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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Danke für die vielen Antworten
Ich halt euch mal auf dem laufenden. Aber noch m um das hier kurz klar zustellen : Es gibt hier keine schwerverletzten oder dergleichen. Das "Opfer" kann normal laufen und war grad gestern erst wieder aufm Nordderby in Hamburg. Zum Arzt ist er auch erst nach über einer Woche, und das nur weil ich ihn gedrängt habe. Mir ginge nur mal generell mal zu hören wie die Erfahrungen da sind, und das hat doch wunderbar geklappt und ich hab ein paar nützliche Tipps bekommen. Vielen Dank |
#28
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Handbreit Jens |
#29
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Du weißt schon was ein Tube ist und wie man ihn benutzt Das Ziel ist den der drauf sitzt runter zu werfen und ihm dabei viel Spaß zu bereiten. Da kann man dem TE nulkommagarkeinen Vorwurf machen |
#30
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Zitat:
ein Auszug aus einer Bootshaftpflicht lautet: Auch Kapitäne haften Dass Eigentum verpflichtet, gilt auch für Kapitäne. So kann es selbst dem besten Schiffer passieren, dass sich beispielsweise eine Kollision mit einem anderen Boot nicht vermeiden lässt. Das ist ärgerlich und kann wirklich teuer werden. Deshalb gibt es die Sportboot-Haftpflichtversicherung. Sie bietet den notwendigen finanziellen Schutz in solchen Fällen – schnell und unkompliziert. Versicherungsleistungen im Überblick Prüfung der Haftpflichtfrage Egal, ob im In- oder Ausland, wenn aus dem Halten, Besitz und Gebrauch von WassersportFahrzeugen Haftpflichtansprüche gegenüber unserem Versicherten entstehen, springt die Sportboot-Haftpflichtversicherung ein. Zum Schutz des Versicherten wird immer die Haftung geprüft und werden unberechtigte bzw. überhöhte Forderungen abgewehrt. Muss die Haftungsfrage gerichtlich entschieden werden, kümmern wir uns um die Vertretung des Versicherten und übernehmen die Kosten. Das kann z. B. sein, wenn • wegen unvorsichtiger Fahrweise mit einem Motorboot ein anderes Boot beschädigt wird, • durch ungeschicktes Manövrieren des Bootsfahrers ein Mitfahrer durch ein Segel verletzt wird, • beim Ziehen von Wasserskiläufern oder Schirmdrachenfliegern eine Person verletzt wird. Und die schreiben das nicht rein wenn es nicht so wäre denn eine Haftpflicht zahlt nur wenn Ich haftpflichtig bin ansonst zahlen die nichts. Der Auszug ist übrigens aus einer Deutschen Versicherung. Das soll jetzt keine angst-mache an den Verursacher sein Aber rein Rechtlich ist da für den Geschädigten was zu holen.
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LG. Hans
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#31
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Hallo,
also ein "Tube" ist ja kein eigenständiges Fahrzeug, sondern bildet als Schwimmkörper oder Kleinfahrzeug ohne eigenen Antrieb einen Verband mit einem schleppenden Kleinfahrzeug. Der Schiffsführer des schleppenden Fahrzeuges ist schifffahrtspolizeilich gesehen gleichzeitig Führer des Verbandes, also ist i.d.R. auch für Schäden haftbar zu machen, die der Tube verursacht. Also pauschal sagen der Schiffsführer ist haftungsrechtlich raus, wenn jmd. an Bord seines Verbandes in Fahrt sich verletzt, würde ich jetzt nicht einfach behaupten wollen. Sollte die Geschichte im Klagefall an ein Schifffahrtsgericht verwiesen werden, sehe ich für selbigen schwarz. Bis dann Dominic
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#32
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Nur solange nichts passiert danach solltest du abgesichert sein.
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LG. Hans
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#33
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Zitat:
Demnach wurde die Schuld dem "Bananenpassagier" zugesprochen, da dieser das Risiko kennen sollte, auf das er sich einlässt.
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Cheers, Ingo |
#34
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Wir bewegen uns beim Betrieb eines Sportbott nicht im Bereich der Gefährdungshaftung, bedeutet das als Voraussetzung für Haftung ein Verschulden vorliegen muss. Du müsstest durch fahrlässiges Verhalten den Vorfall (mit) verschuldet haben. Das habe ich bisher nicht heraus gelesen.
Sofern sich dein Kumpel und Du bei den Aussagen zum Hergang nicht dämlich anstellen dürfte Dir nichts passieren.
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#35
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Ich bekomm immer nach Unfällen ein Fragebogen der Krankenversicherung wo der Unfallhergang und Beteiligte abgefragt werden.Dann prüft die Versicherung ob noch wer Anderes haftbar ist!Das ist ein ganz normaler Vorgang!
Mfg Michael
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#36
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Allen newbies würde ich generell raten, es die ersten Jahre seeehr vorsichtig angehen zu lassen, bis man ein Gespür für lauernde Gefahren entwickelt hat, anstatt Grenzen auszutesten. Ich lasse mir von jedem, der mein Boot betritt, schriftlich Aufklärung und Haftungsverzicht bestätigen/erklären. Der ein oder andere hat mich schon mit großen Augen angeschaut ... Wasserski auf dem Rhein sieht nur wie Kindergeburtstag aus, ist es aber nicht.
