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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Zitat:
Ja, ich habe den Link nicht nur angeschaut, sondern ihn auch an den wichtigen Stellen gelesen und fand darin rein gar nichts über den Transport von Benzin in Kleingebinden für den privaten Gebrauch. Und was soll das Gefasel über angebliche Fachleute? Ich habe erlebt, dass Ratschläge und Aussagen von angeblichen Fachleuten falsch waren, weil sie betriebsblind waren. Ist aber auch egal, macht doch was ihr wollt. Bootfan Dieter |
#52
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Hallo!
Ob das den Vorschriften entspricht kann ich nicht sagen. Ich benutze leere Kanister von ASPEN 2-Takt-Fertigmischung. Sind dicht, riechen nicht, sabbern nicht beim Ausgießen. Gruß, der baffe |
#53
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Zitat:
Bootfan Dieter |
#55
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#56
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ich weis ja nicht welchen link du gelesen hast.. Kurt (den ich persönlich sehr gut kannte) war hier absoluter Fachmann... leider viel zu früh von uns gegangen.. http://wbs-bremen.de/WBS%20Dokumente...nfo-tanken.pdf
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#57
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Gruesse, Sven |
#58
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cu Max ----------------------------------------------- |
#59
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das wird ich dir hier nicht erklären... aber mal denken wer bei der Erstellung von Verordnungen mitwirkt und sich für dich erfolgreich gegen Verbote wehrt (z.b. generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Rhein oder sperren von Wasserflächen) hilft vielleicht...
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#60
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Uiuiui,
da hab ich ja was losgetreten.... eigentlich ging der Thread ja ums Ausgasen und nicht um die Rechtsgrundlage ADR /GGVSEB. Auch wenn ich dem früheren Gefahrgutbeauftragten ungerne wiederspreche, aber die GGVSEB gilt nur für den gewerblichen Transport. Allgemein gültig ist die ADR und dort gibt es den entsprechenden Passus der Ausnahme für Privatpersonen. Wie hier schon einige richtig erkannt haben, ist lediglich das Produktionsdatum auf dem Kanister angegeben, kein Ablaufdatum. Die Verwendungszeit war früher im Bereich der alten GGVSE auf 6 Jahre festgelegt und wurde dann auf 5 Jahre reduziert. In diesem Zeitraum haftet der Hersteller des Kanisters vollumfänglich im Rahmen der Produkthaftung, dass der Kanister in den angegebenen Temperaturbereichen und Anwendungszweck funktionssicher ist. Temperaturbereich -20 bis + 60°C bedeutet, der Kanister muss 5 Jahre lang sicher funktionieren wenn er durchgehend bei 60°C gelagert wird - oder eben bei -20°C oder eben auch bei beliebig vielen Temperauturwechseln zwischen -20 und +60°C. Danach geht das Risiko für die ordnungsgemäße Funktion auf den Betreiber über. Im gewerblichen Bereich könnte er durch entsprechende Nachweise der sicheren Verpackung eine Ausnahmegenehmigung erwirken. Im privaten Bereich (und nur da) handelt man eigenverantwortlich. Wer sich also unsicher ist, schmeißt den Kanister nach 5 Jahren weg. Vielleicht hilft an dieser Stelle der Vergleich mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum eines Joghurt. Grob gesagt darfst du den gewerblich nach Ablauf des MHD nicht mehr verkaufen, die Gastronomie darf ihn dir aber weiter servieren, solange er nachweislich nicht verdorben ist, und als Privatmann must du selbst entscheiden, ob du ihn noch essen kannst. Wenn du dann Bauchweh bekommst, kannst du zumindest keinen Belangen und wenn du durch ein Malheur im Bus den Sitz versaust, haftetst du für diese "Folgeschäden" alleine. Also nach Verformungen schauen, Druck(Knack)Test machen, nach Anzeichen für Materialermüdung schauen und wenn alles ok ist, selbst entscheiden, ob man den weiter benutzen möchte oder verwirft. Als Privatperson wirst du nur belangt, wenn was passiert oder der Kanister offensichtliche Mängel hat, nicht aber wegen des abgelaufenen Datums. Nun zurück zur Ausgangsfrage: PE ist eigentlich gut geeignet für Kraftstoffe. Allerdings diffundiert immer etwas durch den Kunststoff. Daher gilt, je dicker das Meterial, desto weniger kommt durch. Leider sind die Kanisterwandstärken heute oftmals viel dünner als früher. Bei Hünersdorff gibt es gute, solide Produkte und eben welche, die für den Billigbaumarkt oder in Lizenz produziert werden. Wenn ich mir bei manchen Kunststoffkanistern die Ansatz- und Schweißstellen anschaue und sehe da deutliche Versatzstellen, dann wundert es mich manchmal, wie die Dinger überhaupt 5 Jahre halten sollen. Andere wiederum sind absolut top. Zweiter Schwachpunkt sind die Dichtungen im Deckel. Diese altern zum Teil noch schneller und in Verbindung mit schlechten Gewinden wohl die Hauptquelle des Geruchs. Zu den Stahlblechkanistern ("Wehrmachtskanister"): Auch hier sind die Dichtungen ein Schwachpunkt und müssten eigentlich regelmäßig ausgetauscht werden. Und die Blechkanister selbst sind heute auch qualitativ höchst unterschiedlich. Die einen, produziert wie früher, aus hochwertigem, dickem Stahlblech, alles sauber verarbeitet, die anderen aus billiger Produktion vor allem aus Fernost. Blech dünn, unsauber verarbeitet, zu dünne Dichtungen. Wenn man da den Spannverschluss zu feste zudrückt, verbiegt sich das Blech auf der Scharnierseite und die Kanister sind undicht. An dieser Stelle die Frage, ob jemand Erfahrung mit Blechkanistern mit Schraubverschluss hat? https://www.ebay.de/itm/ProPlus-stahlkanister-mit-Schraubverschluss-10-Liter-grun/373028561399?hash=item56da3c21f7:g:crQAAOSw5j9en2C q (PaidLink) https://www.ebay.de/itm/hunersdorff-434404-Metall-Kraftstoff-Kanister-Premium-Schraubverschluss-5-L/164192850927?hash=item263aa813ef:g:0ssAAOSwvWZet~X L (PaidLink) https://www.ebay.de/itm/Benzinkanister-Kanister-Benzin-Reservekanister-20-Liter-Edelstahl-Racefoxx/283603668578?hash=item4208188e62:g:RrYAAOSwB21ewot J (PaidLink) Gruß Wolfgang Geändert von Grafenwerth (20.05.2020 um 15:21 Uhr)
