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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 09.04.2016, 17:23
uli07 uli07 ist offline
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Was ist denn ein gelbes Kennzeichen?
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #27  
Alt 09.04.2016, 17:27
Benutzerbild von Bernd
Bernd Bernd ist offline
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Er meint ein Überführungskennzeichen, welches mann aber auch nur noch mit TÜV bekommt.
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Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #28  
Alt 09.04.2016, 17:50
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blondini blondini ist offline
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Er meint ein Überführungskennzeichen, welches mann aber auch nur noch mit TÜV bekommt.
Hi, stimmt nur bedingt. Man kann ein gelbes ausschließlich für die Fahrt zum TÜV beantragen:


Ich bin jetzt müde hier alles rauszusuchen, weil ich das Problem vermeide:

vgl.etwa bei busskatalog.org:

Um den Missbrauch von 5-Tages-Kennzeichen zu verhindern, werden seit April 2015 Kurzzeitkennzeichen in der Regel nur noch in Verbindung mit Fahrzeugpapieren und einer gültigen HU ausgegeben. Einzige Ausnahme ist ein Termin beim TÜV oder der Dekra, um eine Betriebserlaubnis bzw. Einzelgenehmigung zu erhalten oder eine Hauptuntersuchung durchzuführen. Dann geht es auch ohne HU, die Zulassung des Kurzzeitkennzeichens erhält allerdings Auflagen. Fahrten mit dem Fahrzeug sind nur in einem festgelegten Bereich mit festgelegtem Zweck genehmigt. Was ist erlaubt mit und ohne HU?
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #29  
Alt 09.04.2016, 18:21
uli07 uli07 ist offline
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Da haben wohl die Saisonkennzeichenfahrer nur wieder an ihre Kasse gedacht. Es rächt sich eben, dieses geiz ist geil Syndrom.

Mein Tip, erst mal schauen wann son Ding, egal ob Auto, Motorrad oder Anhänger zum Tüv muß. Wenn es in die Zeit fällt wo keine Saison ist sollte man halt früher zum Tüv fahren. Dann schmeißt man eben ein halbes Jahr weg. Immer noch besser als jetzt nicht zu wissen wie man zum Tüv kommt.
Auf jeden Fall kostet es nun mehr Geld und Zeit.
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Gruß Uli07

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  #30  
Alt 09.04.2016, 19:14
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blondini blondini ist offline
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Hi!

Dass er ein Saisonkennzeichen hat, soll hier einen anderen Hintergrund haben und verstehe ich auch nicht. Hat er aber oben geschrieben, dass wir uns dazu nicht äußern sollen. Er will nur wissen, wie er das Ding zum TÜV bekommt.
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Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #31  
Alt 09.04.2016, 19:29
uli07 uli07 ist offline
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Nagut.
Dann noch ein Tip. Autotransporter oder Abschlepper bestellen oder liehen. Anhänger drauf. Zum Tüv, Anhänger wieder runter, abnehmen lassen, und so weiter.
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Gruß Uli07

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  #32  
Alt 09.04.2016, 21:23
Noppo Noppo ist offline
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Hallo Gemeinde,

ich finde es immer wieder sehr amüsant, wie so eine harmlose Frage ausartet.

Ich bin bestimmt nicht von einem anderen Stern.
Vielleicht habe ich mich für einige auch unklar ausgedrückt.
Ich versuche es noch einmal, indem ich die Frage ein wenig umformuliere.

Also: Von August bis April äääääääääääääh, wartet mal, ich muss meine Finger zum zählen verwenden, 7 Monate und ein paar tote Tage. Wartet mal, ich muss noch einmal mit meinen Fingern, nee, ich nehme mal lieber einen Taschenrechner!!!

Wenn ich mich richtig erinnere, ist der Trailer von Anfang November bis einschließlich März abgemeldet.
Habe ich jetzt 3 Monate und ein paar tote, oder 7 Monate und ein paar tote Tage überzogen???????? (darum geht es nur)

Den Trailer zum Tüv zu bekommen ist für mich kein Problem, denn dieser ist ein besonerer Trailer und hat Rotorblätter.

