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  #26  
Alt 19.05.2016, 07:38
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Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
Eine Kopie kann wesentlich teurer werden, als als das Nichtmitführen !!!!!!
Aber doch nicht für BF-Experten! Die hätten es dem Richter schon verklickert was Sache ist...

Willy, der bei seiner ersten Antwort, dem schlichten "Nein", bleibt.
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  #27  
Alt 19.05.2016, 07:42
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Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
Eine Kopie kann wesentlich teurer werden, als als das Nichtmitführen !!!!!!
Befreundete JURISTEN ...
Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde

Gruß Lutz
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  #28  
Alt 19.05.2016, 08:05
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
So hat die NSA wenigstens auch was davon
Ich kümmere mich eben um meine Mitmenschen. Nicht das denen noch die Arbeit ausgeht, nicht auszudenken
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Gruss - Peter

Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen


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  #29  
Alt 19.05.2016, 08:10
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
So hat die NSA wenigstens auch was davon

.
Gibt es eine bessere Sicherungskopie
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Gruß Volker
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  #30  
Alt 19.05.2016, 08:34
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Gibt es eine bessere Sicherungskopie
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  #31  
Alt 19.05.2016, 08:44
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Moin,

ich habe auch immer alle Scheine (SBF und UBI/SRC) im Original dabei, alle am Mann in einer kleinen (Brief-)Tasche, falls ich mal die Jacke Wechsel oder aus dem Büro direkt aufs Boot fahre.

Frequenzzuteilung ist m.E. qua Gesetzestext im Original mitzuführen

Lediglich das Schiffszertifikat des Amtsgerichts (als Eigentumsnachweis bzw. Rufzeichen sowie Flaggenführung) in DIN A 3 (!) gefaltet auf DIN A 4 habe ich als Farbkopie dabei, allerdings beglaubigt (von mir selbst ).

LG Duke
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  #32  
Alt 19.05.2016, 08:49
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Zitat:
Zitat von Duke70 Beitrag anzeigen
Moin,

ich habe auch immer alle Scheine (SBF und UBI/SRC) im Original dabei, alle am Mann in einer kleinen (Brief-)Tasche, falls ich mal die Jacke Wechsel oder aus dem Büro direkt aufs Boot fahre.

Frequenzzuteilung ist m.E. qua Gesetzestext im Original mitzuführen

Lediglich das Schiffszertifikat des Amtsgerichts (als Eigentumsnachweis bzw. Rufzeichen sowie Flaggenführung) in DIN A 3 (!) gefaltet auf DIN A 4 habe ich als Farbkopie dabei, allerdings beglaubigt (von mir selbst ).

LG Duke
meine Scheine sind an Bord. Da sind sie am besten aufgehoben.
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  #33  
Alt 19.05.2016, 09:09
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
meine Scheine sind an Bord. Da sind sie am besten aufgehoben.

hm, auch eine Überlegung wert....
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  #34  
Alt 19.05.2016, 09:19
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
meine Scheine sind an Bord. Da sind sie am besten aufgehoben.
Dann kann ein, sagen wir mal - Gelegenheitscharterer - wenigstens nachweisen, dass er legal mit Deinem Boot unterwegs ist

Gruß Lutz
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  #35  
Alt 19.05.2016, 10:23
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Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
Eine Kopie kann wesentlich teurer werden, als als das Nichtmitführen !!!!!!
Ja, in Einzelfällen.


Zitat:
Zitat von Sehbeer
Und das die Führerscheine "vorsätzlich" vergessen wurden. Vorsätzlich ist in einem solchen Falle zwar nicht strafverschärfend, aber einen pos. Eindruck macht es auch nicht.
Vorsatz wird ja nur im Straßenverkehr doppelt bestraft.
__________________
GRuß
Till
-----------------
"Der Ozean, so sagt man, ist ein Todeselement für den Menschen; ein Lebenselixir für Myriaden von Tieren... und für mich." ----Kapitän Nemo
http://www.facebook.com/feuerlok
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  #36  
Alt 19.05.2016, 10:41
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Giligan Giligan ist gerade online
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Ist auch verboten:

zum Amt gehen und sagen, habe alles verloren....alle Scheine,....Ersatz ausstellen lassen, der ist dann amtlich und darf straffrei und legal mitgeführt werden.

