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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Wo verläuft denn Deiner Meinung nach die Grenze der Seefahrt
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#27
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Zitat:
Laut SOLAS ist ein GPS vorgeschrieben
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#28
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Zitat:
Zitat:
Je nach Revier sogar Peilkompass und Echlot
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#29
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Sextant ist klar, kann kaum einer mit um (in der Sportschifffahrt).
Koppelnavigation ist eine Vorrichtung?
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." Geändert von Haffskipper (16.06.2017 um 11:41 Uhr) |
#30
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Fang' doch mal mit "Seeschiff" und "Flaggenzertifikat" an.
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#31
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Koppelnavigation heißt, dass Du aus Fahrzeit, Geschwindigkeit, Wind, Strom und Kompasskurs Deinen (wahrscheinlichen) Standort bestimmst und das in regelmäßigen Abständen widerholst. Sobald möglich wird dann der Standort an Hand von z.B. Landmarken (Kreuzpeilung) oder Tonnen genauer bestimmt und dann wieder weiter gekoppelt. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#32
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Jedes sonstige zur Sefahrt bestimmte Schiff ist ein Seeschiff - das FlaggRG unterscheidet nicht nach Größe in Schiffe und Boote.
Um die Bundesflagge führen zu dürfen bedarf es keines Flaggenzertifikates, wenn für das Seeschiff keine Pflicht zur Anmeldung im Schiffsregister besteht - §4 (1) So nun Du. Wo verläuft die "Grenze der Seefahrt"? Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#33
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Zitat:
Es mag die jüngeren Skipper vielleicht überraschen, aber wir haben auch vor der Erfindung des GPS lange Schläge über die Ostsee unternommen, ohne uns an der Küste entlangzutasten, dazu gehörte allerdings ein Rudergänger, der den angesagten Kompasskurs annähernd genau steuern konnte und ein Navigator, der einen Kartenkurs unfallfrei in einen zu steuernden Kurs verwandeln konnte, Siggi Siggi
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#34
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Leute, Leute....
Ich weiß wohl, was Koppelnavigation ist In SOLAS wird von Sat,-Funknavigationssystem, oder "einer anderen Vorrichtung" geschrieben.
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." Geändert von Haffskipper (16.06.2017 um 13:14 Uhr) |
#35
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Zitat:
2. Es hat keinen Sinn, es dir erklären, weil du uneinsichtig sein willst 2a. es ist einfach zu mühselig, jemandem, der so uneinsichtig wie du sein will, etwas zu erklären. 3. §1 der von dir genannten SchSV sagt eindeutig "Seefahrt für Seeschiffe, die seewärts der Grenze der Seefahrt im Sinne des § 1 der Flaggenrechtsverordnung vom 04. Juli 1990 (BGBl. I Seite 1389) eingesetzt werden" -> 1. 4. Grenzen der Seefahrt § 1 Als Grenzen der Seefahrt im Sinne des § 1 des Flaggenrechtsgesetzes werden bestimmt: 1. die Festland- und Inselküstenlinie bei mittlerem Hochwasser, 2. die seewärtige Begrenzung der Binnenwasserstraßen, 3. bei an der Küste gelegenen Häfen die Verbindungslinie der Molenköpfe und 4. bei Mündungen von Flüssen, die keine Binnenwasserstraßen sind, die Verbindungslinie der äußeren Uferausläufe. |
#36
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Im von dir genannten §13 heißt es übrigens ausdrücklich "(1) Der Eigentümer eines Schiffes, das die Bundesflagge führt". Da ist der Zusammenhang zum Flaggenzertifikat. Kein Flaggenzertifikat, keine Bundesflagge, kein §13 SchSV.
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#37
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Wobei der "normale" MoBo-Fahrer ja den Kartenkurs als Steuerkurs nehmen kann. Zumindest in den meisten Fällen.
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Gruß Mirko |
#38
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Zitat:
mfg Martin |
#39
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Zitat:
Siggi |
#40
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Deswegen ja die Einschränkung "in den meisten Fällen".
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Gruß Mirko |
#41
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Ich würde sagen so ein paar Meter über dem Wasserspiegel, ab da beginnt die Luftfahrt
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Gruß Jörg
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#42
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Zitat:
P.S: Der Segler, der auf See keinen Befähigungsnqchweis benötigt (§4 SpFV), dessen Fahrzeug eine Segelfläche von höchtens 6 qm aufweist, führt übrigens nach §2 SpFV kein Sportboot. Dann wären für ihn die ganzen bisher aufgeführten "Pflichtausrüstungen" nicht bindend. Oder?
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Gruß Mirko |
#43
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Zitat:
Siggi |
#44
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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