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  #51  
Alt 17.06.2024, 19:01
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Aurora-13 Aurora-13 ist offline
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Zitat:
Zitat von joebet Beitrag anzeigen
Die WSP hat aber einige Päckchen in der Umgebung, die etwas "anders" aussahen, kontrolliert.
Und, als wir ankamen, lag ein einiges kleines Boot im Frauentog vor Anker. Wir konnten aber nicht sehen, ob es später verscheucht wurde.

@Helmut
Haben euch nicht gesehen
Zitat:
Zitat von Tomber42 Beitrag anzeigen
Habt ihr schon gesehen das die WSP das bei "normalen" Booten auch durchsetzt oder schauen die da eher weg?
@Jörg - wir waren so gegen 15.30 kurz Uhr vor Ort, kein Boot im Frauentog nur eine Segelschule (Verein) mit ca. 8 bis 10 Booten.
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Helmut
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  #52  
Alt 30.06.2024, 20:02
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Also wer da glaubt, die neue Regelung hätte auf dem Rummelsburger See irgendetwas gebracht... es wird bis in das Fahrwasser hinein geankert. Die Polizei fährt durch und ist entweder blind, oder machtlos
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  #53  
Alt 01.07.2024, 06:52
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Zitat:
Zitat von DetteK Beitrag anzeigen
Also wer da glaubt, die neue Regelung hätte auf dem Rummelsburger See irgendetwas gebracht... es wird bis in das Fahrwasser hinein geankert. Die Polizei fährt durch und ist entweder blind, oder machtlos
Das stimmt so nicht ganz. Die ersten Bretterhütten wurden bereits von der WSP aus der Bucht geschleppt. Einiger der Moorings vom Grund geborgen. Es wird fleißig kontrolliert und die ersten Bußgelder verhängt.
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Ahoi und die berühmte Handbreit,
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  #54  
Alt 31.07.2024, 20:58
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Tomber42 Tomber42 ist offline
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Wie siehts denn so nach zwei Monaten aus.. wird die neue Verordnung von der WSP umgesetzt oder wird weggeschaut?
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Gruß vom Tomber

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  #55  
Alt 01.08.2024, 20:16
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Alte Spree, Am Generalshof mittlerweile um die 20 ältere Wasserfahrzeuge als Dauerlieger.
Das hat's uns gebracht. 😡😡😡
Gruß Jan 🤘
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  #56  
Alt 03.08.2024, 07:59
ALBKR ALBKR ist offline
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Nennt man Verdrängungseffekt, bekommt im Zusammenhang mit Booten eine neue Konnotation

Auf der Jürgenlanke liegt ein Floß aus alten Kunststoffkanistern und Kajaks mit einem Wohnwagen obendrauf, vertäut mit einem Ponton mit einem selbstgezimmerten Aufbau, letzteres mit amtlichen Kennzeichen. Sehr dicht am Ufer, übergesetzt zum alten Anlieger der S&K wird mit einer verranzten Anka. Vor 14 Tagen war Sonnabend nachts und Sonntag tagsüber keiner an Bord.

Eine Frage der Zeit, dass es an "geeigneten Stellen" voller wird: Krienicke, Jürgenlanke, Niederneuendorfer See haben alle ÖPNV in Laufnähe.
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Alle Mann von Bord!

Alexander
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  #57  
Alt 03.08.2024, 09:40
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Bergi00 Bergi00 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von ALBKR Beitrag anzeigen
Nennt man Verdrängungseffekt, bekommt im Zusammenhang mit Booten eine neue Konnotation

Auf der Jürgenlanke liegt ein Floß aus alten Kunststoffkanistern und Kajaks mit einem Wohnwagen obendrauf, vertäut mit einem Ponton mit einem selbstgezimmerten Aufbau, letzteres mit amtlichen Kennzeichen. Sehr dicht am Ufer, übergesetzt zum alten Anlieger der S&K wird mit einer verranzten Anka. Vor 14 Tagen war Sonnabend nachts und Sonntag tagsüber keiner an Bord.

