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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 25.07.2017, 14:25
markus-p markus-p ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 25.07.2017
Beiträge: 2
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Wer darf Schiffsführer auf Rhein sein?

Hallo zusammen,
wir wollen uns ein Boot mieten und auf dem Rhein / Main fahren. Eine Person von uns hat den SBF Binnen und die anderen nicht. Wer darf das Boot steuern. Nur derjenige, der den SBF hat oder auch die anderen?
Danke für Eure Antwort
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  #2  
Alt 25.07.2017, 14:27
Benutzerbild von Trikeflieger2
Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 12.08.2009
Ort: Esslingen
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Boot: momentan ohne
2.800 Danke in 1.276 Beiträgen
Standard

Hallo,

steuern darf auch der ohne Schein, er muss nur das entsprechende Alter haben. Da bin ich jetzt nicht sicher, aber ich glaube mind. 16 war die magische Grenze.

Gruß Axel
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  #3  
Alt 25.07.2017, 14:32
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
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Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
33.685 Danke in 20.466 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von markus-p Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
wir wollen uns ein Boot mieten und auf dem Rhein / Main fahren. Eine Person von uns hat den SBF Binnen und die anderen nicht. Wer darf das Boot steuern. Nur derjenige, der den SBF hat oder auch die anderen?
Danke für Eure Antwort
Jeder der Geistig und körperlich in der Lage ist und min. 16 Jahre alt darf am Steuer stehen.
Der Verantwortliche Schiffsführer (Führerscheininhaber) ist Verantwortlich und muss jederzeit eingreifen können.

Für den Verantwortlichen Schiffsführer gelten die gleichen Regeln als wenn er selbst am Steuer stünde.
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Gruß Volker
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  #4  
Alt 25.07.2017, 15:01
Amtrack Amtrack ist offline
Vice Admiral
 
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Boot: 2018er 2,30m Aquaparx Gummipelle/Beiboot/Spaßboot mit Motor
2.015 Danke in 848 Beiträgen
Standard

Alles richtig soweit.
Ergänzend noch: wenn der SBF Inhaber eine Anweisung gibt, ist dem Folge zu leisten.

PS: Der SBF Inhaber sollte das eigentlich wissen, sind Prüfungsfragen
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  #5  
Alt 25.07.2017, 15:22
Benutzerbild von ChrAK78
ChrAK78 ChrAK78 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 28.10.2014
Ort: nicht weit von der mittleren Spree
Beiträge: 1.490
Boot: Trainer III
1.945 Danke in 786 Beiträgen
Standard

Also keine Besonderheit gegenüber anderen Gewässern?
Der Threadstarter hat ja ausdrücklich nach dem Rhein gefragt.
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  #6  
Alt 25.07.2017, 15:24
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
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Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
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Standard

Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Also keine Besonderheit gegenüber anderen Gewässern?
Der Threadstarter hat ja ausdrücklich nach dem Rhein gefragt.
nö es gibt keine besonderheiten auf dem Rhein.
Außer der 5PS Regelung und der max. Länge.

ansonsten ist der Rhein ein Fluss wie jede Binnenwasserstrasse in Deutschland.
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Gruß Volker
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  #7  
Alt 25.07.2017, 16:25
markus-p markus-p ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 25.07.2017
Beiträge: 2
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Danke für die schnellen und zahlreichen Antworten
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  #8  
Alt 25.07.2017, 17:15
Benutzerbild von Werner_K
Werner_K Werner_K ist offline
Admiral
 
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Zitat:
Zitat von markus-p Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
wir wollen uns ein Boot mieten und auf dem Rhein / Main fahren. Eine Person von uns hat den SBF Binnen und die anderen nicht. Wer darf das Boot steuern. Nur derjenige, der den SBF hat oder auch die anderen?
Danke für Eure Antwort
Ans Steuer lassen kannst auch andere. Du bist aber der verantwortliche Schiffsführer. Baut einer Mist, musst Du dafür geradestehen.