Die verlorenen Originale liegen daheim und finden sich halt irgendwann, wenn man die Kopien nicht mehr braucht, plötzlich wieder. Man geht zum Amt und gibt die Kopien zurück....fertig.

Willy
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  #37  
Alt 19.05.2016, 20:46
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Zitat von tillewski Beitrag anzeigen
Vorsatz wird ja nur im Straßenverkehr doppelt bestraft.
auch im Schiffsverkehr sieht die Verwaltungsvorschrift eine Anhebung der Regelsätze für Bußgelder zwischen 30 und 100% bei Vorsatz ausdrücklich vor.

Bis dann

Dominic
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- Schleusenwärter sind auch Menschen -
www.binnenschifferforum.com
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  #38  
Alt 20.05.2016, 10:18
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
... auch im Schiffsverkehr sieht die Verwaltungsvorschrift eine Anhebung der Regelsätze für Bußgelder zwischen 30 und 100% bei Vorsatz ausdrücklich vor.
Oh - tatsächlich - hätte ich auch nicht gedacht:
BVKatBin-See

"1.3 Richtlinien für die Erteilung von Bußgeldbescheiden ...
1.3.3 Die Regelsätze erhöhen sich ...
• um mindestens 30 % bis zu 100 % bei vorsätzlichem Handeln.
"

neben der Einleitung eines Bußgeldverfahrens ist auch ein Verwarngeld möglich:
BVKatBin-See
"1.2 Richtlinien für die Erteilung von Verwarnungen ...
1.2.3 Die Erteilung einer Verwarnung ist ausgeschlossen:
• bei vorsätzlichem Handeln, Dulden oder Unterlassen, ...
"
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #39  
Alt 20.05.2016, 10:24
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Beiträge: 833
606 Danke in 308 Beiträgen
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Erg.:

SportbootFüV-Bin § 2 Fahrerlaubnis (1) Wer ein Sportboot mit Antriebsmaschine oder unter Segel auf den Binnenschifffahrtsstraßen führen will, bedarf einer Fahrerlaubnis für die jeweilige Antriebsart ...
(3) Die ... bezeichneten Befähigungsnachweise sind beim Führen von Sportbooten mitzuführen und den zur Kontrolle befugten Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen, ...




SpbootFueV-See § 1 Fahrerlaubnis
(1) Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) ...
(2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung nach dem Muster der Anlage (Sportbootführerschein-See) nachzuweisen. Der Sportbootführerschein-See ... ist beim Führen von Sportbooten mitzuführen und den zur Kontrolle befugten Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #40  
Alt 20.05.2016, 10:50
bayliner1802 bayliner1802 ist offline
Captain
 
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Ort: Bad Homburg
Beiträge: 527
Boot: Bayliner 1802
252 Danke in 173 Beiträgen
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Ich hab ein Porte-Monnaie. Da passt außer Geld noch viel mehr rein. Wenns mal nass wird gibts wasserdichte Packsäcke.
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  #41  
Alt 20.05.2016, 10:56
MSLopar MSLopar ist offline
Lieutenant
 
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Ort: Ruhrgebiet
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118 Danke in 72 Beiträgen
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Nein eine Kopie reicht nicht aus.
Du bist verpflichtet, dass original mitzuführen.
Nicht umsonst wird ein Führerschein, Personalausweis etc. von einer Behörde ausgestellt.
Nur original ist legal
Du kannst dir doch eine wasserdichte Box kaufen, welche überdies schwimmfähig ist.
Da kannst du die ganzen Papiere, schlüssel etc hineintuen. So mach ich es zumindest.
__________________
Liebe Grüße

Moritz
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  #42  
Alt 20.05.2016, 12:50
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Moin!

Meiner einer handhabt das wie folgt:
Originale im Boot
Kopien daheim

Auf dem Boot erfolgt die Aufbewahrung in einer durchsichtigen Gefrierdose mit verriegelbarem Deckel und Dichtungen.

