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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Hallo,
wenn das Boot von Privat gekauft wurde ist es eigentlich rechtlich fast aussichtlos auf Schadensersatz zu klagen. Das ist nur möglich wenn man dem Verkäufer arglistige Täuschung nachweisen kann , weil er ihm bekannte Mängel vorsätzlich verschwiegen hat. Das ist in der Praxis ja fast unmöglich, ausser der Verkäufer gibt es zu . Wenn man Gewährleistung haben möchte geht es nur beim Kauf vom Händler. Gruß Björn
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#27
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Zitat:
"Versnobt" bin ich aber nicht. Gegen sachliche Kritik habe ich nichts, denn oftmals liege ich ja auch tatsächlich falsch, dann bin ich erfreut, wenn man mich korrigiert. Leider kommen dann oft nur solche dummen Kommentare wie: "Blödsinn", oder "ich habe noch nie so einen Unsinn gelesen" oder etwas ähnliches, ohne auch nur im Entferntesten eine zielgerichtete Kritik anzubringen, was denn nun Blödsinn war. @"Jontom": Was soll dein jähzorniger Beitrag? Du bist gegen meine Meinung, dass es aussichtslos wäre, hier rechtlich irgendetwas zu bewirken, seitens des Käufers, wenn der Verkäufer nicht in einem Gespräch willens ist, hier dem Käufer entgegen zu kommen, du hast stattdessen nun exakt welche Meinung? Nachdem du mein Statement, dass ich davon ausgehe, dass du das anders siehst, also der Käufer doch jede Aussicht auf Erfolg hätte, weil du ja die Gegenmeinung vertrittst, streitest du das jetzt ab ........ ja, was denn nun? Du hast also keine Meinung zu diesem Sachverhalt? Warum postest du dann deinen geballten Unsinn hier? Bootfan Dieter |
#28
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Ist doch relativ einfach. Mit gekauft wie gesehen hat man ne kleine Chance weil das eine uralte Klausel ist die eben nur sichtbare Mängel einschließt.
Aber in 99 % aller Verträge die man sich so im Internet runter laden kann steht ein gültiger Gewährleistungsausschluss drin. Sowas zum Beispiel beim ADAC: Das Wassersportfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten Aber es kommt immer auf den Einzelfall an. Auch das Verkaufsgespräch kann da extrem wichtig sein sofern man Zeugen hat. Ansonsten mal 150-200 € für eine Erstberatung beim Rechtsanwalt investieren. Gruß Chris
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#29
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Zitat:
Sichtbare Mängel. Und genau um diesen sichtbaren Mangel handelt es sich hier. Also ausgeschlossen. Thema durch, nächste Frage. Warum machst du auch noch, wie so viele andere hier, dem Fragesteller Hoffnung, wo in seinem Fall keine ist? Es geht hier doch nicht um die Beantwortung allgemeiner Fragen zum Thema Rechte des Käufers beim Kauf von Booten, sondern der Fragesteller hat hier SEINEN Fall geschildert und er möchte explizit für SEINEN Fall eine Hilfestellung haben, wie er sich verhalten soll. Bootfan Dieter |
#30
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Das Volk versteht das meiste falsch; aber es fühlt das meiste richtig. (Kurt Tucholsky) ... könnte auch auf einzelne Menschen zutreffen - mal als Vorschlag zur Güte LG Martin
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Aha, ein Schweizer - seine Fahne ist quadratisch und auf seiner Tastatur gibt es kein "ß"
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#31
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Hallo Leute
Ich bin erschrocken was hier zu dem Thema alles verbreitet wird ! Der Themen Ersteller sollte erstmal beantworten ob er das Boot Privat oder vom Händler gekauft hat ,war für mich nicht ersichtlich (oder habe ich was übersehen ?)! Wenn beim Händler gekauft, wäre meine nächste frage ob der Käufer eine Rechtschutzversicherung mit Vertragsrecht hat, so das er nicht gefahr läuft,wie anscheinend so manchen hier, auf hohe Kosten sitzen zu bleiben ! Beim Zusatz: Gekauft wie gesehen lest mal hier, da geht es zwar um ein Auto,aber da machen die Gerichte keinen unterschied zu einem Boot ! https://kanzlei-franz.com/ratgeber-k...t-wie-gesehen/ Auch bei Privatkauf ist man nicht völlig Chancen los, nur sollte man da z.b Zeugen haben um die Beweislage zuverbessern !!! Bin gerade selber vor Gericht mit einem Händler und es kostet mich nix,egal ob ich Gewinne oder Verliere, dank Rechtschutz ! ES ist für mich das erstemal in meinem Leben,das ich jemmanden verklagen mußte . Die Menschen werden heute immer Gieriger und Brutaler in ihren Handeln und tuen, aber man muß sich nicht alles gefallen lassen . Gruß Rainer |
#32
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Fotos von der Beule im innenraum würden vieleicht hier was helfen um die Sachlage etwas einzugenzen ! |
#33
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Also der Bootfan Dieter... der ist der Brüller
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Gruß Rheinkilometer 363
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#34
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Ich bin ganz deiner Meinung, aber hier hat er Recht......
