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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 09.06.2019, 10:01
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Hallo,
ja das ist die Stützlast. Achte auf die zulässige Stützlast deiner Kupplung vom Hänger. Hat die auch 140 Kg ?
Und achte darauf Sprit ist leichter wie Wasser. 1 L Sprit wiegt weniger als 1 Kg. Aufpassen beim rechnen. Jedes Kilo zählt.
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Gruß Klaus
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  #27  
Alt 09.06.2019, 10:37
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Zitat:
Zitat von Wassersportler Beitrag anzeigen
Hallo,
ja das ist die Stützlast. Achte auf die zulässige Stützlast deiner Kupplung vom Hänger. Hat die auch 140 Kg ?
Und achte darauf Sprit ist leichter wie Wasser. 1 L Sprit wiegt weniger als 1 Kg. Aufpassen beim rechnen. Jedes Kilo zählt.
Unser Zugfahrzeug hat 140kg und der Trailer hat 150kg. Somit versuche ich möglichst an die 140kg zu kommen.

Beim Kraftstoff rechne ich mit einer Dichte von 0,75 kg/l. Das sollte dann passen.

Nun kommt aber noch eine ganz spezielle Frage wo ich mir trotz tausender Threats immernoch nicht ganz sicher bin. Unser PKW hat eine zulässige Anhängelast von 3500kg und eine zulässige Stützlast von 140kg. Der Trailer hat eine zulässige Achslast von 2x 1750kg (3500kg) und eine zulässige Stützlast von 150kg. Ich habe hier im Forum ein Schreiben vom KBA gefunden das bestätigt das die Stützlast dem PKW zugerechnet wird. Somit dürfte ich im ANGEHÄNGTEN Zustand tatsächlich 3500kg Achslast auf dem Trailer haben. Wenn ich diesen dann abhänge darf ich entsprechend 3500kg + 140kg = 3640kg auf der Waage haben. Habe auch eine E-Mail von Harbeck erhalten zu meinem Trailer wo bestätigt wird das der Trailer bis 3650kg (abgekoppelt) beladen werden darf (2x 1750kg + 150kg). Hier beschränkt uns dann allerdings die zulässige Stützlast des PKW auf 3640kg.
Ist das so korrekt???
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  #28  
Alt 09.06.2019, 11:09
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Zitat:
Zitat von Patrick_27011984 Beitrag anzeigen

Nun kommt aber noch eine ganz spezielle Frage wo ich mir trotz tausender Threats immernoch nicht ganz sicher bin. Unser PKW hat eine zulässige Anhängelast von 3500kg und eine zulässige Stützlast von 140kg. Der Trailer hat eine zulässige Achslast von 2x 1750kg (3500kg) und eine zulässige Stützlast von 150kg. Ich habe hier im Forum ein Schreiben vom KBA gefunden das bestätigt das die Stützlast dem PKW zugerechnet wird. Somit dürfte ich im ANGEHÄNGTEN Zustand tatsächlich 3500kg Achslast auf dem Trailer haben. Wenn ich diesen dann abhänge darf ich entsprechend 3500kg + 140kg = 3640kg auf der Waage haben. Habe auch eine E-Mail von Harbeck erhalten zu meinem Trailer wo bestätigt wird das der Trailer bis 3650kg (abgekoppelt) beladen werden darf (2x 1750kg + 150kg). Hier beschränkt uns dann allerdings die zulässige Stützlast des PKW auf 3640kg.
Ist das so korrekt???
Hallo,

genau vor den gleichen Problemen stand ich letztes Jahr auch;
Kutter zu schwer, abspecken und es passt immer noch nicht.
Mit der Stützlastgeschichte kannst du dir 100 verschiedene Meinungen
einholen.
Ich hatte Kontakt mit 2 Schwerlasttrupps von der Autobahnpolizei,
unsere Polizeidienststelle vor Ort, und auch
im Forum heisse Diskussionen.
Ergebnis von geht bis geht nicht.

