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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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wie ich vor 2 Jahren unser Schlauchboot verkauft habe, wollte der Käufer mein Kennzeichen nicht übernehmen, weil das Kennzeichen in NL keine Pflicht ist, die Zulassung habe ich dann mit der Bitte um Löschung zurück ans WSA geschickt
die Versicherung wollte er auch nicht übernehmen, dann habe ich versucht die zu kündigen, die Versicherung hat geantwortet das das nur geht wenn der Käufer des Bootes die übernimmt und ich sollte ihnen die Adresse des Käufers geben, habe ich natürlich nicht gemacht, die Versicherung ist dann zum Jahresende beendet worden hätte der Käufer das Kennzeichen übernehmen wollte, hätte ich die Zulassung mit den Unterlagen von mir und dem Käufer ans WSA geschickt, dann hätte die Ummeldung sicherlich funktioniert
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#52
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Ich habe der Versicherung immer die Anschriften der Käufer übermittelt, die haben sich dann geeinigt und ich bekam meine Prämie zurück, war also komplett raus aus der Sache.
Denn so lange die Versicherung nicht gekündigt oder umgeschrieben ist, gilt sie. |
#53
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mir war der Datenschutz wichtiger wie die paar Euro
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#54
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Was ist wenn der Käufer mit dem Boot einen Unfall baut und man heraus bekommt wo das Boot versichert ist. Was mag die Versicherung, die ja immer noch für das Boot besteht, vom verschwiegenen Eigentümerwechsel halten?
Ich weiß es nicht....
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#55
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Zitat:
..ich habe gerade meine Hardy verkauft....im April habe ich die Versicherungssumme noch bezahlt....die Versicherung wollte dann eine Kopie des Kaufvertrages und das wars....meine Versicherungssumme habe ich, bis auf die Tage die ich mein Boot noch hatte, vollständig erstattet bekommen. |
#56
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Zitat:
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#57
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Zitat:
der Käufer hat keine Ahnung wo ich versichert war, das WSA weiß das auch nicht
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#58
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Weiß ich nicht, es gibt aber die merkwürdigsten Zufälle.
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#59
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Um Versicherungen gings originär garnicht.
Meine Devise : Boot verkauft 》 Nummern und Name/Heimathafen abmachen. Bootsschein zurück an Aussteller. Beim WSA am besten sofort. Dann bin ich eh aus allem raus und der Neue kann machen , was er will . Und wenn , wie im vorherigen Beitrag vermutet , irgendjemand zu wissen glaubt , wo das Boot mal versichert war oder auch ist , hat's genausoviel Wert , wie der Inhalt drr Blöd Zeitung . Selbstverständlich nenne ich beim WSA den Käufer , der jetzt damit rumgurkt . Schon in eigenem Interesse.
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#60
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Die zahlt einfach nicht , weil ICH (oder ein von mir Beauftragter) keinen Schaden mit dem Boot verursacht habe /hat und daher nicht haftbar bin. Boots HV ist nämlich keine Pflichtversicherung und nur der Verursacher haftbar ist .
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#61
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Meinetwegen, ist mir auch schnurz.
Ich gebe der Versicherung jedenfalls den Käufer an und schicke den Ausweis an das WSA. Das eine Versicherung nicht zahlen muss wenn kein Schaden verursacht wird, weiß jeder Blödmann. Wenn nur der Verursacher haftbar ist, was soll ich dann mit einer Versicherung? Und damit bin ich raus. |
#62
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Zitat:
Ich denke das Statement oben meint hier eher den Unterschied zwischen Gefährdungshaftung z.B. "Auto" im Gegensatz zur deliktischen Haftung z.B. "Boot". Klaut ein Unbekannter mein Auto und verursacht einen Unfall und verschwindet unerkannt, muss meine Autohaftpflicht zahlen. Klaut ein Unbekannter mein Boot und verursacht einen Unfall und verschwindet unerkannt, muss meine Bootshaftpflicht nicht zahlen und ich auch nicht.
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Liebe Grüße Mattze |
#63
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Was mich jetzt nur wundert: Wenn ich das Boot verleihe, bekommt der auch den Ausweis. Ist ja nicht so, dass man den nicht weitergeben dürfte.
Warum soll das jetzt so eine Katastrophe sein, wenn der Käufer den bekommt ? Der bekommt den und muss unterschreiben, dass er das Boot ab/ummeldet. Ist nichts anderes, als wenn ich ihm das Boot leihe, bis das umgeschrieben ist. Ich muss das ja auch nicht persönlich abmelden. Oder sehe ich da was grundsätzlich falsch. Gruß Axel |
#64
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Zitat:
mit versichert. Verleihen = Charteryacht .
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#65
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Zitat:
Schiffsführer bist.
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#66
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Nöö, die Leihe ist unentgeltlich...
Warum soll ich meinem Freund mein Boot nicht leihen? Wenn ich dabei bin, darf er auch Steuermann spielen (dann behalte mir aber vor, auf meinem Boot der Bootsführer zu sein). Auch mein Auto kann ich verleihen, ohne in etwaige Ver- sicherungsnöte zu kommen. (Vorausgesetzt, ich habe mich nicht extra als alleiniger Fahrer definiert, um einen Nach- lass auf den Standard-Vertrag zu erhalten. HP zieht aber stets, Kasko wird allerdings problematisch.) Vermieten gegen Entgelt ist immer eine ganz andere Ge- schichte...