Bei einer Kontrolle wird die geschlossene Dose übergeben. Wenn sie dabei über Bord geht, fischt man sie halt aus dem Wasser und wirft das nasse Dingens den Jungs in die Plicht.

viele Grüße
Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör.

Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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  #43  
Alt 20.05.2016, 14:16
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Wenn Du Angst hast, dass Dir Deine Unterlagen naß werden oder abhanden kommen mach es so, wie ich es viele Jahre auf einer offenen Konsole gemacht habe:

Gar nix mitnehmen. Im ganz ganz seltenen Falle einer Kontrolle: verdutztes bedauerndes Gesicht machen, Unterlagen in der Dienststelle samt einem 10er Strafe nachreichen - das klappt super.

Gunter


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  #44  
Alt 20.05.2016, 14:23
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Wenn ich mir die ganze Debatte hier ansehe, frage ich mich, wo ist der Button mit einem Kopfschütteln, wenn die Papiere nass werden, is mir sowas von egal, wie wenn in China ein Sack Reis umfällt, mein Autoführerschein ( Graue Pappe) wurde schom X mal in der Waschmaschine weich gespühlt und mit geschleudert, sieht immer sauber aus und wurde von der Polizei auch noch nicht beanstandet.
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Gruß Stefan
Poseidon Worms

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  #45  
Alt 20.05.2016, 14:31
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Hallo !
Das ist mir zu teuer ! In Dresden-Neustadt auf der Elbe 35€ weil Ersatzbrille und Papiere im Auto auf dem Parkplatz vergessen, gezahlt ! Mußte bis zur Slippe am Parkplatz in "Bekleidung" zurückfahren und vorzeigen ! Es gibt halt solche und solche !
lg Frank
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  #46  
Alt 20.05.2016, 14:36
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Deswegen habe ich alles auf dem Boot und da bleibt es auch.
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  #47  
Alt 20.05.2016, 15:11
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Habe die Originale für Auto und Boot grundsätzlich zu Hause. Kopien habe ich im Auto / Boot. Selbst wenn es 35 Euro kostet ist das immernoch einfacher und billiger als neue Papiere zu besorgen. Auf dem Wasser bin ich noch nie angehalten worden, im Straßenverkehr in diesem Jahrtausend auch noch nicht.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #48  
Alt 20.05.2016, 15:14
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GunKraus GunKraus ist offline
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Zitat:
Zitat von matsches Beitrag anzeigen
Wenn ich mir die ganze Debatte hier ansehe, frage ich mich, wo ist der Button mit einem Kopfschütteln, wenn die Papiere nass werden, is mir sowas von egal, wie wenn in China ein Sack Reis umfällt, mein Autoführerschein ( Graue Pappe) wurde schom X mal in der Waschmaschine weich gespühlt und mit geschleudert, sieht immer sauber aus und wurde von der Polizei auch noch nicht beanstandet.
Debatte?
Warum so aufgeregt.
Es wurden doch nur viele Möglichkeiten aufgezählt. Entscheiden muß jeder selbst. Ein Schwerverbrechen sehe ich nirgends.
Einzig die Farbkopie als vermeintliches Original würde ich nicht unbedingt vorzeigen.

Ansonsten sind die Strafen gegen Verlust oder Ausweiszweitfertigungen zu kalkulieren und in diesem Sinne überschaubar.

Gunter
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  #49  
Alt 20.05.2016, 16:05
herrmic herrmic ist offline
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Zitat:
Zitat von matsches Beitrag anzeigen
mein Autoführerschein ( Graue Pappe) wurde schom X mal in der Waschmaschine weich gespühlt und mit geschleudert, sieht immer sauber aus und wurde von der Polizei auch noch nicht beanstandet.
Du solltest auch mal Waschmittel und Wasser in die Waschmaschine füllen,

dann wird auch deine Wäsche mal sauber,

bekommt aber deiner "grauen Pappe" nicht so gut.
__________________
[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
NUR DER HSV / unaufsteigbar

Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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  #50  
Alt 20.05.2016, 16:23
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matsches matsches ist offline
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Du solltest auch mal Waschmittel und Wasser in die Waschmaschine füllen,
Bist ja ne echte Leuchte , auf die Idee wäre ich gar nicht gekommen.
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