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#61
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Zitat:
ich behaupte nicht nur, ich weiß es...auch nicht immer nur besser...nur manchmal z.B. bei den Frauen... Du fragst...und nun?...kann man sich drüber unterhalten oder macht selbst eine Ausbildung oder einen Lehrgang z.B. bei Cornelius Giefer, den ich auch bei Problemen/Fragen etc. empfehlen kann. Das ADR regelt alle Transporte (egal von welcher natürlichen/juristischen Person etc. durchgeführt) von gefährlichen Gütern auf den verschiedenen Verkehrswegen, ist ein äußerst komplexes Regelwerk (PaidLink) und verweist weiterführend auf ergänzende, abweichende oder berichtigende Regelwerke, wie z.B. der GGAV und RSE. Die GefahrGutAausnahmeVerordnung ist ein rein deutsches Machwerk, welches allerding durch die stetige EU Homolgisierung nach und nach ins ADR einfließt, somit die deutsche AusnahmederAusnahmederAusnahmeregelung bald Geschichte sein dürfte...in ca. 10-1000 Jahren... ...und dann noch die RSE/RSEB (neu), die Durchführungsrichtlinie innerstaatlich, Beschreibung: Zitat:
ich denke kaum...deshalb nur noch soviel, es steht im ADR, auch wie jemand seine paar Kanister, egal ob nun eine UN 3H2 oder UN 3A2 zu transportieren hat. Wenn du es im ADR nicht wortwörtlich findest, wird auf die genannten weiterführenden Regelwerke verwiesen, so auch für entsprechende Verpackungsanweisungen und vieles mehr. Bevor das Otto-Normal versteht oder versucht diese zig 1000´de Seiten zu durchforsten und zu ergründen, ist man eher am Rande des Universums angelangt, insofern es dieses gibt... Deshalb gibt es Fach-und Sachkundige, die sich ausschließlich damit befassen und auch regelmäßig umfassend geschult sowie unterwiesen werden. Damit möchte ich dieses äußerst komplexe und z.t. auch leicht absurde Thema hier für mich ruhen lassen, da es sowieso dafür schon viel zu umfassend geworden ist.
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben
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Hatten wir das hier schon?
(Kopie führe ich bei meiner Zulassung mit...)
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gregor |
#63
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Das wird sicher von BFD genauso angezweifelt wie meins...
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Zitat:
P. S. Der Link vom Flyer wurde, glaube ich, mal von Volker (@Billi) eingestellt
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Gruß Berni
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#65
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Ja, ich weiß, dieses Schreiben habe ich auch schon gefühlte 20 mal eingestellt. Die Fragestellung wies meist in die gleiche Stoßrichtung...
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gregor |
#66
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Zitat:
Von mir kommt immer der aus Germersheim... (Hab ich hier ja schon 1x verlinkt) Aber in allen steht das gleiche...
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#67
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War das der hier?
http://www.sg-hfb.de/Info/wsp_brosch...rte-pdf-do.pdf Das steht zu den 5 Jahren, warum wir ja überhaupt wieder auf das Thema gekommen sind. Die Kanister „sollten nicht älter als 5 Jahre sein“ Jetzt dir gute Frage wie da das „sollten“ zu verstehen ist. darf nicht Oder Währe echt toll wenn er neuer währe, muss aber nicht?
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Gruß Jörg
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#68
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Man da bekommt man ja richtig Angst. Ich habe meinen jetzt daraufhin mal überprüft und ich finde, der ist noch gut und riecht kein bisschen
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#69
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Na der ist so alt, da wussten die von den Probleme noch nichts, deswegen hält der ja auch noch
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Gruß Jörg
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#70
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Batterien schleppen ist u.U. auch nicht gerade rückenschonend...
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#71
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Wieviel Liter Batteriesäure darf man den privat im PKW transportieren
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Gruß Jörg |
#72
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Diese Reservekanister sind aus PE. Die Benzintanks von Auto's entweder aus Blech oder auch aus PE. Wie lange dürfen die Tanks denn benutzt werden? Ebenfalls lassen sich Leute in Boote Plastiktanks einbauen. Wie lange dürfen die denn genutzt werden?
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#73
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ganz einfache Antwort: Da es juristisch nicht möglich ist, mit diesen Tanks im eingebauten Zustand einen Gefahrguttransport durchzuführen, sind auch die Bestimmungen für Gefahrguttransporte darauf nicht anwendbar
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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#74
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Wenn du deinen Reservekanister mit Spaxschrauben an den Boden dübelst, kannst du ihn auch länger benutzen.
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#75
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Falls sich der Boden in einem Auto befindet, musst du dann den "Tank" eintragen lassen.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
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