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  #51  
Alt 27.07.2017, 07:58
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Abzuleiten aus §1.02 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung.

Inhalt: § 1.02 Schiffsführer


  1. Ein Fahrzeug sowie einen Schwimmkörper darf nur führen (Schiffsführer), wer hierfür geeignet ist. Seine Eignung gilt als vorhanden, wenn er ein Befähigungszeugnis oder eine sonstige Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen für die Fahrzeugart und die zu befahrende Strecke besitzt sowie körperlich und geistig zur Führung des Fahrzeugs geeignet ist. Sind mehrere Personen....
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  #52  
Alt 27.07.2017, 08:02
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"sonstige Erlaubnis"

darunter fällt für mich auch, dass man unter 15 PS keine Fahrerlaubnis benötigt. Auch das ist eine Erlaubnis - wenn auch eine Sondererlaubnis. Und dann greift das mehrere Personen. Implizit kann niemand zum Bootsführer werden, das wären ja Rechtsnachteile im Falle eines Unfalls. Ne!

Grüße
Tycho
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  #53  
Alt 27.07.2017, 08:03
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Zitat:
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Abzuleiten aus §1.02 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung.

Inhalt: § 1.02 Schiffsführer


  1. Ein Fahrzeug sowie einen Schwimmkörper darf nur führen (Schiffsführer), wer hierfür geeignet ist. Seine Eignung gilt als vorhanden, wenn er ein Befähigungszeugnis oder eine sonstige Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen für die Fahrzeugart und die zu befahrende Strecke besitzt sowie körperlich und geistig zur Führung des Fahrzeugs geeignet ist. Sind mehrere Personen....
Und die 15PS-Regelung bildet dann eine Ausnahme. Nur nach diesem Paragraphen dürfte ja niemand ohne SBF fahren.
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  #54  
Alt 27.07.2017, 08:05
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Oh, Mann...

Also wenn das stimmt, dann müsste ein Scheininhaber diesen ja auch auf einem führerscheinfreiem Boot grundsätzlich mitführen und vorzeigen, egal ob man alleine oder mit Mitfahrern unterwegs ist.
Ich habe den Schein bisher nur mitgenommen, wenn ich in Berlin über die Oberbaumbrücke hineinfahren möchte (weil ja dort grundsätzlich Scheinpflicht besteht).
Ansonsten wurde ich bisher bei WSP-Kontrollen nie gefragt, ob ich einen Schein habe.

Als die Freigrenze von 5 auf 15 PS angehoben wurde, hat ein Bekannter sogar den 20 PSer gegen einen 15er getauscht, damit seine Frau Führerin sein darf und er trinken kann, was ja bislang nicht möglich war, da er der einzige Scheininhaber ist.

Geändert von ChrAK78 (27.07.2017 um 08:10 Uhr)
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  #55  
Alt 27.07.2017, 08:16
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Moin,
und dann sollte man auch noch einen Blick in die Sportbootführerscheinverordnung werfen. Dort steht explizit​ drinnen, welche Scheine der Fahrzeugführer benötigt, und auch welche er nicht benötigt.
Es können in verschiedenen Fällen Fahrzeuge geführt werden, ohne einen Schein zu besitzen.

Jörg

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Langsam werde ich alt:
Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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