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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #451  
Alt 23.10.2017, 19:49
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Zitat:
Zitat von wwoody Beitrag anzeigen
Ach, wissts was, gehts einfach zum HK oder Touristbüro und erkundigt euch selbst.
Benutze mal Google, wenn es anders nicht verständlich ist! Einer nennt es Kurtaxe, einer nennt es Aufenthaltsgebühr (deutsch), aber es ist in Kroatien "boravisna pristojba" und nicht anders und nichts anderes.
soweit ich weiß:
-Kurtaxe täglich und pro Person
-Aufenthaltsgebühr für bestimmte Zeiträume und nicht an Personen gebunden.

Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch
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  #452  
Alt 23.10.2017, 19:55
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Es geht hier aber auch nicht um Begrifflichkeiten oder darum ob "mann" sich dies leisten kann, sondern um die Tatsache, dass hier eine Erhöhung stattfindet, welche nicht weit vom Wucher entfernt ist.
Ich finde es super, dass von vielen Seiten gegen diese Erhöhung Stimmung gemacht wird.
Im Mittelalter nannte man dies Raubrittertum mit Wegezoll
Bei einer moderaten Erhöhung wäre eine solche öffentliche Diskussion nie entstanden.

"Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht"


Schorsch
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  #453  
Alt 23.10.2017, 19:59
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Zitat:
Zitat von Burner Beitrag anzeigen
soweit ich weiß:
-Kurtaxe täglich und pro Person
-Aufenthaltsgebühr für bestimmte Zeiträume und nicht an Personen gebunden.

Schorsch
Schorsch, es gibt eine Anordnung, in der verschiedene Bedürfnisse und Kategorien angeführt sind. Alles ist "boravisna pristojba", nur für Einzelperson, Mehrperson, Hausbesitzer, Gaststätten, Vermieter, Boote unterschiedlich geregelt. Steht alles dort zu nachlesen.
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Gruß, Ranko

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  #454  
Alt 23.10.2017, 20:21
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Zitat:
Zitat von wwoody Beitrag anzeigen
Schorsch, es gibt eine Anordnung, in der verschiedene Bedürfnisse und Kategorien angeführt sind. Alles ist "boravisna pristojba", nur für Einzelperson, Mehrperson, Hausbesitzer, Gaststätten, Vermieter, Boote unterschiedlich geregelt. Steht alles dort zu nachlesen.

Ohne hier überheblich klingen zu wollen, aber bei Deiner Bootslänge ist die Erhöhung eher moderat.
Bei uns von 147€ auf satte 775€ Jahresaufenthaltsgebühr.
Dies sind einige Essen in Kroatien

Schorsch
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Alt 24.10.2017, 08:45
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Zitat von Flo1 Beitrag anzeigen
Bernhard, warum soll ich mich für die tägliche Auenthaltsgebühr/Kurtaxe einsetzen wenn wie in meinem Fall der Jahresbeitrag ab 2018 nur 267 Euro ausmacht.


In deinem Fall verstehe ich es.......aber du rutscht grad durch und bist auch 5 Monate unten....aber bei den meisten Dauerlieger über 9 m ist die Erhöhung schon deftig....lg. Bernhard
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  #456  
Alt 24.10.2017, 09:35
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Zitat:
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Kurtaxe/Aufenthaltsgebühr/boravisna pristojba = alles das selbe

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Wenn "alles das selbe" ist, warum muss ich dann 2X Kurtaxe/Aufenthaltsgebühr/boravisna pristojba bezahlen. Ich kann mich ja nur 1X aufhalten.
Gruß Rudi
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  #457  
Alt 24.10.2017, 09:48
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Zitat:
Zitat von Emotion1 Beitrag anzeigen
Wenn "alles das selbe" ist, warum muss ich dann 2X Kurtaxe/Aufenthaltsgebühr/boravisna pristojba bezahlen. Ich kann mich ja nur 1X aufhalten.
Gruß Rudi
Übernachtest du hauptsächlich in einem Hotel, Apartment, Zimmervermieter, Camp, usw. greifen die Gebühren aus "Članak 1" oder "Članak 2", je nach Kategorie des Objekts. Heisst gleichzeitig, du übernachtest nicht oder nur fallweise am Boot. Somit zahlst du auch nichts fürs Boot, da du die "boravisna pristojba" ja bereits bezahlt hast.
Andersherum natürlich "Članak 4", wenn du hauptsächlich am Boot übernachtest.

