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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Um jemanden in Regress nehmen zu können, muss dieser schuldhaft gehandelt haben.
Wärst Du z.B. zu dicht an eine Begrenzungstonne gefahren und Deinen Kumpel hätte es "dagegen gedonnert" oder Du wärst zu dicht an einen anderen "Wasserskiläufer" herangefahren wodurch beide zusammengeprallt wären, dann könnte man Dir einen schuldhaftes Verhalten vorwerfen - und Dich in Regress nehmen. So wir die Prüfung der HKK zu dem Ergebnis führen, dass den Bootsführer kein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen ist . Wie hättest Du denn den Unfall vermeiden sollen ohne ganz auf das Tubefahren zu verzichten Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#52
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Ja das ist auch meine erster Gedanke gewesen. Allgemein gesehen wäre ich davon ausgegangen, das sowas leider passieren kann wenn man sich auf so ein Ding setzt.
Aber wie gesagt, ich bin Garten und Landschaftsgestalter, wie das alles letztendlich rechtlich auszulegen ist, hab ich echt keine Ahnung. |
#53
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Entschuldige bitte aber ein Sportboot ohne Haftpflichtversicherung zuführen ist vorsichtig ausgedrückt nicht clever . Du siehst selber wie schnell etwas passieren kann.
Jetzt heißt es abwarten was passiert und die Versicherung ist jetzt am Zug . Danach wirst du weitersehen und uns hoffentlich auf dem laufenden halten.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#54
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Zitat:
Aber Ihr wart nicht auf hoher See und vor Gericht wirst Du deshalb auch nicht stehen. Das Schlimmste was Dir passieren wird ist, dass Dich keiner darüber informieren wird, dass man nichts von Dir will Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#55
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Hallo lieber Kollege
ich habe das nicht lapidar abgetan.....wollte nur nicht der Jenige sein der hier auf Moralapostel macht. Die Folgen seines Handelns habe ich doch ganz klar aufgezeigt und verlinkt BGB 823 ff Zitat:
Vielleicht, das er auf der Probefahrt einen Unfall hätte verursachen können, es dabei Verletzte gibt und diese dann auch finanzielle Probleme bekommen weil einer meinte er braucht wegen einer "Testfahrt mit Tube" keinen Versicherungsschutz. ? Klaro....die Testfahrt nach dem Werkstattbesuch macht man direkt mit Tube. Ich hätte schreiben können, das er die ganze Zeit, in der er das Boot in der Werkstatt hatte, sich um den Haftpflichtschutz hätte kümmern können. Ich habe mich vor dem Kauf schon damit beschäftigt trotz Motorschadens und einer längeren Reparaturdauer. Also....was willst du bei so einem netten Burschen noch schreiben Gruss Frank
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Große Geister sagen in wenigen Worten viel, kleine in vielen nichts.
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#56
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@ Frank
Ich möchte mich auch nicht als Moralapostel aufspielen Vielmehr wollte ich dem TE einige mögliche Szenarien aufzeigen. Ihm dazu bewegen einen Professionellen Rat einholen. Denn bei Schriftverkehr mit Versicherungen "wenn es überhaupt dazu kommt" kann er bei Unwissenheit eine menge falsch machen Das sieht mann auch hier in diesen Strang, "es wird auch viel Wissen vermittelt."
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LG. Hans |
#57
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#58
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Die wahrheit muss ja nur richtig zu Papier gebracht werten
ansonst dreht hinterher einer herum.
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LG. Hans |
#59
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Hier mal ein Urteil zu einem ähnlichen Fall: Der Nutzer ist sich im Vorfeld über die Gefahren bewußt:
http://versicherungen-bielefeld-quel...sserskianlage/
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht! |
#60
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Das es nicht gerade klug war und ist, ohne Versicherung mit einem Boot zu fahren, hat der TO jetzt sicher verstanden, allerdings hätte man auch beim Arzt sagen können, dass man sich die Verletzung bein Joggen zugezogen hat, dann gäbe es auch kein Problem.
Allerdings ist es mir ein Rätzel, wieso immer wieder Boote ohne Versicherung unterwegs sind, auf die Idee ohne Versicherung mit dem Auto unterwegs zu sein, würde die wahrscheinlich nicht kommen, es ist aber genau das gleiche
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Gruß Ralf
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#61
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Kleiner Unterschied: beim Auto ist eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben, d.h. ohne kriegst du die Kiste gar nicht zugelassen. Beim Boot halt nicht. Und wie bei allem, was nicht zwingend gefordert ist, wird es immer welche geben, die dieses dann nicht machen... aus welchen Gründen auch immer.
