#51
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ok stell dir vor du hast einen funkschein und kannst dich nicht verständigen im notfall? dann kannst im im ausland auf deutsch in die funke rufen, aber die wenigsten oder niemand versteht einen. das funkgerät wird nicht für den evtl. gesetzgeber eingebaut. sonder für die eigene sicherheit und die von anderen. wie gesagt. nur mal so zum nachdenken. |
#52
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Zitat:
Auch noch keinen Lehrgang gemacht. Dann wird es aber Zeit, das nachzuholen denn dann würdest du nicht so einen "ûnsin" schreiben. Zur Erklärung mein Post von weiter oben (#29), hast du bestimmt nur übersehen: Zitat:
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#53
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Zitat:
Es gibt (leider) kein Funkpflicht, aber wenn mann Funk an Bord hat, muss es auf bestimmte Wasserns eingeschaltet sein und gilt Hörpflicht
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#54
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Zitat:
ne sorry ich habe da leider wenig ahnung von. segel nur vor der haustür. oder doch ? aber egal: unterlasse doch bitte solche unterstellungen. das bringt dir und mir nichts. und unstützt auch kein kommentar oder meinung. lehrgang brauche ich nicht da ich alle scheine habe und auch nutze. aber darum geht es hier nicht. scheinbar kannst du nicht richtig lesen. was nutzt ein schein wenn man die sprache nicht kann. aber ok. Geändert von Leafde (18.07.2016 um 22:35 Uhr) |
#55
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Zitat:
Aha, es geht also nach dem Motto bleibe im Lande und nähre dich redlich! Sorry , aber wie kann man so einen Unsinn schreiben, oder meinen? Mit dieser Argumentation einen Funkschein ad absurdum zu führen??? Lerne ganz simpel gesagt einfach Englisch, zu mindest schon mal das Wort Mayday. Bei der Einstellung würde ich auch mit meinem Auto lieber in Deutschland bleiben, da verstehe ich auch besser die Verkehrszeichen......
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#56
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Zitat:
es geht hier um die sprache ( die sprache) beim funk. und die ist englisch Geändert von Leafde (18.07.2016 um 22:57 Uhr) |
#57
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Zitat:
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#58
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Ja eben.
Und deshalb verstehe ich dein "flattern im Wind" nicht. |
#59
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Funk
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#60
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Zitat:
Und "runterladen" heißt noch lange nicht "in den Kopf laden". BTW: In A. mag es anders sein, aber in D. sind Scheine/Lizenzen der RYA nicht gültig. |
#61
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Meines Wissens besteht im Seebereich keine Pflicht fuer nicht ausruestungspflichtige Boote, den Sprechfunkverkehr abzuhoeren. Das Funkgeraet muss eingeschaltet sein, um DSC Aussendungen zu hoeren, die Lautstaerke des Sprechfunks kann jedoch heruntergeregelt werden. Ein Funkgeraet ohne DSC muss gar nicht eingeschaltet sein.
Mit DSC kann ein Notruf mit Schiffsangaben, Positionsdaten und Art des Notfalls abgesetzt werden, ohne dass man ein Wort Englisch spricht. Selbst wenn auf die DSC Aussendung kein “Mayday” auf Englisch folgen sollte, reicht das als Alarmierung voellig aus. Sicherlich ist es suboptimal, Englisch nicht zu koennen, aber den Schein in Frage zu stellen, wenn Englisch nicht beherrscht wird, ist sicherlich nicht durchdacht. |
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