Eine Frage der Zeit, dass es an "geeigneten Stellen" voller wird: Krienicke, Jürgenlanke, Niederneuendorfer See haben alle ÖPNV in Laufnähe.
Das mit dem Niederneuendorfer See glaube ich nicht.
Das ist zur Hälfte Brandenburg. Und das Ordnungsamt von Hennigsdorf lässt sich nicht auf sowas ein…..
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Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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  #58  
Alt 04.08.2024, 06:52
ALBKR ALBKR ist offline
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Zitat:
Zitat von Bergi00 Beitrag anzeigen
Das mit dem Niederneuendorfer See glaube ich nicht.
Das ist zur Hälfte Brandenburg. Und das Ordnungsamt von Hennigsdorf lässt sich nicht auf sowas ein…..
Und das OA schwimmt dann von der öffentlichen Steganlage in Niederneuendorf rüber? Außerdem spricht nichts dagegen, auf der Berliner Seite zu ankern.
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Alexander
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  #59  
Alt 04.08.2024, 13:52
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wernerw wernerw ist offline
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Zitat:
Zitat von Bergi00 Beitrag anzeigen
Das mit dem Niederneuendorfer See glaube ich nicht.
Das ist zur Hälfte Brandenburg. Und das Ordnungsamt von Hennigsdorf lässt sich nicht auf sowas ein…..
Ich glaub auch nicht das hier am Niederneuendorfer "gesiedelt" wird. Die WSP passt jetzt schon Schrottboote ab und kontrolliert. Was hier so alles vorbeischwimmt ist schon lustig manchmal, aber festgesetzt hat sich bislang noch nichts. Die drei kleinen Kabinenboote die immer dort liegen, gehören drei Anglern. Die liegen da oft im Päckchen, teilen sich in der Nacht immer auf. Das hat mit Nomadentum nichts zu tun.
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Gruß
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  #60  
Alt 05.08.2024, 00:53
Saeldric Saeldric ist offline
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Auf dem Nieder Neuendorfer See ankert nicht ein Schrottboot. Ich hab da gerade knapp eine Woche abgegammelt.
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Gruß Mirko
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  #61  
Alt 05.08.2024, 07:30
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Moin

Es gab aber schon zaghafte Versuche. da die landseitige Infrastruktur aber für logistische Herausforderungen sorgt, endete das auch bald.

Es gab nur einen "Einsiedler" hier genannt Catweazle. Der trieb dann vor einigen Jahren bei uns am Steg an und lag tot in seinem Boot. Vielleicht der Tod, von dem manch einer träumt.

Gestört hat der aber niemand.
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Gruß und gute Fahrt

Kapitaenwalli
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  #62  
Alt 05.08.2024, 08:03
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Auf dem Nieder Neuendorfer See ankert nicht ein Schrottboot. Ich hab da gerade knapp eine Woche abgegammelt.
Ich war von Donnerstag bis Freitag dort vor Anker. War mal wieder traumhaft schön! Wo habt ihr gelegen? Ich bin gern vorn an den versenkten Kähnen.
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Gruß
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  #63  
Alt 05.08.2024, 08:08
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Ihr habt schon gelesen, das es um die
SOW und nicht um die Oberhavel
geht?

Klaus, der für die Schrottboote eine ganz
andere Lösung sieht
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  #64  
Alt 05.08.2024, 09:14
Sealord37 Sealord37 ist offline
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Mit der Aufsichtspflicht nach 7.08 ist es dann auch vorbei mit dem Bierchen und dem Single Malt beim Ankern von der Krampe bis zum Kalksee.
Zählt der Stienitzsee auch noch zu den "Rüdersdorfer Gewässern"?
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  #65  
Alt 06.08.2024, 14:34
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Tomber42 Tomber42 ist offline
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Stimmt, so hab ich das noch gar nicht betrachtet. Die Regelung ist eigentlich ein implizites Alkoholverbot für den aktuellen Schiffsführer beim Stilliegen im betroffenen Bereich
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Gruß vom Tomber

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  #66  
Alt 07.08.2024, 05:45
Sealord37 Sealord37 ist offline
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Streng genommen, dürfte man noch nicht mal schlafen bzw einer müsste ne Art Ankerwache halten.
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  #67  
Alt 08.08.2024, 08:23
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Mit der Aufsichtspflicht nach 7.08 ist es dann auch vorbei mit dem Bierchen und dem Single Malt beim Ankern von der Krampe bis zum Kalksee.
Zählt der Stienitzsee auch noch zu den "Rüdersdorfer Gewässern"?
Nö.

https://www.gesetze-im-internet.de/b...2/__21_01.html
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Gruß Mirko
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  #68  
Alt 08.08.2024, 10:01
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Interessant, Stienitzsee zählt nicht dazu, aber Werlsee und Möllensee.... die hätte ich nie im Leben mit einer räumlichen Nähe zu Rüdersdorf in Verbindung gebracht, jedenfalls nicht, wenn man mit räumlich die Strecke auf dem Wasser meint.
Dieser § umfasst irgendwie auch alle Gewässer in der Ecke, sogar bis Teupitz und Scharmützelsee, nur der Stienitzsee ist raus
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  #69  
Alt 08.08.2024, 10:15
Saeldric Saeldric ist offline
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Fand ich auch merkwürdig und habe mal die Allwissende Müllhalde befragt.

Der Stienitzsee ist ein Brandenburger Landesgewässer. Er beginnt bei km 11,35 der RüG, und endet bei km 14,7 der RüG.

Nach § 90 kommt die Anlage 1 und dort die lfd. Nr. 24.