Übrigens, das hier ist das Gesetz, das oben sind nur die Änderungen: Link
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Geändert von wwoody (24.10.2017 um 09:55 Uhr)
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  #458  
Alt 24.10.2017, 10:00
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Zitat:
Zitat von wwoody Beitrag anzeigen
Übernachtest du hauptsächlich in einem Hotel, Apartment, Zimmervermieter, Camp, usw. greifen die Gebühren aus "Članak 1" oder "Članak 2", je nach Kategorie des Objekts. Heisst gleichzeitig, du übernachtest nicht oder nur fallweise am Boot. Somit zahlst du auch nichts fürs Boot, da du die "boravisna pristojba" ja bereits bezahlt hast.
Andersherum natürlich "Članak 4", wenn du hauptsächlich am Boot übernachtest.

Übrigens, das hier ist das Gesetz, das oben sind nur die Änderungen: Link
Jetzt sind wir am Punkt. Genau der von dir gewählte Wortlaut fehlt aber in dem Gesetz. Oder kannst du irgendwo herauslesen wo z.B. "hauptsächlich" oder "fallweise am Boot" steht?
Gruß Rudi
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  #459  
Alt 24.10.2017, 10:02
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Das ist ja super! Nach dieser Logik schlafe ich in meinem Haus und zahle die Kurtaxe fürs Jahr und kann mir die Aufenthaltsgebühr für mein Boot sparen, weil ich dort ja nicht übernachte sondern nur damit rumfahre.
Oder anders: jeder Trailer Tourist schläft in der Pension oder im Wohnwagen, zahlt die Kurtaxe und für sein Boot keine AG.
Das erzähle ich dann der Polizei, die mich kontrolliert.
Und die Gemeinde ist mit der Kurtaxe statt der AG zu frieden.
Sorry, nie und nimmer funktioniert das so.
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  #460  
Alt 24.10.2017, 10:07
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Stimmt, so eindeutig ist es nicht zum herauslesen.
Die Regelung für Boote richtet sich hauptsächlich an Boote/Schiffe die für Touristikzwecke benutzt werden und auch solche Dienste anbieten (Charter, Ausflugsschiffe, usw.).
Wenn du am Festland gebucht hast und die Gebühr bereits dort bezahlt hast, was auch impliziert dass du hauptsächlich auch am Festland übernachtest, wird dich keiner nach einer zusätzlichen Gebühr fürs Boot fragen.

Letztendlich, die genaue Handhabe wird sich ja noch herausstellen.
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Gruß, Ranko

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  #461  
Alt 24.10.2017, 10:16
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Zitat:
Zitat von wwoody Beitrag anzeigen

Letztendlich, die genaue Handhabe wird sich ja noch herausstellen.
Was bringt Dich zu dieser Annahme??
Gruß Rudi
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  #462  
Alt 24.10.2017, 10:22
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Das ist aber ziemlich eindeutig:

Članak 10.
(1) Putnici koji koriste usluge noćenja na plovnom objektu nautičkog turizma plaćaju boravišnu pristojbu po svakom ostvarenom noćenju.
(2) Plovnim objektom nautičkog turizma u smislu ovoga Zakona smatraju se plovni objekti za odmor i rekreaciju i plovni objekti za višednevna krstarenja na kojima se pružaju usluge u nautičkom turizmu (charter, cruising) sukladno propisima o pružanju usluga u turizmu.
(3) Putnici iz stavka 1. ovoga članka boravišnu pristojbu plaćaju pravnoj ili fizičkoj osobi s kojom su ugovorili pružanje usluga na plovnom objektu.
(4) Putnici iz stavka 1. ovoga članka boravišnu pristojbu plaćaju u visini utvrđenoj za turistički A razred u razdoblju glavne sezone.


