,55 m breit ist. Im Klartext heißt das: Lieber Sayang, die Untersagung der Weiterfahrt begründet sich damit, dass das Fahrzeug nicht den Vorschriften entspricht. |
#260
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Zitat:
Sorry, aber vielleicht fährst Du mal diesen Ton etwas zurück und bezeichnest nicht jemanden als "Dumm". Und Zweitens: Wenn ein Fahrzeugen nicht den Vorschriften entspricht, dann gibt es normalerweise eine Mangelkarte. Das Fahrzeug ist dann entsprechend den Vorschriften herzurichten und vorzuführen. Eine Weiterfahrt wird nur verweigert, wenn bei dem Fahrzeug die Betriebserlaubnis erloschen ist. Und auch dann steht die Verhältnismäßigkeit immer noch an, d.h. nur weil ein Rückstrahler abgefallen ist, der für die Betriebserlaubnis notwendig ist, wird niemand an der Weiterfahrt gehindert. Und auch nochmal für Dich: Das Fahrzeug entspricht natürlich allen Vorschriften, nur die Ladung ist zu breit. Gruß Axel
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#261
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Ich versteh dieses ganze hin und her argumentieren nicht. Wenn jemand mit einem zu breiten Boot auf dem Trailer von der Polizei angehalten, weiß der doch ganz genau, das er eine Bestimmung vorsätzlich missachtet hat. Das dafür nur eine Strafe von 20 Euro aufgerufen wird ist doch ein Witz. Ich würde sagen mal 3 Monate zu fuß gehen und einen Tausender als Strafe, würde vielleicht die Einsicht des Fahrers fördern.
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#262
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Ich weiß zwar nicht ob er einen bestimmten aus diesem Threat meint oder mehrere, irgendwo hat er aber recht.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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Im Zweifelsfall ist die Weiterfahrt untersagt - Diskutieren kann man da gerne, allderings sagen das auch nur die, die noch nie im Ausland kontrolliert wurden oder mal an einen schlecht gelaunten Polizisten geraten sind der vorher schon einen solchen Besserwisser verarzten musste.
In Deutschland führt das dann max. dazu dass man noch den Verbandkasten und das Warndreieck vorzeigen darf, im Ausland (ich habe das mal in den U, S und A mitbekommen) liegt man dann halteben mit dem Gesicht nach unten und dem Knie des Polistzen im Rücken auf der Straße wenn man meint diskutieren zu müssen. Was die Strafhöhe angeht lässt das KEINE Rückschlüsse über irgendwelchen Ermessensspielraum oder Folgen des Verstoßes zu! Auf dem Motorrad keinen Helm zu tragen kostet auch nur 15€ - die Fahrt ist aber dann trotzdem zu Ende; genauso wie Personen die du auf dem Traktor ohne zusätzlichen Sitzplatz mitnimmst dann zu Fuß nach Hause gehen dürfen obwohl das sogar nur 5€ kostet! |
#264
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Ich denke, das zwanghafte Verlangen nach Diskussionen wird spätestens dann gründlich befriedigt, wenn man nach einer Kontrolle mit Schutzmann aus Granit, der besseren Hälfte beichten muss, das sie jetzt die Nacht mit zwei Kindern, Boot und Mann auf einem Autobahn Parkplatz verbringt, um auf die Genehmigung zu warten.
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Gruß Heiko Geändert von Müritzfischer (09.08.2019 um 17:29 Uhr) |
#265
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Und gleich geht es wieder von vorne los. Ich glaube nicht das schon alle gesättigt sind.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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Habe nun mal bei unserem Strassenverkehrsamt angefragt, was die Ausnahmegenehmigung kosten würde.
Die erste Frage war: Wie breit? Ich: 2,59m Nachfrage: Wegen 4cm eine Ausnahmegenehmigung? Dann die Kosten: 315,- für 3 Jahre. Der Witz ist, dass die Ämter das selber festlegen können, und zwar zwischen 10 und 767,- Nach einem netten Gespräch verwies er mich dann direkt an meine Stadt, die hier dann zuständig wäre. Habe aber noch keine Info, was mich der Spaß hier kostet. Nach dem Gespräch war er dann auch auf meiner Seite, dass es eigentlich Quatsch ist, dass man Geld für einen Zettel ausgeben muss, der das Boot aber auch nicht kleiner macht. Nutzt leider nichts, er macht die Gesetze nicht. Gruß Axel Geändert von Trikeflieger2 (14.08.2019 um 17:34 Uhr)
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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Ja, so ist das mit den Masochisten, es schmerzt zwar, aber es befriedigt.
Na dann jedem das Seine ... yello |
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da hast Du natürlich Recht. Mir geht es eher darum, dass jeder selber festlegen kann, wie hoch er seinen Arbeitslohn einschätzt. Ich kenne jetzt nicht den Aufwand, aber 30min bis 1h, mehr sollte es nicht für die Genehmigung brauchen, vor allem weil die ja auch ohne Anhörung ist. Würden die Kosten dann bei 100,- liegen, dann müssten wir wohl keinen Beitrag im Forum hierfür aufmachen, denn 33,- im Jahr wäre wohl jeder bereit zu zahlen. Aber ein Stundenlohn von 700,- und mehr für ein Stück Papier ist eine Sauerei. Gruß Axel
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Wobei ich das in Deutschland schon eher für lösbar halte im Fall der Fälle. Aber ich möchte nicht mit einem kroatischen Polizisten solche Diskussionen führen.
Von daher würde ich mit so einem Boot nicht in den Urlaub fahren wollen, bzw. würde ernsthaft überlegen, ob man das Problem nicht mit Schräg legen oder ähnlichem lösen kann. Gruß Axel
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Mal ne Frage so zwischendurch, habt ihr eure Boote mal genau gemessen?
Ich habe z.B. schon 2,56 / 2,57 und sogar einmal 2,54 gemessen.
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Gruß Andreas Besser im Schiff zu schlafen, als im Schlaf zu schiffen.
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Dann sind das ja nur 2 Zentimeter. Das verändert die Sachlage natürlich ungemein.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
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Mal ne andere Frage zum Thema Begleitfahrzeug. Muss man da von Amtswegen her jemand offiziellen beauftragen oder kann man mit gelben Rundumlicht ausgestattet die Ehefrau im PKW hinterherfahren lassen?
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Zitat:
Ich rede hier von bis zu 5cm.
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Gruß Andreas Besser im Schiff zu schlafen, als im Schlaf zu schiffen.
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#275
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Zitat:
Das Begleitfahrzeug wird von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet und ist Bestandteil der Ausnahmegenehmigung. Je nach Abmessungen und gewählter Strecke kann ein Fahrzeug nur mit Gelblicht aber auch das sogenannte BF3-Fahrzeug angeordnet werden sowie noch zusätzliche Auflagen wie deutschsprachiger Fahrer oder Funkverbindung usw. Bei "nur Gelblicht" reicht ein privater Pkw und ein Fahrer mit Führerschein aus. Das BF3 dagegen muss von einem ausgebildeten Fahrer gefahren werden. Diese Variationsbreite gibt es in vielen anderen europäischen Ländern aber nicht. Im Ösi-Land ist immer ein ausgebildeter Fahrer erforderlich, in Slowenien schon ein Speditionsagent für die Beantragung der Ausnahmegenehmigung, für die Fahrt neben speziellem Fahrzeug und ausgebildeten Fahrer auch noch ein ganzes Portfolio von Verkehrsschildern und Warnmaterial.
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