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/lschiffv

Interessant.
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Gruß Mirko
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  #70  
Alt 11.08.2024, 18:18
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Saint-Ex Saint-Ex ist offline
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Die BinSchStrO unterscheidet zwischen Stillliegen und Ankern.
Stillliegen ist gem. Teil 1, Kap. 7.01 wie folgt geregelt:
"§ 7.01 Allgemeine Grundsätze für das Stillliegen
Unbeschadet anderer Bestimmungen dieser Verordnung muss ein Fahrzeug oder ein Schwimmkörper seinen Liegeplatz so nahe am Ufer wählen, wie es sein Tiefgang und die örtlichen Verhältnisse gestatten. Ein Fahrzeug oder ein Schwimmkörper darf keinesfalls die Schifffahrt behindern. An eine Böschung ist vorsichtig heranzufahren.
Unbeschadet der im Einzelfall von der zuständigen Behörde erteilten Auflagen im Rahmen der für das Stillliegen ergangenen Genehmigung muss der Liegeplatz für eine schwimmende Anlage so gewählt werden, dass die Fahrrinne für die Schifffahrt frei bleibt.
Ein stillliegendes Fahrzeug, ein stillliegender Schwimmkörper oder eine stillliegende schwimmende Anlage muss so verankert oder festgemacht werden, dass seine oder ihre Lage nicht in einer Weise verändert werden kann, die ein anderes Fahrzeug, oder einen anderen Schwimmkörper gefährdet oder behindert. Dabei sind insbesondere Wind- und Wasserstandsschwankungen sowie Sog und Wellenschlag zu berücksichtigen.
Sofern auf Schifffahrtskanälen und in Schleusenkanälen das Stillliegen erlaubt ist, muss ein Fahrzeug oder ein Schwimmkörper festgemacht werden."
Hierbei handelt es sich um “Stillliegen“ an Liegeplätzen innerhalb und außerhalb ausgewiesener Liegeplätze und nicht um “Ankern“ irgendwo mitten auf einer Wasserfläche!

In Teil 2, Kap. 21, Nr. 10 sind umfangreiche Einschränkungen fürs Stillliegen für die Oder-Spree-Wasserstraße im Land Berlin und im Land Brandenburg geregelt.
In Teil 2, Kap. 21, Nr. 9 sind nur ganz wenige Einschränkungen zum Ankern in diesen Gewässern geregelt:
" § 21.09 Ankern
Auf der Müggelspree zwischen km 0,00 und km 11,40 und auf der Spree-Oder-Wasserstraße zwischen km 26,50 und km 45,11 ist das Ankern verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Sportfahrzeug, das ein Kleinfahrzeug ist."

Also alle wieder ganz entspannt hinlegen
__________________
Lg, Saint-Ex

Überlegen macht überlegen
Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou)

Geändert von Saint-Ex (11.08.2024 um 19:22 Uhr)
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  #71  
Alt 11.08.2024, 20:43
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Zitat:
Zitat von Saint-Ex Beitrag anzeigen

Also alle wieder ganz entspannt hinlegen
Vielleicht bin ich ja etwas vernagelt, aber soll das heissen, dass ich nun doch am Frauentog Ankern darf, weil ich das ja mitten auf der Wasserfläche mache, und es sich daher um Ankern, nicht um Stilliegen handelt?
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  #72  
Alt 12.08.2024, 05:54
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Also in den Begriffsbestimmungen zählt Ankern zum Stilliegen

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
§ 1.01 Begriffsbestimmungen

22.
„stillliegend”:
ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, das, der oder die unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegt oder am Ufer festgemacht ist;
__________________
Gruß vom Tomber

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  #73  
Alt 12.08.2024, 06:42
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Zitat:
Zitat von mmorkel Beitrag anzeigen
Vielleicht bin ich ja etwas vernagelt, aber soll das heissen, dass ich nun doch am Frauentog Ankern darf
Auskunft der WSP zum Frauentog hatten wir hier schon.
Und Ankern ist eine mögliche Form des Stillliegens.
__________________
Viele Grüße
Gerhard

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  #74  
Alt 12.08.2024, 09:22
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Zitat:
Zitat von Tomber42 Beitrag anzeigen
Also in den Begriffsbestimmungen zählt Ankern zum Stilliegen

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
§ 1.01 Begriffsbestimmungen

22.
„stillliegend”:
ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, das, der oder die unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegt oder am Ufer festgemacht ist;
Ja, richtig. Aber das Ankern kann auch als Form des Stilliegens gesondert verboten, bzw. erlaubt, sein. Ungeachtet sonstiger Regelungen zum Stillliegen.
__________________
Gruß Mirko
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  #75  
Alt 12.08.2024, 10:10
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Zitat:
Zitat von Tomber42 Beitrag anzeigen
Also in den Begriffsbestimmungen zählt Ankern zum Stilliegen

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
§ 1.01 Begriffsbestimmungen

22.
„stillliegend”:
ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, das, der oder die unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegt oder am Ufer festgemacht ist;
Danke Tomber! Genau nach einer solchen Begriffsbestimmung hatte ich lange gesucht und nicht gefunden. Jetzt ist wirklich alles klar.
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Lg, Saint-Ex

Überlegen macht überlegen
Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou)
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