Fakt ist laut EU darf in angehängtem Zustand die Achslast 3500kg betragen,
also die Stützlast liegt auf dem Auto.
Auch wird laut Eu Vorschrift wohl in angehängten Zustand gewogen.
Aber auch nach EU ist das in Abgekuppeltem Zustand die
Stützlast nicht gutgeschrieben werden kann, bedeutet 3350kg Achslast
beim 3500er

Mir war das alles zu schwammig deshalb hab ich nen ultralight 3650 kg
gekauft.
Achslast 3500kg
Stützlast 150kg
Zulässiges Gesamtgewicht 3650kg

So bin ich jetzt voll im grünen Bereich

Anbei ein wenig Lesestoff
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  #29  
Alt 09.06.2019, 11:34
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Zitat:
Zitat von Faul_i Beitrag anzeigen
Zulässiges Gesamtgewicht 3650kg

So bin ich jetzt voll im grünen Bereich
Zu dem Thema zGG 3650kg hier die E-Mail von Harbeck.

Sie haben laut EU- Typengenehmigung bereits einen Anhänger den Sie, wenn Sie exakt ausladen bis 3650 kg beladen können.
Wie in der Zulassungsbescheinigung erläutert ist die zulässige Gesamtmasse Punkt F1 im Teil 1 (gültiger EU Begriff), " ...die von den Rädern auf die Straße (Waage) übertragene Masse".
Die Stützlast wird dem Zugfahrzeug zu gerechnet. (kann mit DIN Zugöse und entsprechender Anhängerkupplung bis 350kg betragen)
Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) ist ein veralteter nicht mehr gültiger Begriff, der gern zu Werbezwecken benutzt wird um Kunden zu täuschen.
Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg müsste, weil Klasse O3 , druckluftgebremst sein.

Achten Sie beim Wiegen durch eine Kontrolle darauf, dass Ihr Anhänger angehängt bleibt und nur die Achsen auf der Waage stehen.

Zusammenfassung: Sie haben einen Anhänger der 3500kg auf den Achsen und bis zu 150 kg auf der Anhängerkupplung wiegen darf. (3650kg)
Mehr kann Ihnen auf legalem Weg keiner genehmigen.

Bei der Nutzung ist natürlich Vorraussetzung , dass das Zugfahrzeug diesen Anforderungen auch entspricht.

Da die Gesetzgebung selbst von den zuständigen Organen (KBA; TÜV usw.) unterschiedlich interpretiert wurde gibt es auf diesem Gebiet immer wieder falsche Aussagen.

Stützlast nicht Teil des zGG des Anhängers ! 30.4.2014

Im Anh, I zur 2007/46/Eg heißt es als Erläuterung zum Pkt 2.8 zGG

Anh. II Nr 2.2.3 wiederum

2.2.3 Bei einem Sattelanhänger, einem Zentralachsanhänger und einem
Starrdeichselanhänger muss die für die Klasseneinteilung des Fahrzeugs
maßgebliche Gesamtmasse der von den Rädern einer Achse oder Achsgruppe
auf den Boden übertragenen Last entsprechen, wenn der Anhänger
mit dem Zugfahrzeug verbunden ist.

in der VO (EG) 1230/2012 heißt es in den Begriffsbestimmungen

7. „technisch zulässige Gesamtmasse“ (M) bezeichnet die vom Hersteller angegebene
Höchstmasse des Fahrzeugs in beladenem Zustand, die auf der Bauart
und der bauartbedingten Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs beruht; die technisch
zulässige Gesamtmasse eines Anhängers oder eines Sattelanhängers
umfasst die statische Masse, die in angekuppeltem Zustand auf das Zugfahrzeug
übertragen wird;

