Zitat:
Zitat von JohnB
Hallo Andy,
ich bin erst jetzt über diesen Thread gestolpert.
Das mit dem "grundsätzlich" ist so, wie es die Juristen oft meinen. Es heißt nicht "problemlos". Im Falle der bayr. Seen ist ja fast nix problemlos.
Segelboote dürfen nach meinem Kenntnisstand nur unter bestimmten Bedingungen mit Motor fahren, nämlich zum Ein- und Auslaufen, bei Sturmvorwarnung und 1 h vor Sonnenuntergang. Ansonsten ist Motoren verboten. Die Polizei kontrolliert und überwacht das z.T. recht intensiv per Radar.
Diese Beschränkungen wurden ursprünglich für Verbrenner aufgestellt, gelten aber ärgerlicherweise auch für Elektromotoren.
So wurde es auf dem Starnbergersee von zust. Landratsamt bestätigt, und die Bestimmungen auf dem Ammersee sind, soweit ich weiß, identisch. Solltest Du anderslautende Auskünfte haben, wäre ich daran interessiert.
P.S. Deine Signatur finde ich nicht witzig, sondern blöd. Warnhinweise richten sich nicht grundsätzlich an Idioten. Mein obiger Rat auch nicht.  
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Hallo John!
erstmal zum P.S.:
Ich arbeite in einem Beruf, indem ich meine "Kundschaft" suche

Das Problem ist, daß meine "Kundschaft" zu 20% aus netten Leuten besteht, die keine Ahnung haben und zu 80% aus I..... besteht, bei denen man sich denkt, daß sie bei konsequenter Benutzung des darwinschen Prinzips keine Überlebenschance hätten

. Das was die "Kundschaft" anstellt, ist teilweise haarsträubend

. Nichtsdestotrotz liebe ich meinen Beruf!
Zum Thema Elektromotor gebe ich dir im Großen und Ganzen recht. Am Ammersee ist es so, nach Auskunft durch das LRA LAndsberg, daß der E-Motor auch bei Flaute zur Rückfahrt an den Liegeplatz benutzt werden darf. Soweit ich mich erinnern kann, müsste das auch am Starnberger See so sein. Hier bin ich mir aber nicht zu 100% sicher.
Gruß
Andy