LG Werner

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk
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Das wichtigste Werkzeug an Bord ist immer ein guter Einfall!
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  #9  
Alt 25.07.2017, 22:13
Benutzerbild von Jons
Jons Jons ist offline
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Kleine Spitzfindigkeit: zwischen Stein am Rhein und der Strassenbrücke Schaffhausen-Feuerthalen braucht man einen speziellen Führerausweis, aber das wird der TE kaum gemeint haben.
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Gruss
Jons
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  #10  
Alt 25.07.2017, 22:14
sas0r sas0r ist offline
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5PS Regelung ?

Gruß
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  #11  
Alt 25.07.2017, 22:34
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von sas0r Beitrag anzeigen
5PS Regelung ?

Gruß
Ja, 5PS. Auf dem Rhein gilt die 15PS Führerschein Freigrenze nicht.
__________________
.
.

Akki

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  #12  
Alt 26.07.2017, 05:56
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Sāmpēra Sāmpēra ist offline
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Was neben den 16 Jahren und der körperlichen und geistigen Eignung gerne vergessen wird ist die fachliche Eignung. Die ist allerdings nicht näher definiert. Man könnte das meiner Meinung nach allerdings schon so interpretieren, dass man sagt er müsse die gleichen Kenntnisse haben wie einer mit Führerschein. Dass das in der Praxis keine Anwendung findet steht auf nem anderen Stern.
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Gruß,
Frank
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  #13  
Alt 26.07.2017, 07:24
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Zitat:
Zitat von Jons
braucht man einen speziellen Führerausweis
Auweia !!!

Klaus, fragt: Ist es schon wieder soweit ?
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was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will."
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  #14  
Alt 26.07.2017, 07:27
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TychoGold TychoGold ist offline
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Na auf Deutschlands Straßen hat doch jeder motorisierte Teilnehmer den Schein des Führers .

Grüße
Tycho
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  #15  
Alt 26.07.2017, 07:32
Benutzerbild von billi
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Zitat:
Zitat von markus-p Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
wir wollen uns ein Boot mieten und auf dem Rhein / Main fahren. Eine Person von uns hat den SBF Binnen und die anderen nicht. Wer darf das Boot steuern. Nur derjenige, der den SBF hat oder auch die anderen?
Danke für Eure Antwort
Abweichend von den Regeln lt. Führerscheinrecht (wie oben beschrieben) kann natürlich der Vermieter im Mietvertrag festlegen, dass nur ein Führerscheininhaber das Sportboot steuern darf.
Dies ist aber schwer zu kontrollieren....
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Gruß Volker
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  #16  
Alt 26.07.2017, 07:36
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Zitat:
Zitat von Werner_K Beitrag anzeigen
Ans Steuer lassen kannst auch andere. Du bist aber der verantwortliche Schiffsführer. Baut einer Mist, musst Du dafür geradestehen.

