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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#26
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Hallo,
ja das ist die Stützlast. Achte auf die zulässige Stützlast deiner Kupplung vom Hänger. Hat die auch 140 Kg ? Und achte darauf Sprit ist leichter wie Wasser. 1 L Sprit wiegt weniger als 1 Kg. Aufpassen beim rechnen. Jedes Kilo zählt.
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Gruß Klaus Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2 |
#27
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Zitat:
Beim Kraftstoff rechne ich mit einer Dichte von 0,75 kg/l. Das sollte dann passen. Nun kommt aber noch eine ganz spezielle Frage wo ich mir trotz tausender Threats immernoch nicht ganz sicher bin. Unser PKW hat eine zulässige Anhängelast von 3500kg und eine zulässige Stützlast von 140kg. Der Trailer hat eine zulässige Achslast von 2x 1750kg (3500kg) und eine zulässige Stützlast von 150kg. Ich habe hier im Forum ein Schreiben vom KBA gefunden das bestätigt das die Stützlast dem PKW zugerechnet wird. Somit dürfte ich im ANGEHÄNGTEN Zustand tatsächlich 3500kg Achslast auf dem Trailer haben. Wenn ich diesen dann abhänge darf ich entsprechend 3500kg + 140kg = 3640kg auf der Waage haben. Habe auch eine E-Mail von Harbeck erhalten zu meinem Trailer wo bestätigt wird das der Trailer bis 3650kg (abgekoppelt) beladen werden darf (2x 1750kg + 150kg). Hier beschränkt uns dann allerdings die zulässige Stützlast des PKW auf 3640kg. Ist das so korrekt??? |
#28
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Zitat:
genau vor den gleichen Problemen stand ich letztes Jahr auch; Kutter zu schwer, abspecken und es passt immer noch nicht. Mit der Stützlastgeschichte kannst du dir 100 verschiedene Meinungen einholen. Ich hatte Kontakt mit 2 Schwerlasttrupps von der Autobahnpolizei, unsere Polizeidienststelle vor Ort, und auch im Forum heisse Diskussionen. Ergebnis von geht bis geht nicht. Fakt ist laut EU darf in angehängtem Zustand die Achslast 3500kg betragen, also die Stützlast liegt auf dem Auto. Auch wird laut Eu Vorschrift wohl in angehängten Zustand gewogen. Aber auch nach EU ist das in Abgekuppeltem Zustand die Stützlast nicht gutgeschrieben werden kann, bedeutet 3350kg Achslast beim 3500er Mir war das alles zu schwammig deshalb hab ich nen ultralight 3650 kg gekauft. Achslast 3500kg Stützlast 150kg Zulässiges Gesamtgewicht 3650kg So bin ich jetzt voll im grünen Bereich Anbei ein wenig Lesestoff
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MFG Fauli |
#29
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Zu dem Thema zGG 3650kg hier die E-Mail von Harbeck.
Sie haben laut EU- Typengenehmigung bereits einen Anhänger den Sie, wenn Sie exakt ausladen bis 3650 kg beladen können. Wie in der Zulassungsbescheinigung erläutert ist die zulässige Gesamtmasse Punkt F1 im Teil 1 (gültiger EU Begriff), " ...die von den Rädern auf die Straße (Waage) übertragene Masse". Die Stützlast wird dem Zugfahrzeug zu gerechnet. (kann mit DIN Zugöse und entsprechender Anhängerkupplung bis 350kg betragen) Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) ist ein veralteter nicht mehr gültiger Begriff, der gern zu Werbezwecken benutzt wird um Kunden zu täuschen. Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg müsste, weil Klasse O3 , druckluftgebremst sein. Achten Sie beim Wiegen durch eine Kontrolle darauf, dass Ihr Anhänger angehängt bleibt und nur die Achsen auf der Waage stehen. Zusammenfassung: Sie haben einen Anhänger der 3500kg auf den Achsen und bis zu 150 kg auf der Anhängerkupplung wiegen darf. (3650kg) Mehr kann Ihnen auf legalem Weg keiner genehmigen. Bei der Nutzung ist natürlich Vorraussetzung , dass das Zugfahrzeug diesen Anforderungen auch entspricht. Da die Gesetzgebung selbst von den zuständigen Organen (KBA; TÜV usw.) unterschiedlich interpretiert wurde gibt es auf diesem Gebiet immer wieder falsche Aussagen. Stützlast nicht Teil des zGG des Anhängers ! 30.4.2014 Im Anh, I zur 2007/46/Eg heißt es als Erläuterung zum Pkt 2.8 zGG Anh. II Nr 2.2.3 wiederum 2.2.3 Bei einem Sattelanhänger, einem Zentralachsanhänger und einem Starrdeichselanhänger muss die für die Klasseneinteilung des Fahrzeugs maßgebliche Gesamtmasse der von den Rädern einer Achse oder Achsgruppe auf den Boden übertragenen Last entsprechen, wenn der Anhänger mit dem Zugfahrzeug verbunden ist. in der VO (EG) 1230/2012 heißt es in den Begriffsbestimmungen 7. „technisch zulässige Gesamtmasse“ (M) bezeichnet die vom Hersteller angegebene Höchstmasse des Fahrzeugs in beladenem Zustand, die auf der Bauart und der bauartbedingten Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs beruht; die technisch zulässige Gesamtmasse eines Anhängers oder eines Sattelanhängers umfasst die statische Masse, die in angekuppeltem Zustand auf das Zugfahrzeug übertragen wird; Ein Eintrag in Ihre Papiere ist deshalb nicht nötig bzw. möglich da diese beiden Gewichte (Gesamtmasse und Stützlast) ja bereits eingetragen sind.