Osobe koje borave na plovilu
Članak 13.
(1) Vlasnik ili korisnik plovila za sebe i sve osobe koje noće na tom plovilu (u daljnjem tekstu: nautičari) boravišnu pristojbu plaća u paušalnom iznosu.
(2) Plovilom u smislu ovoga Zakona smatra se svako plovilo duže od 5 m s ugrađenim ležajevima, koje se koristi za odmor, rekreaciju ili krstarenje, a koje nije plovni objekt nautičkog turizma iz članka 10. stavka 2. ovoga Zakona.
Članak 14.
(1) Nautičari su dužni boravišnu pristojbu uplatiti turističkoj zajednici prije isplovljavanja plovila.
(2) Turistička zajednica nautičarima koji su platili boravišnu pristojbu iz članka 13. stavka 1. ovoga Zakona izdaje vinjetu kao potvrdu o plaćenoj boravišnoj pristojbi.
(3) Oblik, sadržaj i vrijeme važenja vinjete, mjesto na koje se ona lijepi, te način evidencije i izdavanja vinjete propisat će ministar nadležan za turizam (u daljnjem tekstu: ministar) pravilnikom.
(4) Nautičari su dužni vinjetu nalijepiti na mjesto određeno propisom iz stavka 3. ovoga članka.

Für mich stellt sich das so hin:
Buchst du und übernachtest du ausschliesslich am Festland, zahlst du dort.
Übernachtest du ausschliesslich am Boot, zahlst du fürs Boot.

Wenn du da und dort am Boot übernachtest und am Festland gebucht und bezahlt hast, interessiert das keine Sau.

Touristen aus Članak 10 (Charter, Ausflugsschiffe, usw.) bezahlen ohnehin tageweise (po svakom ostvarenom noćenju).
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  #463  
Alt 24.10.2017, 10:32
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Zitat:
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Was bringt Dich zu dieser Annahme??
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Naja, ob sie dann die Bootseigner sekkieren, die am Festland gebucht und bezahlt haben und nur bei einer Tagestour wo in einer Bucht übernachten.
Ich kann es mir ehrlich nicht vorstellen.

Charter und Co. und Dauerlieger (die am Boot übernachten) betrifft diese Problematik nicht. Dort ist es mehr als eindeutig geregelt.

Tatsächlich wäre tageweise Einhebung der Gebühr für ALLE am sinnvollsten, administrativ aber kaum durchführbar, ausser über eine Online-Platform.
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  #464  
Alt 24.10.2017, 11:07
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Ich setz noch einen drauf:
Ich muss gar nix zahlen!

Mein Böötle hat keine Schlafplätze und ist unter 5 m - fällt also weg.
Wir wohnen da unten bei meiner Schwiegermutter, die dort Ihren Hauptwohnsitz hat - und enge Verwandte sind von der Kurtaxe/AG oder was auch immer befreit.

Schwiegermuttern wollte uns sogar mal anmelden - wurde aber wieder heimgeschickt. "Nö, passt, wir wissen ja jetzt, dass die da sind - kostet aber nix." Auch die Kontrolleure, die manchmal in den Häusern vorbeischauen haben das so gesehen...

Als wir dagegen früher bei der Tante gewohnt haben mussten wir zahlen. Da ist der Verwandtschaftsgrad nicht mehr eng genug...

Aber fragt mich jetzt bitte nicht nach dem zugehörigen Gesetzestext...

Schöne Grüße,
Jan
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  #465  
Alt 24.10.2017, 12:53
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Ich setz noch einen drauf:
Ich muss gar nix zahlen!

Mein Böötle hat keine Schlafplätze und ist unter 5 m - fällt also weg.
Wir wohnen da unten bei meiner Schwiegermutter, die dort Ihren Hauptwohnsitz hat - und enge Verwandte sind von der Kurtaxe/AG oder was auch immer befreit.

Schwiegermuttern wollte uns sogar mal anmelden - wurde aber wieder heimgeschickt. "Nö, passt, wir wissen ja jetzt, dass die da sind - kostet aber nix." Auch die Kontrolleure, die manchmal in den Häusern vorbeischauen haben das so gesehen...

Als wir dagegen früher bei der Tante gewohnt haben mussten wir zahlen. Da ist der Verwandtschaftsgrad nicht mehr eng genug...

Aber fragt mich jetzt bitte nicht nach dem zugehörigen Gesetzestext...