Ein Eintrag in Ihre Papiere ist deshalb nicht nötig bzw. möglich da diese beiden Gewichte (Gesamtmasse und Stützlast) ja bereits eingetragen sind.
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  #30  
Alt 09.06.2019, 12:32
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Damit wäre das Thema endgültig geklärt. Das druck ich mir aus, danke
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  #31  
Alt 09.06.2019, 15:30
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Nur so als Tipp. In Österreich braucht keiner mit der Argumentation der Stützlast kommen. Das habe ich hinter mir. Im Gegenteil, die Beamten dort Argumentieren dann ganz anders. Nach dem Motto, jetzt erst recht. Also lieber kleine Brötchen backen oder die 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
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  #32  
Alt 09.06.2019, 19:40
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Zitat:
Zitat von Patrick_27011984 Beitrag anzeigen
Zu dem Thema zGG 3650kg hier die E-Mail von Harbeck.

Sie haben laut EU- Typengenehmigung bereits einen Anhänger den Sie, wenn Sie exakt ausladen bis 3650 kg beladen können.
Wie in der Zulassungsbescheinigung erläutert ist die zulässige Gesamtmasse Punkt F1 im Teil 1 (gültiger EU Begriff), " ...die von den Rädern auf die Straße (Waage) übertragene Masse".
Die Stützlast wird dem Zugfahrzeug zu gerechnet. (kann mit DIN Zugöse und entsprechender Anhängerkupplung bis 350kg betragen)
Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) ist ein veralteter nicht mehr gültiger Begriff, der gern zu Werbezwecken benutzt wird um Kunden zu täuschen.
Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg müsste, weil Klasse O3 , druckluftgebremst sein.

Achten Sie beim Wiegen durch eine Kontrolle darauf, dass Ihr Anhänger angehängt bleibt und nur die Achsen auf der Waage stehen.

Zusammenfassung: Sie haben einen Anhänger der 3500kg auf den Achsen und bis zu 150 kg auf der Anhängerkupplung wiegen darf. (3650kg)
Mehr kann Ihnen auf legalem Weg keiner genehmigen.

Bei der Nutzung ist natürlich Vorraussetzung , dass das Zugfahrzeug diesen Anforderungen auch entspricht.

Da die Gesetzgebung selbst von den zuständigen Organen (KBA; TÜV usw.) unterschiedlich interpretiert wurde gibt es auf diesem Gebiet immer wieder falsche Aussagen.

Stützlast nicht Teil des zGG des Anhängers ! 30.4.2014

Im Anh, I zur 2007/46/Eg heißt es als Erläuterung zum Pkt 2.8 zGG

Anh. II Nr 2.2.3 wiederum

2.2.3 Bei einem Sattelanhänger, einem Zentralachsanhänger und einem
Starrdeichselanhänger muss die für die Klasseneinteilung des Fahrzeugs
maßgebliche Gesamtmasse der von den Rädern einer Achse oder Achsgruppe
auf den Boden übertragenen Last entsprechen, wenn der Anhänger
mit dem Zugfahrzeug verbunden ist.

in der VO (EG) 1230/2012 heißt es in den Begriffsbestimmungen

7. „technisch zulässige Gesamtmasse“ (M) bezeichnet die vom Hersteller angegebene
Höchstmasse des Fahrzeugs in beladenem Zustand, die auf der Bauart
und der bauartbedingten Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs beruht; die technisch
zulässige Gesamtmasse eines Anhängers oder eines Sattelanhängers
umfasst die statische Masse, die in angekuppeltem Zustand auf das Zugfahrzeug
übertragen wird;

Ein Eintrag in Ihre Papiere ist deshalb nicht nötig bzw. möglich da diese beiden Gewichte (Gesamtmasse und Stützlast) ja bereits eingetragen sind.
Moin,
Die Mail vom harbeck hab ich auch;
Achten Sie halt darauf das sie in angekuppelten Zustand gewogen werden