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#37
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Zitat:
Aus der Geschichte muss man ja nur mitnehmen, dass der Skipper haftbar gemacht werden könnte und es keine pauschale Freistellung gibt.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#38
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Zitat:
Zitat:
Ein Tube schleppen ist nach § 2 2. der Wasserskiverordnung (WasSkiV) nun mal "Wasserskilaufen", welches nach §1 (1) 1. nur auf ausgewiesenen Wasserflächen ausgeübt werden darf. Nach § 1.26 1. der BinSchStrO gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht für ein Kleinfahrzeug, welches auf einer Wasserskistrecke einen "Wasserskiläufer" zieht. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#39
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Ja klar waren wir auf einer ausgewiesenen Strecke, aber wenn ich Natürlich mit Vollgas da übers Wasser Bretter würde während der Kerl im tube hintendran hängt , dann bräuchte ich mich auch nicht wundern wenn das grob fahrlässig genannt werden würde.
Ich telefoniere morgen mal etwas rum, mal sehen ob ich da etwas nutzbares mitgeteilt bekomme. Allen aber vielen Dank für Ihre Beiträge |
#40
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Meine Tochter hat sich vor einigen Jahren auf meinem Boot durch eine runterfallende Niedergangskappe einen Finger gebrochen. Nachdem sie sich in Behandlung begeben hatte, kam prompt ein Schreiben ihrer Krankenkasse an mich als Bootseigne, mit der Aufforderung, den Unfallhergang zu beschreiben und der Anfrage, ob und wo ich haftpflichtversichert bin.
Ich habe dann einen kurzen Bericht über den Vorfall geschrieben und meine Haftpflichtversicherung angegeben und beides in Kopie an meine Versicherung weitergeleitet, das war dann das letzte, was ich von dem Fall gehört habe, Siggi |
#41
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Zitat:
Welche Geschwindigkeit mit einem Tube sinnvoll ist, ist eine andere Frage . Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#42
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Zitat:
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#43
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Ist doch ganz einfach. Abwarten und wenn die Versicherung deines Freundes Geld haben will und deine Versicherung, die du ja sowieso nicht hast, zahlt nicht gehst du zum Anwalt und fragst um Rat. Jetzt dahin zu gehen kostet nur unnütz Geld und ändern kannst du ja sowieso nichts.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#44
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Ich kann dir dazu etwas Mut machen.
Zunächst einmal haftest Du grundsätzlich für den entstandenen Personenschaden, falls man dir irgend ein Verschulden nachweisen kann. Deine Privathaftpflicht leistet zunächst einmal nicht, da sie Schäden mit Motorfahrzeugen ausschließt, und es ist der Abschluss einer separaten Motorboot-Haftpflicht notwendig. Jetzt kommt aber das aber: Innerhalb der Privathaftpflicht gibt es noch die sogenannte Vorsorgeversicherung, die automatisch neu hinzukommende Risiken deckt, die der Versicherung noch nicht bekannt sind. Wichtig ist nur, das Du dieses Risiko nach Entstehen, spätestens mit der darauf folgenden Prämienrechnung, deiner Versicherung mitteilst, und dann auch Prämie zahlst. Aufgrund deiner Schilderung, das du das Boot gerade erst angeschafft hast, kannst Du davon ausgehen, daß die Privathaftpflicht den Schaden übernimmt, bzw. auch vielleicht unbegründete Ansprüche der Krankenkasse abweist.
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#45
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Ohne mir jetzt alle 44 Postings genau durchzulesen:
Zitat:
Die gesetzliche Unfallversicherung? Die gesetzliche Krankenkasse? Die private Krankenkasse? Die private Unfallversicherung? ... Danach können wir weiter diskutieren. Klaus, der den Brief in die Ablage P werfen würde
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"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will." (Jean-Jacques Rousseau) Geändert von Fronmobil (03.10.2017 um 17:54 Uhr)
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#46
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Zitat:
Die gesetzliche Krankenversicherung So denke ich, da er ja auf jeden Fall beim Doc seine Krankenkarte hinlegen muss, bevor die erste Untersuchung statt findet.
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Mit besten Grüßen Andreas
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#47
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Zitat:
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#48
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Hallo Klaus,
Da hast Du Recht, das ist das "hüpfende Komma" oder der "springende Punkt". Davon war ich ausgegangen und nach Sozialgesetzbuch I (SGB I) hat der Empfänger von Sozialleistungen (und um eine solche handelt es sich, wenn die Krankenkasse die Arztrechnung(en) übernimmt), eine Mitwirkungspflicht (§60). Ob das eine gute Idee ist Nach SGB I, § 65 kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen. Wird den behandelnden Arzt entzücken, wenn seine Rechnung(en) nicht beglichen werden Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#49
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Ja, aber der soll naturlich versuchen den verursacher zahlem zu lassen.
In diesen fall den Skipper ....
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#50
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Zusammengefast: Ich denke Sie haben ein Problem ....
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
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