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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Da macht das dann auch Sinn.
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#52
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Zitat:
Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#53
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Ich möchte noch mal auf meinen Beitrag #4 hinweisen. Du steckst hier in der Zwickmühle. War die Benutzung des BSR wegen Gefahr gerechtfertigt, werden sie Dir die andere OWI vor, denn sie werden behaupten, dass Du eben nicht mit den Leinen einen Stoß verhindert hast.
Beides findet sich im Bußgeldkatalog, die Ziffer habe ich oben angegeben. Also würde ich es nicht drauf ankommen lassen. Viele Grüße Andreas
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#54
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Andreas,
das habe ich verstanden und nachgeschlagen. Danke. Eine Frage: Kann ich erst wegen Benutzung des BSR eine OWI bekommen, dann in Widerspruch gehen, die erste OWI wird zurück genommen und eine neue OWI mit dem neuen Tatvorwurf "nicht richtig fest gemacht zu haben" folgt? Punkt zwei hat in der Diskussion mit den Beamten keine Rolle gespielt. Klaus, der sich das weitere Vorgehen sehr wohl überlegen wird |
#55
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Zitat:
Ich denke eher nicht, zumal darüber nicht gesprochen wurde und die Polizei auch keine Notizen dazu gemacht hat. Du warst doch richtig festgemacht wie die 1000 Schleusungen zuvor auch. Du wolltest die 1% Gefahr verhindern und hast zum ersten mal das BSR in einer Schleuse bedient- Das ist doch vorbildlich. Solltest Du die 1% Gefahr ignorieren? Gruß Riccardo
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#56
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Zitat:
Einfach "ausMerkeln". Wo ist denn eigentlich das legendäre "Schilda", Heimat der Schildbürger Ist doch dort in der Nähe Sorry, ich versteh dich ja. Aber den Sachverhalt an sich kann doch keiner Ernst nehmen. Da muss ja sogar das Mädle lachen, dass den Brief rausschicken soll.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#57
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Ist halt so wenn man im Dienst das selbständige Denken abstellt. Mit hat ein Schleusenwärter mal erzählt, dass die ganzen Schäden die an der Schleuse entstehen durch die Bugstrahlruder der Binnenschiffe kommen da das wie Sandstrahlen wirkt. Und wenn man Stahl unter Wasser sandstrahlt, dann ist klar was da ganz schnell passiert.
Aber nen normales Bugstrahlruder im Sportboot ist dagegen doch Spielzeug und dürfte keinerlei Schaden anrichten. Bei sowas sollte in der Regel doch Ermessen ausgeübt werden und wenn überhaupt nur kurz mündlich verwarnt werden. Gruß Chris |
#58
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Fränkie,
ich bin total entspannt und warte ab. Was sollte ich auch sonst tun? Das "finanzielle Risiko" ist überschaubar. Was mich an dem Tag aufgeregt hat , habe ich im Eingangsposting geschrieben. Klaus, der beim Boot fahren an Kontrollen gewöhnt ist Geändert von Fronmobil (24.06.2020 um 16:46 Uhr) |
#59
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Zitat:
Es ist ja auch gut, dass du es geschrieben hast, weil offensichtlich weiss das ja echt keiner (also ich sowieso nicht, bin quasi Schleusen-Analphabet und hab meinen Schein irgendwie in ner Lotterie gewonnen), bzw kann nen Sinn nachvollziehen. Ich seh das auch nicht wirklich als Wegelagerei an. Schau mal, am Bodensee bei uns. Da haben die gaaanz tolle Riesengrosse Boote. Ab und an braucht man die ja wirklich. 3 mal 2 Stunden im Jahr. Aber die meiste Zeit:...... sitzen die da drauf rum. Mir tun die echt leid. Und irgendwann finden sie Kinder die am Dalben 10 mtr. vor dem Strand (Seezeichen, 2 mtr. Wassertiefenlinie) doch tatsächlich verbotenerweise ihren Wurschthautkreuzer (Schlauchboot) festmachen. Sowas kommt sogar noch bundesweit im Fernsehen. Ich schäm mich heute noch dafür. Nimm´s so: Täglich wächst halt die Zahl derer die einen im...………. (Götz von Berlichingen)
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von lachshunter (24.06.2020 um 17:10 Uhr) Grund: Zitat angepasst.
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Moin moin,
Zitat:
Aber das Grundproblem sehe ich darin, daß Du mit den Beamten auf der Grundlage 'machen alle anderen auch so' diskutiert hast - es gibt nunmal kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht. Wahrscheinlich wäre der einfache Weg gewesen, einfach nur zuzuhören, die Angaben zur Person und zum Fahrzeug zu machen und auf keinen Fall einen Tatvorwurf zuzugeben - dann äußert man sich halt schriftlich im Anhörungsbogen mit Darstellung des Sachverhalts, was mMn bei der dargestellten Situation direkt zu einer Einstellung wegen Nichtzutreffens des Tatbestands führen müsste. lg, justme, IANAL |
#61
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Meine Güte.