Ist aber auch Egal, der Tüv-Mann kommt zum Winterlager. Ääätsch.

So nun zum Saisonkennzeichen
So, Ein Trailer, kann man in Deutschland natürlich als Sportgeräte-Anhänger anmelden und wäre damit Steuerfrei und man bekommt sogar auch ein grünes Kennzeichen.
Da ich diesen Trailer in den Niederlanden gekauft habe, gibt das Gutachten der Fa. Pega nur "sonstiger Anhänger" her, und der Tüv, sowie das Straßenverkehrsamt ist der Meinung, ich könnte mit diesem Anhänger auch Schutt transportieren.
Es sei denn, ich lasse ein neues Einzelgutachten anfertigen.
Saisonkennzeichen ist etwas günstiger in der Steuer

So ist das nun mal.
Vielleicht ist ja hier noch ein Schlauer vertreten, der eine andere Lösung parat hat.

Nichts für ungut.

Gruß
Norbert
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  #33  
Alt 09.04.2016, 21:34
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Akki Akki ist offline
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Frag den TÜV Mann, der ins Winterlager kommt.
__________________
.
.

Akki

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  #34  
Alt 09.04.2016, 21:54
Benutzerbild von Mercurius
Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von Noppo Beitrag anzeigen
ich finde es immer wieder sehr amüsant ... Vielleicht habe ich mich für einige auch unklar ausgedrückt.Ich versuche es noch einmal, indem ich die Frage ein wenig umformuliere.

Den Trailer zum Tüv zu bekommen ist für mich kein Problem, denn dieser ist ein besonerer Trailer und hat Rotorblätter.

Ist aber auch Egal, der Tüv-Mann kommt zum Winterlager. Ääätsch.

Vielleicht ist ja hier noch ein Schlauer vertreten, der eine andere Lösung parat hat.
Du wirst jetzt bestimmt ´ne Menge Antworten bekommen. Man mag über die Qualität der bisherigen Antworten denken was man will, aber es gab jedenfalls ein paar Leute, die Dir helfen wollten. Sie zu verhöhnen, ist mal eine ganz neue Form sich zu bedanken .
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  #35  
Alt 09.04.2016, 22:28
Schnitzelkauer Schnitzelkauer ist offline
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Naja, sagen wir mal es gbt X- Auslegungen. Ob das nun richtig ist oder nicht, zeigt und gleich das Licht.... o.k. dumm gelaufen ^^
1. Bei der örtlichen Polizei nachfragen was denn nun der richtge Weg ist.
2. Wenn es negativ aussieht nachfragen wann Schichtwechsel ist :-D
3. Termin beim Tüv vereinbaren, buw. beim am kürzesten erreichbaren Prüfer. Bestägigung ausdrucken und mitnehmen.
4 Im Falle eines Falles die zuvor genannten Paragraphen ausdrucken und mitführen, denn auch unsere Helden in grün (blau) wissen nicht alles auswendig bzw. deren Auslegung.
Ich hab selber schon meinen Anhänger der über den Winter im Garten stand im Frühjahr zum Tüv gefahren, irgendwann im März, abgelaufen im November, und bin angehalten worden. Wohin des Weges ? Zum Tüv ? (1km weiter). Gute Fahrt !
Und so wird es nächste Woche am Samstag auch mit meinem Trailer ausehen, HU Oktober letztes Jahr abgelaufen.
__________________
Gruß
Marc
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  #36  
Alt 09.04.2016, 23:06
Noppo Noppo ist offline
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Hallo Mercurius,

Natürlich helfen die meisten Antworten. Da bin ich auch sehr dankbar für.
verhöhnt fühlten sich doch nur die jenigen, die sich auch angesprochen fühlen. Du solltest dich eigentlich nicht angesprochen gefühlt haben.

