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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#51
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Zitat:
Die sind nicht verpflichtet, jeden Prozesshansel zu unterstützen, der aus welchen Gründen auch immer, andauernd gegen wen auch immer Prozesse führt. Ich schreibs nochmal: In diesem Fall mit der Innen im Boot befindlichen gut sichtbaren Delle/Beule/Schaden oder was auch immer ohne äußere Beschädigung des Rumpfes und dem bloßen Verdacht, dass die angegebenen Betriebsstunden nicht so ganz plausibel sind, wäre nur das nette Gespräch mit dem Verkäufer zu empfehlen, um zumindest eine Erklärung für diese Beule/Delle zu bekommen. Geld zurück wird es wohl eher nicht geben. Da kann man sich den Eigenanteil im Falle einer Erstberatung durch einen Rechtsanwalt getrost sparen, daraufhin wird keine Rechtsschutzversicherung der Welt ein Prozessrisiko eingehen wollen. In diesem Fall mit der gut sichtbaren Delle/Beule/Schaden hätte man auch gegenüber einem Händler schlechte Karten, der wird sich vertraglich entsprechend abgesichert haben und was die Betriebsstunden anbelangt: Ganz dünnes Eis, wie will man das gerichtsfest nachweisen, dass das Boot anstatt soundsoviel Betriebsstunden eben doppelt so viel gefahren wurde? Irgendwo steht im Kaufvertrag: Irrtum vorbehalten. Und dann? Warum nur wird von einigen Personen hier immer und immer wieder erneut versucht, dem Fragesteller Hoffnung und Mut zu machen, dass er nicht nur "im Recht" sei (Vorsicht dazu, wir kennen NUR die einseitige Schilderung der einen Partei!), sondern auch noch irgendwelche Chancen auf Durchsetzung seiner vorgeblichen Ansprüche hätte? Bisher erkenne ich keinerlei Anhaltspunkt dafür. Der Schaden war kein versteckter Mangel. Arglist kann man da ausschließen. Angegebene Betriebsstunden stimmen nicht? Gelächter, die stimmen nie, in keinem Fall. Kein Sportboot MUSS so einen Betriebsstundenzähler haben, es gibt keine Ausrüstungsvorschrift dazu, also kann man die Dinger abklemmen, manipulieren, durch ein anderes Instrument ersetzen oder ganz entfernen. Wenn da am Instrument also was abzulesen ist von XXX Betriebsstunden, dann heißt das doch gar nichts, einzig bedeutet das, dass dieser Betriebsstundenzähler genau diese Zahl an Betriebsstunden anzeigt, das heißt aber nicht, dass auch Boot, Motor und Antrieb genau diese Anzahl an Betriebsstunden an Nutzung erfahren hätten. Wenn also im Kaufvertrag steht: "Abgelesene Betriebsstunden laut Instrument: XXXX", dann heißt das NICHT, dass das Boot so viele Betriebsstunden gefahren wurde. Natürlich wird ein Verkäufer danach gefragt, ob das auch stimmt, diese Angabe und natürlich wird der Verkäufer mit Dackelblick das auch bestätigen, nur dumm, dass man diese Aussage dann später nur mündlich hat und keine Zeugen, die vor Gericht angehört werden (eigene Verwandschaft gilt nicht, da befangen). Bootfan Dieter |
#53
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Ich glaube wir können hier zu machen,der Themen Ersteller trägt ja nix mehr zum Sachverhalt bei.
Gruß Rainer |
#54
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Lieber Bootfan Dieter
Woher weißt Du, daß der Prozess Sinnlos wäre ? Wir kennen doch alle keine Fakten zu seinem Problem ! Und so lange eine Versicherung Erfolgsaussichten sieht,werden sie auch eine Deckungszusage geben,wenn du auch schön deine Beiträge bezahlt hast. Der Anwalt berät dich ob die Erfolgsaussicht gegeben ist und teilt es auch der Versicherung mit und holt sich die Deckungszusage ! Die prüft dann ob du in dieser Sache versichert bist und dann sollte eine Deckungszusage kein Problem sein .Und deine so genannten Prozesshansi,dazu sage ich,so lange die ihre Prozesse gewinnen,stört das keine Versicherung,denn dann haben sie recht und die Versicherung zahlt nix an Kosten ! Gruß Rainer |
#55
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Zitat:
Welcher Anwalt sollte denn in diesem Fall eine Erfolgsaussicht prognostizieren? Kann ich mir nicht vorstellen. Kein Anwalt möchte einen Prozess beginnen, der so dermaßen aussichtslos ist, schon gar keiner, der für eine Versicherung arbeitet oder sich von dieser die Mandanten holt, der will auch weiterhin Mandanten bekommen. Und was die Prozesshanseln betrifft: Diese Leute sind bei den Versicherungen sehr gut bekannt, meist bekommen die gar keine Rechtsschutzversicherung mehr, die können ihre Kunden nämlich rausschmeißen, wenn sie ihnen all zu oft Kosten verursachen, solche Klauseln stehen in jedem Vertrag. Sogar nach nur EINER Kostenzusage, kann die Versicherung nach Abschluss des Falles die Versicherung kündigen. Es gab nämlich in der näheren Vergangenheit die Tendenz, dass jeder so eine Rechtsschutzversicherung hatte und diese auch bei jeder Gelegenheit in Anspruch nahm, da wurde prozessiert, dass sich die Balken bogen, teilweise um Kleinkram und auch, nachdem der Gegner bereits eingelenkt hatte und einen Vergleich anbot, man wollte halt prozessieren. Bootfan Dieter |
#56
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Eine begrenzte Anzahl von Zeichen und Ziffern pro Monat wäre bei einem bestimmten
Teilnehmer hier angebrachte.
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Gruß Albert
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#57
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Wo liegt denn im von mir geschriebenen die Halbwahrheit?
Gekauft wie besehen ist eine kaufmännische Klausel die so vor jedem Gericht Bestand hat. Arglistige Täuschung, Transportschäden und Mängel an der Sache sind dadurch nicht abgedeckt. Was ist daran falsch? Wenn ein Boot als mangelfrei, Refit oder generalrestauriert beschrieben wird ist die Klausel ja eh hinfällig bzw. für die Katz, dann kaufst Du mangelfrei, ein Refit oder generalrestauriert. Das sind Begriffe die den Zustand eines Bootes beschreiben. Zitat:
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#58
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...sorry Chris, da war nur allgemein mit Bezug auf die ersten Beiträge in diesem Thread gemeint... - Das, was Du jetzt schreibst, ist alles so 100% zutreffend!
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#59
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Hallo
Seit einer Woche und fast 60 Beiträgen kommt kein Wort mehr vom TO und einer nach dem anderen bringt hier sein "wenn dann" zum Besten nur um etwas dazu zu schreiben (ja, ich jetzt auch). Schon irgenwie verrückt .... Gruß Ulf |
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