Nur mal so. Prinzipiell und da gebe ich dem Vorredner/schreiber recht, ist die Argumentation unglücklich gemäß "machen alle so" und sollte nicht wiederholt werden. Ich würde es aber darauf ankommen lassen, vorausgesetzt es passiert noch was. Und selbst wen, wird der "Gerichtsstand" das zuständige WSA sein! Das zahlt keine Rechtsschutz wie man hier meint und ist auch nicht nötig! Die werden sicherlich totalen Bock haben, sich mit wsp und einen hobbyisten zu duellieren :[emoji38] Da gilt: ist was passiert? Nein?! Tschüss [emoji2960] Abgesehen davon, wird man deine Aktion registriert haben! Und der WSA-mitarbeiter, persönlich oder per Kameraüberwachung, hätte dich direkt angesprochen und ermahnt! Hat er nicht ? Egal... Egal was sich die volksseele zusammen schreibselt, aber ich arbeite da[emoji23] Nicht in B, aber ehrlich: Es gibt wichtigeres Stephan PS. Die Behörde die die Regeln auf Wasserstraßen binnen und see festlegt ist die WSV. Da sitzen auch die Leute die Regelverstösse verfolgen, in den verkehrszentralen. Weniger in der WSP. Gesendet von meinem SM-G977B mit Tapatalk
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Die Hälfte meines Geldes geht drauf für Sportboot & Alkohol - den Rest verschwende ich
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#62
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Zitat:
Naja, Du hast ja noch nichts bekommen und ja, theoretisch kann in dem Anhörungsschreiben auch ein „neuer“ Vorwurf kommen. Das Owiverfahren wird in der Regel von der Verwaltungsbehörde betrieben, die Polizei ist nur der Anzeigenerstatter. Bei Verwarnungen darf aber bis 55 € bar kassiert werden, was die Sache natürlich für die Polizei interessant macht. Es kann aber durchaus auch sein (und das halte ich für wahrscheinlich), dass die Verwaltungsbehörde das Verfahren einstellt und Du gar nichts mehr hörst. Viele Grüße Andreas
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#63
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Äh, ich habe kein Fehlverhalten eingestanden. Im Gegenteil.
Ich habe darauf hingewiesen, dass es bei Binnenschiffen und auch in Brandenburg an der Müritz an der Tagesordnung ist und ich noch nie etwas davon gehört habe, daß dies verboten ist. (Mir war leider die Stelle in der BinSchStrO nicht geläufig ). Hatte schon auf den Lippen: "Dann können sie mir bestimmt auch genau sagen, wo das in der BinSchStrO genau steht!" Habs mir jedoch verkniffen. Ich hatte in der Situation - die mir reichlich skuril vorkam - sogar daran gezweifelt, ob es eine solche Vorschrift überhaupt gibt. Und ich habe laut und deutlich die Frage "Ob ich mit einer Verwarnung einverstanden bin?" mit "Nein" beantwortet. Damit habe ich in meinen Augen jeden Vorwurf abgestritten. Klaus, der auf die Vernunft der Verwaltung setzt Geändert von Fronmobil (25.06.2020 um 07:18 Uhr) |
#64
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Und das ist ja auch gut so. Wenn Du mit der Verwarnung nicht einverstanden bist, folgt das normale Bußgeldverfahren mit Anhörung etc. Und das ist ergebnisoffen. Dann hast Du ja nochmals Gelegenheit, den Sachverhalt aus Deiner Sicht zu schildern. Wie gesagt, ich glaube nicht, dass da überhaupt noch was kommt.
Die Ordnungswidrigkeiten sind ja quasi der kleine Bruder der Straftaten und in beiden Bereichen gilt: Anzeige erstatten kann jeder, ob begründet oder unbegründet. Ob es dann am Ende aber auch zu einer Strafe kommt, ist eine ganz andere Sache. Viele Grüße Andreas
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#65
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Moin, moin mir ist ähnliches passiert. Nicht in der Schleuse allerdings mit WaPo. Wir tuckerten mit unserem damaligen Boot ( Hille Malibu 25 PS Mercury) von Mirow kommend in den Mössensee 9 km/h Höchstgeschwindigkeit, wir waren deutlich darunter. Uns kam eine Charteryacht entgegen, wie üblich Hebel auf dem Tisch mit entsprechender Bugwwelle. Habe nur kurz den Bug angehoben um nicht so ins Wasser zu klatschen.. Die WaPo lag etwas südlicher mit ihrem Boot und eingeschalteten Radar. Vorwurf .... mehr als doppelt so schnell. Auf meinen Einwand das ich nur kurz den Bug angehoben hatte. „ Ja klar und in dem Moment haben wir sie gemessen.“ 10€ Verwarngeld habe ich dann zähneknirschend bezahlt.