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gregor |
#67
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Hallo,
ich habe mir beim kauf meines Bootes den Registrierausweis mitgeben lassen um mit dem Boot auch mit gültigen Papieren fahren zu können. Hab dann letzte Woche beim WSA Berlin umgemeldet. Im Antrag konnte man bereits bei den vorzulegenden Dokumente den bisherigen Ausweis mit ankreuzen. Ich habe also ohne Probleme den Ausweis vom Vorbesitzer zurückgegeben, das bisherige Kennzeichen beibehalten und den neuen Ausweis erhalten. Gruß Manfred
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#68
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Zitat:
Wenn A sein Boot am xx.yy.zzzz an B verkauft, dann ist B ab xx.yy.zzzz der Eigentümer, der dann der ausstellenden Stelle mitteilen muss, dass sich die Eigentumsverhältnisse geändert haben. Zitat:
Zitat:
Im § 11-Ordnungswidrigkeiten steht das NICHT, also nach welcher Vorschrift soll das eine Bußgeld bewehrte Owi sein Die Praxis (außer in Koblenz ) sieht ja auch so aus, dass es keine Probleme gibt, wenn der neue Eigentümer den Ausweis zur Änderung vorlegt. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#69
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Zitat:
andere Bedingungen. Weiter oben schon er/geklärt. 2. Bin ich als Eigner an Bord , darf jeder am Ruder stehen , der die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. ICH bleibe immer der haftbare Bootsführer. 3. Verleihen = fremder Bootsführer außerhalb meines Verantwortungsbereiches . Egal ob gegen Geld oder ohne . Die von MIR abgeschlossene und bezahlte Versicherung zahlt , wenn ICH als verantwortlicher Bootsführer haftbar gemacht werde .Alles andere MUSS in den Vertragsbedingungen aufgelistet sein . Bei dem von dir genanntem Autoverleih ist die Kfz HV immer zahlungspflichtig , kann sich aber beim Kfz Halter anschließend finanziell schadlos halten , wenn die entsprechende Gruppe der Fahrer nicht im Vertrag steht . Hier geht es vorrangig darum , ein Käufer übernimmt mein Boot und verursacht einen Schaden . Er ist der Eigentümer und verantwortlich . Um den dann folgenden Ärger zu vermeiden , habe ich auch beim Verkauf eines Bootes den Namen und die WSA Nr. abgemacht . Und genau das habe ich deshalb gemacht , weil der Neue eine andere Versicherung wollte .
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#70
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Zitat:
dadurch dass Du mich zitierst sieht es so aus als ob die Aussagen von mir stammen. Das ist aber nicht der Fall. Die Zitate stammen allesamt, wie von mir angegeben, von der Website des WSA. Siehe: http://www.wsa-ko.wsv.de/schifffahrt...ung/index.html Deshalb kann ich dazu weder Stellung nehmen, noch Fragen beantworten. Wende Dich am besten mit Deinen Einwänden und Fragen direkt an das WSA Koblenz. Ich wüsste nicht wer sonst dazu Auskunft geben könnte. |
#71
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#72
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Zitat:
Bis 15 PS ist dazu nicht einmal ein SBF erforderlich. Nach BinSchStrO § 1.02 Punkt 1. ist der Schiffsführer ggf. rechtzeitig zu bestimmen. Eine Haftpflichtversicherung die nur mich als Eigner und keine weiteren autorisierten Personen als Schiffsführer versichert, würde ich nicht abschließen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#73
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Zitat:
Anwesenheit an Bord in fremde Hände gibt . Entweder ists verkauft oder es ist verchartert . Letzteres MUSS in den Versicherungsbedingungen stehen . Bei ersterem lege ich keinen Wert darauf, dass meine Versicherung dann zahlt , wenn der Käufer einen Unfall baut . Außer , der Käufer übernimmt mit dem Boot auch die Versicherung durch eine schriftliche Vereinbarung im Kaufvertrag. Da mein Käufer eine andere haben wollte , habe ich alle " Hoheitszeichen" am Boot entfernt . Meine Versicherung zahlt nur , wenn ich einer solchen Zahlung zustimme, da auch ich als VN die Schadensmeldung machen muss . Ein irgendwie Geschädigter hat sich an den Verantwortlichen Verursacher zu halten . Aber das sind alles philosophische Betrachtungen . Jeder soll selbst entscheiden , was er/sie/es.... will.
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#74
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Zitat:
Ich bleibe der Eigner und mein Sohn ist Bootsführer. Verursacht er einen haftpflichtigen Schaden, dann zahlt die auf meinen Namen lautende Haftpflichtversicherung für mein Boot, weil es eine private Nutzung ist und bleibt. Das Charter-Risiko hingegen muss extra versichert werden. Mit Verkauf des Bootes endet meine Yachthaftpflichtversicherung. Hier nachzulesen. Im Kaufvertrag würde ich daher Datum und Uhrzeit des Verkaufs festhalten. Gruß Lutz
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