Die Idee von Akki ist sehr gut.
Oder ich verlade vielleicht doch meinen Trailer samt Boot auf einen Sattelschlepper

Gruß
Norbert
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  #37  
Alt 09.04.2016, 23:08
Noppo Noppo ist offline
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Schitt, ich hatte ganz vergessen zu erwähnen, dass auf dem Trailer noch ein Boot drauf steht

Sorry
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  #38  
Alt 09.04.2016, 23:26
Noppo Noppo ist offline
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Danke Bernd für deine Antwort,

damit ist meine Frage mehr als ausreichend beantwortet und möchte diese Thema auch abschließen.

Gruß und Danke an alle
Norbert
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  #39  
Alt 10.04.2016, 07:14
Bremen Bremen ist offline
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Vielleicht hast Du eine Kfz-Werkstatt in der Nähe, die den TÜV oder eine andere Prüforganisation im Haus hat? Dann stell den Trailer dort ab und lass ihn prüfen.

Was ist das denn für ein magischer Trailer? Zeig mal ein Bild bitte. Evtl. hat das Ding ja jemand hier und könnte Dir das Gutachten zur Anmeldung als Sportgerätetransporter Verfügung stellen?
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  #40  
Alt 10.04.2016, 11:27
uli07 uli07 ist offline
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Sooo, jetzt mal konkret zu deiner Frage in #1. Nein.
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Gruß Uli07

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  #41  
Alt 10.04.2016, 11:32
Noppo Noppo ist offline
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Hallo Bremen,

der Trailer ist ein Pega 1800 aus den Niederlanden.
Ich habe das Boot samt Trailer in Rotterdamm gekauft und überführen lassen.
Ich habe von der Fa. Pega Gutachten und sogar eine Bestätigung, dass dieses Fahrzeug ausschließlich zum Transport für Boote vorgesehen ist.
Hat aber alles bisher nichts genützt. Der Fahrzeugbrief ist entscheidend, laut Tüv und Straßenverkehrsamt.
Der Tüv hat auch alle Möglichkeiten durchforstet.
Ich schau da noch einmal nach.

Gruß
Norbert
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  #42  
Alt 10.04.2016, 11:36
Noppo Noppo ist offline
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Hallo uli07,

verstehe ich, man kann ja auch nicht auf alles eine Antwort haben.

Gruß
Norbert
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  #43  
Alt 10.04.2016, 12:07
uli07 uli07 ist offline
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Ich verstehe deine Antwort nicht ganz
__________________
Gruß Uli07

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  #44  
Alt 10.04.2016, 13:40
Benutzerbild von checki
checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von Noppo Beitrag anzeigen
Hallo Bremen,

der Trailer ist ein Pega 1800 aus den Niederlanden.
Ich habe das Boot samt Trailer in Rotterdamm gekauft und überführen lassen.
Ich habe von der Fa. Pega Gutachten und sogar eine Bestätigung, dass dieses Fahrzeug ausschließlich zum Transport für Boote vorgesehen ist.
Hat aber alles bisher nichts genützt. Der Fahrzeugbrief ist entscheidend, laut Tüv und Straßenverkehrsamt.
Der Tüv hat auch alle Möglichkeiten durchforstet.
Ich schau da noch einmal nach.

Gruß
Norbert
Eine kurze Antwort dazu, dann bin ich gleich wieder weg.
Mit Hartnäckigkeit und Sachkompetenz bekommt man jeden Bootstrailer
in D der technisch ok ist, steuerfrei angemeldet. Es kann dabei die unterschiedlichsten Probleme geben. (unkundige Mitarbeiter beim KVA, der techn. Untersuchung, dem Finanzamt....). Letztendlich liegt ein Scheitern der
entsprechenden Anmeldung ausschließlich am Halter des Anhängers.
Mit der Suchfunktion des BF findest Du da Hilfe in allen erdenklichen Lagen
der Thematik.
(Bitte erst nach gründlichem Lesen antworten, bin wieder weg)
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #45  
Alt 10.04.2016, 20:18
Noppo Noppo ist offline
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Hallo Jörg,

es kann sein, dass ich nicht hartnäckig genug gewesen bin.
Ich glaube, ich war mehrmals hin und her gefahren, vom Tüv zum Straßenverkehrsamt und wieder zum Tüv.
Ich werde mich nochmals genauer informieren, wo da der Haken ist.
Danke für deine Info

