#26
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Dazu habe ich eine Teilantwort geliefert: Auf Malle beim Charterer nicht! Nicht mehr und nicht weniger - schade, dass im Forum die meisten Beiträge durch Sarkasmus, billige Polemik, Erbsenzählerei und Besserwisserei kaputt gemacht werden und nochwas; ich weiß aus Geo, dass Malle nicht "Belgien" ist |
#27
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Verständigung für das Nötigste geht zur Not mit meinen drei Brocken Englisch. Verhungert bin ich damit jedenfalls noch nie, einen Liegeplatz bekam ich ebenfalls immer und durch alle Schleusen ging es bisher auch. Aber eine halbwegs vernüftige Konversation auf Englisch ist mir leider nicht möglich. Das hätte man mir vor 40 Jahren evtl. beibringen können/sollen. Heute ist dieser Zug durch. SBF habe ich beide, den Segler-A-Schein seit meiner Jugend und den UBI überlege ich mir, wenn man dafür nun doch kein Englisch braucht (da war ich offensichtlich fehlinformiert) und man das Funkgerät tatsächlich rechtlich wirksam auf See deaktivieren kann.
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Gruß aus der Südpfalz Martin |
#28
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Ladt dir doch die kostenlosen unterlagen für den SRC runter und schau dir die Texte an. dann siehst du es selbst.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#29
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Funkausrüstungspflicht: (In D.) Sportboote allgemein nein. Bei gewerblich genutzten (Sport)-Booten besteht Ausrüstungspflicht, ebenso für Boote ab 12 m. Im Binnenbereich gilt "RAINWAT". (Nachlesen, Anhang 1 Abs. 1.2 ) Wird ein Funkgerät an Bord eingebaut bekommt das Boot eine Frequenzzuteilungsurkunde die bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu beantragen und stets im Original mitzuführen ist. Ist die ausgestellt, darf das Boot nur noch mit dem Funkgerät gefahren werden. Einfach nicht einschalten funzt leider auch nicht. Das verbietet der Eintrag im „Handbuch für den Binnenschifffahrtsfunk“wo es heißt: „Kleinfahrzeuge, die sich freiwillig mit einem UKW – Sprechfunkgerät ausgerüstet haben, haben Sende- und Empfangsbereitschaft im Verkehrskreis Schiff – Schiff.“ Ergo, wenn vorhanden, muß die Funke eingeschaltet werden. Binnen muß nicht unbedingt der Bootsführer die Lizenz haben, es genügt, wenn „eine Person“ an Bord das Sprechfunkzeugnis hat. Anders im Seefunkbereich. Da muß der Bootsführer das Funkbetriebszeugnis SRC bzw. LRC haben. Noch was zu den Englischkentnissen: Nur die Prüfung zu schaffen sollte nicht das Ziel sein. Englisch ist nun mal "die Funksprache" und dessen Beherrschung wird vorausgesetzt, gerade auch von KüFuStellen. Wechseln sie auf deutsch, ist das sehr freundlich aber beileibe nicht Standart. Englisch sollte man schon können (auch wenns nur rudimentär ist) denn sonst versteht man ja nicht mal die Aufforderung einer Gegenstelle, auf einen Arbeitskanal zu wechseln. Geändert von Janus (11.07.2016 um 14:09 Uhr) |
#30
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An den deutschen Küsten ist das schon Standard. Die kommunizieren nur mit der Berufsschifffahrt auf Englisch oder wenn sie auf Englisch angefunkt werden.
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#31
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Zitat:
Zum Thema Funkgerät eingebaut auf See: Ich habe es erlebt, daß ich im Rahmen einer Kontrolle auf See durch die deutsche Küstenwache gefragt wurde: "Ist das Funkgerät eingeschaltet?" Ich: "Selbstverständlich." Küstenwache: "Dann wollen wir auch das Funkzeugnis und die Zulassungsurkunde sehen." Daraus schließe ich: Hätte ich das Gerät nicht in Betrieb gehabt, hätte es die Küstenwache nicht interessiert. Richtig? |
#32
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Ich habe jetzt erfahren, dass bei einer Havarie die Nichtmitführung eines Funkgerätes von der Versicherung als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden kann und dann der Versicherungsschutz erlischt.