Ich sag ja schwammig!
Ich weiß das in unserem Nachbarland mit den hohen Bergen
abgekuppelt wird,
Ob EU Vorschrift oder nicht.
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  #33  
Alt 10.06.2019, 20:08
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Zitat:
Zitat von F95 Beitrag anzeigen
Nur so als Tipp. In Österreich braucht keiner mit der Argumentation der Stützlast kommen. Das habe ich hinter mir. Im Gegenteil, die Beamten dort Argumentieren dann ganz anders. Nach dem Motto, jetzt erst recht. Also lieber kleine Brötchen backen oder die 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
Wie verhält es sich denn so mit der Rennleitung in der Schweiz? Wir fahren über die Schweiz an den Gardasee und da möchte ich möglichst kein Risiko eingehen. Sofern ich hier im Forum richtig gelesen habe werden immer 3% Mess- und Wiegetoleranz abgezogen. Somit könnte die Waage dort 3608kg anzeigen und nach Abzug der Toleranz wären es exakt 3500kg. Jemand Erfahrung in der Schweiz gesammelt? Wie ist es da bzgl. Stützlast? Bestandteil des Autos oder des Trailers?

Aktuell sind wir auf jeden Fall dabei das Boot möglichst abzuspecken. Hier mal der aktuelle Zwischenstand dazu.

- 28l Frischwasser abgepumpt (Tank nun leer) -> -28kg
- Teaktisch -> -5,3kg
- Feuerlöscher -> -3,9kg
- 7 Fender -> -12,7kg
- Landkabel (benötigen wir ohnehin nicht) -> -3,4kg
- Camperverdeck (benötigen wir ohnehin nicht) -> -9,3kg
- Gangway (haben wir verkauft) -> -16kg
- 6 Festmacherleinen -> -4kg
- hinteres Bimini -> -9,2kg

Somit aktuell knapp 92kg raus geräumt. Von ursprünglich 3802kg auf 3710kg (angekuppelt) reduziert. Nun stehen noch 2 Batterien sowie Anker und Ankerkette an. Da sollten auch noch mal gute 100kg zusammenkommen. Dann wären wir bei 3610kg im angekuppelten Zustand. Den ganzen Kleinkram, Batterien, Anker und Ankerkette packen wir ins Auto. Da ist ausreichend Platz und mehr als genug Reserve für Zuladung.

Im Kraftstofftank sind aktuell auch noch ca. 95l; also 71kg. Diesen wollen wir allerdings ungerne entleeren.

Am Ende der Räumaktion heißt es dann noch die Stützlast einwiegen und möglichst an die 140kg ausrichten.
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  #34  
Alt 10.06.2019, 20:41
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Moin,

Immer noch viel zu schwer

Ein paar Tips
Mikrowelle raus
Sprit raus
Warmwasserspeicher raus
Teppiche daheimlassen
Leichterer Trailer
Edelstahl Krümmer
Lifepo 4 Batterien
Motorwasser raus
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  #35  
Alt 10.06.2019, 20:45
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Moin nochmal,

Was haste denn für ein zugfahrzeug?
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  #36  
Alt 10.06.2019, 21:00
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Zitat:
Zitat von Patrick_27011984 Beitrag anzeigen
Wie verhält es sich denn so mit der Rennleitung in der Schweiz? Wir fahren über die Schweiz an den Gardasee und da möchte ich möglichst kein Risiko eingehen. Sofern ich hier im Forum richtig gelesen habe werden immer 3% Mess- und Wiegetoleranz abgezogen. Somit könnte die Waage dort 3608kg anzeigen und nach Abzug der Toleranz wären es exakt 3500kg. Jemand Erfahrung in der Schweiz gesammelt? Wie ist es da bzgl. Stützlast? Bestandteil des Autos oder des Trailers?

Aktuell sind wir auf jeden Fall dabei das Boot möglichst abzuspecken. Hier mal der aktuelle Zwischenstand dazu.