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#30
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Damit wäre das Thema endgültig geklärt. Das druck ich mir aus, danke
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Gruß Klaus Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2 |
#31
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Nur so als Tipp. In Österreich braucht keiner mit der Argumentation der Stützlast kommen. Das habe ich hinter mir. Im Gegenteil, die Beamten dort Argumentieren dann ganz anders. Nach dem Motto, jetzt erst recht. Also lieber kleine Brötchen backen oder die 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
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#32
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Zitat:
Die Mail vom harbeck hab ich auch; Achten Sie halt darauf das sie in angekuppelten Zustand gewogen werden Ich sag ja schwammig! Ich weiß das in unserem Nachbarland mit den hohen Bergen abgekuppelt wird, Ob EU Vorschrift oder nicht.
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MFG Fauli
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#33
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Zitat:
Aktuell sind wir auf jeden Fall dabei das Boot möglichst abzuspecken. Hier mal der aktuelle Zwischenstand dazu. - 28l Frischwasser abgepumpt (Tank nun leer) -> -28kg - Teaktisch -> -5,3kg - Feuerlöscher -> -3,9kg - 7 Fender -> -12,7kg - Landkabel (benötigen wir ohnehin nicht) -> -3,4kg - Camperverdeck (benötigen wir ohnehin nicht) -> -9,3kg - Gangway (haben wir verkauft) -> -16kg - 6 Festmacherleinen -> -4kg - hinteres Bimini -> -9,2kg Somit aktuell knapp 92kg raus geräumt. Von ursprünglich 3802kg auf 3710kg (angekuppelt) reduziert. Nun stehen noch 2 Batterien sowie Anker und Ankerkette an. Da sollten auch noch mal gute 100kg zusammenkommen. Dann wären wir bei 3610kg im angekuppelten Zustand. Den ganzen Kleinkram, Batterien, Anker und Ankerkette packen wir ins Auto. Da ist ausreichend Platz und mehr als genug Reserve für Zuladung. Im Kraftstofftank sind aktuell auch noch ca. 95l; also 71kg. Diesen wollen wir allerdings ungerne entleeren. Am Ende der Räumaktion heißt es dann noch die Stützlast einwiegen und möglichst an die 140kg ausrichten. |
#34
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Moin,
Immer noch viel zu schwer Ein paar Tips Mikrowelle raus Sprit raus Warmwasserspeicher raus Teppiche daheimlassen Leichterer Trailer Edelstahl Krümmer Lifepo 4 Batterien Motorwasser raus
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MFG Fauli
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#35
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Moin nochmal,
Was haste denn für ein zugfahrzeug?
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MFG Fauli |
#36
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Zitat:
Versuche einfach so wie du es schon machst jedes Kilogramm abzuspecken. Bitte beachte auch die Zulässige Geasmtmasse deines Zugfahrzeugs. Diese setzt sich aus Eigengewicht des Zugfahrzeugs + Zuladung + zulässige maximale Anhängelast zusammen. Dieser Wert wird hier nicht erwähnt, wird aber bei der Gewichtskontrolle ebenfalls überprüft und fließt in der Bewertung des möglichen Verstoßes ebenfalls mit ein.