Schöne Grüße,
Jan
Ist so richtig, steht im gleichen Gesetzestext!
sandra
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  #466  
Alt 24.10.2017, 13:01
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Jan, das was du beschreibst fällt eher in die Kategorie "Meldepflicht".
Meldepflicht besteht grundsätzlich immer. Ich muss auch die Meldepflicht erfüllen (mich bei der Behörde melden), wenn ich in Hvar bin, da mein Hauptwohnsitz in Österreich ist.
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  #467  
Alt 24.10.2017, 14:58
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Zitat:
Zitat von wwoody Beitrag anzeigen
Jan, das was du beschreibst fällt eher in die Kategorie "Meldepflicht".
Meldepflicht besteht grundsätzlich immer. Ich muss auch die Meldepflicht erfüllen (mich bei der Behörde melden), wenn ich in Hvar bin, da mein Hauptwohnsitz in Österreich ist.
Stimmt schon. Die ist ja aber glaub ich auch gelockert worden seit EU Beitritt. Weiß ich zwar auch nicht genau um ehrlich zu sein - aber da ist Schwiegermüttern letztes Jahr auch Heimgeschickt worden. "Wie lange sind die da? 2 Wochen? Uns Wurscht..."

Aber mir gings ja um die Kurtaxe/Aufenthaltsgebühr bei der Geschichte...

Schöne Grüße,
Jan
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  #468  
Alt 24.10.2017, 16:28
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Die Meldepflicht für EU-Bürger ist mit EU-Beitritt gefallen....lg
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  #469  
Alt 25.10.2017, 09:20
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Die Meldepflicht für EU-Bürger ist mit EU-Beitritt gefallen....lg
Nicht ganz, für unsere Lanzeiturlauber

EU-Bürger müssen sich bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht mehr bei den örtlichen Behörden registrieren lassen.
Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 90 Tagen müssen EU-Staatsangehörige spätestens acht Tage nach Ablauf der dreimonatigen Frist ihren vorübergehenden Aufenthaltsort bei der für sie zuständigen Polizeidienststelle anmelden.


Quelle http://www.auswaertiges-amt.de/DE/La...html?nn=332636
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  #470  
Alt 25.10.2017, 12:00
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Nicht ganz, für unsere Lanzeiturlauber

EU-Bürger müssen sich bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht mehr bei den örtlichen Behörden registrieren lassen.
Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 90 Tagen müssen EU-Staatsangehörige spätestens acht Tage nach Ablauf der dreimonatigen Frist ihren vorübergehenden Aufenthaltsort bei der für sie zuständigen Polizeidienststelle anmelden.


Quelle http://www.auswaertiges-amt.de/DE/La...html?nn=332636

Oder er sagt er war inzwischen wieder in Slowenien.....Österreich....dann fängt ja die Frist neu zu laufen an...in der Praxis wird es niemand mehr interessieren, weil es eh nicht kontrollierbar ist...
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  #471  
Alt 25.10.2017, 13:23
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Zitat:
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Oder er sagt er war inzwischen wieder in Slowenien.....Österreich....dann fängt ja die Frist neu zu laufen an...in der Praxis wird es niemand mehr interessieren, weil es eh nicht kontrollierbar ist...
Naja, ich weiß es zwar nicht aber: Mit dem ewigen gescanne der Ausweise an der Slovenischen Grenze vielleicht doch?

Aber ist ja eigentlich egal - das war ja hier gar nicht das Thema.

Jan
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  #472  
Alt 25.10.2017, 13:40
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Slowenien rein raus (Durchfahrt) mehr geht die nicht an.
Wann ich da wieder durchfahre völlig egal.
Genauso gut könnten die Kroaten für Urlaube den Nachweis für die Aufenthaltsgebühr verlangen(re-Hotel-Marina-Privatzimmer) machen sie nicht dann müßten sie den Aufenthalt
im Land erst mal nachweisen was nicht geht. Kreativ denken und was nicht verboten ist. ist erlaubt.

mfg andreas
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  #473  
Alt 25.10.2017, 14:09
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So langsam drehen wir uns im Kreis. (Aber das können wir ja prima.) @Ranko, ich stimme Dir zu: in Kroatien gibt es keine Kurtaxe und auch keine Aufenthaltsgebühr für das Boot, sondern nur die boravišna pristojba = Aufenthaltsgebühr für Personen (egal, ob Kroate, Botokunde oder Deutscher und egal, ob in der FeWo, auf dem Boot oder im Zelt). Und die ist nun mal gestaffelt. Einwohner mit Hauptwohnsitz zahlen nichts, Einwohner mit Zweitwohnsitz zahlen eine kleine Pauschale, Bootsfahrer zahlen je nach Bootsgröße und Aufenthaltsdauer (=Rechenexempel) entweder tageweise, wochenweise oder ganzjährig, und "normale" Dreiwochenurlauber mit Zimmer zahlen tageweise.