- 28l Frischwasser abgepumpt (Tank nun leer) -> -28kg
- Teaktisch -> -5,3kg
- Feuerlöscher -> -3,9kg
- 7 Fender -> -12,7kg
- Landkabel (benötigen wir ohnehin nicht) -> -3,4kg
- Camperverdeck (benötigen wir ohnehin nicht) -> -9,3kg
- Gangway (haben wir verkauft) -> -16kg
- 6 Festmacherleinen -> -4kg
- hinteres Bimini -> -9,2kg

Somit aktuell knapp 92kg raus geräumt. Von ursprünglich 3802kg auf 3710kg (angekuppelt) reduziert. Nun stehen noch 2 Batterien sowie Anker und Ankerkette an. Da sollten auch noch mal gute 100kg zusammenkommen. Dann wären wir bei 3610kg im angekuppelten Zustand. Den ganzen Kleinkram, Batterien, Anker und Ankerkette packen wir ins Auto. Da ist ausreichend Platz und mehr als genug Reserve für Zuladung.

Im Kraftstofftank sind aktuell auch noch ca. 95l; also 71kg. Diesen wollen wir allerdings ungerne entleeren.

Am Ende der Räumaktion heißt es dann noch die Stützlast einwiegen und möglichst an die 140kg ausrichten.
Du musst dir einfach im Klaren sein, so wie ich auch immer im Grenzbereich unterwegs zu sein. Die Konsequenzen können sein von einem Verbot zur Weiterfahrt, über eine Geldbuße bis zu Glück gehabt du wurdest nicht angehalten. Verlasse dich niemals auf irgendwelche Aussagen von Halbwissenden und schon gar nicht auf irgendwelche Toleranzen beim Wiegen.
Versuche einfach so wie du es schon machst jedes Kilogramm abzuspecken. Bitte beachte auch die Zulässige Geasmtmasse deines Zugfahrzeugs. Diese setzt sich aus Eigengewicht des Zugfahrzeugs + Zuladung + zulässige maximale Anhängelast zusammen. Dieser Wert wird hier nicht erwähnt, wird aber bei der Gewichtskontrolle ebenfalls überprüft und fließt in der Bewertung des möglichen Verstoßes ebenfalls mit ein.
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  #37  
Alt 10.06.2019, 21:30
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Moin,

Immer noch viel zu schwer

Ein paar Tips
Mikrowelle raus
Sprit raus
Warmwasserspeicher raus
Teppiche daheimlassen
Leichterer Trailer
Edelstahl Krümmer
Lifepo 4 Batterien
Motorwasser raus
Update:
Im Kraftstofftank sind wohl doch eher noch 150l; also 112kg. Hier wäre durchaus noch großes Potential.

Zu deinen Punkten:
Mikrowelle -> haben wir nicht
Sprit ... siehe oben
Warmwasserspeicher raus -> wo sitzt das Teil und wieviel kg bringt das?
Teppiche daheimlassen -> keine Option. Wir haben aber auch in der Plicht keine Teppiche sondern diesen relativ dünnen Bodenbelag. Würde nur unwesentlich was an Gewicht einsparen
Leichterer Trailer -> Ist schon ein Alu Trailer mit gerade mal 536kg Eigengewicht
Edelstahl Krümmer -> keine Option
Lifepo 4 Batterien -> keine Option
Motorwasser raus -> du meinst das Wasser was sich im Kühlkreislauf befindet? Das wäre eine Option. Könnten bei dem 6,2l V8 vielleicht immerhin 10kg sein. Wie kriege ich das da raus? Nach dem Start im Wasser füllt er sich doch dann selber wieder oder?
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  #38  
Alt 10.06.2019, 21:31
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Moin nochmal,

Was haste denn für ein zugfahrzeug?
Porsche Cayenne 3,0l TDI
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  #39  
Alt 10.06.2019, 21:37
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Moin,