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#37
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Zitat:
Im Kraftstofftank sind wohl doch eher noch 150l; also 112kg. Hier wäre durchaus noch großes Potential. Zu deinen Punkten: Mikrowelle -> haben wir nicht Sprit ... siehe oben Warmwasserspeicher raus -> wo sitzt das Teil und wieviel kg bringt das? Teppiche daheimlassen -> keine Option. Wir haben aber auch in der Plicht keine Teppiche sondern diesen relativ dünnen Bodenbelag. Würde nur unwesentlich was an Gewicht einsparen Leichterer Trailer -> Ist schon ein Alu Trailer mit gerade mal 536kg Eigengewicht Edelstahl Krümmer -> keine Option Lifepo 4 Batterien -> keine Option Motorwasser raus -> du meinst das Wasser was sich im Kühlkreislauf befindet? Das wäre eine Option. Könnten bei dem 6,2l V8 vielleicht immerhin 10kg sein. Wie kriege ich das da raus? Nach dem Start im Wasser füllt er sich doch dann selber wieder oder? |
#38
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#39
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Moin,
Wasser füllt sich wieder automatisch, zum Leerlaufenlassen mal die Anleitung Studieren. Wegen dem zugfahrzeug ist das Gesamtgewicht des Zuges denk ich mal 6395 kg oder, is ja fast ein Touareg
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MFG Fauli |
#40
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6440kg
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#41
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Liebe Forumsmitglieder, wie es scheint will hier wohl eher Harbeck zu Werbezwecken täuschen. Der Begriff zul. Gesamtmasse = Achslast + Stützlast (umgangssprachlich zul. Gesamtgewicht) ist nicht veraltet und im Definitionsbereich jeder Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Ziffer F.1 und F.2 aufgeführt. Natürlich darf ein Anhänger seine dort eingetragenen Gewichte nicht überschreiten. Der von Harbeck angeführte Absatz 2.2.3. bezieht sich nur auf die Klasseneinteilung, nicht auf die zulässigen Massen. Grüße Süd West Marine
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#42
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Und was heißt das jetzt unter dem Strich ?
Ich würde das jetzt so machen, Hänger abgehängt auf die Waage. Alles über 3500 Kg raus, fertig. Dann kann einem keiner was. Stützlast hin oder her. Ist ja nicht zum aushalten
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Gruß Klaus Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2 |
#43
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1km/h zuviel (auf der AB) 120€ Kollege von mit Da will ich gar nicht wissen was die beim Trailergewicht machen wenn das überschritten wird. Fahr über Österreich |
#44
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Die 3% Toleranz sind nicht dafür gedacht, dass du 108 kg mehr draufpacken kannst. Die sind dafür gedacht, dass du unbehelligt davonkommst, wenn du korrekt geladen hast und die Waage 108kg zu viel anzeigt
Zitat:
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#45
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Liebe Forumsmitglieder, Es ist doch so einfach. Wenn zul. Gesamtmasse 3.500kg eingetragen ist, ist alles in Ordnung wenn Achslast + Stützlast 3.500kg betragen. Das gilt analog auch für 3.650kg ! Auch in der Schweiz ist das kein Problem. (amtl. Genehmigt und in Polizeikontrollen abgenickt) Grüße Süd West Marine |
#46
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Und das mit den 5% würde ich auch sehr bezweifeln, habe hier mal was gehört von 3%, dies hat mit mal ein Transporteur genannt aber ob das stimmt ... Auf alle Fälle wird der Anhänger stehen gelassen, falls er zu schwer sein sollte und über die entstehende Busse. Schweige ich besser Aber in Anbetracht das die Busse bei nicht korrektem Anbringen der Arbeitsleine bis 500 CHF ausmachen kann, kann sich jeder selber Gedanken machen, was es in etwa kosten könnte. Also falls ... einfach danach nicht jammern Ich wurde zwar noch nie kontrolliert, aber das heisst ja auch nichts.
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
#47
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Zitat:
Aber für die ganz Trailer Geschichte gibt's hier ja schon einen Faden https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=196264 da wird das mit den 3650kg etc. bis zum Abwinken erläutert.
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
#48
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Ich fasse es nicht.
Auf Anregung deines anderen Threads, wo du die Batterien ausgebaut hast und jetzt den Motordeckel nicht aufbekommst. Ich hab schon viel unsinnige Dinge gelesen, aber hier sprengst du alles. Du zerlegst dein Boot in Einzelteile, rechnest mit einzelnen Kilos und Gramm, nur damit du auf ein Gewicht kommst, das dein Zugfahrzeug ziehen darf? Dann auch noch damit ins Ausland. Da du ja jetzt rausgefunden hast, wie der Motordeckel zu öffnen ist, kannste ja am Motor auch noch so einige Anbauteile abschrauben, den Propeller auch ab, das spart Gewicht. Nee, also echt. Klassischer Fall von "Pferd von hinten aufzäumen". Besorg dir ein passendes Zugfahrzeug oder passendes Boot/Trailer. PS: wo sollen eigentlich all die ausgebauten Dinge hin? Ins Zugfahrzeug?
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#49
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MFG Fauli
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#50
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Zitat:
Zugfahrzeug Porsche Cayenne 3500kg + 140kg -> passt Trailer -> 3500kg Alutrailer mit TÜV Bestätigung für 3500kg + 150kg -> passt Das Boot ist halt am absoluten Limit zum trailern, bzw. eher ein wenig da drüber. Da schaue ich nun einfach was gewichtstechnisch so möglich ist! Ist sicherlich auch für einige andere Leute interessant die das gleiche Problem haben. PS: Ich habe gestern noch den offenen Kühlwasserkreislauf meines V8 entleert. Hat eine Reduzierung von 10kg gebracht.... mal schauen was nun darauf so kommentiert wird |
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