Jan |
#33
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@Saarlandskipper
Salü ins Saarland! Mein Beitrag war als Gag gedacht und nicht gegen dich gerichtet. Sorry. Aber die Diskussion läuft hier schon wieder in verschiedene Richtungen und alles geht durcheinander. Das wollte ich mit meinem Text zuspitzen. Keine Funkdisziplin hier. Nochmal: Es gibt keine Funkpflicht in Europa für Sportboote, außer in Belgien > 7 m Bootslänge. Basta. Fertig. Mehr gibts dazu eigentlich nicht zu sagen. Außer es hat jemand noch Infos über weitere Funkpflichten für Sportboote. So und jetzt können wir noch alle anderen Themen, Ausnahmen, Vorteile des Funkens etc diskutieren ... |
#34
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Jan, sag mal, wann , wo , gegen wen?
Wenn ich als Sportbootfahrer nicht verpflichtet bin eine Funke zu haben, erscheint mir die ziemlich unglaubwürdig
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#35
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Zitat:
Ich zitiere: Zitat:
http://www.hs-hannover.de/fileadmin/...07_seefunk.pdf |
#36
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Wären schon mal ein paar Euro fällig geworden da du gegen die abhörpflicht verstoßen hast
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#37
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Eben, kurz gesagt: Hörwache ist dann Pflicht, so hatte ich das von früher auch in Erinnerung.
btw, wg. Kroatien: Ich glaube mich zu erinnern ("afair") , dass die Charterboote wohl einer Funkausrüstungsverordnung (mit entsprechendem Scheinzwang für den Skipper) unterliegen. Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln |
#38
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Also ohne Seefunkzeugnis keine Funke an Bord im Seebereich, Siggi
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#39
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Das ist richtig.
Ich hab es auf die Situation vom to bezogen. Da er kein funke hat , stimmt dann wieder meine aussage
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#40
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Baut er eine Funke ein und hat nur UBI, darf er nicht mehr aufs Meer!
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#41
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Wenn er in Zone 1 oder insbesondere hier Zone 2-See (also z.B. Greifswalder Bodden, Rügen/innen bis Hiddensee u.a.) fährt, reicht lt. Funk-Papst Rolf Dreyer der UBI mit entsprechender Funke. Zitat:
Gruß Fun_Sailor (noch ohne Funkscheine)
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#42
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Zitat:
Er darf es nur nicht die MMSI beantragen und darf das Funkgerät nicht einschalten.
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#43
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Genau darum geht es mir ja!
Was nützt mir der UBI wenn ich anschließend mit meiner Funke (aber ohne SRC) nicht mehr aufs Meer darf? Die ostdeutschen Gewässer mal außen vor. Mir geht es hauptsächlich um die westliche Ostsee, dänische Inseln und schwedische Westküste (möchte auch mal durch den Götakanal).
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Gruß aus der Südpfalz Martin |
#44
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Zitat:
ich war eben zu schnell ...
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Gruß aus der Südpfalz Martin |
#45
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Soweit ich wisse:
Belgien Funkpflicht ab 7m Meiner Meinung: Ohne Funk hat mann zwischen den grossen Jungs (NL: Rijjn, Waal) oder auf grosses Wasser (NL: IJsselmeer, Waddenzee, Zeeland) nichts zu suchen.
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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#46
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Zitat:
Zu deiner Meinung: Bis zu welcher Schiffsgröße hat man denn dort ohne Funk etwas zu suchen? ... Eigentlich ging es ja nicht darum ob Funk nun sinnvoll ist oder nicht. Darüber lässt sich trefflich streiten, was ich nicht vor habe. Es ging vielmehr um die Frage, ob es eine Art Übersicht für europäische Gewässer gibt, in der die FunkPFLICHT für Sportboote ab einer gewissen Größe aufgelistet ist. Gibt es anscheinend nicht, da fast nirgends vorgeschrieben.
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Gruß aus der Südpfalz Martin
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#47
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Was genau hast du in meinen Links nicht verstanden, daß du zu der Schlußfolgerung kommst? Bin raus ...
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#48
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Damit erübrigt sich jegliche Gegenfrage.
Trotzdem nochmal Danke für deine Links.
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Gruß aus der Südpfalz Martin |
#49
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nur mal so zum nachdenken.
stellt euch vor der schein ist vorhanden und niemand versteht einen im notfall. damit ist eigendlich jede diskussion klar. |
#50
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Welcher Schein und wo ist der Notfall ...
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