Wasser füllt sich wieder automatisch, zum Leerlaufenlassen mal die Anleitung
Studieren.
Wegen dem zugfahrzeug ist das Gesamtgewicht des Zuges denk ich mal
6395 kg oder, is ja fast ein Touareg
__________________
MFG Fauli

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  #40  
Alt 10.06.2019, 21:43
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Patrick_27011984 Patrick_27011984 ist offline
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Zitat:
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Moin,

Wasser füllt sich wieder automatisch, zum Leerlaufenlassen mal die Anleitung
Studieren.
Wegen dem zugfahrzeug ist das Gesamtgewicht des Zuges denk ich mal
6395 kg oder, is ja fast ein Touareg
6440kg
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  #41  
Alt 11.06.2019, 11:55
Süd West Marine Süd West Marine ist offline
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Zitat:
Zitat von Patrick_27011984 Beitrag anzeigen
Zu dem Thema zGG 3650kg hier die E-Mail von Harbeck.

Sie haben laut EU- Typengenehmigung bereits einen Anhänger den Sie, wenn Sie exakt ausladen bis 3650 kg beladen können.
Wie in der Zulassungsbescheinigung erläutert ist die zulässige Gesamtmasse Punkt F1 im Teil 1 (gültiger EU Begriff), " ...die von den Rädern auf die Straße (Waage) übertragene Masse".
Die Stützlast wird dem Zugfahrzeug zu gerechnet. (kann mit DIN Zugöse und entsprechender Anhängerkupplung bis 350kg betragen)
Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) ist ein veralteter nicht mehr gültiger Begriff, der gern zu Werbezwecken benutzt wird um Kunden zu täuschen.
Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg müsste, weil Klasse O3 , druckluftgebremst sein.

Liebe Forumsmitglieder,

wie es scheint will hier wohl eher Harbeck zu Werbezwecken täuschen.

Der Begriff zul. Gesamtmasse = Achslast + Stützlast (umgangssprachlich zul. Gesamtgewicht) ist nicht veraltet und im Definitionsbereich jeder Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Ziffer F.1 und F.2 aufgeführt.
Natürlich darf ein Anhänger seine dort eingetragenen Gewichte nicht überschreiten.
Der von Harbeck angeführte Absatz 2.2.3. bezieht sich nur auf die Klasseneinteilung, nicht auf die zulässigen Massen.

Grüße
Süd West Marine
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  #42  
Alt 11.06.2019, 13:25
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Und was heißt das jetzt unter dem Strich ?
Ich würde das jetzt so machen, Hänger abgehängt auf die Waage. Alles über 3500 Kg raus, fertig. Dann kann einem keiner was. Stützlast hin oder her. Ist ja nicht zum aushalten
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  #43  
Alt 11.06.2019, 15:15
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Zitat von Patrick_27011984 Beitrag anzeigen
Wie verhält es sich denn so mit der Rennleitung in der Schweiz? Wir fahren über die Schweiz an den Gardasee und da möchte ich möglichst kein Risiko eingehen. Sofern ich hier im Forum richtig gelesen habe werden immer 3% Mess- und Wiegetoleranz abgezogen. Somit könnte die Waage dort 3608kg anzeigen und nach Abzug der Toleranz wären es exakt 3500kg. Jemand Erfahrung in der Schweiz gesammelt? Wie ist es da bzgl. Stützlast? Bestandteil des Autos oder des Trailers?
Also ich an deiner Stelle würde niemals überlegen durch die Schweiz zu fahren. Die Kollegen sind bei allem sowas von teuer das würde ich mir nie antun wollen.

