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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Aus demselben Grund, aus dem ein 2000 noch erlaubter Automotor heute auch nicht mehr genehmigt würde: Es gelten die Kriterien von 2016 und nicht die von 2006. Dass das Boot in 2000 (!) vermutlich die CE relativ anstandslos erhalten hätte, nützt heute nichts.
Das wird besonders deutlich, wenn man einen Standard-2T-AB ansieht, der 2000 hergestellt wurde. Der wäre bis 2003 mit CE versehbar gewesen, heute nicht mehr.
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Beste Grüße John |
#52
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Zitat:
Da muss man kleine Anpassungen machen. Wäre Ttipp da wäre die ce überflüssig und die amerikanische Zulassung würde akzeptiert
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#53
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Zitat:
Ich habe lediglich eine schlechte Kopie erhalten. Ummeldung ist auch ohne CE möglich, wenn es in D bereits zugelassen wurde. Mein Boot wurde 1999 importiert, und damals ohne EC zugelassen. Lediglich eine Metallplakette und ein Aufkleber sind im Innenraum angebracht worden, ohne Papiere zu haben. Im Jahre 2003 wurde wohl die CE nachgefordert . Hat eine Gesellschaft Boots Inc. aus der USA getan. Das Original hat die Zulassungbehörde einfach einbehalten. Rechtlich ist das eigentlich nicht zulässig. Es handelt sich ja um deine eigene Urkunde. Sie muss vorgelegt werden, das einzubehalten ist eigentlich unterschlagen. Ich mach mir da keine Sorgen, im ernstfalle darf sich die Behörde dann verantworten, was mit der original Urkunde geschehen ist. Grüße Frank
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Ein stolzer Kapitän geht mit seinem Schiff unter. Ein smarter Käpitän taucht mit seinem Schiff wieder auf. Geändert von corvette-gold (30.07.2016 um 12:45 Uhr) |
#54
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Ich hab vor zwei Jahren ein Boot beim WSA Eberswalde angemeldet,das war Baujahr 2000 und schon einmal in Deutschland registrieret. Ich hatte keine CE Unterlagen dazu, die Aussage der Frau dort war das ich die nicht benötige da es ja schon einmal in Deutschland registriert war.
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Nicht nur kleine Kinder speist man mit Märchen ab... |
#55
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Zitat:
Laut dem hier "Konformitätsbescheinigung gemäß Richtlinie 94/25/EG (nur für Freizeitboote und -schiffe, die nach dem 16. Juni 1998 gebaut wurden, sowie für nach dem 1. Januar 2006 hergestellte Wassermotorräder)." gilt das Datum wann das Boot oder Schiff gebaut wurde und nicht wann es in die EU importiert wurde. Ich habe das auch nachgefragt und man hat mir bestätigt wenn ich Heute ein Boot was vor dem 16. Juni 1998 gebaut wurde in die EU importiere, ich diese CE Zertifizierung nicht brauche! Es geht also ausschliesslich um das Datum an dem das Boot gebaut wurde. |
#56
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Zitat:
Gibt es da eine verlässige Quelle Jürg
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wer faul sein will, muss schlau sein! |
#57
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Ja die gibt es.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...0081211:de:PDF Da steht auf Seite 4 Artikel 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen (1) Diese Richtlinie gilt a) in Bezug auf Entwurf und Bau für i) Sportboote und unvollständige Boote Also alle Boote die nach dem 16. Juni gebaut wurden. So hat man mir das hier im Ministerium erklärt und auch schriftlich mitgeteilt. |
#58
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Zitat:
Der Bau dieses Schiffes kann also vor dem 16. Juni 1998 gewesen sein und somit braucht sie keine CE Zertifizierung und die Zulassung ist richtig und man macht sich nicht strafbar wenn man das Schiff benutzt. Du müsstest bei dem Schiff das Datum des Baus heraus finden und dann ist vielleicht alles korrekt, legal und in Ordnung. |
#59
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Zitat:
die 10. Verordnung zum GSGV sagt: Zitat:
Meine Theorie: Deine Quelle ist das EU-Recht, und das GSGV ist die bundesdeutsche Umsetzung davon. EU-Recht sieht vor, dass es eine Übergangsfrist geben muss, nicht im Detail, wie die Mitgliedsstaaten sie implementieren.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#60
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Schau dir doch mal den Artikel 13 Abs. 3 der Sportbootrichtlinie an.
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Gruß Wolfgang
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Es gilt die Erstinverkehrbringung . Da wird auch ein boot bj 1980 ce pflichtig
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#63
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Zitat:
Aber man kann auch jede Aussage drehen und für sich interpretieren (was hier gerne und oft passiert).
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cu Max ----------------------------------------------- |
#64
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Da steht ja wieder "Inverkehrbringung und Inbetriebnahme", nicht Herstellung ...
Zitat:
PS: Mal ein Lob an diesen Thread: wir sind auf Seite vier und diskutieren immer noch über Fakten, belegt mit Quellen, statt aufeinander einzudreschen und Parolen zu skandieren. Schafft derzeit lange nicht jeder Thread.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#65
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Also die EU Richtlinie sagt klar und deutlich der Entwurf und der Bau und nicht die Inbetriebnahme in der EU und so wird das auch hier in Luxemburg gehandhabt.