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Er nicht, er selbst hat ja keinen SBF. Der Skipper muss vor Fahrtantritt von allen bestimmt werden und er muss zwingend den SBF See haben - der Vermieter will dann mit Sicherheit auch die Unterschrift vom Skipper haben (schon aus versicherungsrechtlichen Vorteilen).
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  #17  
Alt 26.07.2017, 07:44
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Stipper1 Stipper1 ist offline
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Zitat:
Zitat von cpro90 Beitrag anzeigen
Er nicht, er selbst hat ja keinen SBF. Der Skipper muss vor Fahrtantritt von allen bestimmt werden und er muss zwingend den SBF See haben - der Vermieter will dann mit Sicherheit auch die Unterschrift vom Skipper haben (schon aus versicherungsrechtlichen Vorteilen).
Warum den SBF See
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  #18  
Alt 26.07.2017, 07:52
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Zitat:
Zitat von cpro90 Beitrag anzeigen
Er nicht, er selbst hat ja keinen SBF. Der Skipper muss vor Fahrtantritt von allen bestimmt werden und er muss zwingend den SBF See haben - der Vermieter will dann mit Sicherheit auch die Unterschrift vom Skipper haben (schon aus versicherungsrechtlichen Vorteilen).
Am Rhein bringt der SBF See überhaupt nichts. Und wenn nur eine Person dabei ist, die den SBF Binnen hat dann braucht man nicht den Fahrzeugführer bestimmen. Dies ist dann automatisch der Inhaber des Führerscheins.
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  #19  
Alt 26.07.2017, 08:03
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Zitat:
Zitat von cpro90 Beitrag anzeigen
Er nicht, er selbst hat ja keinen SBF. Der Skipper muss vor Fahrtantritt von allen bestimmt werden und er muss zwingend den SBF See haben - der Vermieter will dann mit Sicherheit auch die Unterschrift vom Skipper haben (schon aus versicherungsrechtlichen Vorteilen).
Muss nur bestimmt werden wenn mehrere Inhaber eines Sbf an Bord sind ansonsten ist ganz klar der mit dem Schein
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  #20  
Alt 26.07.2017, 08:25
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Am Rhein bringt der SBF See überhaupt nichts. Und wenn nur eine Person dabei ist, die den SBF Binnen hat dann braucht man nicht den Fahrzeugführer bestimmen. Dies ist dann automatisch der Inhaber des Führerscheins.
Meinte den Binnen, ups. Und ja, wenn nur einer den Schein hat, dann ist das wohl klar: Wenn unter der Masse der SBF-Binnen-Eigner nur einer ist, der ihn hat, dann ist er automatisch Skipper. Mir ging es darum, dass nicht er selbst der Schiffsführer ist, da er ja den Schein nicht hat.
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  #21  
Alt 26.07.2017, 08:27
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von cpro90 Beitrag anzeigen
Meinte den Binnen, ups. Und ja, wenn nur einer den Schein hat, dann ist das wohl klar: Wenn unter der Masse der SBF-Binnen-Eigner nur einer ist, der ihn hat, dann ist er automatisch Skipper.
Dann ließ nochmal durch wie der TO unterwegs ist....

Er will mit einem Freund der Inhaber des SBF Binnen ist ein Boot chartern = 2 Personen davon eine mit SBF Binnen = Schiffsführerfrage geklärt.

ENDE

ist wie bei mir an Bord.... Auf meinem Boot bin ich der Schiffsführer.... Da können noch 5 andere mit Führerschein dabei sein das ist vollkommen Latte.... auf meinem Boot bin ich der Chef basta.
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Alt 26.07.2017, 08:42
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Zitat:
Zitat von Werner_K Beitrag anzeigen
Ans Steuer lassen kannst auch andere. Du bist aber der verantwortliche Schiffsführer. Baut einer Mist, musst Du dafür geradestehen.
Darum ging es mir doch. Da sollte man vielleicht "Du" durch "Dein Freund" ersetzen, denn er kann nicht Schiffsführer sein. Naja, außer das Boot hat nur 5 PS.
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  #23  
Alt 26.07.2017, 08:44
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Auf meinem Boot bin ich der Schiffsführer.... Da können noch 5 andere mit Führerschein dabei sein das ist vollkommen Latte.... auf meinem Boot bin ich der Chef basta.
Und da kommt die Verordnung ins Spiel. Rein rechtlich muss man den Skipper trotzdem bestimmen, oder? Wenn was passiert könnte man ja sonst einfach den Schwarzen Peter weiterschieben und nur, weil es dein Schiff ist, musst du ja nicht automatisch der Skipper sein ;)
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  #24  
Alt 26.07.2017, 08:44
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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Ich glaub ihr habt da am Rhein auch ein Regenproblem, wa ?!

Klaus, schon völlig stoned vom Dauerregen
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was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will."
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Jean-Jacques Rousseau)
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  #25  
Alt 26.07.2017, 08:44
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von cpro90 Beitrag anzeigen
Darum ging es mir doch. Da sollte man vielleicht "Du" durch "Dein Freund" ersetzen, denn er kann nicht Schiffsführer sein. Naja, außer das Boot hat nur 5 PS.
und woher weißt du wer den Führerschein hat ?

ZITAT: Eine Person von uns hat den SBF Binnen und die anderen nicht.

da steht nicht ob der TO oder sein Freund Inhaber des Führerscheins ist.
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