1km/h zuviel (auf der AB) 120€ Kollege von mit

Da will ich gar nicht wissen was die beim Trailergewicht machen wenn das überschritten wird.
Fahr über Österreich
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mit besten Grüßen
Dirk


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  #44  
Alt 11.06.2019, 15:31
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Die 3% Toleranz sind nicht dafür gedacht, dass du 108 kg mehr draufpacken kannst. Die sind dafür gedacht, dass du unbehelligt davonkommst, wenn du korrekt geladen hast und die Waage 108kg zu viel anzeigt

Zitat:
Zitat von Patrick_27011984 Beitrag anzeigen
Wie verhält es sich denn so mit der Rennleitung in der Schweiz? Wir fahren über die Schweiz an den Gardasee und da möchte ich möglichst kein Risiko eingehen. Sofern ich hier im Forum richtig gelesen habe werden immer 3% Mess- und Wiegetoleranz abgezogen. Somit könnte die Waage dort 3608kg anzeigen und nach Abzug der Toleranz wären es exakt 3500kg. Jemand Erfahrung in der Schweiz gesammelt? Wie ist es da bzgl. Stützlast? Bestandteil des Autos oder des Trailers?
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

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  #45  
Alt 12.06.2019, 09:35
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Zitat:
Zitat von skipper_winni Beitrag anzeigen
Also ich an deiner Stelle würde niemals überlegen durch die Schweiz zu fahren. Die Kollegen sind bei allem sowas von teuer das würde ich mir nie antun wollen.

1km/h zuviel (auf der AB) 120€ Kollege von mit

Da will ich gar nicht wissen was die beim Trailergewicht machen wenn das überschritten wird.
Fahr über Österreich

Liebe Forumsmitglieder,

Es ist doch so einfach.

Wenn zul. Gesamtmasse 3.500kg eingetragen ist, ist alles in Ordnung wenn Achslast + Stützlast 3.500kg betragen.

Das gilt analog auch für 3.650kg !

Auch in der Schweiz ist das kein Problem. (amtl. Genehmigt und in Polizeikontrollen abgenickt)

Grüße

Süd West Marine
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  #46  
Alt 13.06.2019, 13:57
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Zitat:
Zitat von F95 Beitrag anzeigen
Nur so als Tipp. In Österreich braucht keiner mit der Argumentation der Stützlast kommen. Das habe ich hinter mir. Im Gegenteil, die Beamten dort Argumentieren dann ganz anders. Nach dem Motto, jetzt erst recht. Also lieber kleine Brötchen backen oder die 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
Ebenso in der Schweiz 3.5t ist das absolute Mass.

Und das mit den 5% würde ich auch sehr bezweifeln, habe hier mal was gehört von 3%, dies hat mit mal ein Transporteur genannt aber ob das stimmt ...

Auf alle Fälle wird der Anhänger stehen gelassen, falls er zu schwer sein sollte und über die entstehende Busse. Schweige ich besser

Aber in Anbetracht das die Busse bei nicht korrektem Anbringen der Arbeitsleine bis 500 CHF ausmachen kann, kann sich jeder selber Gedanken machen, was es in etwa kosten könnte.


Also falls ... einfach danach nicht jammern
Ich wurde zwar noch nie kontrolliert, aber das heisst ja auch nichts.
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Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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  #47  
Alt 13.06.2019, 14:27
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Zitat:
Zitat von skipper_winni Beitrag anzeigen
Also ich an deiner Stelle würde niemals überlegen durch die Schweiz zu fahren. Die Kollegen sind bei allem sowas von teuer das würde ich mir nie antun wollen.

1km/h zuviel (auf der AB) 120€ Kollege von mit

Da will ich gar nicht wissen was die beim Trailergewicht machen wenn das überschritten wird.
Fahr über Österreich
1km/h + Toleranz. Aber irgendwann ist halt, dann 1km/h zu schnell das ist korrekt.