Gruß
Norbert
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  #46  
Alt 10.04.2016, 20:23
Noppo Noppo ist offline
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Hallo Uli07,

Sorry, ich hatte deine Antwort falsch verstanden.
Danke für deine Antwort
Gruß
Norbert
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  #47  
Alt 10.04.2016, 20:58
Bremen Bremen ist offline
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Zitat:
Zitat von Noppo Beitrag anzeigen
Hallo Bremen,

der Trailer ist ein Pega 1800 aus den Niederlanden.
Ich habe das Boot samt Trailer in Rotterdamm gekauft und überführen lassen.
Ich habe von der Fa. Pega Gutachten und sogar eine Bestätigung, dass dieses Fahrzeug ausschließlich zum Transport für Boote vorgesehen ist.
Klingt doch gut soweit!

Zitat:
Hat aber alles bisher nichts genützt. Der Fahrzeugbrief ist entscheidend, laut Tüv und Straßenverkehrsamt.
Welche Pflaume hat denn den Brief dann falsch ausgestellt?

Zitat:
Ich schau da noch einmal nach.
Viel Erfolg! Ich drücke die Daumen!

Gruß,

Tobias
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  #48  
Alt 10.04.2016, 21:31
Noppo Noppo ist offline
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Hallo Tobias,

ich habe im Fahrzeugbrief mal geschaut.
Da steht folgendes

"Marke: PEGA
TYP: PG1
Handelsbezeichnung: ZB1800/600
Hersteller-Kurzbezeichnung: Sonst. Anh-Herst. (mit WMI)
Code zu(2): 0801 Code zu 2D mit Prüfziffer (00000000 -)
Fahrzeug ident. Nr. blablabla

Prüfziffer zur Fahrzeufidentifizierungsnr. 5
Fahrzeugklasse O2, Art des Aufbaus: DA21

Bezeichnung der Fahrzeugklasse und Aufbau: Anhänger > 0,75 - 3,5 T
DA Bootsträger
Merkmal zur Betriebserlaubnis (E)

Zusatztext: Diese Zulassungsbescheinigung Teil II wurde für das zugelassene gebrauchte Fahrzeug ausgegeben. Alle Unterlagen lagen vor, blablabla"

Dann habe ich vorgelegt: Eine RDW aus den Niederlanden (ich glaube, das Dokument hat min. 50 Seiten A4, Aufbau Bremsen, Verschweißung, Achsen, Reifen usw.)
Zusätzlich hatte oder habe ich eine, extra von Pega angefertigte Sondererklärung, dass es sich um einen Bootsanhänger/Trailer handelt und nicht um einen Laster.

Ich glaube der Tüv und das Straßenverkerhsamt haben sich an den Text "sonstiger Anhänger, aufgegeilt.


Gruß
Norbert
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  #49  
Alt 10.04.2016, 21:39
Noppo Noppo ist offline
Captain
 
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Boot: Motorboot
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Obwohl das vom Kraftfahr Bundesamt doch klar ein Bootsträger ist, oder

O1, O2, O3 oder O4 O. DA21 ….. DA Bootsträger KBA-Nr. 001, Juli 2011
O1, O2, O3 oder O4 O. DB21 ….. DB Bootsträger KBA-Nr. 001, Juli 2011
O1, O2, O3 oder O4 O. DC21 ….. DC Bootsträger KBA-Nr. 001, Juli 2011
O1, O2, O3 oder O4 O. DE21 ….. DE Bootsträger KBA-Nr. 001, Juli 2011
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  #50  
Alt 10.04.2016, 22:19
Bremen Bremen ist offline
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Ort: Bremen
Beiträge: 237
132 Danke in 69 Beiträgen
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Was steht denn im "Fahrzeugschein" ("Zulassungsbescheinigung Teil I") unter Feld 5?
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