Ich kann also heute ein Boot aus den USA oder sonst einem Drittstaat importieren und wenn es vor dem 16.06.1998 gebaut wurde brauche ich hier keine CE Zertifizierung. Das hab ich sogar schriftlich von der zuständigen Behörde bekommen. |
#66
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Zitat:
Ist es möglich, dass andere Länder es anders handnaben Jürg
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Eine EU Richtlinie müsste in jedem EU Land gleich umgesetzt werden.
Wenn nicht dann hat das jeweilige Land was falsch gemacht und müsste nachbessern.
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So ist such ein boot das 1990 gebaut wurde ce pflichtig wenn es erst jetzt eingeführt wird
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viii) Zusammenfassende Darstellung
der Anwendung der Richtlinie nach dem 16. Juni 1998 Die Vorschriften der Richtlinie gelten für: Alle neuen Boote, die in dem EWR-Markt in den Verkehr gebracht werden • Ein in dem Gebiet des EWR hergestelltes Boot muss den Bestimmungen der Richtlinie entspre- chen und daher eine CE-Kennzeichnung tragen. • Dies gilt ebenfalls für Boote, die aus unvollständi- gen Booten fertig gestellt werden, die aus dem Ge- biet des EWR oder von außerhalb kommen. In die- sem Zusammenhang hat der Zeitpunkt der Fertig- stellung des Bootes Vorrang vor dem Zeitpunkt der Herstellung des unvollständigen Bootes. • Bei mit Hilfe von Bausätzen gefertigten Booten gilt, dass alle Bausätze, die nach dem 16. Juni 1998 in Verkehr gebracht werden und sämtliche Teile enthalten, die für die Fertigstellung und für die Übereinstimmung mit der Richtlinie erforder- lich sind, die Anforderungen der Richtlinie erfüllen müssen. Bausätze, die nicht alle Teile enthalten, die zur Erfüllung aller grundlegenden Anforderun- gen der Richtlinie erforderlich sind, werden als un- vollständige Boote betrachtet, auf die dann die Bestimmungen des Anhangs III zutreffen. Alle Boote aus Drittländern, die auf dem EWR- Markt in Verkehr gebracht werden • Ein Boot, das in einem Drittland hergestellt wird, muss bei Inverkehrbringen auf dem EWR-Markt nach dem 16. Juni 1998 der Richtlinie entspre- chen und daher die CE-Kennzeichnung tragen, unabhängig davon, ob es in Betrieb genommen wird oder nicht. • Ein in einem Drittland hergestelltes Boot, das zum ersten Mal als „gebrauchtes Boot“ auf dem EWR-Markt in Verkehr gebracht wird, muss die Anforderungen der Richtlinie erfüllen Ich halte mal fest: Der 16. Juni 1998 ist vorbei, desweiteren kennt man den Begriff InVerkehr bringen nur im Zusammenhang mit der Richtlinie. Da USA kein Eu Mitglied ist, kann man da ein Boot nicht InVerkehr bringen, nicht im Jahre1970 und auch nicht 2015, sondern erst, wenn es hier angekommen ist, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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Jetzt nochmal was aus der letzten, aktuellen, gültigen Richtlinie aus dem Jahre 2013.
Pflichten der Einführer --------------------------------- Einführer bringen nur konforme Produkte in der Union in Verkehr. (2) Bevor sie ein Produkt in Verkehr bringen, gewährleisten die Einführer, dass das betreffende Konformitätsbewertungsver fahren vom Hersteller durchgeführt wurde. Sie gewährleisten auch, dass der Hersteller die technischen Unterlagen erstellt hat, dass das Produkt mit der CE-Kennzeichnung gemäß Arti kel 17 versehen ist, dass ihm die erforderlichen Unterlagen gemäß Artikel 15 und Anhang I Teil A Nummer 2.5, Anhang I Teil B Nummer 4 und Anhang I Teil C Nummer 2 beigefügt sind und dass der Hersteller die Anforderungen nach Artikel 7 Absätze 5 und 6 erfüllt hat. Ist ein Einführer der Auffassung oder hat er Grund zu der Annahme, dass ein Produkt nicht mit den Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 1 und Anhang I übereinstimmt, so darf er dieses Produkt nicht in Verkehr bringen, bevor die Kon formität des Produkts hergestellt ist. Wenn mit dem Produkt eine Gefahr verbunden ist, unterrichtet der Einführer außerdem den Hersteller und die Marktüberwachungsbehörden hiervon. ---------------------------------------------------------------------------- Was sagt uns das nun, Baudatum und alles andere interessiert nicht mehr, gruss dieter
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Dann wird die Richtlinie nicht in jedem EU Land gleich angewandt, wie gesagt hier gilt das Baudatum ob das Boot die CE Zertifizierung braucht oder nicht.
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Zitat:
Jürg
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Wie gesagt, ich kann morgen ein Boot aus den USA holen was vor 16.06.1998 gebaut wurde und kann das sofort ohne irgendein CE hier zulassen.
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Zitat:
gruss dieter
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