Aber für die ganz Trailer Geschichte gibt's hier ja schon einen Faden

https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=196264

da wird das mit den 3650kg etc. bis zum Abwinken erläutert.
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  #48  
Alt 14.06.2019, 14:20
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Ich fasse es nicht.
Auf Anregung deines anderen Threads, wo du die Batterien ausgebaut hast und jetzt den Motordeckel nicht aufbekommst.
Ich hab schon viel unsinnige Dinge gelesen, aber hier sprengst du alles.
Du zerlegst dein Boot in Einzelteile, rechnest mit einzelnen Kilos und Gramm, nur damit du auf ein Gewicht kommst, das dein Zugfahrzeug ziehen darf?
Dann auch noch damit ins Ausland.
Da du ja jetzt rausgefunden hast, wie der Motordeckel zu öffnen ist, kannste ja am Motor auch noch so einige Anbauteile abschrauben, den Propeller auch ab, das spart Gewicht.
Nee, also echt.
Klassischer Fall von "Pferd von hinten aufzäumen".
Besorg dir ein passendes Zugfahrzeug oder passendes Boot/Trailer.
PS: wo sollen eigentlich all die ausgebauten Dinge hin? Ins Zugfahrzeug?
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Gruß, Klaus

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  #49  
Alt 14.06.2019, 14:26
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Ich fasse es nicht.
Auf Anregung deines anderen Threads, wo du die Batterien ausgebaut hast und jetzt den Motordeckel nicht aufbekommst.
Ich hab schon viel unsinnige Dinge gelesen, aber hier sprengst du alles.
Du zerlegst dein Boot in Einzelteile, rechnest mit einzelnen Kilos und Gramm, nur damit du auf ein Gewicht kommst, das dein Zugfahrzeug ziehen darf?
Dann auch noch damit ins Ausland.
Da du ja jetzt rausgefunden hast, wie der Motordeckel zu öffnen ist, kannste ja am Motor auch noch so einige Anbauteile abschrauben, den Propeller auch ab, das spart Gewicht.
Nee, also echt.
Klassischer Fall von "Pferd von hinten aufzäumen".
Besorg dir ein passendes Zugfahrzeug oder passendes Boot/Trailer.
PS: wo sollen eigentlich all die ausgebauten Dinge hin? Ins Zugfahrzeug?
Das sind die Dinge mit der sich die 25 ft Cruiser Liga rumschlagen muss
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MFG Fauli

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Alt 14.06.2019, 14:53
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Ich fasse es nicht.
Auf Anregung deines anderen Threads, wo du die Batterien ausgebaut hast und jetzt den Motordeckel nicht aufbekommst.
Ich hab schon viel unsinnige Dinge gelesen, aber hier sprengst du alles.
Du zerlegst dein Boot in Einzelteile, rechnest mit einzelnen Kilos und Gramm, nur damit du auf ein Gewicht kommst, das dein Zugfahrzeug ziehen darf?
Dann auch noch damit ins Ausland.
Da du ja jetzt rausgefunden hast, wie der Motordeckel zu öffnen ist, kannste ja am Motor auch noch so einige Anbauteile abschrauben, den Propeller auch ab, das spart Gewicht.
Nee, also echt.
Klassischer Fall von "Pferd von hinten aufzäumen".
Besorg dir ein passendes Zugfahrzeug oder passendes Boot/Trailer.
PS: wo sollen eigentlich all die ausgebauten Dinge hin? Ins Zugfahrzeug?
Am besten vernünftig lesen und dann kommentieren, oder aber seinen Senf für sich behalten! Um das Thema Zugfahrzeug geht es hier nicht!!!

Zugfahrzeug Porsche Cayenne 3500kg + 140kg -> passt

Trailer -> 3500kg Alutrailer mit TÜV Bestätigung für 3500kg + 150kg -> passt

Das Boot ist halt am absoluten Limit zum trailern, bzw. eher ein wenig da drüber. Da schaue ich nun einfach was gewichtstechnisch so möglich ist! Ist sicherlich auch für einige andere Leute interessant die das gleiche Problem haben.

PS: Ich habe gestern noch den offenen Kühlwasserkreislauf meines V8 entleert. Hat eine Reduzierung von 10kg gebracht.... mal schauen was nun darauf so kommentiert wird
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