Ps. das sich eine Anwaltskanzlei hinstellt und sagt man hat Chancen in so einem Fall , lass ich mal besser unkommentiert......
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… |
#35
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Womit und warum sollte Bootfan Dieter recht haben,das erschließt sich mir nicht ?!
Gruß Rainer |
#36
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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#37
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Leider nimmt ja Didi64 seit ein paar Tagen keine Stellung mehr zu seinem Thema.
So kann man halt wenig dazu sagen ,sondern nur raten !
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#38
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Hallo!
was die Juristerei betrifft bin ich ahnunslos und halte mich raus. " In der Kabine ist eine Ecke xycm eingedrückt." Das war ja wohl beim Kauf erkennbar. Es muß kein Unfallschaden sein. Wenn in der Werft eine Bahn nicht sauber in/auf der Form lag beim Laminieren kann das auch passieren. Stellt es denn einen Mangel dar? Und wenn das so wie oben entstanden ist, dann ist ein Optimist wer denkt die Werft würde die Schale deshalb entsorgen. Da muß es schon schlimm sein. Von Außen scheint das auch nicht so offesichtlich und sichtbar gewesen zu sein. Ich denke das sollte sich mal einer angucken der etwas davon versteht. Das muß kein Gutachter sein, ein "Laminator" würde mir genügen. Schließlich ist es für mich immer eine Gefahr wenn ich mich über den Tisch gezogen fühle. Dann kann ich Gefühl und Fakt schlecht trennen. Der Juristerei ist Gefühl fremd, außer als Generator für Arbeit/Einkommen. Gruß, der Stefan |
#39
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In der Schule würde man sagen am Thema vorbei.
Hier gilt die gesetzliche Sachmangelhaftung. Ist diese im Kaufvertrag nicht richtig ausgeschlossen oder verkürzt, muss der Verkäufer 2 Jahre Sachmangelhaftung gewähren. Egal ob Privat oder Gewerbe. Wichtig ist aber den Mangel anzuzeigen. Nachbesserung dem Verkäufer einzuräumen bevor man versucht zu reparieren. Nach abgelaufener Frist kann man dann reparieren und die Kosten einklagen. Kostet Geld, Zeit, Nerven. |
#40
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Wenn es ein sichtbarer Mangel ist hat der Käufer geschlafen als er das Boot besichtigt hat. Ist halt wie beim Auto. Wenn de die Beule vorm Kauf nicht siehst kannste die 3 Tage später auch nicht reklamieren.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#41
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Verschwiegene Mängel hat man bei einem Gebrauchtkauf fast immer würde ich behaupten ,jeder muss für sich entscheiden ob der Mangel es wert ist einen Rechtsstreit zu führen wenn Chancen auf Erfolg bestehen oder ob es einfacher ist die Mängel zu beheben und es abzuhaken.Wenn der Mangel rechtzeitig bemerkt wird wäre das einfachste vom Kauf zurückzutreten und Rückabzuwickeln anstatt Schadensersatz zu verlangen.