Ich frage mich heute noch, wenn und was die beiden da gemessen haben. Gruß Olaf |
#66
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ja solche Situationen gibt es...
einem Vereinskollegen ist es passiert... in Heidelberg ist genau bei der Ausfahrt aus dem Kanal die Station der WAPO... Dort ist 14 km/h und zusätzlich Sog und Wellenschlag vermeiden ein paar hundert Meter vor meinem Kollegen fährt ein Boot relativ Schnell aus dem Kanal mit entsprechender Wellenbildung... Als mein Kollege aus dem Kanal fährt klatschen die Wellen des Vorrausfahrenden gerade an die Wasserschutzstation…. Sofort wird er herbeizitiert und ihm wird vorgeworfen Wellen gemacht zu haben die sogar eventuell am kleinen Boot in der Garage schäden verursacht haben... er fragte wie es technisch möglich sein soll das seine Wellen am gegenüberliegenden Gufer ankommen wenn er gerade aus dem Kanal kommt... er hat dann direkt darauf hingewiesen dass das Boot vor ihm mit >20km/h im Kanal gefahren ist und die Wellen beriets dort über die Spundwand liefen.... Das Boot müsste jetzt in der Schleuse Heidelberg sein Der Beamte erkundigte sich ob mein Vereinskamerad das Boot beschreiben könne und sie würden gleich hinfahren.... die Beschreibung war einfach es war ein Boot der WSP Heilbronn sogar die Nummer konnte er ihnen nennen.... Da viel dem Beamten fast der Hörer aus der Hand... mi dem er Die Schleuse angefunkt hatte...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#67
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Warum soll "Barzahlung" für die Polizei interessant sein, interessanter als jede andere Zahlung
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
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Ich finde Klaus hat völlig recht. Nicht einverstanden zu sein, das ist in der Situation doch genau richtig. Es geht auch nicht um 20 oder 30 EUR oder später vielleicht mehr. Die sollen nicht eine Farce zum Anlass nehmen um abzukassieren. Da dürfte Klaus auch sehr gute Chancen haben.
Noch etwas OT: Es gibt Boote wie zB alte Schlepper, da ist das Wiederanlassen sehr sehr umständlich. Die Motoren müssen von Hand in eine bestimmte Stellung gedreht werden, dann werden sie mit Druckluft angeworfen. Solche Boote sieht man in NL immer mit laufendem Motor in den Schleusen, was ja auch total nachvollziehbar ist. Die Schraube ist natürlich ausgekuppelt. Wenn jetzt so ein Schleusenheinz in D die Anweisung zum Stopp der Maschine gibt, dann wird es beim Ausfahren zu großen Verzögerungen kommen. Gibt es solche Erfahrungen in D mit alten Booten? Ende OT Klaus, wenn die Verwarnung nicht durch Zahlung akzeptiert wird, wäre der normale Fortgang, dass ein Bußgeld verhängt würde, das sicher oberhalb des Verwanrungsbetrages liegt. Ob es dazu kommt, wird aber die Behörde prüfen und dich vorher anhören. Da schreibst du genau deine Wahrnehmung und die Absicht der Vermeidung einer Beschädigung der Schleuse und/oder Boot. Das sollte reichen für eine Einstellung. Ansonsten Widerspruch/Einspruch, das Amtsgericht wird es dann sehr wahrscheinlich aufheben. Wenn man einen RA einschaltet, dann muss man den in der Regel selber bezahlen. Also ruhig selbst versuchen! Grüße Gerhard
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#69
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Das peinliche für mich war damals, hatte kein Geld dabei. Also folgten die beiden Beamten mir, mit ihrem Polizeiboot zu unserem Steg am Zethner See. Ganz großes Kino für alle Campingplatzbewohner.
Gruß Olaf |
#71
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und ich würde es auch nie tun: Nem Polizisten Bargeld in die Hand zu drücken. Selbst wenn ich das dabei hätte würde ich das verleugnen. Vorher geh ich sogar in den Knast, wenn er meint das durchsetzen zu können. Was soll denn das In Mitteleuropa. Einmal meinten Österreicher (ich hatte keine Vignette, Pfändertunnel Bregenz nach Lindau, eigentlich hat man D nie aus den Augen verloren.... aber, klar mein Fehler, mit Absicht, Schwabe, aus "niedrigen Beweggründen") ich wäre billiger dran bei Barzahlung. Natürlich hatte ich das bisschen Geld. Aber No way. Schick mir was und dann gehen wir klare Zahlungskanäle, meine Daten hast ja.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (25.06.2020 um 12:21 Uhr)
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Es geht um die Verwarnung vor Ort, quasi auf frischer Tat. Das Verwarnungsgeld fließt dann in die Kasse der Polizei. Kommt es zum normalen Verfahren, wird dieses durch die Verwaltungsbehörde geführt, also hier durch die WSV und das Verwarnungsgeld bzw. Bußgeld fließt in die Kasse des Bundes. Viele Grüße Andreas
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In der Regel zahle ich im Restaurant ja auch bar. Du Nickel. |
#74
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Weil sie dann keine Anzeige schreiben müssen und die Sache mit der Zahlung erledigt ist. Für die Zahlung geben sie dann Quittungscoupons aus. Der Dienstherr überwacht, wieviele Verwarnungen die Beamten aussprechen und von daher besteht eine gewisse Tendenz, den Couponblock abzuarbeiten. Da kann es dann passieren, dass der Beamte übernatürlichen (Ironie!) Elan zeigt.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) Geändert von blondini (25.06.2020 um 13:28 Uhr)
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#75
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben |
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