Ob das kroatische System gerecht ist, darüber kann man diskutieren (ich finde es eh Scheixxxe, dass ich für das Einfach-nur-da-sein auf meiner Insel neben meinen obligatorischen Grundbesitzabgaben noch mal extra boravišnu pristojbu bezahlen muss.) Aber: "Gleiches Recht für alle?" Och nö, bitte nicht! Ich als Hausbesitzer und z.B. Flo als Dauerlieger oder Jan bei seiner Schwiegermutter, wir möchten nicht für jeden Tag unseres Hierseins das Gleiche bezahlen wie der "Normaltouri" (entschuldigt den Ausdruck).

Ich bin mit meinen 60 Kuna pro Jahr jedenfalls zufrieden.Ich komme aber auch nicht nur einmal im Jahr für drei Wochen, sondern lasse das ganze Jahr über Steuern und anderes Geld hier. Au8ßerdem zahle ich für mein kroatisches Boot nicht nur die gleichen jährlichen HK-Gebühren wie ihr, sondern zusätzlich noch Steuern.

Ach, übrigens: für Zweithausbesitzer sind die Grundbesitzabgaben hier exakt doppelt so hoch wie für Leute mit Hauptwohnsitz. Ist das etwa gerecht? Ich denke mal, die kroatische Politik verfährt nach dem Prinzip: wer sich hier ein zweites Haus oder ein großes Boot leisten kann, der hat's ja offensichtlich. Und bei dem holen wir uns, was zu holen ist. Bleibt er weg, kommt halt ein anderer....

Jede Wette: die drehen an der Preisschraube, bis sie bricht. Das Ende der Fahnenstange ist noch lange nicht erreicht - billiger wirds nicht mehr, teurer ganz bestimmt!
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Pozdrav,
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Alt 25.10.2017, 14:53
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Gerd, ich stimme dir absolut zu.

Die Pointe ist, die Gesetze machen "die da oben".
Das besagte Gesetz ist nun mal da, bzw. die Änderung und wird nicht über Nacht verschwinden.

"Du" (alle meine ich) kannst dich jetzt in einem Forum grün und blau ärgern und nichts erreichen, oder "du" lässt bei deinem Besuch in Kroatien regelmässig eine Beschwerde liegen. Je öfter, desto besser.
Je mehr Leute das machen umso intensiver findet ein Umdenkprozess statt, oder aber auch nicht. Manche Politiker und Institutionen sind sehr Belehrungsresisten. Das ist aber nicht nur in Kroatien so.
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Gruß, Ranko

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Und wenn wir - ich auch! - noch so viel jammern, lassen wir die Kirche doch mal im Dorf. Das, was die kroatische Küste heute an Marinas, Wassertankstellen und Infrastruktur bietet, ist mit Titos jugoslawischem Billigstreiseland, wo es manchmal noch nicht mal Weißbrot gab, die Speisekarten überall gleich waren und man sich den Sprit kanisterweise von der Straße holen musste, nicht mehr zu vergleichen.

Es gibt in ganz Europa kein vergleichbares Bootsrevier in erreichbarer Entfernung. Der Bootstourismus ist in den letzten Jahren explodiert - nicht nur Deutsche, Österreicher und Italiener können sich ein Boot leisten, Tschechen, Ungarn, Polen und sogar viele Kroaten können das mittlerweile auch. Wen wundert's, dass die Kroaten da eine Goldgrube zur Sanierung ihrer Staatsfinanzen (und auch zur Verbesserung der Infrastruktur !!!) entdeckt haben? Also nehmen sie, was sie kriegen können - würden wir das nicht auch? Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis, und solange die Nachfrage da ist, wird kassiert - selbst für die Luft zum Atmen (= Aufenthaltsgebühr.)

Die Kroaten haben das nicht erfunden, die Österreicher und die Deutschen - Wolfgangssee und Sylt lassen grüßen - haben's ihnen vorgemacht. Klar, keiner zahlt gerne, ich schon gar nicht. Also : entweder zähneknirschend zahlen oder woanders hin fahren. Aber wer schippert schon freiwillig auf der Nordsee 'rum? - Obwohl: da zahlt man auch Kurtaxe, und zwar sogar ohne Boot mehr als in Kroatien...
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Pozdrav,
Gerd

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