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Gruß, Nicole __________ |
#62
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Mal eine ganz blöde Frage.
Kann ich mir denn vielleicht eine art Haftungsfreistellung oder sowas von meinen Fahrgästen unterschreiben lassen? Sollte natürlich auch rechtsgültig sein im Fall der Fälle. Bevor der Angriff kommt, natürlich habe ich mein Boot versichert. |
#63
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Zitat:
beim Boot gibt es keine Pflicht zur Haftpflicht und wenn ein Skipper ohne diese unterwegs ist wird geschimpft das es keine gibt..... Man sollte vor einer Fahrt mit einem motorisierten Fahrzeug doch mal die grauen Zellen bemühen und noch mal Revue passieren lassen was der Fahrlehrer gesagt hat.... Das Thema Versicherungsschutz wird in den Fahrschulen auch angesprochen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#64
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Zitat:
Hier musste von jedem Gast eine solche Haftungsfreistellung unterschrieben werden. Ob diese Rechtlich am Ende was genützt hätten, war sehr fraglich.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#65
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Also, ich habe mich mal rechtlich bei einem Anwalt für Verkehrsrecht informiert und ihm den Fall geschildert.
Laut seiner aussage ist die sache klar, solange der "geschädigte" kein Schmerzensgeld oder der gleichen hab will, ist das ganze alles kein Thema. Solange ich ihn nicht gezwungen habe sich auf das Tube zu setzen, ich nicht grob fahrlässig gefahren bin, und er ins Wasser gefallen ist, wie ist da nun mal zu erwarten ist, kann der Bootsführer auch nicht beansprucht werden. Die Versicherung versucht natürlich erst mal woanders das Geld zu bekommen, deshlab wird erst mal pauschal geprüft. Würde euch gerne weiter auf dem laufenden halten, und vielen Dank für alle positiven, kritischen und auch negativen Kommentare. Ich sehe natürlich auch das es unvernünftig ist, ohne eine Versicherung abzuschließen aufs Wasser zu fahren, aber so läufts halt manchmal. Anruf das dass Boot fertig ist, Werkstatt ist natürlich direkt am Wasser, Wetter passt, also warum nicht gleich mal probieren, jung und naiv in dem Fall Hätte hätte Fahrradkette, jetzt warten wir mal was kommt
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#66
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Moinmoin
Haftungsfreistellungen zu formulieren, hat meisst sehr viele Lücken, die einem der gegnerische Anwalt um die Ohren haut. Wirkt nur moralisch, rechtlich sind sie selten bindend. Hier ist ja nicht sehr viel passiert, aber ob der Kumpel weiterhin so cool bliebe wie er es heute ist, wenn ihm wirklich schweres zugestossen wäre...... da lernt man vielleicht die Leute erst kennen, die vorher voller Begeisterung mitgesportelt haben.... wie schnell hört man dann, dass man ja gerast sei und blabla. Weiterhin kann ich als Unterzeichner der Freistellung nicht zu Lasten der Versichertengemeinschaft (hier meiner Krankenkasse) einen Fremdanspruch entkräften. Auf der sichern Seite bin ich wirklich nur, wenn ich eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorhalte ( die kostet ja nun deutlich weniger als eine Tankfüllung) und im beschriebenen Falle wäre ja schon die Aufgabe der Versicherung durch das Wort "Haftungsprüfung" ausreichend begründet, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche durch den vollen Klageweg in allen Instanzen und die Befriedigung berechtigter Ansprüche durch Zahlung von Entschädigungen ist der weitere Schritt den sie für den Bootshalter / berechtigten Fahrer übernimmt. Ein weiterer Aspekt des Fragebogens der Krankenkasse ist nun mal, dass viele Sozialversicherungsträger mit vielen Haftpflichtversicherern sogenannte Teilungsabkommen geschlossen haben, die dann zum tragen kommen, wenn eine Versicherung da ist. Hoffe der TE hat zwischenzeitlich eine Haftpflichtvers. abgeschlossen für künftige Fälle. Den Tip eine Rechtsschutzversicherung nachträglich für einen "Schwebefall" abzuschliessen halte ich für fragwürdig. Ahoi Owi
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#67
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Einfach mal abwarten. Natürlich sollte sich der Kumpel auf dem Tube des Risikos bewusst gewesen sein. Aber, Versicherungen wären keine Versicherungen wenn sie nicht versuchen würden den schwarzen Peter weiter zu schieben. Mögliche Argumentation: Der Kumpel auf dem Tube hat wohl keinen Bootsführerschein und kann deshalb die realen Gefahren vorher gar nicht abschätzen. Der Kumpel auf dem Boot hat überhaupt keinen Einfluss auf die Geschwindigkeit und den Kurs des Zugfahrzeuges-ist also dem Bootsführer total ausgeliefert, durch die Seilverbindung somit eventuell als Passagier zu betrachten. Der ist viel zu schnell gefahren, sonst wäre der Kumpel ja nicht vom Tube gefallen.