Am besten ist eine sehr genaue Prüfung vor dem Kauf ,aber hundert Prozentige Sicherheit gibt es nicht.Das ist dann Lehrgeld ,beim nächsten mal schaut man noch genauer hin. |
#42
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...wow, beeindruckend, was hier alles an Halbwahrheiten geäußert wird... - Also, in erster Linie kommt es darauf an, wie das Boot beworben wurde. Ein Ausschluss gekauft wie besehen greift z.B. dann nicht, wenn das Boot als mangelfrei bezeichnet worden ist oder als "generalrestauriert", "Refit" oder Ähnliches. Aus meiner Sicht sollte der Verkäufer darauf angesprochen werden und eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. "Unmoralisch" handelt man damit nicht (und im Übrigen wäre es der Verkäufer, der wenig Moralisch gehandelt hätte..). Viel Erfolg!! PS. Ärzte und Anwälte leiden durchaus darunter, dass sich Patienten/Mandanten erst mal im Internet ein Bild zurechtgooglen... |
#43
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Hier ist doch 90 % Spekulation, die Klauseln sind unklar, die Sachmängelhaftung ist unklar. Und darauf gab es dann eben auch allgemeine, unklare Antworten. Wo genau hat den der Fragsteller seinen Fall geschildert? Also die Klausel im Kaufvertrag genannt, sich dazu geäußert ob von privat oder vom Händler? Und wo mache ich ihm Hoffnung??? Wenn er nen fünfstelligen Betrag ins Boot investiert hat, dann sollte es nicht zuviel verlangt sein, dass man mal 200 € in eine Erstberatung investiert um ein wenig mehr Klarheit zu bekommen. Sogar bei nem vierstelligen Betrag würde ich dazu raten. Es gibt manchmal mehr Möglichkeiten als man denkt. Manch Privatverkauf hat sich auch schon als gewerblicher Kauf heraus gestellt. Und ist dann der private Gewährleistungsausschluss komplett unwirksam. Gruß Chris
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#44
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Zwischen "Recht haben" (Hier ausgiebig diskutiert), "Recht bekommen" (nach 2 Jahren, 2 Instanzen, 4 Gutachten usw.) wird man beim "Recht durchsetzen" (Gerichtsvollzieher) feststellen, das der Verkäufer entweder nicht mehr auffindbar ist oder kein pfändbares Vermögen besitzt.
Das ist das Problem beim Zivilprozess!
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Gruß Holger
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#45
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...alles richtig, wobei es hier ja noch gar nicht um die Frage geht, ob's vor Gericht geht oder nicht. Sondern nur, ob man den Verkäufer mal höflich fragt, was denn damals gewesen ist. Vorprozessual wird eine ganze Menge erledigt/verglichen, denn auch die andere Partei in einem Rechtsstreit (hier: der Verkäufer) weiß doch, wie sich ein Gerichtsverfahren hinziehen und was es an Zeit/Geld/Aufwand kosten kann. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass man sich vergleicht. Die von Dir aufgeworfene Insolvenzthematik sollte man natürlich vorher prüfen (aber einen Bootsverkäufer schätze ich jetzt erst mal grob als solventer ein als z.B. jemand, der mir über eBay ein Handy verkauft..). |
#47
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Zitat:
Aber es geht hier um das Prozeßrisiko ( also die Kosten ). Jeder Anwalt wird 2 Schreiben verfassen, egal wie hoch die Erfolgsaussichten sind. Der Mandant zahlt. Wenn keine Reaktion der Gegenseite erfolgt, wird/muss/sollte die Klage eingereicht werden. Ansonsten ist man unglaubwürdig. Unterm Strich sollte der TE die Kosten eines Rechtsstreites in Relation zum angestrebten Ergebnis setzen.
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Gruß Holger |
#48
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Mitlesen macht er wahrscheinlich.
Gestern noch im BF angemeldet. 6-8 cm Delle in der Kajüte, von aussen nicht sichtbar . Auch von innen wider zuspachteln, Teppich drauf gut ist. Betriebsstunden, ist es ein MPI? Vergaser? Wenn du das nicht auslesen kannst,auch egal Was hast du bezahlt? Solange der Motor läuft ist doch gut Wenn nicht , neuer Motor. Warum wohl hat der Verkäufer den Kahn verkauft, weil alles super funktioniert? Ich denke min. 50 % hier im Forum haben Lehrgeld bezahlt beim Bootskauf. Ist ein Sport, der Bootssport. Sieh es sportlich. Beantworte auch die Fragen aller Helfer so gut es geht.
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#49
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Zitat:
Erst mal mit dem Verkäufer reden und ihn dazu befragen, eventuell kann man da noch was rausholen. Jetzt kommst du damit um die Ecke als neueste Erkenntnis? Bootfan Dieter |
#50
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