Das soll jetzt keine Panik erzeugen, aber man kann sich ja vielleicht argumentativ vorbereiten.
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat |
#68
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Zitat:
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#69
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Zitat:
Wenn die private Haftpflicht keine Motorboote abdeckt, dann deckt sie die nicht ab. Mit dieser Prüfung dürfte deren Bewertung dann auch beendet sein. Was nicht heisst, dass man nicht prüfen sollte, obb man eine derwenigen Versicherungen hat, die das abdecken. Gruss Axel |
#70
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Wieder mal ein schöner Trööt...
Nur in Ergänzung zu Franks Posts, die im Übrigen beide zu 100% korrekt sind, möchte ich noch folgendes kurz darstellen, weil es mehrfach angesprochen wurde: 1. Warum prüft die Krankenversicherung einen Regress? Wenn es sich - wie in diesem Falle - um eine gesetzliche KV handelt, ist diese sogar per Gesetz (Sozialgesetz) verpflichtet, Regressmöglichkeiten zu prüfen. Dabei ist es der KV egal, ob man Haftpflicht versichert ist oder nicht. Falls nicht, und ein berechtigter, rechtlich begründeter Regress aus Sicht der GKV besteht, muss man eben aus eigener Tasche bezahlen. Die Private Krankenversicherung hat die gleichen Interessen. Wobei hier noch dazu kommt, dass der Versicherte ebenfalls einen Anspruch haben, weil ihm durch den "Schadenfall" ein möglicher Selbstbehalt in Rechnung gestellt wird oder eine Beträgsrückgewährung verloren geht. 2. Ist eine Haftungsfreistellung möglich? In Bezug auf den direkten Vertragspartner ja, aber nur für (leichte) Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (bedingt oder direkt) wird diese außer Kraft gesetzt, weil dies nicht Vertragsgegenstand war. Ähnlich wie bei Hfatunsgregelungen in Verträgen. Das Hauptproblem sind jedoch die Dritten; nicht Zähne, sondern Sozialversicherungsträger, Krankenversicherungen oder andere. Dbai kommt es darauf an, ob sich die jeweilige dritte Person die vertragliche Willenserkläung des Versicherten anrechnen lassen muss. Im Zweifel regelmäßig nicht. Aus den vorgenannten Gründen ist das Vorhalten einer entsprechenden Haftpflichtversicherung nach meiner Meinung unabdingbar. Aber das Thema hatten wir ja auch schon 1.000 Mal. In dem vorliegenden Fall sehe ich die Nachfrage als unbroblematisch an. Da wird nachher ein Sachbearbeiter feststellen, dass der Versicherte sich auf einen Reifen gesetzt und sich hinter einem Boot herziehen lassen hat. Ein Verschulden des Boostführers wird man nicht ableiten können.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#71
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Zitat:
Über diese Brücke würde ich nicht gehen, hier spricht die sog. "Benzinklausel" dagegen. Owi |
#72
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Ist damit die normale Bootshaftpflichtversicherung gemeint oder so etwas wie eine Insassenunfallversicherung im Kfz.-Bereich?
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#73
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Zitat:
Wie ich ja bereits schrieb, gibt es in der Privathaftpflicht die sogenannte Vorsorgeversicherung, die alle neu entstehenden Risiken automatisch deckt, ohne das die Versicherung Kenntnis davon hat. Der Versicherungsnehmer muß dieses Risiko, in diesem Falle das Motorboot, aber spätestens mit Erhalt der nächsten Rechnung zur PHV melden und auch dann natürlich Prämie bezahlen. Dieser Versicherungsfall ist also gedeckt. |
#74
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Zitat:
Es kann also nichts eingeschlossen werden, was per se nicht versicherbar ist.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#75
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Zitat:
Betriebshaftpflicht = Gewerbe Insassenunfall = Unfallversicherung für Kfz-Insassen
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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